Nebelschlußleuchte, ab 50km/h automatisch aus
Wieso baut kein Hersteller NSL die automatisch abschalten, sobald man schneller als sagen wir mal 60km/h fährt (10km/h Tollerranzreserve). Dann wär doch das leidige Problem gelöst.
65 Antworten
Öps, na dann mal gute Besserung! 😉
Danke.
Aber ist ja kein Beinbruch.😁
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Bei Platzregen fährst du so, dass du die NSL des Vordermannes brauchst?
Wenn ich nüscht sehe und die Straße eher einem Fluß gleicht, fahre ich bestimmt nicht schneller als 50 - 60!
Du gehörts also zu den V..ögeln die dann imer noch mit 140 über die Piste schießen?
eher zu den vögeln die dann noch ca. 80km/h fahren...
@heikosh: laso wie bei mir im astra G 😉 im dunkeln nervt die NSL warn leuchte extremst, genau wie die fernlicht LED und die der NSW, dadruch das man als "normaler" fahrer eh die intrumentenbeleuchtung dimmt bei dunkelheit
ich persönlich bin für die lichtpflicht. dadurch erkennt man andere verkehrsteilnehmer besser
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Zitat:
Original geschrieben von Johann Weigant
ich persönlich bin für die lichtpflicht. dadurch erkennt man andere verkehrsteilnehmer besser
falscher fred *verwirrt bin*
Zitat:
Original geschrieben von Johann Weigant
ich persönlich bin für die lichtpflicht.
Was für eine Lichtpflicht? Die NSL-Lichtpflicht? Unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit wäre eine solche Lichtpflicht die reinste Katastrophe.
Wieso??
Leihgabe aus einem anderen Fred (sinngemäss):
"Alles was leuchtet, wird besser erkannt" 😁 *rofl*
Re: NSL=Nebelschlussleuchte
Zitat:
Original geschrieben von Don.Gonzo
Noch "lustiger" wäre es, wenn die Autos bei Benutzen der NSL, und gleichzeitigem Überschreiten von 50km/h automatisch abgeregelt werden würden: Keiner würde die NSL "vergessen", weil er dann nicht schneller fahren könnte 🙂
Ich finde die StVO in
§3(1): Geschwindigkeit höchstens 50km/h bei Sichtweite unter 50m
und§17(3): NSL-Benutzung nur bei Sichtweite unter 50m
überhaupt nicht misslungen, sondern eindeutig und praxisgerecht.
Dem stimme ich zu, doch leider ist´s schon beim Nachbarn anders.
In Belgien ist es Vorschrift, die NSL bei Sichtweiten unter hundert Metern und zwar bei jedem Wetter, einzuschalten. (Ja, ja, bei Sonnenwetter nur wenn Sandsturm ist 😁)
Das ist ätzend, weil bei der geringsten Gischt alle die Dinger anschmeißen.
Anfangs ist man irritiert, da man das, vor allem bei zwei NSL, für Bremslicht hält.
An sonsten fände ich die Idee mit dem Abregeln auch Klasse...
Bonsoir...
Die NSL gehört auch innerhalb von Ortschaften aus.
Das Problem verschlimmert sich, wenn man schon eine lädierte Windschutzscheibe hat, die alles nochmal weiter verstrahlt und dann hat man noch eine Brille auf wo die Gläser auch schon recht verkratzt sind. Dann wirds nochmal schlimmer.
Es sind die
- NebelSCHLUSSleuchtenvergesser
- IchbaumirmeineH7Lampenselbereinundlassnichtnachstellen
- MeinFernlichthebelistabgebrochendeswegenkannichsnichtausmachen
und die
- MeinX3hatsohoheLampendakannichdirdeinKofferrauminhaltausspionierenwennichnahgenugranfahre
die nerven.
Nicht nervig aber immer lustig anzukucken sind die
- MeinGolfblinzeltgernmiteinemAuge
- DoppelausfallbeiDarkMotionPolos
und die
- DiezweiteBremsleuchtehatauchschonversagt
95% machens doch richtig. Der dreckige Rest kümmert sich nicht drum.
