Nebelscheinwerfer in Xenon
Hat schon jemand die Nebel SW zu Xenon umgebaut? Wenn ja mit welchen Birnen und Steuergeräten (Marke,Bezugsquelle)? Wie aufwendig ist es?
Gruß R1000
Beste Antwort im Thema
Also dann doch hier. 🙁
Im Gesetz befassen sich die Themen rund um Xenon mit den Hauptscheinwerfern von PKW's. Dort ist auch beschrieben, dass Fahrzeuge, die älter als Bj. 2000 sind und die es auch mit Xenon serienmässig gab, mit den Serien-Xenon-Lampen ausgerüstet werden dürfen. In diesem Fall kann die aLWR und die SRA entfallen. Solche Fahrzeuge, wie z.b. die ersten 7er BMW's, die als erstes Xenon hatten, hatten diese Vorrichtungen noch nicht und brauchen sie deshalb auch nicht. Diese Zusatzeinrichtungen wurden erst später wegen den Beschwerden über die ach so blendenden Xenon-Lampen eingeführt. Damals reagierten die Hersteller freiwillig auch mit der Zurücknahme des Kelvin-Wertes von ehemals 5500-6000K auf die heute üblicen 4000-4500K, die so schön gelb leuchten. Nirgendwo steht, dass 6500K verboten sind. Das Licht muss nur weiss sein - auch mit Gelbstich - und nicht blau oder pink (8000-12000K). Weil es gibt ja Verkehrsteilnehmer, die wollen das blaue Licht alleine für sich haben. 😁
Viele Neuwagen haben Brenner mit so einem herrlichen hellen weiss (, worum ich sie sehr beneide). Wenn die mal einen neuen Brenner brauchen, was ja selten passiert, bekommen die diese Brenner nicht mehr, auch nicht vom 🙂 als Originalersatzteil. Die Hersteller wollen gerne, dass der Kunde, der schliesslich 1500-2500 Euro Aufpreis für Xenon bezahlt hat, den Unterschied zu seinen Typkollegen mit Halogen auch sieht. Somit liefern die Hersteller Brenner für die Neuwagenausrüstung aus, wo zwar 4000-4500K drauf steht, die aber tatsächlich 5500-6000K haben. Die bekommen auch nur die Werke, niemals der Kunde übers Ersatzteillager. Das ist jetzt ne Unterstellung, die niemals jemand bestätigen wird. Aber wer hat nicht schon mal ein Fahrzeug gesehen, wo ein Scheinwerfer schön weiss, der andere aber ziemlich gelblich ist? Deswegen soll man die Brenner auch immer schön paarweise austauschen und nicht einzeln. Damit der Kunde nicht über den Unterschied meckert. Beschwerden die dennoch kommen über gelbes Licht, werden beruhigt damit, dass die Brenner sich erst einbrennen müssen. Es wird schon noch weisser nach ca. 50-100 Stunden Brenndauer. Bis dahin hat sich der Kunde beruhigt, sich an das neue Leuchtbild gewöhnt und hält eine Reklamation sowieso für aussichtslos.
So, und nun zu den Neblis:
Nebelscheinwerfer gelten nicht als Fahrlicht, sondern als Zusatzbeleuchtung. Sie dürfen nur unter bestimmten Bedingungen benutzt werden und nur zusammen mit dem Stand- oder dem Fahrlicht. Für sie ist im Gesetzestext keine Vorschrift vorgesehen, was aLWR oder SRA betrifft. Auch bei der Farbe ist man da tolerant, sie dürfen auch gelb sein, wie bei den Franzosen. Man muss sie auch ausschalten, wenn der Gegenverkehr Gefahr läuft geblendet zu werden. Mit Xenon wäre das halt etwas früher. Die Steuergeräte der Umrüstsätze haben eine E-Nummer und es gibt auch ein Gutachten dafür. Auch die Brenner sind geprüfte Teile.
Einschränkung (die Grauzone): Jede Lampe hat eine Typprüfung. die in Verbindung mit dem verbauten Leuchtmittel steht. Das Leuchtmittel ist festgelegt mitsamt dem dazugehörigen Sockel. Wenn jetzt der Brenner den gleichen Sockel hat, wie die Originalbirne und der Lichtbogen den gleihen Winkel und Abstand zum Reflektor aufweist, wie die Halogenbirne, dann könnte man sich darauf berufen, dass nirgendwo steht, mit welchem Gas der Glaskolben gefüllt ist. Schliesslich gibt es ja auch H4-Lampen, die mit Xenon gefüllt und deswegen mehr Leuchtkraft haben. Durch diese Lücke erlangen auch die +30%, +50% und sogar die +80% Birnen ihre Legalität. Und die Xenon's haben sogar nur 35W statt 55W.
