Nebelscheinwerfer als Abblendlicht
Hallo,
ihr kennt ja mit sicherheit diese tollen atu-nachrüstscheinwerfer, bei denen das standlicht als led-leiste ala audi ausgeführt ist.
Im gegensatz zu audi ist die led leiste aber relativ schwach, weshalb sich zumindest mancherorts folgender unsinn beobachten lässt: die leute fahren mit dem led standlicht und zusätzlich mit nebelscheinwerfern, quasi als abblendlicht-ersatz.
Wieso?
Weil die super coolen leds in dem 10 mal helleren abblendlicht unter gehen würden und nicht mehr zu sehen sind.
Ich für meinen fall ziehe da die lichthupe ein paar sekunden, damit derjenige merkt, dass er quasi kein licht eingeschaltet hat.
Wird einigen arrogant vorkommen, aber wenn man so einen irren nachts zu spät sieht bekommt man wahrscheinlich noch ne teilschuld?
Habt ihr das schon mal gesehen?
Beste Antwort im Thema
Na ja, wie häufig viel Halbwissen, ist aber auch net so einfach ;-))
Ich versuch es denn mal aufzudröseln. Erst mal zu den Begrifflichkeiten: Die StVZO kennt laut §52 den Begriff "Begrenzungsleuchten", die StVO spricht im §17 sowohl von Begrenzungs- als auch Standleuchten, also scheinen beide Bezeichnungen zulässig zu sein.
Die Nebelscheinwerfer, bei einem Pkw müssen es, wenn vorhanden, 2 Stück sein, müssen symmetrisch vorn am Fahrzeug angeordnet sein, und zwar von der Anbauhöhe 250 - 800mm über der Fahrbahn (jedoch nicht höher als die Hauptscheinwerfer) und max. 400 mm vom äußeren Fahrzeugumriss entfernt sein (dazu folgt später noch eine Anmerkung). Die Nebelscheinwerfer tragen neben dem "E"-Zeichen die Kennzeichnung "B".
Quelle: 70/156EWG, ECE-R48 und §52StVZO.
Die Tagfahrleuchten müssen eine Kennzeichnung nach ECE haben (großes E + Code des Herstellerlands), weiterhin tragen sie die Bezeichnung RL oder auch DRL (running light bzw. daytime running light). Zusätzlich können sie auch das Kennzeichen "A" tragen, nämlich genau dann, wenn sie neben ihrer Funktion als Tagfahrleuchte auch als Begrenzungsleuchte genutzt werden sollen (siehe Audi).
Was ist wann und wie einzuschalten? Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, sind die Beleuchtungseinrichtungen einzuschalten (StVO §17(1)).
Nur allein mit Standlicht darf nicht gefahren werden (StVO §17(2)).
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Quelle StVO §17(3). Letzter Satz gilt nur, wenn die Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm von der Außenkante entfernt angebracht sind! Merke: Man kann sehr wohl bei eingeschränkter Sicht nur mit Standlichtern und Nebelscheinwerfern fahren, ein Sichtlimit und Geschwindigkeitslimit hat der Verordnungsgeber hier nicht festgelegt. Hier scheint die einzig "weiche" Stelle im Gesetz zu sein, man könnte u.U. mit der Sichtfahrregel argumentieren, aber die gibt es ja auch beim Fahren mit Abblendscheinwerfern nicht wirklich im Gesetz.
Wieder Sprung zu den Tagfahrleuchten: Wenn diese die "A"-Kennzeichnung haben, dann dürfen sie in gedimmter Form als Standlicht fungieren und in dieser Eigenschaft natürlich zusammen mit den Hauptscheinwerfern (Abblendscheinwerfer und Fernscheinwerfer) funktionieren. Weiterhin dürfen dabei die originalen Standlichter weiter mit leuchten, jedoch nur unter der Bedingung, dass diese denn in den Hauptscheinwerfern integriert sind. Das bei Nachrüst-Tagfahr-/Standleuchten häufig beschriebende notwendige Abklemmen der Originalstandlichter ist somit Quatsch.
