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Nebelscheinwerfer bei Regen?

Audi A4 B7/8E

Ich bin grad auf folgende Frage aus einem offiziellen FS-Fragebogen gestossen und mich wundert es doch schon ob das einen Sinn hat.
(Grüne Schrift = anzukreuzende Antwort)

Bei Nebel bin ich ja einverstanden, bei Schnee würd auch noch gehen, aber bei Regen?

Frage (oder siehe Bild)

4. Die Sicht ist erheblich behindert. Wann dürfen Sie Nebelscheinwerfer einschalten?
(Frage: 2.2.17-005, Punkte: 3)

Bei Schneefall

Bei Regen

Bei Nebel

 

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21 Antworten

Hallo,
nix für Ungut! Aber ich finde, wenn man für Beschreibungen wie "nasse Fahrbahn" oder "erhebliche Sichtbehinderung" eine Interpretationshilfe braucht, ist das mal wieder typisch deutsche Kleinkariertheit. Wie soll man so etwas denn bitte haargenau regeln?
Jeder Autofahrer sollte eigentlich wissen, wann die Sicht erheblich behindert oder die Fahrbahn nass ist. Mit etwas normalem Menschenverstand gibt es da auch nix zu interpretieren.
MfG
roughneck

Naja, leider sieht man ja an diversen geführten Prozessen, dass eine eindeutige Regelung sinnvoller ist. Logischerweise versucht jeder, der hier geblitzt wurde, per Umgehung der "Definitionslücke" straffrei davonzukommen.
Kleinkariert oder nicht - vor Gericht wirds eben kritisch.
Gruß Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von Designs


...Logischerweise versucht jeder, der hier geblitzt wurde, per Umgehung der "Definitionslücke" straffrei davonzukommen...

Klar, aber genau das ist doch oft der Grund, warum man vermeintliche Interpretationsspielräume sieht. Man sucht nach Ausreden. D.h. es dann, wenn man noch 20m gucken kann, ist die Sicht nicht behindert oder man dachte nasse Fahrbahn heißt mindestens 5cm Wassertiefe.

Und wie soll eine Regelung aussehen. Erhebliche Sichtbehinderung heißt 49,18m Sichtweite. Gemessen für den durchschnittlichen Autofahrer mit 82,17% Sehkraft. Wie soll man das im Fall der Fälle nachweisen? Und was ganz genau ist eine nasse Fahrbahn? 2mm geschlossener Wasserfilm? Was ist wenn der Standstreifen trocken ist? Dann ist es ja kein geschlossener Wasserfilm mehr.

Kein Polizist hält einen an, wenn man bei dichtem Nebel mit NSW fährt. Egal ob die Sicht nun 40m oder 60m beträgt. Wenn man aber bei Dämmerung die Dinger an hat, kann man sich nun mal nicht damit herausreden, dass das für einen persönlich schon eine erhebliche Sichtbehinderung darstellt. Genauso bei nasser Fahrbahn. Wenn es fünf Minuten kurz tröpfelt, wir einem keiner ans Bein pinkeln. Wenn der Vordermann aber schon eine Gischtwolke hinter sich herzieht, ist die Fahrbahn nun mal nass.

Wie gesagt: Ich denke, man sollte selbst erkennen, ob die genannten Situationen vorliegen. Und selbst wenn es genaue Regelungen gibt, werden die Prozesse nicht weniger - sieht man ja bei den Tempoverstößen

;)

