Nebelscheinwerfer in Xenon

Audi A4 B7/8E

Hat schon jemand die Nebel SW zu Xenon umgebaut? Wenn ja mit welchen Birnen und Steuergeräten (Marke,Bezugsquelle)? Wie aufwendig ist es?

Gruß R1000

Beste Antwort im Thema

Also dann doch hier. 🙁
Im Gesetz befassen sich die Themen rund um Xenon mit den Hauptscheinwerfern von PKW's. Dort ist auch beschrieben, dass Fahrzeuge, die älter als Bj. 2000 sind und die es auch mit Xenon serienmässig gab, mit den Serien-Xenon-Lampen ausgerüstet werden dürfen. In diesem Fall kann die aLWR und die SRA entfallen. Solche Fahrzeuge, wie z.b. die ersten 7er BMW's, die als erstes Xenon hatten, hatten diese Vorrichtungen noch nicht und brauchen sie deshalb auch nicht. Diese Zusatzeinrichtungen wurden erst später wegen den Beschwerden über die ach so blendenden Xenon-Lampen eingeführt. Damals reagierten die Hersteller freiwillig auch mit der Zurücknahme des Kelvin-Wertes von ehemals 5500-6000K auf die heute üblicen 4000-4500K, die so schön gelb leuchten. Nirgendwo steht, dass 6500K verboten sind. Das Licht muss nur weiss sein - auch mit Gelbstich - und nicht blau oder pink (8000-12000K). Weil es gibt ja Verkehrsteilnehmer, die wollen das blaue Licht alleine für sich haben. 😁
Viele Neuwagen haben Brenner mit so einem herrlichen hellen weiss (, worum ich sie sehr beneide). Wenn die mal einen neuen Brenner brauchen, was ja selten passiert, bekommen die diese Brenner nicht mehr, auch nicht vom 🙂 als Originalersatzteil. Die Hersteller wollen gerne, dass der Kunde, der schliesslich 1500-2500 Euro Aufpreis für Xenon bezahlt hat, den Unterschied zu seinen Typkollegen mit Halogen auch sieht. Somit liefern die Hersteller Brenner für die Neuwagenausrüstung aus, wo zwar 4000-4500K drauf steht, die aber tatsächlich 5500-6000K haben. Die bekommen auch nur die Werke, niemals der Kunde übers Ersatzteillager. Das ist jetzt ne Unterstellung, die niemals jemand bestätigen wird. Aber wer hat nicht schon mal ein Fahrzeug gesehen, wo ein Scheinwerfer schön weiss, der andere aber ziemlich gelblich ist? Deswegen soll man die Brenner auch immer schön paarweise austauschen und nicht einzeln. Damit der Kunde nicht über den Unterschied meckert. Beschwerden die dennoch kommen über gelbes Licht, werden beruhigt damit, dass die Brenner sich erst einbrennen müssen. Es wird schon noch weisser nach ca. 50-100 Stunden Brenndauer. Bis dahin hat sich der Kunde beruhigt, sich an das neue Leuchtbild gewöhnt und hält eine Reklamation sowieso für aussichtslos.
So, und nun zu den Neblis:
Nebelscheinwerfer gelten nicht als Fahrlicht, sondern als Zusatzbeleuchtung. Sie dürfen nur unter bestimmten Bedingungen benutzt werden und nur zusammen mit dem Stand- oder dem Fahrlicht. Für sie ist im Gesetzestext keine Vorschrift vorgesehen, was aLWR oder SRA betrifft. Auch bei der Farbe ist man da tolerant, sie dürfen auch gelb sein, wie bei den Franzosen. Man muss sie auch ausschalten, wenn der Gegenverkehr Gefahr läuft geblendet zu werden. Mit Xenon wäre das halt etwas früher. Die Steuergeräte der Umrüstsätze haben eine E-Nummer und es gibt auch ein Gutachten dafür. Auch die Brenner sind geprüfte Teile.
Einschränkung (die Grauzone): Jede Lampe hat eine Typprüfung. die in Verbindung mit dem verbauten Leuchtmittel steht. Das Leuchtmittel ist festgelegt mitsamt dem dazugehörigen Sockel. Wenn jetzt der Brenner den gleichen Sockel hat, wie die Originalbirne und der Lichtbogen den gleihen Winkel und Abstand zum Reflektor aufweist, wie die Halogenbirne, dann könnte man sich darauf berufen, dass nirgendwo steht, mit welchem Gas der Glaskolben gefüllt ist. Schliesslich gibt es ja auch H4-Lampen, die mit Xenon gefüllt und deswegen mehr Leuchtkraft haben. Durch diese Lücke erlangen auch die +30%, +50% und sogar die +80% Birnen ihre Legalität. Und die Xenon's haben sogar nur 35W statt 55W.
Zugegebenermaßen würde ich nicht so zum TÜV fahren. Aber im Alltag, wenn ich nicht nachts mit Standlicht und Nebelscheinwerfern durch die Stadt prolete, wird mich über Land, wo Wildgefahr ist, oder bei Nebel oder Schnee niemals eine Streife anhalten, weil mein Licht hell ist. Es muss natürlich richtig eingestellt sein und darf nicht in die Sterne oder direkt in die Augen des Gegenverkehrs strahlen. Dann nutzen sie nämlich auch nichts.
Die Umbausätze gibt es bei www.day-lights.de mit Sockeln für fast alle gängigen Halogen-Sockel, sogar für Motorräder mit 2-Faden-H4-Birnen. Dort gibt es auch die Gutachten für die Steuergeräte zum Download (für registrierte Kunden) und die bieten auch Bausätze für Universal-SRA und Universal-aLWR an zur Nachrüstung von Xenon-Fahrlicht. Auch mit Gutachten.
Á propos Motorräder: Den Beweis für meine Aussage, dass sich das Gesetz nur mit den Hauptscheinwerfern für PKW's beschöftigt liefert BMW, die auch Motorräder mit Xenon gegen Aufpreis anbieten. Und die haben weder eine aLWR noch eine SRA. Ausnutzen einer Gesetzeslücke halt.