Also kann man am Tag bei ausreichender Sicht nur mit ungedimmten Tagfahrleuchten fahren, und wenn es notwendig wird, muss man das "Hauptlicht" anschalten. Die Tagfahrleuchten mit ausschließlicher Kennzeichnung "RL" oder "DRL" haben ab Stellung "Standlicht" zu erlöschen, tragen sie jedoch zusätzlich die "A"-Kennzeichnung, dann haben sie ab Stellung "Standlicht" herunterzudimmen und dürfen fortan als zusätzliches Standlicht betrieben werden.
Es könnte also bei korrektem Anbau durchaus sein, daß man legal mit Tagfahr-/Standleuchten und Nebelscheinwerfern unterwegs ist, wenn die Sicht beispielsweise durch Regen erheblich beeinträchtigt ist.
Als maximale Ausbaustufe an einem Pkw könnten somit 4x Standlicht (davon 2 gedimmte Tagfahrleuchten), 2x Nebel, 2x Abblendlicht und 4x Fernlicht gelichzeitig leuchten, wenn es denn die Lima mitmacht.
Ich hoffe, das hilft erstmal bissel zum Erklären.
Grüsse der Gardiner
129 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
hab den fk2 executive mit xenon, aber die nebler bringen sich seitlich raus doch einiges.So ist es. Durch die schräge Haifischflosse, wie ich die seitlich untere Front nenne strahlen sie sogar direkt neben das Fahrzeug. Normalerweise strahlen ja alle Scheinwerfer nur geradeaus. Da haben die Designer mit den Ingenieuren gut zusammengearbeitet.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
So ist es. Durch die schräge Haifischflosse, wie ich die seitlich untere Front nenne strahlen sie sogar direkt neben das Fahrzeug. Normalerweise strahlen ja alle Scheinwerfer nur geradeaus. Da haben die Designer mit den Ingenieuren gut zusammengearbeitet.Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
hab den fk2 executive mit xenon, aber die nebler bringen sich seitlich raus doch einiges.
Obs gewollt war ist ne andere Frage ^^
viele beneiden mich darum, vor allem sind sie wirklich groß, die kleinen runden dingerchen die manche drin haben leuchten ja keine 50cm 😁
Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
wie die blenden sollen, keine Ahnung 🙄
Blenden ist nicht gleich blenden. Blenden im Sinne von ich laufe nachts durch Wald und dann kommt plötzlich einer mit Blitzlicht - nein.
Blenden im Sinne von da kommt reichlich Licht entgegen und ich sehe Straßenrand paar% schlechter mit soviel Licht gegenüber - ja.
Das Auge hat nur eine Blende und ist kein Fliegenauge mit 200 oder sowas, also wenn viel Licht da ist, kann man die dunkleren Stellen woanders nicht so sehen wie ohne dieses zusätzliche Licht gegenüber. Jedes Lux gegenüber mehr, ist ein Stückchen weniger Sichtfähigkeit für die dunkleren Stellen außerhalb dieser Lichtquellen.
Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
Obs gewollt war ist ne andere Frage ^^Zitat:
Original geschrieben von MvM
So ist es. Durch die schräge Haifischflosse, wie ich die seitlich untere Front nenne strahlen sie sogar direkt neben das Fahrzeug. Normalerweise strahlen ja alle Scheinwerfer nur geradeaus. Da haben die Designer mit den Ingenieuren gut zusammengearbeitet.
viele beneiden mich darum, vor allem sind sie wirklich groß, die kleinen runden dingerchen die manche drin haben leuchten ja keine 50cm 😁
eindeutig zweideutig^^
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Zitat:
Original geschrieben von Audithebest
eindeutig zweideutig^^Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
Obs gewollt war ist ne andere Frage ^^
viele beneiden mich darum, vor allem sind sie wirklich groß, die kleinen runden dingerchen die manche drin haben leuchten ja keine 50cm 😁
wer zweideutig denkt hat eindeutig mehr zum lachen ^^
im endefekt gehört ...... ach lassen wir das 😁
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Blenden ist nicht gleich blenden. Blenden im Sinne von ich laufe nachts durch Wald und dann kommt plötzlich einer mit Blitzlicht - nein.Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
wie die blenden sollen, keine Ahnung 🙄
Blenden im Sinne von da kommt reichlich Licht entgegen und ich sehe Straßenrand paar% schlechter mit soviel Licht gegenüber - ja.