Zugegebenermaßen würde ich nicht so zum TÜV fahren. Aber im Alltag, wenn ich nicht nachts mit Standlicht und Nebelscheinwerfern durch die Stadt prolete, wird mich über Land, wo Wildgefahr ist, oder bei Nebel oder Schnee niemals eine Streife anhalten, weil mein Licht hell ist. Es muss natürlich richtig eingestellt sein und darf nicht in die Sterne oder direkt in die Augen des Gegenverkehrs strahlen. Dann nutzen sie nämlich auch nichts.
Die Umbausätze gibt es bei www.day-lights.de mit Sockeln für fast alle gängigen Halogen-Sockel, sogar für Motorräder mit 2-Faden-H4-Birnen. Dort gibt es auch die Gutachten für die Steuergeräte zum Download (für registrierte Kunden) und die bieten auch Bausätze für Universal-SRA und Universal-aLWR an zur Nachrüstung von Xenon-Fahrlicht. Auch mit Gutachten.
Á propos Motorräder: Den Beweis für meine Aussage, dass sich das Gesetz nur mit den Hauptscheinwerfern für PKW's beschöftigt liefert BMW, die auch Motorräder mit Xenon gegen Aufpreis anbieten. Und die haben weder eine aLWR noch eine SRA. Ausnutzen einer Gesetzeslücke halt.
Ich habe das jetzt erklärt und es gibt bestimmt viele Schlaue, die mich wiederlegen können. Deshalb möchte ich ungern weiter darüber diskutieren. Ich gehe gewissenhaft mit meinen Xenon-Neblis um und stehe dazu, dass ich es umgebaut habe. Wer es auch machen will, sollte auch so gewissenhaft sein. Aber es ist eine Grauzone, die genutzt wird und da gibt es halt immer eine weisse und eine schwarze Seite. Noch ist hier fast alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist und nicht alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Soll jeder selbst entscheiden.
Ich bitte die Mod's auch zu entschuldigen, dass ich das geschrieben habe, da ich weiss, dass sie dieses Forum von halbseidigen Tips am Rande der Legalität sauber halten wollen. Es bestand halt ein Interesse an der Erklärung.
Bitte diskutiert das jetzt nicht mit mir hier. Danke!
Gruß
Rainer
BTW: Bei Xenon-Ausrüstung der Hauptscheinwerfer mutieren die originalen Neblis doch wirklich zu Ballast oder bestenfalls zu Positionslampen. Erhellen tun die doch maximal den Bereich unmittelbar vor der Stoßstange. Kurz: sie sind Mist!
35 Antworten
a) Habe sie noch nie gebraucht! Bei Xenonabblendlicht total unnötig, da die Straße eh sehr breit ausgeleuchtet ist und ich, wenn kein Verkehr ist, das Fernlicht benutze.
b) So, du machst die NSW also jedesmal aus, sobald ein anderes Fahrzeug in der Nähe ist? Sehr löblich!
c) Doch, es genügt der Hinweis das es im Bereich der StvO nicht zugelassen ist.
d) Demnach erzählen die Händler Müll!
e) Ob er sich darüber auch bewusst ist?
f) Und? 60km/h in der Stadt und auch 120km/h auf Landstraßen sind erlaubt, jedenfalls auf einigen.😉
Wieso sind die NSW schlecht? Es sind Zusatzleuchten, die man nur als Hilfe bei Nebel verwenden darf und soll. Nichts anderes! Und dafür sind sie wirklich in Ordnung! Eventuell solltest du mal beim Augenarzt vorbeischauen? Am Ende baust du dir noch Baustrahler auf das Autodach, da dein Abblendlicht so schlecht ist....😉
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Im Nebel! Den Grund hast du ja bereits in deinem zweiten Absatz erklärt.🙂Zitat:
Original geschrieben von AllesDiesel
Wann kann man das Standlicht mit den Neblis zusammen nutzen?