Ich habe das jetzt erklärt und es gibt bestimmt viele Schlaue, die mich wiederlegen können. Deshalb möchte ich ungern weiter darüber diskutieren. Ich gehe gewissenhaft mit meinen Xenon-Neblis um und stehe dazu, dass ich es umgebaut habe. Wer es auch machen will, sollte auch so gewissenhaft sein. Aber es ist eine Grauzone, die genutzt wird und da gibt es halt immer eine weisse und eine schwarze Seite. Noch ist hier fast alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist und nicht alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Soll jeder selbst entscheiden.
Ich bitte die Mod's auch zu entschuldigen, dass ich das geschrieben habe, da ich weiss, dass sie dieses Forum von halbseidigen Tips am Rande der Legalität sauber halten wollen. Es bestand halt ein Interesse an der Erklärung.
Bitte diskutiert das jetzt nicht mit mir hier. Danke!
Gruß
Rainer
BTW: Bei Xenon-Ausrüstung der Hauptscheinwerfer mutieren die originalen Neblis doch wirklich zu Ballast oder bestenfalls zu Positionslampen. Erhellen tun die doch maximal den Bereich unmittelbar vor der Stoßstange. Kurz: sie sind Mist!

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Dann ist ja gut. Ich dachte schon...

Hallo nochmal,

in den Shops, (auch xenonwhite.de) steht aber daß die H11 Superwhite von MTEC auch nicht
für den Straßenverkehr zugelasssen sind.

Welche sind dann eigentlich legal?

Übrigens bei uns in Österreich dürfen die Nebelampen auch als Tagfahrlicht verwendet werden.🙂

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von GV6TDI


Übrigens bei uns in Österreich dürfen die Nebelampen auch als Tagfahrlicht verwendet werden.🙂

Aber bestimmt nur in abgedimmter Form oder?? Oder dürfen die mit voller Leuchtkraft leuchten??

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von GV6TDI


Übrigens bei uns in Österreich dürfen die Nebelampen auch als Tagfahrlicht verwendet werden.🙂
Aber bestimmt nur in abgedimmter Form oder?? Oder dürfen die mit voller Leuchtkraft leuchten??

Nein, die Neblis brauchen nicht gedimmt werden, ist auch sicher nicht bei allen Fahrzeugen möglich.

Aber da diese (sofern richtig eingestellt) sowieso nur sehr tief leuchten werden sie auch kaum jemanden

blenden.

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Hallo zusammen,

Ich finde die Nsw auch vom Licht Ok, aber ich finde das Gelb eben ne schön wenn man xenon hat.
Bevor es jetzt kommt Ich fahr nicht mit Standlicht und Nsw durch die Stadt.
aber man macht sich ja auch alus auf auto damit es besser aussieht oder?
Wo hast Du die Birnen her die blau waren und erlaubt?

MfG Cello

Zitat:

Original geschrieben von cello83


Hallo zusammen,

Ich finde die Nsw auch vom Licht Ok, aber ich finde das Gelb eben ne schön wenn man xenon hat.
Bevor es jetzt kommt Ich fahr nicht mit Standlicht und Nsw durch die Stadt.
aber man macht sich ja auch alus auf auto damit es besser aussieht oder?
Wo hast Du die Birnen her die blau waren und erlaubt?

MfG Cello

Die Links zu den Lampen wurden doch bereits auf Seite 2? gepostet!

www.fuers-auto.de

Wenn du sie eh wie es das Gesetz vorsieht einsetzt, dann ist die Optik doch total uninteressant. Die paar mal im Jahr in denen man wirklich im dichten Nebel fährt...

Aber wenigstens setzt du auf Lösungen die legal sind! Sehr löblich!

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