Das Auge hat nur eine Blende und ist kein Fliegenauge mit 200 oder sowas, also wenn viel Licht da ist, kann man die dunkleren Stellen woanders nicht so sehen wie ohne dieses zusätzliche Licht gegenüber. Jedes Lux gegenüber mehr, ist ein Stückchen weniger Sichtfähigkeit für die dunkleren Stellen außerhalb dieser Lichtquellen.
Beim genauen betrachten sind Nebelscheinwerfer da etwas anderes.
Das Abblendlicht des Gegenverkehres strahlt an mir vorbei, und trifft erst hinter mir auf die Fahrbahn.
Meine Augen stellen sich auf das helle Licht des Gegenverkehres ein, das eigenes Abblendlicht nicht mehr wirklich wahrgenommen wird.
Bei den NSW trifft das Licht schon vor mir auf die Straße. Meine Augen gewöhnen sich zwar ebenfalls an das helle Licht der Scheinwerfer, wodurch ich mich wie beim normalem Abblendlicht geblendet fühle. Aber die Fahrbahn an sich ist weiterhin zu sehen, bis der Gegenverkehr vorüber ist. Da die NSW aber direkt auf die Fahrbahn gerichtet sind werde ich nur vom Streulicht (z.B. verschmutztes Scheinwerferglas) getroffen.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Das Abblendlicht des Gegenverkehres strahlt an mir vorbei, und trifft erst hinter mir auf die Fahrbahn.
Meine Augen stellen sich auf das helle Licht des Gegenverkehres ein, das eigenes Abblendlicht nicht mehr wirklich wahrgenommen wird.Bei den NSW trifft das Licht schon vor mir auf die Straße.
1) Öh, nö, das Abblendlicht leuchtet abgesehen von Streulicht 50-70m vor dem Gegenverkehr die Fahrbahn aus, d.h. auch den Bereich auf den du zufährst. Bringt dir also auch Sicht.
Kommt jetzt aber einer mit zusätlichen NSW entgegen stellt sich das Auge nicht auf 2* Blendlicht sondern auf 4* ein was deine Sicht erheblich beeinträchtigt. (korrekt eingestellt mal vorausgesetzt) Das interessiert die Spassvögel mit ihren zusätzlich eingeschalteten NSWs aber wenig dass sie andere vermehrt blenden.
2) Ja und? Korrekt eingestellt leuchten die je nach Anbauhöhe 20-30m, d.h. wenn du einen Sichtvorteil haben willst darfst du höchstens 50 fahren. Abgesehen davon dass du mit 4*Licht noch mehr Helligkeit ins Auge bringst als normales Licht und der Gegenverkehr was dein Sichtvermögen für alles außerhalb des Lichtkegels noch mehr einschränkt. Opelowski hat es ja schon super erklärt. 😉
Letztlich vermeintlich egoistisch, was interessiert die Mehrblendung des Gegenverkehrs wenn ICH mehr sehe. Praktisch aber reine Illusion weil die Leuchtweite der NSWs für einen Sicherheitsgewinn oberhalb vom 50km/h deutlich zu kurz ist und sich das Auge ohne Gegenverkehr an mehr Licht gewöhnt und man damit eben praktisch weniger sieht als ohne.
Die Fahrzeugbeleuchtung wird immer kurioser. Da kann man bei bereits herrschener Dunkelheit auch Fahrzeuge sehen, die mit TFL und Nebelscheinwerfern unterwegs sind. Da müssen Bastler am Werk sein!
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Die Fahrzeugbeleuchtung wird immer kurioser. Da kann man bei bereits herrschener Dunkelheit auch Fahrzeuge sehen, die mit TFL und Nebelscheinwerfern unterwegs sind. Da müssen Bastler am Werk sein!
oder Irre!