Leider falsch. Wie das Wort schon sagt: STANDlicht. Mit Standlicht und Neblis darf ich mein Auto nicht FAHREN. Hierzu ist das Fahrlicht oder Abblendlicht genannt einzuschalten. Von daher war es eine rhetorische Frage von mir, da die Antwort nur lauten konnte: Nicht während der Fahrt.
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Eben! Deshalb ist es auch Quatsch die Nebelscheinwerfer auf Xenonlicht umzurüsten....Zitat:
Original geschrieben von AllesDiesel
Nebelscheinwerfer haben auch nicht die Aufgabe das Licht weeeiiit nach vorne zu werfen, sie sollen höchstens 20-25 Meter erreichen und den linken und rechten Fahrbahnrand erhellen ohne eine Eigenblendung zu erzeugen. Die Theorie ist durch die tiefe Anbauweise unter dem Nebel hindurch zu leuchten.
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Waren das wirklich Nebelscheinwerfer? Brabus verbaut dort, wo normal die Nebelscheinwerfer sitzen einen Satz Fernscheinwerfer(Xenon?) und zusätzlich daneben noch Nebelscheinwerfer. Siehe aktuelle S-Klasse von denen.Zitat:
Original geschrieben von AllesDiesel
Habe ich nicht ganz verstanden. Die Neblis dürfen nur eingeschaltet werden bei starkem Regen, Schneefall und eben bei Nebel. Ansonsten gehören sie ausgeschaltet. Auch bei nächtlichen Überlandfahrten ohne o.g. Wetterbedingungen.Vom Prinzip her finde ich das schon cool die Neblis so umzurüsten, jedoch sehe ich für mich da keinen Nutzen. Gerade wer Xenonlicht hat kann auf die Nebelscheinwerfer verzichten. Bei mir werden sie nur für die comming/leaving home Funktion genutzt.
Aber das kann ja Gott sei Dank jeder für sich entscheiden.P.S.: Habe mal auf AMS TV gesehen, daß Brabus? auf Wunsch die Neblis auf Xenon umrüstet. Also muß es dort einen legalen Weg geben für diesen Umbau.
Viele Grüße
Diese Scheinwerfer sind dann übrigens für Gasentladungslampen geprüft und zugelassen. Die originalen Nebelscheinwerfer von Audi sind es nicht und deshalb gibt es keine! legale Möglichkeit sie mit einer Gasentladungslampe auszustatten.
Habe noch mal mein Gedächtnis malträtiert, es war Carlsson und in dem Beitrag wuren die Neblis eines CLK auf Xenon umgerüstet. Die Sendung lief jedoch so vor ca. 4-5 Jahren. Ist also schon etwas her.
Grüße
P.S.: @Rowdy ffm, laß Dich nicht ärgern.
Zitat:
Original geschrieben von AllesDiesel
Leider falsch. Wie das Wort schon sagt: STANDlicht. Mit Standlicht und Neblis darf ich mein Auto nicht FAHREN. Hierzu ist das Fahrlicht oder Abblendlicht genannt einzuschalten. Von daher war es eine rhetorische Frage von mir, da die Antwort nur lauten konnte: Nicht während der Fahrt.Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Im Nebel! Den Grund hast du ja bereits in deinem zweiten Absatz erklärt.🙂
Wird jedenfalls geduldet, da man so die Eigenblendung verringert. Natürlich nur bei dichtem Nebel okay!
Zitat:
Original geschrieben von AllesDiesel
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Eben! Deshalb ist es auch Quatsch die Nebelscheinwerfer auf Xenonlicht umzurüsten....
Zitat:
Original geschrieben von AllesDiesel
Habe noch mal mein Gedächtnis malträtiert, es war Carlsson und in dem Beitrag wuren die Neblis eines CLK auf Xenon umgerüstet. Die Sendung lief jedoch so vor ca. 4-5 Jahren. Ist also schon etwas her.Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Waren das wirklich Nebelscheinwerfer? Brabus verbaut dort, wo normal die Nebelscheinwerfer sitzen einen Satz Fernscheinwerfer(Xenon?) und zusätzlich daneben noch Nebelscheinwerfer. Siehe aktuelle S-Klasse von denen.
Diese Scheinwerfer sind dann übrigens für Gasentladungslampen geprüft und zugelassen. Die originalen Nebelscheinwerfer von Audi sind es nicht und deshalb gibt es keine! legale Möglichkeit sie mit einer Gasentladungslampe auszustatten.
