Nebelscheinwerfer als Abblendlicht
Hallo,
ihr kennt ja mit sicherheit diese tollen atu-nachrüstscheinwerfer, bei denen das standlicht als led-leiste ala audi ausgeführt ist.
Im gegensatz zu audi ist die led leiste aber relativ schwach, weshalb sich zumindest mancherorts folgender unsinn beobachten lässt: die leute fahren mit dem led standlicht und zusätzlich mit nebelscheinwerfern, quasi als abblendlicht-ersatz.
Wieso?
Weil die super coolen leds in dem 10 mal helleren abblendlicht unter gehen würden und nicht mehr zu sehen sind.
Ich für meinen fall ziehe da die lichthupe ein paar sekunden, damit derjenige merkt, dass er quasi kein licht eingeschaltet hat.
Wird einigen arrogant vorkommen, aber wenn man so einen irren nachts zu spät sieht bekommt man wahrscheinlich noch ne teilschuld?
Habt ihr das schon mal gesehen?
Beste Antwort im Thema
Na ja, wie häufig viel Halbwissen, ist aber auch net so einfach ;-))
Ich versuch es denn mal aufzudröseln. Erst mal zu den Begrifflichkeiten: Die StVZO kennt laut §52 den Begriff "Begrenzungsleuchten", die StVO spricht im §17 sowohl von Begrenzungs- als auch Standleuchten, also scheinen beide Bezeichnungen zulässig zu sein.
Die Nebelscheinwerfer, bei einem Pkw müssen es, wenn vorhanden, 2 Stück sein, müssen symmetrisch vorn am Fahrzeug angeordnet sein, und zwar von der Anbauhöhe 250 - 800mm über der Fahrbahn (jedoch nicht höher als die Hauptscheinwerfer) und max. 400 mm vom äußeren Fahrzeugumriss entfernt sein (dazu folgt später noch eine Anmerkung). Die Nebelscheinwerfer tragen neben dem "E"-Zeichen die Kennzeichnung "B".
Quelle: 70/156EWG, ECE-R48 und §52StVZO.
Die Tagfahrleuchten müssen eine Kennzeichnung nach ECE haben (großes E + Code des Herstellerlands), weiterhin tragen sie die Bezeichnung RL oder auch DRL (running light bzw. daytime running light). Zusätzlich können sie auch das Kennzeichen "A" tragen, nämlich genau dann, wenn sie neben ihrer Funktion als Tagfahrleuchte auch als Begrenzungsleuchte genutzt werden sollen (siehe Audi).
Was ist wann und wie einzuschalten? Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, sind die Beleuchtungseinrichtungen einzuschalten (StVO §17(1)).
Nur allein mit Standlicht darf nicht gefahren werden (StVO §17(2)).
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Quelle StVO §17(3). Letzter Satz gilt nur, wenn die Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm von der Außenkante entfernt angebracht sind! Merke: Man kann sehr wohl bei eingeschränkter Sicht nur mit Standlichtern und Nebelscheinwerfern fahren, ein Sichtlimit und Geschwindigkeitslimit hat der Verordnungsgeber hier nicht festgelegt. Hier scheint die einzig "weiche" Stelle im Gesetz zu sein, man könnte u.U. mit der Sichtfahrregel argumentieren, aber die gibt es ja auch beim Fahren mit Abblendscheinwerfern nicht wirklich im Gesetz.
Wieder Sprung zu den Tagfahrleuchten: Wenn diese die "A"-Kennzeichnung haben, dann dürfen sie in gedimmter Form als Standlicht fungieren und in dieser Eigenschaft natürlich zusammen mit den Hauptscheinwerfern (Abblendscheinwerfer und Fernscheinwerfer) funktionieren. Weiterhin dürfen dabei die originalen Standlichter weiter mit leuchten, jedoch nur unter der Bedingung, dass diese denn in den Hauptscheinwerfern integriert sind. Das bei Nachrüst-Tagfahr-/Standleuchten häufig beschriebende notwendige Abklemmen der Originalstandlichter ist somit Quatsch.
Also kann man am Tag bei ausreichender Sicht nur mit ungedimmten Tagfahrleuchten fahren, und wenn es notwendig wird, muss man das "Hauptlicht" anschalten. Die Tagfahrleuchten mit ausschließlicher Kennzeichnung "RL" oder "DRL" haben ab Stellung "Standlicht" zu erlöschen, tragen sie jedoch zusätzlich die "A"-Kennzeichnung, dann haben sie ab Stellung "Standlicht" herunterzudimmen und dürfen fortan als zusätzliches Standlicht betrieben werden.
Es könnte also bei korrektem Anbau durchaus sein, daß man legal mit Tagfahr-/Standleuchten und Nebelscheinwerfern unterwegs ist, wenn die Sicht beispielsweise durch Regen erheblich beeinträchtigt ist.
