nebelscheinwerfer nachrüsten

Opel Astra J

was braucht man da alles zu? hat das schon mal wer gemacht?

Beste Antwort im Thema

und wieder mal was auf die liste der nachrüstereien. *g*
also ich kann mich nicht dran erinnern, daß ich in meinem jetzigen leben 1x NSW gebraucht hätte. die dinger zu benutzen wenn nicht nötig müsste 500,- strafe kosten, die nebelschlussleuchte 1000,-. da könnte ich immer kotzen, leichter nebel, noch über 500m sichtweite, aber mal alle knöpfe wo nebel draufsteht drücken...

PS
nehme noch wetten an wann der 1. auf die idee kommt einen 5-türer in einen kombi umzubauen *g*

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Zitat:

Original geschrieben von Crashel



Zitat:

Original geschrieben von MartinM01


aber mal alle knöpfe wo nebel draufsteht drücken...
ich denke das kannst du nicht so verallgemeinern, sobald es regnet und die gischt durch die hinterreifen hochgeschleudert wird, mach ich die nebelschlussleuchte an. weil man genau dann wenn alles grau ist und mein auto auch den vorrausfahrenden sehr schwer erkennen kann. und bei regennasserfahrbahn machen 50m vorher ein auto erkennen schon bisschen was aus. was ich dann nicht verstehen kann, dass hinter mir fahrende dann noch aufblenden um mich zu zwingen die nebelschlussleuchte auszumachen. finde das es schon ne sicherheit für mich und nachkommende darstellt-

Sorry, aber dafür habe ich auch absolut kein Verständnis. JEDER weiß, dass man die NSL erst anzumachen hat, wenn weniger als 50m Sicht herrscht. Und wer schon mal bei Regen hinter einem gefahren ist, der seine NSL anhat ohne das Nebel war, der weiß auch warum. Es behindert die Sicht mehr als dass es nützt. Auch der Einsatz von Nebelscheinwerfern bei Regen ist grausam. Die nasse Fahrbahn spiegelt das Licht extrem wider.

Da bei mir im Herbst seeeeeeeehr dichter Nebel herrscht (teilweise Sicht unter 20m) habe ich sowohl die Nebelscheinwerfer als auch die NSL verwendet und muss sagen, dass die Nebelscheinwerfer schon einiges bei der Sicht gut machen.

Grüße

dafranky

Ok, dann hast du ja gute Chancen was erstattet zu bekommen. 😉

Viele haben nämlich das Problem, dass was mdl. nachbestellt wird. Wird es dann nicht geliefert, ist es fast unmöglich was geltend zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von dafranky1


Sorry, aber dafür habe ich auch absolut kein Verständnis. JEDER weiß, dass man die NSL erst anzumachen hat, wenn weniger als 50m Sicht herrscht. Und wer schon mal bei Regen hinter einem gefahren ist, der seine NSL anhat ohne das Nebel war, der weiß auch warum. Es behindert die Sicht mehr als dass es nützt. Auch der Einsatz von Nebelscheinwerfern bei Regen ist grausam. Die nasse Fahrbahn spiegelt das Licht extrem wider.

Richtig. Und was noch weniger wissen, ist die NSL angeschaltet, darf man auch nur 50km/h fahren.

Ich hatte mal bei Schnee eine Mutti vor mir mit NSL. 30km habe ich in diese Funzel geglotzt, das war echt ätzend.

Zitat:

Original geschrieben von sir_d



Zitat:

Original geschrieben von dafranky1


Sorry, aber dafür habe ich auch absolut kein Verständnis. JEDER weiß, dass man die NSL erst anzumachen hat, wenn weniger als 50m Sicht herrscht. Und wer schon mal bei Regen hinter einem gefahren ist, der seine NSL anhat ohne das Nebel war, der weiß auch warum. Es behindert die Sicht mehr als dass es nützt. Auch der Einsatz von Nebelscheinwerfern bei Regen ist grausam. Die nasse Fahrbahn spiegelt das Licht extrem wider.
Richtig. Und was noch weniger wissen, ist die NSL angeschaltet, darf man auch nur 50km/h fahren.
Ich hatte mal bei Schnee eine Mutti vor mir mit NSL. 30km habe ich in diese Funzel geglotzt, das war echt ätzend.

Das kann ich nachvollziehen, ist mir auch schon etliche male passiert, da gewisse Damen/Herren im reiferen Alter einfach vergessen die Funzel wieder auszumachen. Ich kann auch die Jugendlichen zu meinen "Freunden" zählen, die mir bei starkem Regen mit Standlicht und Nebelscheinwerfer in die Augen BLENDEN. Ohne Hirn und Verstand kann ich dazu nur sagen...