Zitat:
Original geschrieben von Y17DT-Eco
die NSL is auch bei >50km/h ganz praktisch...
man stelle sich nen ordentlichen platzregen auf der BAB vor, den vordermann siehst nimma mit den 5W funzeln durch die gischt und den regen, ergo weisst ned wieviel abstand de hast... wenn der dann bremst *ups*
da find ich die NSL durchaus praktisch um den nachfolgenden verkehr zu "warnen"...
Von einer an die Situation angepassten Geschwindigkeit und dem Sichtfahrgebot hast du anscheinend noch nie was gehört. Wenn die Sicht so schlecht ist, das du die NSL brauchst um den Vordermann zu erkennen, dann hast du auch langsam zu fahren und nicht mit 1xx zu rasen und andere zu gefährden. Jemanden mit deiner Einstellung gehört normalerweise auf lebenszeit der Führerschein entzogen.
Zitat:
verstanden soweit?
Wie wäre es, wenn du mal das Denken und Verstehen versuchen würdest 😉
CU markus
Tha caddy, nach der Logik brauchts auch keine NSL bei Nebel 😉
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Tha caddy, nach der Logik brauchts auch keine NSL bei Nebel 😉
1. das und 2. hat er wohl meinen post nen paar drüber ned erkannt...
aber gut... manchmal kommt man halt in situationen wo man nicht mal eben schnell runterbremsen kann von 180 auf 50
wobei, was wäre wenn bei nem platzregen du 50 oder so auf der BAB föhrst, OHNE NSL, und dein hintermann mit 80 angebügelt kommt und dir hinten drauf fährt weil er dich ned rechtzeitig erkennen konnte...
Nein, Caddy hat schon recht.
Wenns so weit ist, daß ich den Vordermann ohne NSL nicht mehr sehen kann, dürfte die Sicht unter 50 Meter liegen.
In diesem Fall MUSS ich meine Geschwindigkeit auf 50 km/h oder darunter reduzieren und dann DARF ich die NSL einschalten.
Und überhaupt, wo steht, daß man die Nebelschlußleuchte bei Regen einschalten darf?
Zitat:
StVO §3 (1)
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
Zitat:
StVO §17 (3)
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Zitat:
Original geschrieben von haschee
Nein, Caddy hat schon recht.
Wenns so weit ist, daß ich den Vordermann ohne NSL nicht mehr sehen kann, dürfte die Sicht unter 50 Meter liegen.
In diesem Fall MUSS ich meine Geschwindigkeit auf 50 km/h oder darunter reduzieren und dann DARF ich die NSL einschalten.
Und überhaupt, wo steht, daß man die Nebelschlußleuchte bei Regen einschalten darf?
ich weiß doch...
aber was bringts mir wenn ich mich an die vorschriften halte und dann übersehen werde weil einer nen bissel daneben is?
Nachdem alle Regeln ja zwangsläufig perfekt sind, frag ich mich doch ernsthaft, woher die ganzen Gesetzesänderungen derzeit kommen?? 😉
Wie gesagt, es ging um Sinn oder Unsinn, nicht um Regel per se.
Und der bemühten Logik folgend, braucht es eben gar keine NSL mehr...
50m Sicht bei Nebel - 50kmh oder weniger, halt im Sichtbereich - ja dann sehe ich ja wieder rechtzeitig 🙂
Dann hat die NSL nur noch einen Sinn: Blenden. Der reale Sinn kann aber nur sein, die Sichtweite zu erhöhen.. wenn also einer im Grunde zu schnell rumkachelt (was natürlich hier KEINER niemals nimmer macht *sfg*).
Ob nun Nebel oder Gischt... Vor- und Nachteile sind in beiden Fällen mE sehr ähnlich. Entscheidend ist (wie immer eigentlich) die adaptive Intelligenz des Nutzers 😉
Aber ob NSL, TFL oder was auch immer .... ohne Regel scheint gar nix zu gehen - Armutszeugnis, oder?