Als maximale Ausbaustufe an einem Pkw könnten somit 4x Standlicht (davon 2 gedimmte Tagfahrleuchten), 2x Nebel, 2x Abblendlicht und 4x Fernlicht gelichzeitig leuchten, wenn es denn die Lima mitmacht.
Ich hoffe, das hilft erstmal bissel zum Erklären.
Grüsse der Gardiner
129 Antworten
Standlicht (nicht Abblendlicht!!) plus NSW im Fahrbetrieb???
Mein Kenntnisstand ist der, dass nur die Kombination Abblendlicht plus NSW erlaubt ist! Wann wurde dies geändert?
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Standlicht (nicht Abblendlicht!!) plus NSW im Fahrbetrieb???
wie oft soll eigentlich noch der entsprechende § der stvo gepostet werden?!
Zitat:
StVO §17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich...Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
und das ist nicht erst seit gestern so...
Danke für die Aufklärung.
Was mir dabei nicht einleuchtet: NSW + Begrenzungsleuchten bedeuten doch deutlich weniger Lichtausbeute als NSW + Abblendlicht. Welcher Sinn steckt dann hinter der zuerst genannten Variante?
Ach freddi,
der Nebel ist ein entscheidender Faktor. Fahr mal in der dichten Suppe mit Abblendlich und NSW oder mit Standlicht und NSW 😉
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Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
...bedeuten doch deutlich weniger Lichtausbeute...
richtig!
und weniger lichtausbeute bedeuted gleichsam auch deutlich weniger eigenblendung! die physikalisch bedingt beim abblendlicht nunmal höher ist, als bei den tief angebrachten nsw's...
Genial sind immer die Leute, die bei dichtem Nebel mit Fernlicht fahren 😁
Wenn man in den Nebel leuchtet wird ein Großteil des abgestrahlten lichtes zur Lampe zurückreflektiert. Deshalb sollte man nicht zu dicht an der Lampe sein. Ein weiterer Großteil des Lichtes wird in alle Richtungen gestreut. Wenn man mit einer Taschenlampe im Nebel leuchtet sieht man den Lichtstrahl der Lampe. Man kann nur schlecht durch den Strahl durchgucken, weil er zu hell ist, und alles was sich auf der anderen Seite des Lichtsteahles befindet wirkt noch dunkler, das man es nicht mehr richtig sehen kann. Nennen wir den Lichtstrahl einmal "Lichtmauer"
Die NSW sind, wie von Magirus beschrieben tiefer, was den Vorteil hat, das man über die "Lichtmauer" hinweggucken kann. Gegenstände werden somit nicht mehr vom "fast Blickdichten" Lichtstrahl angeleuchtet, sondern nur vom Streulicht. (Der Mondschein in einer klaren Nacht ohne wolken und ohne Nebel ist auch nur Streulicht, aber er ist hell genug das alles erkannt wird.) Allerdings ist die Lichtausbeute der Scheinwerfer fast identich wie mit Abblendlicht, nur das halt woanders hin geleuchtet wird. Auch die Farbe hat vor und Nachteile. Xenonlook ist misst, weils im Nebel zu grell ist, und gelbes licht ist für die Augen nicht so anstrengend.
Das Abblendlicht leuchtet fast geradeaus, und trifft in einer Entfernung auf die Straße, die man bei starkem Nebel am Tage schon nicht sehen würde. Man beleuchtet praktisch nur den Nebel, wodurch direkt vor der Motorhaube die oben beschriebene "Lichtmauer" entsteht. Deshalb ist es besser das Abbendlicht beim Nebel auszuschalten, wenn man dafür die NSW einschaltet.
Tja, und bei Fernlicht leuchtet man gar nicht mehr auf die Farbahn, sondern beleuchtet nur noch den Nebel. Alles was sich im Nebel befindet wird vom hellen Licht verschluckt.
Wayne? 🙂
Hat mich schon immer fasziniert - bei Fzg. mit NSW im Hauptscheinwerfergehäuse störts plötzlich keinen mehr 😁 😉
Übrigens sind NSW (eigentlich ja Zusatzscheinwerfer... nicht Nebel..) in erster Linie Breitstrahler - bei schlechter Sicht gehts um das bessere Erkennen der Fahrbahnränder/Begrenzungen. Unter dem Nebel durch.. also bei uns reicht der eigentlich immer bis zum Boden, das klappt irgendwie nedda 😁 😉
Daher machen diese auch bei guter Sicht durchaus Sinn - nicht umsonst wird z.B. in einer BMW Lichtstudie auf der AB ab gewissen Tempi der linke NSW aktiviert. Man schaut ja nicht nur weit nach vorne... man sieht auch im Nahfeld dabei die Fahrbahnführung und folgt in der Lenkbewegung der Kombination aus beiden Bildern - Zweifler können ja mal einfach mit einem Karton die Scheibe so abdecken, dass das Nahfeld nicht mehr sichtbar ist... und so mal einem schnellen Kurvenverlauf zu folgen versuchen 😁 *viel Spass* 😛
Bezüglich Überland dto. und zusätzlich zum Thema Wild:
So mancher Langlöffel etc. stoppt eben im seitlichen Lichtkegel doch noch, statt kurz vor dem Fahrzeug Suizid zu begehen. Es bleibt ja auch nicht nur die Vollbremsung ggf., sondern auch ein Ausweichen - im breiteren Lichtkegel sieht man nunmal auch ein Tier im seitlichen Nahbereich eher und kann so früher (wenn möglich) ausweichen, ohne evtl. erst im allerletzten Moment.