Grüße
P.S.: @Rowdy ffm, laß Dich nicht ärgern.
Diesen Beitrag kenne ich nicht. Wenn dies wirklich der Fall war, zu 99% sind dies Fernscheinwerfer, dann wurde ein bauartgeprüfter Scheinwerfer in dem eine Gasentladungslampe betrieben werden darf verbaut. Dies ist bei der Bastellösung von RowdyFFM definitiv nicht der Fall - also Illegal! Egal wie man es dreht es IST illegal!
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Du weißt aber das es verboten ist? Zumal es auch Quatsch ist, außer man will mit Standlicht&Nebelscheinwerfern prollen.😉
Warum Quatsch?? Wie Rowdy FFM schon geschrieben hat es bleibt jeden selbst überlassen und die Geschmäcker sind unterschiedlich. Mir gefällt das halt und ich werde es umbauen, fertig!!! Für mich ist es z.B quatsch in unsere Zeit einen S4 oder RS4 zu fahren..Die Autos kosten haufen Geld, leisten nicht was von Audi versprochen wird und sind total Unwirtschaftlich.. Wenn ich soviel Geld bezahle, so hohe Versicherungsprämien,Wartungskosten und ganz abgesehen von Spritkosten entrichten muss, dann möchte ich auch bitte schön richtig Leistung haben. Deswegen fahre ich eine R1 ;-)Quatsch ist auch 18/19 oder 20" zoll zu fahren, die sind sehr teuer ,neue Reifen ebenfalls und man hat 0 Kompfort mehr. Und? Trotzdem machen es viele, mir gefällt es auch und ich nehme dies alles in kauf.. Also warum quatsch und das alles? Wenn es doch nur um Diskussionen geht. Wem gefällts soll es machen..
Und wie schon von Rowdy FFM gesagt wir sind alle über 18 und jeder soll es für sich selber entscheiden!
Gruß R1000
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Zitat:
Original geschrieben von R1000
Warum Quatsch?? Wie Rowdy FFM schon geschrieben hat es bleibt jeden selbst überlassen und die Geschmäcker sind unterschiedlich. Mir gefällt das halt und ich werde es umbauen, fertig!!! Für mich ist es z.B quatsch in unsere Zeit einen S4 oder RS4 zu fahren..Die Autos kosten haufen Geld, leisten nicht was von Audi versprochen wird und sind total Unwirtschaftlich.. Wenn ich soviel Geld bezahle, so hohe Versicherungsprämien,Wartungskosten und ganz abgesehen von Spritkosten entrichten muss, dann möchte ich auch bitte schön richtig Leistung haben. Deswegen fahre ich eine R1 ;-)Quatsch ist auch 18/19 oder 20" zoll zu fahren, die sind sehr teuer ,neue Reifen ebenfalls und man hat 0 Kompfort mehr. Und? Trotzdem machen es viele, mir gefällt es auch und ich nehme dies alles in kauf.. Also warum quatsch und das alles? Wenn es doch nur um Diskussionen geht. Wem gefällts soll es machen..Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Du weißt aber das es verboten ist? Zumal es auch Quatsch ist, außer man will mit Standlicht&Nebelscheinwerfern prollen.😉
Und wie schon von Rowdy FFM gesagt wir sind alle über 18 und jeder soll es für sich selber entscheiden!Gruß R1000
Wenn man es sich leisten kann, warum nicht?😉
Sei doch froh das es genügend verrückte gibt die ein solches Fahrzeug kaufen.
Warum es Quatsch ist? Weil es illegal ist und nichts bringt! Die Gründe dafür wurden ja bereits erläutert!
Aber okay, wenn ihr auf illegale Sachen steht, euren Versicherungsschutz verlieren wollt und auf Ärger steht... gern.🙂 Dann viel Spaß dabei! Hier im Forum wird es öffentlich keine Tipps dazu geben, denke ich mal!
Wir sind vielleicht alle lt. Ausweis über 18... Vom Geist her sind hier einige im Forum noch im Kleinkindalter(ich habe keinen direkt angesprochen - wer sich angesprochen fühlt... pech!).
Zitat:
Original geschrieben von AllesDiesel
Leider falsch. Wie das Wort schon sagt: STANDlicht. Mit Standlicht und Neblis darf ich mein Auto nicht FAHREN. Hierzu ist das Fahrlicht oder Abblendlicht genannt einzuschalten. Von daher war es eine rhetorische Frage von mir, da die Antwort nur lauten konnte: Nicht während der Fahrt.
