Nebler und TFl doch die gleiche Brine?

VW Polo 5 (6R / 6C)

bin grad verwirrt und finde irgendwie nix dazu. steht wohl irgendwo in einem endlos langen thread.

kurze Frage. Ich hab TFL und Nebelleuchten + Abbiegelicht. Im Gehäuse sind 2 Birnen, die innere davon hat ja den Reflektor fürs Abbiegelicht. Die fällt also in sachen TFL und Nebler aus. Aber da ja nurnoch eine Birne bleibt, muss diese ja fürs TFL und Nebelleuchten gleichzeitig sein.

Stimmt das so? Dachte bisher, es wären verschiedene Birnen.

Danke.

Beste Antwort im Thema

Manchmal verstehe ich die Leute hier im Forum einfach nicht!

Stell dich vor dein Auto, mach Licht und Blinker an, und schau welche Birne leuchtet. Dafür braucht man doch hier kein neues Thema aufzumachen...

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Zitat:

Original geschrieben von imapc



Zitat:

imho ist es nur eine (pro Nebelscheinwerfer) - ansonsten einfach mal bei Salamipizza nachlesen, dort findest du einfach *alles* rund um den Polo blendend erklärt:
http://www.motor-talk.de/.../...m-polo-vor-und-nachteile-t2430859.html

 🙂Super! Warum nicht gleich den Link, jetzt ist alles klar! Danke vielmals dafür!🙂

Zitat:

Original geschrieben von ESLIH



Zitat:

Original geschrieben von diezge


Hallo,

ich hoffe, ich schreibe es jetzt zum letzten Mal:
Auch wenn VW im Konfigurator von statischem Kurvenlicht schreibt, beim Polo werden die Lampen für die Nebelscheinwerfer für das Abbiegelicht verwendet! Eine extra Lampe dafür gibt es nicht!

Fährt man nach rechts, leuchtet der rechte Nebelscheinwerfer, fährt man nach links, der linke.

Sind die Nebelscheinwerfer eingeschaltet, gibt es keine Abbiegelichtfunktion.

Um Missverständnissen vorzubeugen, wir sprechen hier von Polos mit H4-/H7-Scheinwerfern und nicht von Bi-Xenon. Da sieht es wieder ganz anders aus.

Ich hoffe doch, Du glaubst mir als Polo-Besitzer, der diese Funktion hat mehr, als dem was VW im Konfigurator schreibt.

Aber einig sind wir uns auch, dass bei TFL unten das 2. Birnchen (Bilder) an ist, bei Nebel dann noch die Nebler dazu und Licht oder geht dann das TFL aus und dient als Abbiegelicht? Die Frage ist bisher unbeantwortet.

Ich hoffe, dich nicht damit noch weiter zu verärgern, aber ich bin evtl. schwer von kapische!😁

Die Bilder kennst du ja, aber andere evtl. noch nicht deswegen hier noch 4 Bilder:

Hallo,

Du verärgerst mich nicht, nur bin ich verwundert, dass mehrere hier Dir antworten und Du weiterhin auf Deiner Meinung beharrst oder noch nicht zu 100 % überzeugt bist. Wenn Du den Forenmitgliedern nicht glaubst, dann solltest Du sie auch nichts fragen.

Zu Deiner unbeantworteten Frage:
Du zitierst mich schließlich selbst: "Sind die Nebelscheinwerfer eingeschaltet, gibt es keine Abbiegelichtfunktion." Wenn ich das schreibe, wie kommst Du dann darauf, dass dann plötzlich die TFL-Lampen als Abbiegelicht funktionieren sollen? Wäre außerdem dem Blödsinn, weil das Tagfahrlicht nach oben und nicht auf die Straße leuchtet. Somit würdest es den Sinn eines Abbiegelichts (den kurveninnneren Straßenrand ausleuchten) nicht erfüllen, aber vielmehr den Gegenverkehr blenden. Darum ist das Tagfahrlicht, sagt ja schon der Name, nur tagsüber an.

Da übrigens vor über einem Jahr schon seitenweise über Tagfahr- und Abbiegelicht diskutiert wurde, gehe ich davon aus, dass solche "Grundlagen", welche Lampe nun wann leuchtet, über die Suchfunktion eindeutig zu finden sind. Wenn ich da Abbiegelicht eingebe, dann bringt schon der dritte Ergebniseintrag den Satz "Richtiges Abbiegelicht ist immer besser, als dieses Poloabbiegelicht was gleichzeitig auch NSW ist.😉". Ich muss nicht mal in den Thread reingehen, um Deine Frage teilweise zu beantworten.

Gruß,

diezge

Der Unterschied zwischen Abbiegelicht und Kurvenlicht ist folgender:
Abbiegelicht: geht an wenn man den Blinkerhebel setzt, auf der Seite in deren Richtung man blinkt.
Kurvenlicht: geht an wenn man das Lenkrad in eine Richtung dreht.
Eigentlich doch ganz einfach oder?

Zitat:

Original geschrieben von michahalle


Der Unterschied zwischen Abbiegelicht und Kurvenlicht ist folgender:
Abbiegelicht: geht an wenn man den Blinkerhebel setzt, auf der Seite in deren Richtung man blinkt.
Kurvenlicht: geht an wenn man das Lenkrad in eine Richtung dreht.
Eigentlich doch ganz einfach oder?

Hallo,

das stimmt nicht. Der jeweilige Nebelscheinwerfer geht auch an, wenn nur das Lenkrad gedreht wird.

