NEIN zur Verlängerung der steuerbegünstigung LPG
HI Gaser und zukünftige,
schaut mal hier:
http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1242130
Was haltet Ihr davon?
Hat jemand andere Info's?
Gruß, Walter
11 Antworten
Re: NEIN zur Verlängerung der steuerbegünstigung LPG
Zitat:
Original geschrieben von waldie
Hat jemand andere Info's?
Ja - hier:
Hallo Gasjeeper,
Danke, für die Infos.
Wissen die den wirklich noch was wollen?
Was sollen man den jetzt Glauben?
Das ist so typisch unsere sch... Politiker - Ko....
Gruß, Walter
Was das von der Erdgasindistrie beeinflusste Ministerium für Umwelt erzählt ist nicht von primärerer Bedeutung. Die Kompetenz der Gesetzgebung liegt im Bundestag, der sich - so mein Eindruck - nicht als gedankenloses "Abnickorgan" versteht. Womöglich ist das Handelsblatt den Großkonzernen auch relativ näher als dem Mittelstand "Flüssiggas" und hat daher genau diese Perspektive aufgegriffen. Das wäre dann lediglich ein Beweis dafür, dass in den Medien Perspektivität nichts ungewöhnliches ist. Warten wirs ab. Und keine Panik!
Gruß
berggeist03
http://www.ig-gasfahren.de.vu
Gibt es eigentlich einen Termin für die Gesetzesentscheidung?
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och menno ...
Dabei war der so stabile Preis sooo schön. Wenn die Begünstigung kommt, werden wir bis zum Sommer locker 3 Cent mehr zahlen für den Liter Autogas ... (wg. steigender Nachfrage)
mist, mist, mist ....
Wenn der Bericht der TAZ Stimmt, daß Biodiesel und Ethanol mit einheitlich 47 Cent/l besteuert werden sollen, dann hat jemand in Thermodynamik ganz entschieden gepennt.
Der Brennwertunterschied zwischen beiden Energieträgern ist gigantisch. Naja, wäre nicht die erste peinliche politische Dummheit aus dem Umweltministerium. Tritt-Ihn und seiner Bande von Parteibuchspezln seis gedankt.
Zitat:
Original geschrieben von GaryK
Tritt-Ihn und seiner Bande von Parteibuchspezln seis gedankt.
das war Gestern.
heute sitzen andere Volksabzocker an den Schalthebeln.
Masche und fehlende Nachvollziehbarkeit haben sich nicht geändert.
Die Methode:
Erst fette Staatspensionen und Beamtenstatus über die politische Schiene sichern,
dann durch Zuarbeit den dick dotierten Anschlussjob beim begünstigten Konzern.
@Madcruiser
Ich gehe davon aus, daß zig Jahre Tritt-Ihn reicht um mindestens das halbe Ministerium mit parteibuchgetreuen Spezln zu besetzen. Schliesslich werden bei den höheren Beamten nur die Spitzen wie Staatssekretäre nach Wahlen für viel Geld in den Vorruhestand geschickt - um den Mittelbau auf Referats und Abteilungsleiterebene umzubesetzen brauchts ein paar Jahre....
Eigentlich sollten sich Beamtentum und Parteizugehörigkeit / politische Beträtigung ausschliessen. Ich will nicht wissen, wieviel linientreuer Unfug Aufgrund derartiger Inkompetenz verbrochen wird.
Der nächsze Amtsinhaber besetzt die Topjobs mit seinen Linientreuen, die wiederum die nächste Ebene nachziehen und Unwillige abschiessen (versetzen).
Zwar ein bissl OT aber irgendwie passt es doch:
Wenn man das Buch "Der Deutschland-Clan" von Jürgen Roth gelesen hat, fällt man eh' vom Glauben ab. Selbst wenn nur die Hälfte von dem stimmt was der Autor anführt, braucht man sich über Recht und Sinnhaftigkeit der Justiz keine Gedanken mehr machen. Da fehlen einem Worte. Zusammenfassen kann man das mit einem abgewandelten Begriff: Alle Gewalt geht von der Wirtschaft und ihren Lobbyisten aus.