Leider liegst DU falsch. Diese Lichter heissen nämlich nicht Standlicht, sondern Begrenzungsleuchten. Und wer ein ganz helles Köpfchen ist, der liest sich mal den §17 Abs.3 StVO durch, da wird nämlich ausdrücklich die Benutzung von Begrenzungsleuchten und NSW erlaubt und auch genau die Bedingungen, wann man das darf...
Im Übrigen gebe ich Jan recht, der einfache Umbau von Halogen-NSW auf Xenon-NSW durch einfaches Austauschen des Leuchtmittels ist und bleibt illegal. Punkt. Auch wenn das so mancher nicht wahrhaben will oder ins Lächerliche ziehen will...aber irgendwann wird schon mal nem TÜV-Prüfer oder nem netten Polizisten ein Licht aufgehen...
Hallo Leute,
weiß jemand von euch einen guten online-shop, wo man die
MTEC Super withe H11 Lampen bestellen kann?
Danke und Grüße
www.fuers-auto.de bekommt man sie!
Zitat:
Original geschrieben von GV6TDI
Hallo Leute,weiß jemand von euch einen guten online-shop, wo man die
MTEC Super withe H11 Lampen bestellen kann?Danke und Grüße
Und in den grossen Auktionshaus..
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Wir sind vielleicht alle lt. Ausweis über 18... Vom Geist her sind hier einige im Forum noch im Kleinkindalter(ich habe keinen direkt angesprochen - wer sich angesprochen fühlt... pech!).
Ohne mich angesprochen zu fühlen noch ein weiser Spruch:
"Der Knabe unterscheidet sich vom Mann nur im Wert seiner Spielsachen" 😁
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Leider liegst DU falsch. Diese Lichter heissen nämlich nicht Standlicht, sondern Begrenzungsleuchten. Und wer ein ganz helles Köpfchen ist, der liest sich mal den §17 Abs.3 StVO durch, da wird nämlich ausdrücklich die Benutzung von Begrenzungsleuchten und NSW erlaubt und auch genau die Bedingungen, wann man das darf...
Sehr richtig!
Zitat:
Original geschrieben von AllesDiesel
P.S.: @Rowdy ffm, laß Dich nicht ärgern.
Sicher nicht! 😎 Dafür freue ich mich viel zu sehr über gut funktionierende, funktionelle und brauchbare Neblis in meinem Audi.
Übrigens, nur um die Diskussion noch etwas anzuheizen: Neblis dürfen auch in Verbindung mit dem Fernlicht funktionieren, deshalb gehen sie bei der serienmässigen Schaltung von Audi nicht aus, wenn man Fernlicht einschaltet, genausowenig wie in Begrenzungsleuchtenstellung (schönes Wort *gg*) des Schalters. Früher, etwa Anfang der 80er (ja so alt bin ich schon), war das mal anders. Da durften sie nicht mit den Begrenzungsleuchten alleine funktionieren. Da ging das auch von der Schalterstellung her schon nicht. Und da, wo ich Fernlicht anmache, da ist auch keiner, den ich blende. Und genau da benutze ich manchmal auch gerne die Neblis. Sie leuchten nicht nur den Strassenrand schön aus, wo so gerne Wild im Graben steht. Sie leuchten, im Gegensatz zum punktgerichteten Fernlicht, auch auf kurvenreichen Strecken schön in die Kurven rein, was auch Adaptive Light noch nicht einmal so gut kann.
Und noch einmal: Warum sollen Xenon's - Illegalität hin, Legalität her - als Neblis nix tauchen? Es kommt NICHT auf das Leuchtmittel an, sondern auf die Bauart des Scheinwerfers. DAS macht einen Nebelscheinwerfer aus. Warum werden sonst für den Motorsport, wo keiner geblendet wird aber gutes Sehen wichtig ist, schon seit Jahren H3 Lampen mit 100 Watt, H4 Lampen mit 100W etc.pp. verkauft, wenn es Blödsinn ist und hellere Birnen in den Lampen nichts helfen?
Mag ja sein, dass es nicht legal ist, aber das Gesetz alleine macht die Funktion nicht schlecht. Wenn ich auf mein Auto 10Jx20 Felgen mit 285er Reifen montiere, für den nötigen Freigang sorge aber nicht zum TÜV gehe, dann ist das illegal. Aber wahrscheinlich würde mein Düsel auf der Strasse liegen wie hingeklebt.
