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Nebelscheinwerfer als Abblendlicht

Hallo,

ihr kennt ja mit sicherheit diese tollen atu-nachrüstscheinwerfer, bei denen das standlicht als led-leiste ala audi ausgeführt ist.

Im gegensatz zu audi ist die led leiste aber relativ schwach, weshalb sich zumindest mancherorts folgender unsinn beobachten lässt: die leute fahren mit dem led standlicht und zusätzlich mit nebelscheinwerfern, quasi als abblendlicht-ersatz.

Wieso?

Weil die super coolen leds in dem 10 mal helleren abblendlicht unter gehen würden und nicht mehr zu sehen sind.

Ich für meinen fall ziehe da die lichthupe ein paar sekunden, damit derjenige merkt, dass er quasi kein licht eingeschaltet hat.

Wird einigen arrogant vorkommen, aber wenn man so einen irren nachts zu spät sieht bekommt man wahrscheinlich noch ne teilschuld?

Habt ihr das schon mal gesehen?

Beste Antwort im Thema

Na ja, wie häufig viel Halbwissen, ist aber auch net so einfach ;-))

Ich versuch es denn mal aufzudröseln. Erst mal zu den Begrifflichkeiten: Die StVZO kennt laut §52 den Begriff "Begrenzungsleuchten", die StVO spricht im §17 sowohl von Begrenzungs- als auch Standleuchten, also scheinen beide Bezeichnungen zulässig zu sein.

Die Nebelscheinwerfer, bei einem Pkw müssen es, wenn vorhanden, 2 Stück sein, müssen symmetrisch vorn am Fahrzeug angeordnet sein, und zwar von der Anbauhöhe 250 - 800mm über der Fahrbahn (jedoch nicht höher als die Hauptscheinwerfer) und max. 400 mm vom äußeren Fahrzeugumriss entfernt sein (dazu folgt später noch eine Anmerkung). Die Nebelscheinwerfer tragen neben dem "E"-Zeichen die Kennzeichnung "B".
Quelle: 70/156EWG, ECE-R48 und §52StVZO.

Die Tagfahrleuchten müssen eine Kennzeichnung nach ECE haben (großes E + Code des Herstellerlands), weiterhin tragen sie die Bezeichnung RL oder auch DRL (running light bzw. daytime running light). Zusätzlich können sie auch das Kennzeichen "A" tragen, nämlich genau dann, wenn sie neben ihrer Funktion als Tagfahrleuchte auch als Begrenzungsleuchte genutzt werden sollen (siehe Audi).

Was ist wann und wie einzuschalten? Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, sind die Beleuchtungseinrichtungen einzuschalten (StVO §17(1)).

Nur allein mit Standlicht darf nicht gefahren werden (StVO §17(2)).

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Quelle StVO §17(3). Letzter Satz gilt nur, wenn die Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm von der Außenkante entfernt angebracht sind! Merke: Man kann sehr wohl bei eingeschränkter Sicht nur mit Standlichtern und Nebelscheinwerfern fahren, ein Sichtlimit und Geschwindigkeitslimit hat der Verordnungsgeber hier nicht festgelegt. Hier scheint die einzig "weiche" Stelle im Gesetz zu sein, man könnte u.U. mit der Sichtfahrregel argumentieren, aber die gibt es ja auch beim Fahren mit Abblendscheinwerfern nicht wirklich im Gesetz.

Wieder Sprung zu den Tagfahrleuchten: Wenn diese die "A"-Kennzeichnung haben, dann dürfen sie in gedimmter Form als Standlicht fungieren und in dieser Eigenschaft natürlich zusammen mit den Hauptscheinwerfern (Abblendscheinwerfer und Fernscheinwerfer) funktionieren. Weiterhin dürfen dabei die originalen Standlichter weiter mit leuchten, jedoch nur unter der Bedingung, dass diese denn in den Hauptscheinwerfern integriert sind. Das bei Nachrüst-Tagfahr-/Standleuchten häufig beschriebende notwendige Abklemmen der Originalstandlichter ist somit Quatsch.

