Nebelschlussleuchten

VW Touran 1 (1T)

Hallo liebe Gemeinde.....

hab bei meinem Touri festgestellt, dass bei meinem nur eine Seite leuchtet....

hab auch schon gelesen, dass dies wohl so richtig ist, aber das man die rechte Seite dazu programmieren kann....nun die Frage, ist denn eine Programmierung allein schon alles oder muss auch das Glühbirnchen getauscht werden????

Ich bin nächsten Montag bei meinem 🙂 und lasse Autolock und Autounlock programmieren....

schon mal vorab... ich finde das praktisch, hatte es bisher und hoffe, dass es beim Touri auch ähnlich funktioniert....

gruß
stephy

22 Antworten

Re: Nebelschlussleuchten

Zitat:

Original geschrieben von stephy


schon mal vorab... ich finde das praktisch, hatte es bisher und hoffe, dass es beim Touri auch ähnlich funktioniert....

Das Programmieren sollte für deinen 😁 kein Problem sein, jedoch halte ich diese Funktion für weniger gut. Zum einen wird die NSL sowieso oft "falsch" benutzt, aber das ist ja ein anderes Thema. Und zum anderen finde ich 2 NSL nicht so gut, da sie sich dann schwerer vom Bremslicht unterscheiden lassen. Und der Hintermann eventuell nicht weiß ob sein Vordermann bremst, oder halt die NSL an hat.

Gruß

Afralu

NSL

Hallo Afralu... hätte man sich ja denken können 😁....

Eine Antwort als erstes von Dir... vielen Dank schon mal. Hab auch schon genügend über dieses Dilemma gehört... aber eigentlich bin ich jemand, der die große Kontrollleuchte nicht übersieht und immerhin hat es VW ja nun auch geschafft, dass die NSL ausgeht, wenn man das Licht ausmacht. Ich glaube aber, dass es sinnvoller ist, wenn beide Seiten leuchten, aber das ist meine persönliche Meinung und wenn jemand meint ich bremse, dann wird er das ja hoffentlich auch tun.... kann ja nur ein Sicherheitsgewinn sein... aber da werden sich noch lange die Geister streiten.

Vielen Dank aber trotzdem

Gruß
Stephy

Re: NSL

Zitat:

Original geschrieben von stephy


wenn jemand meint ich bremse, dann wird er das ja hoffentlich auch tun.... kann ja nur ein Sicherheitsgewinn sein...

Naja, ich sehe das weniger als Sicherheitsgewinn für dich wenn dein Hintermann bremst, eher als Gefahr für den hinter deinem Hintermann 😉 Aber das musst du selber wissen, war ja auch meine Meinung dazu.

Gruß

Afralu

NSL

Na der hinter meinem Hintermann sieht doch aber die Bremslichter meines Hintermannes und mein Hintermann wird von dem dauerenden Leuchten meiner NSL nicht überrascht... aber wie schon gesagt, soll keine Dauerdiskussion werden. Daher bedanke ich mich artig und wünsche allen Lesern dieses Freds eine gute und unfallfreie Fahrt!!!

gruß
Stephy

Ähnliche Themen

@stephy

nur mal so eine Frage, weil es heute früh wieder so war :

Wie schnell darf ich mit eingeschaltetem Nebellicht , dabei ist es dann egal - ob nur vorne oder nur hinten oder beides, eigentlich fahren ? ( ich weiß es aber alle die es an haben, anscheinend nicht )

Du bist jetzt bitte nicht persönlich gemeint !

NSL

Hallo Hohi..... da man sich ja an die Situation anpassen muss nur so schnell, dass man innerhalb seiner Sichtweite sicher anhalten kann.....

max 50Km/h......

bekomm ich jetzt nen preis 😎

gruß
Stephy

Re: NSL

Zitat:

Original geschrieben von stephy


Hallo Hohi..... da man sich ja an die Situation anpassen muss nur so schnell, dass man innerhalb seiner Sichtweite sicher anhalten kann.....

max 50Km/h......

bekomm ich jetzt nen preis 😎

gruß
Stephy

Tatatataaaaaa..... Preis gewonnen ( Du darfst heute abend die Werbepausen im Fernsehen wegschalten 😁 ) - richtig.