---------- Ironic Modus an ------------
So. Jetzt habt ihr wieder was zum "zitieren" und zum niederreden und zum besserwissen. 😁 Baue übrigens demnächst meine Yamaha FJR1300 auch auf Xenon um, stelle sie aber etwas niedriger ein. Ich kann nämlich keine gesetzestreuen Audifahrer weinen sehen. 😁
---------- Ironic Modus aus ------------
Grüssle
Rainer
P.S.: Ihr werdet sicher nicht von meinen Neblis geblendet werden, weils sie a) nicht blenden und b) nicht benutzt werden, wenn ihr mir entgegen kommt.
Zitat:
Warum werden sonst für den Motorsport, wo keiner geblendet wird aber gutes Sehen wichtig ist, schon seit Jahren H3 Lampen mit 100 Watt, H4 Lampen mit 100W etc.pp. verkauft, wenn es Blödsinn ist und hellere Birnen in den Lampen nichts helfen?
Hast Du schon mal eine Rallye im Nebel gesehen? Ich nicht.
Grundsätzlich geht bei einer Rallye darum möglichst viel, möglichst hell auszuleuchten. Daher haben die auch oft zig Scheinwerfer montiert und die sind alle mörderisch hell.
Die haben aber keinen Gegenverkehr, daher ist es egal welche Leuchtmittel in welchem Scheinwerfer usw. die benutzen.
Zitat:
Es kommt NICHT auf das Leuchtmittel an, sondern auf die Bauart des Scheinwerfers. DAS macht einen Nebelscheinwerfer aus.
Das stimmt nur zum Teil. Was einen Scheinwerfer ausmacht (also sein Lichtbild und die Lichtstärke) ist das Zusammenspiel von Reflektor, Leuchtmittel und evtl. Linse.
Diese Komponenten werden aufwändig berechnet und dann getestet, bevor sie zugelassen und in Serie verbaut werden.
Wenn nun z.B. ein anderes Leuchtmittel eingebaut wird, wird das Lichtbild und die Lichtstärke veändert. Es kommt z.B. zu Blendung des Gegenverkehrs oder zur Eigenblendung usw..
Zitat:
P.S.: Ihr werdet sicher nicht von meinen Neblis geblendet werden, weils sie a) nicht blenden und b) nicht benutzt werden, wenn ihr mir entgegen kommt.
Na dann ist ja alles gut. 😉
Gruß,
Thilo
Zitat:
Original geschrieben von AllesDiesel
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Im Nebel! Den Grund hast du ja bereits in deinem zweiten Absatz erklärt.🙂
Leider falsch. Wie das Wort schon sagt: STANDlicht. Mit Standlicht und Neblis darf ich mein Auto nicht FAHREN. Hierzu ist das Fahrlicht oder Abblendlicht genannt einzuschalten. Von daher war es eine rhetorische Frage von mir, da die Antwort nur lauten konnte: Nicht während der Fahrt.
Leider auch falsch, denn man darf mit NSW und Standlicht fahren, so lange es die Witterungsverhältnisse zulassen.
§ 17 (3) StVO
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten (Standlicht). An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Gruß
Neben der ganzen, lächerlichen Diskussion hier nochmal die Bezugsquelle für die legalen MTEC:
www.xenonwhite.de
Ich denke, in die Geschichte mit Xenon-Lampen in den Nebelscheinwerfern muss ich mich als Polizeibeamter nicht noch einbinden. Es wurden genug Quellen genannt, die diesen Umbau als illegal feststellen... Übersicht ist hier eh nicht mehr gegeben...
PS: Ich habe mal jemanden angehalten, der nur über eine Mofaprüfbescheinigung verfügte und diese aushändigte, aber einen 80er Roller führte. Auf die Frage, wo denn sein Führerschein sei gab er an: "Ich habe keinen Führerschein. Aber ich fahre mit dem Roller ja auch nur 25 km/h..." 😁 (ist wirklich passiert!!!). Das ist ungefähr so wie die Nebler bei Gegenverkehr ausschalten zu wollen! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Lox-TT
Ich denke, in die Geschichte mit Xenon-Lampen in den Nebelscheinwerfern muss ich mich als Polizeibeamter nicht noch einbinden.
Nö, musst Du nicht. 🙄😉