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Zitat:

Original geschrieben von sir_d


Ok, dann hast du ja gute Chancen was erstattet zu bekommen. 😉

Viele haben nämlich das Problem, dass was mdl. nachbestellt wird. Wird es dann nicht geliefert, ist es fast unmöglich was geltend zu machen.

Nun mein FOH hat bei Opel angefragt was den für die Nachrüstung von Nöten wäre (habe noch keine Antwort). Nun habe ich aber keine Lust das ein neues Auto von Beginn an zerlegt oder noch schlimmer verpfuscht wird.

Dann lieber eine Gutschrift für Dinge die ich sowieso benötige.

Gruß und danke
Superclue

Zitat:

Original geschrieben von dafranky1


Ich kann auch die Jugendlichen zu meinen "Freunden" zählen, die mir bei starkem Regen mit Standlicht und Nebelscheinwerfer in die Augen BLENDEN. Ohne Hirn und Verstand kann ich dazu nur sagen...

Ja, und die kommen auch meist ungeschoren davon.

Zitat:

Original geschrieben von Superclue


Dann lieber eine Gutschrift für Dinge die ich sowieso benötige.

Richtig so. Die Funzeln braucht man eh nicht. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Crashel



Zitat:

Original geschrieben von MartinM01


aber mal alle knöpfe wo nebel draufsteht drücken...
ich denke das kannst du nicht so verallgemeinern, sobald es regnet und die gischt durch die hinterreifen hochgeschleudert wird, mach ich die nebelschlussleuchte an. weil man genau dann wenn alles grau ist und mein auto auch den vorrausfahrenden sehr schwer erkennen kann. und bei regennasserfahrbahn machen 50m vorher ein auto erkennen schon bisschen was aus. was ich dann nicht verstehen kann, dass hinter mir fahrende dann noch aufblenden um mich zu zwingen die nebelschlussleuchte auszumachen. finde das es schon ne sicherheit für mich und nachkommende darstellt-

Dir gehört der Führerschein abgenommen........

hier mal was zur Info http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=59891

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelbrote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.

(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.

§53d Nebelschlußleuchten

(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.

(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.

(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig duch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.

Würde mich mal interessieren ob mittlerweile jemand die originalen Nebelscheinwerfer nachrüsten hat lassen und wenn ja was es kostet.

Hallo,

da gibts jetzt was neues

http://www.youtube.com/watch?v=0km7GeEXWco

geht wohl bei Insignia, Astra j und Chevrolet

Das Beispielvideo hätte ich gerne beim Astra J gesehen, wo zb. anstatt der Nebler nur die Blinker verbaut sind *LOL*
Ob dann die Blinker leuchten ? :-))) Wäre praktisch mit dem Kurvenlicht, dann brauchst nicht mehr blinken, beim Abbiegen .... hahaha

Gruß Max

huch. dieses thema hatte ich ja mal eröffnet.😰
hat sich für mich schon erledigt.

Zitat:

Original geschrieben von VierB


Hallo,

da gibts jetzt was neues

http://www.youtube.com/watch?v=0km7GeEXWco

geht wohl bei Insignia, Astra j und Chevrolet

Da scheint wohl unser Nobbi den Text zu sprechen. Dieee Renten sind siichaaa!😉😁

Nicht jeder Opel hat AFL 😉

Zitat:

@deasyJ160 schrieb am 9. November 2010 um 09:52:13 Uhr:


Beim Astra J sind Neblis eigentlich überflüssig dank des genialen AFL+-Lichtsystems. Aber wers gerne möchte - bitte. Die zugehörige Lampe ist eine H10, kommt neben den vorderen Blinker. Mehr weiß isch aach net.

Mir ist lieber einer denkt dran und dreht die NSw und NRL zu früh auf, als einer ders gar nicht aufdreht 😉

Zitat:

@MartinM01 schrieb am 14. November 2010 um 11:32:49 Uhr:


und wieder mal was auf die liste der nachrüstereien. *g*
also ich kann mich nicht dran erinnern, daß ich in meinem jetzigen leben 1x NSW gebraucht hätte. die dinger zu benutzen wenn nicht nötig müsste 500,- strafe kosten, die nebelschlussleuchte 1000,-. da könnte ich immer kotzen, leichter nebel, noch über 500m sichtweite, aber mal alle knöpfe wo nebel draufsteht drücken...

PS
nehme noch wetten an wann der 1. auf die idee kommt einen 5-türer in einen kombi umzubauen *g*

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