Re: Re: NSL

Zitat:

Tatatataaaaaa..... Preis gewonnen

Du bist aber freigiebig mit Preis verteilen. Die "max. 50km/h" gelten doch nur für die Schlußleuchte; wenn's vorne leuchtet und die Sicht reicht, darfst Du meines Wissens auch schneller.

Im übrigen geht ja bei den Autos heute "nur hinten" leider fast nirgends mehr - wenn ich also das gerade überholte "Rotlicht" freundlich erinnern wollte, müßte ich meinen Vordermann mit den NSW auch belästigen 🙁

Gruß

Walter

Re: Re: Re: NSL

Zitat:

Original geschrieben von wno158


Die "max. 50km/h" gelten doch nur für die Schlußleuchte; wenn's vorne leuchtet und die Sicht reicht, darfst Du meines Wissens auch schneller.

Setzen, Note 6 - Fahrschule wiederholen 😉

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvo/gesamt.pdf

und

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php

Nebellampen dürfen grundsätzlich nur bei Sichtweiten unter 50 m überhaupt eingeschaltet werden ( vorne wie hinten ) und bei Sichtweiten unter 50 m gilt : max. Tempo 50

Re: Re: Re: Re: NSL

Zitat:

Original geschrieben von hohirode


http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvo/gesamt.pdf

und

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php

Nebellampen dürfen grundsätzlich nur bei Sichtweiten unter 50 m überhaupt eingeschaltet werden ( vorne wie hinten ) und bei Sichtweiten unter 50 m gilt : max. Tempo 50

da bin ich ja beruhigt und darf meinen preis behalten.....

hab schon fast gezweifelt.... meine fahrschule ist ja schon einiges her!!

Vielleicht versteh ich es falsch, aber nach

StVO §17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

beziehen sich die 50 m nur auf die Nebelschlussleuchte. Somit darf ich die Nebelscheinwerfer auch bei Sichtweiten über 50m benutzen. Unabhängig davon ist meine Geschwindigkeit natürlich den Wetterverhältnissen anzupassen.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag
mit Abblendlicht zu fahren.

Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer
eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die
zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht
nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.

Nebelschlußleuchten dürfen nur dann
benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Hallo zusammen

für mich klingt das aber so (zumindest im letzten Satz ) das sich die 50m nur auf die Nebelschlußleuchte bezieht.

Gruß seppel

Re: Re: Re: Re: NSL

Zitat:

Setzen, Note 6 - Fahrschule wiederholen 😉

Heul... aber Danke für die Quellenangabe - und mein Schein ist auch schon 24 Jahre alt.

Ich hätte trotzdem gerne eine "4-"

Code:
StVO § 17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren.
Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
<...>
Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Jetzt können wir streiten, ob "erheblich" <= 50m bedeutet. Falls nicht: NSW darf ich auch bei Sicht größer 50m einschalten und dann auch (natürlich angepaßt) schneller fahren.

Haben wir denn keinen Fahrlehrer hier? 😉

Re: Re: Re: Re: Re: NSL

Zitat:

Original geschrieben von wno158


Heul... aber Danke für die Quellenangabe - und mein Schein ist auch schon 24 Jahre alt.
Ich hätte trotzdem gerne eine "4-"

Code:
StVO § 17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren.
Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
<...>
Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Jetzt können wir streiten, ob "erheblich" <= 50m bedeutet. Falls nicht: NSW darf ich auch bei Sicht größer 50m einschalten und dann auch (natürlich angepaßt) schneller fahren.

Haben wir denn keinen Fahrlehrer hier? 😉

Ganz genau so sehe ich das auch

Deine Antwort
Ähnliche Themen