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Die Fahrzeugbeleuchtung wird immer kurioser. Da kann man bei bereits herrschener Dunkelheit auch Fahrzeuge sehen, die mit TFL und Nebelscheinwerfern unterwegs sind. Da müssen Bastler am Werk sein!
Nö. Bei den meisten Autos ist TFL auch gleichzeitig Standlicht. Daher täuscht das wahrscheinlich. 🙂 N Kumpel von mir meinte letztens auch bei strahlendem Sonnenschein mit NSW's unterwegs zu sein. Hat gleich nen rüffel kassiert von mir. 😁
TFL bei Halogenausstattung hat eine Doppelfadenlampe Tagfahrlicht - Abblendlicht aus /Begrenzungslicht - Abblendlicht ein
TFL bei Xenonausstattung sind LED. Tagfahrlicht - Abblendlicht aus LED volle Leistung / LED gedimmt - Abblendlicht ein
Sobald die NSW eingeschalten werden schaltet sich das Abblendlicht dazu.
Zumindest ist das beim J so.
Es soll bitte Jeder was dises Thema betrifft tun was er für Richtig hält.
Nebelscheiwerfer als Abblendlicht ist verwirrend - Gemeint wird aber, so mein Eindruck Nebelscheiwerfer als Fahrlicht
Standlicht + NSW darf doch auch nicht sein oder?
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Standlicht + NSW darf doch auch nicht sein oder?
lt.wikipedia
Werden Nebelscheinwerfer zusammen mit dem Abblendlicht verwendet, ergibt sich lediglich eine breitere Ausleuchtung im Nahfeld. Die Eigenblendung bei starkem Nebel wird nicht reduziert. Verschiedene Fahrzeugmodelle verwenden bei Kurvenfahrten den innenliegenden Nebelscheinwerfer zur besseren Ausleuchtung (einfaches Kurvenlicht).
Nebelscheinwerfer alleine (oder zusammen mit dem Standlicht, aber ohne gleichzeitige Verwendung des Abblendlichts) reduzieren die Eigenblendung des Fahrers und verbessern somit die Sicht. Allerdings ist ihre Reichweite kleiner als die des Abblendlichts, daher ist diese Beleuchtung technisch nur bei starkem Nebel angebracht. Bei Fahrten bei Dunkelheit und starkem Nebel ist es zweckmäßig, dass der Fahrer die Fahrzeugbeleuchtung ständig den aktuellen Verhältnissen anpasst und gegebenenfalls zwischen Abblendlicht und Nebelscheinwerfer wechselt.
Rechtsvorschriften
Deutschland
Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten.[1] Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist verboten.[1] Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland als einzige Scheinwerfer nicht nur weißes, sondern auch hellgelbes Licht ausstrahlen.[2]
Österreich
In Österreich dürfen Nebelscheinwerfer, sofern sie fest in die Fahrzeugfront eingebaut sind, auch als Tagfahrlicht verwendet werden.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
TFL bei Halogenausstattung hat eine Doppelfadenlampe Tagfahrlicht - Abblendlicht aus /Begrenzungslicht - Abblendlicht ein
TFL bei Xenonausstattung sind LED. Tagfahrlicht - Abblendlicht aus LED volle Leistung / LED gedimmt - Abblendlicht ein
Sobald die NSW eingeschalten werden schaltet sich das Abblendlicht dazu.
Zumindest ist das beim J so.
Hallo,
nicht unbedingt. Bei meinem Auto ist eine normale 21W-Bremslichtlampe, die sich im Stoßfänger neben den Nebelscheinwerfern befindet.
Ich kann auch bei Standlicht Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte zuschalten. Und das ist auch erlaubt.
Gruß,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten.
Hallo,
eine Kleinigkeit fehlt noch: Die Nebelscheinwerfer dürfen auch in Kombination mit dem Fernlicht leuchten.
Wobei das allerdings nicht sinnvoll ist, denn wenn jemand mit Fernlicht fahren kann ohne dass die Eigenblendung im Nebel zu hoch ist, dann ist der Nebel auch nicht so dicht, dass das Fahren mit Nebelscheinwefern gerechtfertigt wäre.
Gruß,
diezge