Letztendlich ist es mir persönlich aber latte egalo - blenden kann es ja nicht und wenn´s schee macht... soll einer von mir aus mit NSWs und Warnblinker im Rückwärtsgang auch in der Garage parken. Ich neige zu der Wette: Wäre es (wie in vielen anderen Ländern) schon immer einfach nur erlaubt... es würde keinen Menschen stören - vermutlich ist hier in der Tat nur der "Wuhää, der darf das aber nicht" Effekt der Grund solcher "Aufregungen"? 😉
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Daher machen diese auch bei guter Sicht durchaus Sinn - nicht umsonst wird z.B. in einer BMW Lichtstudie auf der AB ab gewissen Tempi der linke NSW aktiviert. Man schaut ja nicht nur weit nach vorne... man sieht auch im Nahfeld dabei die Fahrbahnführung und folgt in der Lenkbewegung der Kombination aus beiden Bildern - Zweifler können ja mal einfach mit einem Karton die Scheibe so abdecken, dass das Nahfeld nicht mehr sichtbar ist... und so mal einem schnellen Kurvenverlauf zu folgen versuchen 😁 *viel Spass* 😛
Da ich eh zu den Gegnern von diesen total affigen Abbiegelichtern gehöre, stellt sich für mich natürlich auch hier die Frage, was dieser ab einer bestimmten Geschwindigkeit zugeschaltete NSW überhaupt nun wirklich bringt.... ?
Wie beim sinnlosen Abbiegelicht wird der gewünschte Effekt sicher auch nicht anders sein.
Das Abbiegelicht erfordert beim Einschalten die Aufmerksamkeit dorthin zu schauen der davon ausgeleuchtet wird. Alles andere wird fahrlässig vernachlässigt.
Genauso wird auch dieser geschwindigkeitsabhängige NSW Sicherheit nur "vortäuschen".
Bitte erklärt mir also, was es mir bei 150 Km/h an Sicherheitsvorteilen bringt, was sich direkt vor meinem Fahrzeug rechts abspielt ?
Ich würde mal behaupten, dass alles was sich innerhalb meines Abblendlichtes bei 150 Km/h abspielt, ich noch reagieren kann. Für alles was ich später durch dieses geschwindigkeitsabhängige Zusatzlicht (sagen wir mal, mehr wie 20 mtr wird die Funzel nicht reichen) ist es zu spät.
Zudem wage ich auch zu behaupten, dass sich der Fahrer selbst durch die Zusatzleuchte irritieren lässt. Er schaut bei höheren Geschwindigkeiten auch in den Bereich wo es für eine Reaktion bereits zu spät ist, anstatt mit weitsicht nach vorne.
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Da ich eh zu den Gegnern von diesen total affigen Abbiegelichtern gehöre, stellt sich für mich natürlich auch hier die Frage, was dieser ab einer bestimmten Geschwindigkeit zugeschaltete NSW überhaupt nun wirklich bringt.... ?
Wie beim sinnlosen Abbiegelicht wird der gewünschte Effekt sicher auch nicht anders sein.
Wie kann man gegen etwas sein, was man nicht kennt?
Ich finde das Abbiegelicht genial. Der Ibiza hat das und es ist eine klasse Sache und der benz bekommt die auch. Man sollte es vorher mal testen, bevor man ein Urteil abgibt.
Abbiegelicht ist schon O.K. aber vom NSW?
Warum nicht? Im Dunkeln absolut klasse.
Ich kenne dieses Statische Kurvenlicht nur aus einem Auto, wo das im Hauptscheinwerfer Integriert ist (Peugeot 207).
Fazit: wenns drinn ist: Ok, aber extra dafür Geld ausgeben? Nö.
Dafür ist der Nutzen bei diesem zu gering. Es leuchtet halt nur den absoluten Nahbereich aus, innerhalb geschlossener Ortschaften kann man das öffter gebrauchen (wegen den kleinen Kurven-/ Abbiegeradien, aber Innerhalb ist die Ausleuchtung der Strasse meist ausreichend.
Auf Landstrassen ist praktisch, leider biegt man dort seltener in einem solchen Winkel ab, dass man es wirklich brauchen kann.
das abbiegelicht taugt gar nix, kompletter stuss
der skoda von nem bekannten hat das, bringt sich nix, egal wie finster das es ist 🙄
So ein Schrott kommt mir nicht ins Auto.
Ja, ganz bestimmt 🙄