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Neon... erlaubt oder nicht???

Themenstarteram 18. Oktober 2004 um 15:34

Hi Leute!

Ist der Einbau einer Unterbodenbeleuchtung jetzt erlaubt oder nicht. Ich hab gehört, dass sie als Ausstiegshilfe erlaubt sei.... heißt das ich kann mir alle vier Röhren drunter bauen, leg mir nen schalter in den innenraum ...fahr zum tüv sag denen das ist als ausstiegshilfe gedacht und bekomm das problemlos eingetragen oder darf ich dann nur zwei röhren drin haben????

danke jetzt schonma!!!!

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21 Antworten
am 18. Oktober 2004 um 15:50

Ist definitiv nicht erlaubt.

Selbst die Ausstiegsbeleuchtung, die sich in der Tür befindet muß! weiss sein.

Du kannst probieren es von irgendeinem TÜV eingetragen zu bekommen, solltest dann aber Verkehrskontrollen und Unfälle meiden ;)

Meiner Meinung nach ist es nicht erlaubt!!

Du darfst nicht mal eine im Innenraum haben die während der Fahrt an ist!!

Nur im Stand ist es da erlaubt.

Aber weisse Ausstiegsbeleuchtung geht definitiv durch?

am 18. Oktober 2004 um 16:47

Definitiv erlaubt ist garnix, solange es dem TüV oder der Rennleitung nicht gefällt, es sei denn es ist Serie, oder hat Prüfzeichen oder ABE.

Hi,

das hier dürfte es erklären:

Zitat:

Informationen zur Beleuchtung an Fahrzeugen

 

Um sicherzustellen, dass das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig ist, dürfen nur die lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein, die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschrieben und für zulässig erklärt sind.

Die Vorschriften der StVZO werden in vielen Fällen durch europäisches Recht ergänzt und zwar durch EU-Richtlinien oder ECE-Regelungen (ECE ist die Abkürzung für "Economic Commission for Europe" = Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa).

 

 

Zu den lichttechnischen Einrichtungen zählen Scheinwerfer, Leuchten, Rückstrahler und andere Reflektoren.

Alle nach vorn wirkenden Beleuchtungseinrichtungen müssen weißes, alle nach hinten gerichteten müssen rotes Licht abstrahlen. An den Fahrzeuglängsseiten dürfen nur Leuchten angebracht sein, die gelbes Licht abstrahlen. Von diesem Grundsatz sind nur Blinker mit gelbem, Nebelscheinwerfer mit hellgelbem, sowie Rückfahrscheinwerfer mit weißem Licht ausgenommen.

 

So ist für jeden Verkehrsteilnehmer jederzeit leicht erkennbar, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin oder von ihm weg fährt oder sich quer dazu bewegt.

Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein und ein entsprechendes Genehmigungszeichen tragen. Dieses besteht aus der Genehmigungsnummer und dem vorangestellten Zeichen der Genehmigungsbehörde

Beispiel 1 : . Es handelt sich um ein Bauteil, das nach einer ECE-Regelung in den Niederlanden genehmigt wurde (die Länderkennung „4“ steht für die Niederlande).

Beispiel 2 : . Das Bauteil wurde auf der Grundlage einer EU-Richtlinie in Deutschland (dafür steht die Länderkennung „1“) genehmigt.

Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. In den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen gibt es keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder denen, die während der Fahrt benutzt werden.

Andere lichttechnische Einrichtungen, wie zum Beispiel Unterbodenbeleuchtung, hinter den Scheiben des Innenraums angebrachte Christbäume, Leuchtdioden, Namensschriftzüge oder ähnliches sind nicht zugelassen.

Jedoch dürfte beispielsweise eine nachträglich angebaute Trittstufenbeleuchtung mit Bauartgenehmigung verwendet werden, sofern sie fachmännisch und vorschriftengemäß montiert wurde. Um eine ordnungsgemäße Schaltung und vorschriftenkonforme Funktionsfähigkeit sicher zu stellen, empfiehlt sich hierbei immer eine Beratung im Vorfeld und dann die Abnahme durch einen Sachverständigen, z.B. des TÜV.

Quelle: http://www.tuev-nord.de/21773.asp

Es ist definitiv nicht erlaubt.

Wenn du trotzdem unbedingt eine haben willst, empfehle ich dir, die einzelnen Röhren mit Steckverbindungen zu koppeln.

Solltes du mal von der Rennleitung angehalten werden, sagen die meistens, du baust sie dort vor Ort ab oder du zahlst 35 € und musst sie dennoch abbauen und vorführen.