Man garnicht soviel fressen, wie man kotzen möchte!
Gruss Leberkäsbaron
der nachstehende Text ist der Vorschlag des Bundesrates, die Regierung müsste dem nur zustimmen. Was ich damit sagen will? genau diese Info muss verbreitet werden, damit bekannt wird wie es wirklich ist!! Kopiert sie und versendet sie massenhaft, bombardiert die Ministerien mit Mails und Briefen, auch die Presse nicht vergessen. Die Regierung kann die von der Erdgasindustrie vorgegebene Entscheidung nur durchsetzen, wenn alle glauben das Ihre Sichtweise stimmt.
Also macht mit und schaft Tatsachen LPG ist nicht gefährlicher als andere Treibstoffe und es ist gut für unsere Umwelt...ja und auch fürn Geldbeutel 🙂
Grüße von Kombini
4. Zu Artikel 1 (§ 2 Abs. 2 Nr. 2, § 56 Abs. 2 Nr. 2 EnergieStG)
In Artikel 1 ist in § 2 Abs. 2 Nr. 2 und in § 56 Abs. 2 Nr. 2 jeweils die Angabe
"bis zum 31. Dezember 2009" durch die Angabe "bis zum 31. Dezember 2020"
zu ersetzen.
Begründung:
Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass Flüssiggas
im Vergleich zu Erdgas sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer
Sicht als gleichwertig betrachtet werden kann.
Daher ist es unerlässlich, dass für Flüssiggas und Erdgas als Kraftstoff gleiche
Rahmenbedingungen im Wettbewerb geschaffen und damit der mittelständisch
geprägten Flüssiggasbranche Planungssicherheit für langfristige Investitionsprojekte
ermöglicht werden.
Auch aus verkehrspolitischen Erwägungen heraus ist eine Gleichbehandlung
von Flüssiggas und Erdgas geboten. Flüssiggas zielt im Gegensatz zu Erdgas
auf den Altbestand an Fahrzeugen, da sowohl der technische als auch der
finanzielle Aufwand zur Umrüstung auf Flüssiggas deutlich geringer ausfällt.
Unter den fossilen Energieträgern sind Flüssiggas und Erdgas die Energieträger
mit dem geringsten Kohlenstoff/Wasserstoff-Verhältnis. Sie verfügen auf
Grund dessen über ein erhebliches CO2-Minderungspotenzial. Damit können
Drucksache 206/06 (Beschluss) - 4 -
gasbetriebene Fahrzeuge einen nicht unerheblichen Beitrag zur Reduktion der
CO2-Emissionen im Verkehrssektor leisten.
Insbesondere stellen Erdgas- und Flüssiggasfahrzeuge vor dem Hintergrund der
seit Januar 2005 in Deutschland umgesetzten EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie
eine wirtschaftliche Alternative zu Dieselfahrzeugen dar. In wissenschaftlichen
Studien wurde nachgewiesen, dass Erdgas- und Flüssiggasfahrzeuge hinsichtlich
ihrer Umwelteigenschaften als gleichwertig einzustufen sind. Darüber
hinaus können Erdgas und Flüssiggas eine Brückenfunktion zum Wasserstoffzeitalter
übernehmen, da auch Flüssiggas zur Wasserstoffherstellung
verwendet werden kann.
Nach dem Fortschrittsbericht 2004 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der
Bundesregierung soll Flüssiggas bis 2020 einen Marktanteil von 1,5 v.H. am
Gesamtfahrzeugbestand erreichen. Dies ist nur durch eine steuerrechtliche
Gleichstellung von Erdgas und Flüssiggas als Kraftstoff zu erzielen.
Unabhängig von den dargestellten sachlichen Erwägungen können durch die
Gleichstellung von Erdgas und Flüssiggas in der stark mittelständisch geprägten
Flüssiggasbranche vorhandene Arbeitsplätze gesichert und neue
Stellen geschaffen werden. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland
33.000 Fahrzeuge auf Flüssiggasbetrieb umgerüstet. Damit ist auch das Kfz-
Handwerk von einer steuerlichen Ungleichbehandlung von Erdgas und
Flüssiggas als Kraftstoff maßgeblich betroffen.