MfG

roughneck

Es wurde mal einer angehalten, weil er die "Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nässe" nicht eingehalten hat. Er meinte, dass es seines Erachtens nicht nass sei. Der Polizist bat ihn, sich auf die Straße zu setzen. Der Fahrer entgegnete, dass er dann ja eine nasse Hose bekommen würde. Der Polizist sagte nur "sehen Sie?".
Eine erhebliche Sichtbehinderung kann man schon etwa einschätzen. Wenn einer noch 200 fahren kann, darf er die Nebler jedenfalls dann nicht einschalten, denn dann kann die Sicht so schlecht nicht sein. Bei Sichtbehinderung durch starken Regen, Nebel oder Schneefall darf man die Nebler einschalten, nur sollte die Behinderung wirklich vorhanden sein. Im Gegensatz zur Nebelschlussleuchte, die man nur einschalten darf, wenn die Sicht unter 50m ist. Geblendet haben mich bisher nur falsch eingestellte NSW's. Sonst stört es mich nicht, wenn einer sie anhat.
Und BTW: Die vielen Halogenfahrer, die nicht wissen wofür das Rädchen mit 0,1,2,3 neben dem Lichtschalter ist, blenden viel mehr als die Xenonfahrer, die ja eine aLWR haben.
Gruß
Rainer

@roughneck
Ich gebe dir in deiner Ausführung völlig recht. Jeder sollte wissen, wann welche Situation vorliegt. Wahrscheinlich weiß das auch fast jeder - nur wird er es nicht zugeben, auch wenn er bewußt dagegen verstoßen hat - zumindest nicht, wenn es an den Geldbeutel geht ;)
Bei Sichtbehinderung lässt sich das m.E. noch leichter definieren. Wer da zu schnell ist und deshalb einen Unfall verursacht, ist sowieso dran - ob er es nun persönlich als Sichtbehinderung empfand, oder nicht. Und bei mißbräuchlicher Nutzung der NSW wird sich auch kaum einer aufregen, denn die 10€ Verwarnungsgeld machen den Bock nicht fett.
Aber wo hohe Strafen auftreten (im Beispiel Geschwindigkeitsübertretung bei Nässe z.B.), wird auch kleinkariert gefeilscht ;)
Wie eine genaue Definition nun aber aussehen soll, kann ich ehrlich gesagt auch nicht vorschlagen..
Gruß Jürgen

Zitat:

Und BTW: Die vielen Halogenfahrer, die nicht wissen wofür das Rädchen mit 0,1,2,3 neben dem Lichtschalter ist, blenden viel mehr als die Xenonfahrer, die ja eine aLWR haben.

Aber auch nur wenn die Schwiegermutter hinten drin sitzt, oder ein vollbeladener Anhänger dranhängt

;)

Die aLWR bringt dir übrigens nicht viel wenns hügelig wird oder größere Unebenheiten/Wellen in der Straße sind.

Du wirst als entgegenkommender erstmal heftigst geblendet bevor die LWR reguliert, oder die LWR ist halt bereits an ihren Grenzen (wir haben hier so einen schönen Hügel, wo man das immer erleben darf. Wenn einem da einer mit Xenon entgegenkommt, ist man erstmal blind

:(

).

Die aLWR ist also keineswegs ein Garant für blendfreies fahren. Wenn ein Scheinwerfer falsch eingestellt ist, sei es Nebler, Halos oder Xenon blended er ja meist generell, mt dem Unterschied, das die Blendwirkung der Halos (und damit auch der Nebler) eher erträglich ist

;)

Mal ne doofe Frage, die Österreicher hatten die Nebler doch kurzzeitig als Tagfahrlicht freigegeben, was jetzt imho wieder revidiert wurde.

Weiss jemand, warum das geändert wurde?

So viel ich weiß, ist die Tagfahrlicht-Pflicht in Ö generell aufgehoben worden, weil eine Studie gezeigt hat, dass die Nachteile für viele andere Verkehrsteilnehmer (Motorräder z.B.) größer waren, als der Sicherheitsgewinn.
Du hast übrigens recht. Die aLWR gleicht eine Beladung des Fahrzeuges aus. Auch die Nickbewegung beim Bremsen und beim Beschleunigen werden von der aLWR ausgeglichen, nicht aber die kurzfristigen Schwingungen durch Fahrbahnunebenheiten.
Aber wir haben ja schon in der Fahrschule gelernt: Wenn man geblendet wird, nicht rein- sondern wegschauen. Generell finde ich, dass ich viel seltener durch Xenons als durch falsch eingestellte Halogens geblendet werde.
Gruß
Rainer

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