So kannst du sie wenigstens schnell und ohne Schaden entfernen, solltest dich in nächster Zeit damit aber trotzdem nicht mehr erwischen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Myslee

Es ist definitiv nicht erlaubt.

Wie es in der Quelle von Christian schon steht, ist eine reine Unterbodenbeleuchtung nicht erlaubt. Als Einstiegsbeleuchtung aber schon. Die gibts sogar bei ATU so zu kaufen und das mit E-Prüfzeichen. Allerdings muss diese mit dem Türkontakt verbunden werden, um beim Betätigen der Zentralverriegelung die Beleuchtung zu aktivieren.

Dann darf die aber wirklich nur an den Seiten sein und eigentlich auch nur in weiß.

Beleuchtung am Kofferraum kann man ja vielleicht noch akzeptieren, aber die Begründung "Ich bau auch gerne Nachts noch an meinem Motor rum und brauche deswegen die Beleuchtung unter der Front." wird wohl kaum auf Zustimmung treffen.

am 18. Oktober 2004 um 17:24

also sind neoenröhren im fußraum auch erlaubt,

wenn sie an den türkontakt angebracht sind ?

müssen die nun weiß sein ?

fragen über fragen :O(

schaut da einer aufs e-prüfzeichen ?

Robbi

webmaster of... www.modellautoseite.de.vu

Zitat:

Original geschrieben von Myslee

Dann darf die aber wirklich nur an den Seiten sein und eigentlich auch nur in weiß.

Du steigst ja auch normal durch die Tür ein, deshalb auch Einstiegsleuchten :)

Die Farbe muss dann nicht weiss sein, kann auch blau oder eine andere Farbe sein. Voraussetzung ist halt, dass es nicht möglich ist, die während der Fahrt zu betätigen, die Beleuchtung ist nur im Stand möglich. Entweder dann E-Prüfzeichen oder durch TÜV abnehmen lassen.

Themenstarteram 18. Oktober 2004 um 19:53

Das ist sch****ön!

aber trotzdem danke!

Na ja hauptsächlich geht es mir darum, dass ich abgesichert bin wenn wirklich mal was passiert... nicht das es heißt ..."du hattest blaues Licht an, deshalb ist dir der PKW frontal reingefahren!"

so ähnlich ihr wisst schon ;)

aber das mit den Ausstiegsleisten in blau oder in irgendeiner Farbe wär ja ne gute alternative, man kann die ja an die Tür koppeln ...lässt sie eintragen und dann kommt ganz zufällig noch ein schalter im aschenbecher zum vorschein.

ok in anbetracht der ganzen arbeit, die auf einen zukommt, nur um einigermaßen gesetzkonform ;) unterwegs zu sein, werd ich mir das nochma gut überlegen, zumal es dann immer noch eine ermessenssache des jeweiligen TÜVs Beamten ist!

okay thx

torsten

So Leute... ich war gerade eben beim TÜV wegen der Sache und hab gefragt... für die, die es interessiert: TÜV Hessen, Stützpunkt Heppenheim an der Bergstrasse (Tel: 06252-789294).

Jegliche Beleuchtung á la Neon als Einstiegsbeleuchtung, auch wenn weiss, nur an der Tür und nur an wenn Tür offen ist definitiv NICHT erlaubt, geschweige denn zugelassen.

Also alles was aussen schön leuchtet und nicht zur Standardbeleuchtung gehört ist nicht erlaubt. Ausgenommen Nebler, SMLs in gelb und zusätzliche 3. Bremsleuchten wenn nicht vorhanden!

Zitat:

Original geschrieben von Solean

So Leute... ich war gerade eben beim TÜV wegen der Sache und hab gefragt... für die, die es interessiert: TÜV Hessen, Stützpunkt Heppenheim an der Bergstrasse (Tel: 06252-789294).

Jegliche Beleuchtung á la Neon als Einstiegsbeleuchtung, auch wenn weiss, nur an der Tür und nur an wenn Tür offen ist definitiv NICHT erlaubt, geschweige denn zugelassen.

Also alles was aussen schön leuchtet und nicht zur Standardbeleuchtung gehört ist nicht erlaubt. Ausgenommen Nebler, SMLs in gelb und zusätzliche 3. Bremsleuchten wenn nicht vorhanden!

davon sind aber eben die originalen Einstiegslichter in der Tür ausgenommen!!

Jo klar, wenn die da schon drin ware, aber wie du sagst sind die ja auch in der Tür und nicht unter der Mühle... Es geht hier ja um diese Anbau-Sachen vom ATU wo "Einstiegsbeleuchtung" drauf steht.

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