Gruß,

diezge

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Zitat:

Original geschrieben von diezge


Hallo,

Du verärgerst mich nicht, nur bin ich verwundert, dass mehrere hier Dir antworten und Du weiterhin auf Deiner Meinung beharrst oder noch nicht zu 100 % überzeugt bist. Wenn Du den Forenmitgliedern nicht glaubst, dann solltest Du sie auch nichts fragen.

Zu Deiner unbeantworteten Frage:
Du zitierst mich schließlich selbst: "Sind die Nebelscheinwerfer eingeschaltet, gibt es keine Abbiegelichtfunktion." Wenn ich das schreibe, wie kommst Du dann darauf, dass dann plötzlich die TFL-Lampen als Abbiegelicht funktionieren sollen? Wäre außerdem dem Blödsinn, weil das Tagfahrlicht nach oben und nicht auf die Straße leuchtet.

Das ist z.B. eine Info, die mir fehlte! Wusste ich nciht, dass die seitl. Birnchen nach oben leuchten, ich ging davon aus, da sie aussen sitzen, dass sie dann auch nach links/rechts scheinen, evtl. habe ich das nicht deutlich genug rübergebracht.

Zitat:

Somit würdest es den Sinn eines Abbiegelichts (den kurveninnneren Straßenrand ausleuchten) nicht erfüllen, aber vielmehr den Gegenverkehr blenden. Darum ist das Tagfahrlicht, sagt ja schon der Name, nur tagsüber an.

Auch das wusste ich nicht oder hast du das so schon gepostet, die Salamipizza verlinkte Seite war da natürlich ein guter Weg, von @Brunolp 12.

Zitat:

Da übrigens vor über einem Jahr schon seitenweise über Tagfahr- und Abbiegelicht diskutiert wurde, gehe ich davon aus, dass solche "Grundlagen", welche Lampe nun wann leuchtet, über die Suchfunktion eindeutig zu finden sind. Wenn ich da Abbiegelicht eingebe, dann bringt schon der dritte Ergebniseintrag den Satz "Richtiges Abbiegelicht ist immer besser, als dieses Poloabbiegelicht was gleichzeitig auch NSW ist.😉". Ich muss nicht mal in den Thread reingehen, um Deine Frage teilweise zu beantworten.

Da erst seit diesem Jahr die Dauerfahrlicht vorschrift für Neufahrzeuge in Kraft triitt, kann ich auf ältere Infos leider nur bedingt zugreifen, da diese noch falsch sein könnten für die jetzige Gesetzesslage und evtl.. Änderungen durch VW und die anderen Kraftfahrzeubauer. Das hat nichts mit Glauben oder Irrglauben euch gg-über zu tun. Nur die Infos könne veraltet sein, den Polo gibt es schon seit 2009. Und es kommen ja hier auch Infos aus A, der CH usw., wie bitte soll ich da unterscheiden, denn A hatte TFL , hat das aber wieder zurückgenommen und gekippt, wegen angebl. Blendgefahr und ein Nichterkenne von Fahrradfahrern, was mittlerweile (ich meine letzte Woche im TV lief es) sich als Unfug/Nichtwissen/Nichtprüfen überholt ist.

Das geht nicht gg. eine hier im Forum, aber wenn ich das alles erkläre werde nicht nur ich,sondern erst recht ihr kirre im Kopf, denn das nervt natürlich auch mich, das Nachhaken.

Somit auf ein Bier! Prost!

Hallo,

mit der Einführung der TFL-Pflicht hat sich aber nichts daran geändert, wie und wann ein Tagfahrlicht zu leuchten hat. Nur dass es bisher nicht vorgeschrieben war. Außerdem wäre mir kein Thread hier bekannt, in dem jemand geschrieben hat, dass sich was am Tagfahrlicht geändert hat.

Übrigens, wenn ein Modell noch kein Tagfahrlicht hat, dann darf es auch heute noch ohne Tagfahrlicht zugelassen werden. Erst beim nächsten Modellwechsel muss es dann aber drin sein.

Wenn es um das Tagfahrlicht allgemein geht, ist Wikipedia auch immer eine gute Hilfe und beantwortet so manche Frage.

Gruß,

diezge

Vertuh dich da mal nicht mit der TFL-Pflicht! Es ist eine Pflicht für Hersteller bei Zulassung neuer Kfz-Typen, nicht die Zulassung eines neuen Kfz durch eine Privatperson (nur mal so als OT)

Zitat:

Original geschrieben von St_Andreas


Vertuh dich da mal nicht mit der TFL-Pflicht! Es ist eine Pflicht für Hersteller bei Zulassung neuer Kfz-Typen, nicht die Zulassung eines neuen Kfz durch eine Privatperson (nur mal so als OT)

Genau auf den Punkt gebracht, kann ich auch, nur viel umständlicher!😁

Zitat:

Original geschrieben von St_Andreas


Vertuh dich da mal nicht mit der TFL-Pflicht! Es ist eine Pflicht für Hersteller bei Zulassung neuer Kfz-Typen, nicht die Zulassung eines neuen Kfz durch eine Privatperson (nur mal so als OT)

Hallo,

und ich schrieb mit dem Satz:

"Übrigens, wenn ein Modell noch kein Tagfahrlicht hat, dann darf es auch heute noch ohne Tagfahrlicht zugelassen werden. Erst beim nächsten Modellwechsel muss es dann aber drin sein."

genau das. Aber danke fürs Wiederholen.

Gruß,

diezge

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