Also kann man am Tag bei ausreichender Sicht nur mit ungedimmten Tagfahrleuchten fahren, und wenn es notwendig wird, muss man das "Hauptlicht" anschalten. Die Tagfahrleuchten mit ausschließlicher Kennzeichnung "RL" oder "DRL" haben ab Stellung "Standlicht" zu erlöschen, tragen sie jedoch zusätzlich die "A"-Kennzeichnung, dann haben sie ab Stellung "Standlicht" herunterzudimmen und dürfen fortan als zusätzliches Standlicht betrieben werden.

Es könnte also bei korrektem Anbau durchaus sein, daß man legal mit Tagfahr-/Standleuchten und Nebelscheinwerfern unterwegs ist, wenn die Sicht beispielsweise durch Regen erheblich beeinträchtigt ist.

Als maximale Ausbaustufe an einem Pkw könnten somit 4x Standlicht (davon 2 gedimmte Tagfahrleuchten), 2x Nebel, 2x Abblendlicht und 4x Fernlicht gelichzeitig leuchten, wenn es denn die Lima mitmacht.

Ich hoffe, das hilft erstmal bissel zum Erklären.

Grüsse der Gardiner

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Zitat:

Original geschrieben von shathh


...

Was ist das denn? Ein sachliches und sinnvolles Posting bei dem Thema? Kann ja gar nicht sein 😁

Besser kann man das aber kaum auf den Punkt bringen. Abgesehen davon dass heutige gute Scheinwerfer eh so wenig Streulicht produzieren was NSWs völlig überflüssig macht. Zumal die häufig in einer so billigen Qualität gefertigt sind dass es mit wenig Streulicht und sauberer Lichtverteilung eh meist nicht so weit her ist. Unten in der Stoßstange mit viel Dreck und Steinschlägen, Einstellung bei Lichttests meist vernachlässigt, ... Zu Käferzeiten mit Bilux-Abblendlicht hatten die noch einen echten Vorteil.

Wenn man dann was von 5-10m und Vorteil liest - klar, unter 20km/h. Bei 30km/h ist der Reaktionsweg ja schon so lang. Ok, in Österreich fährt man vielleicht nicht schneller. 🙄 😛

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Standlicht (nicht Abblendlicht!!) plus NSW im Fahrbetrieb???
Mein Kenntnisstand ist der, dass nur die Kombination Abblendlicht plus NSW erlaubt ist!  Wann wurde dies geändert?

Richtig, es steht sogar in der STVZO (nicht STVO), dass die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein müssen, dass diese nur in Kombination mit dem Abblendlicht leuchten.

also ich bin vor ein paar Tagen mal bei Nebel nur mit Standlicht und NSW gefahren.

also ich kann nur sagen.
die Eigenblendung durch den Nebel fiel weg.
aber nur sonst sah man auch nicht viel.
unten die Strasse war beleuchtet.
ob das allerdings reicht um zB einen Fussgänger auf der Fahrbahn zu erkennen wage ich nach diesem Test aber zu bezweifeln.
Schaltete dann wieder Abblendlicht an

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Standlicht (nicht Abblendlicht!!) plus NSW im Fahrbetrieb???
Mein Kenntnisstand ist der, dass nur die Kombination Abblendlicht plus NSW erlaubt ist!  Wann wurde dies geändert?
Richtig, es steht sogar in der STVZO (nicht STVO), dass die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein müssen, dass diese nur in Kombination mit dem Abblendlicht leuchten.

Hallo,

1. steht das in der StVZO so nicht drin. Bitte den § 52 "Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten" genau durchlesen.

2. wundert mich es dann wie sämtliche Autos eine Typzulassung bekommen, bei denen die Nebelscheinwerfer bei Stand-, Abblend- und Fernlicht eingeschaltet werden können.

Gruß,

diezge

Da haben welche wohl geschlafen in der Fahrschule.
NSW dürfen nur leuchten wenn die Positionsleuchten(Standlicht) an ist.
Des weiteren dürfen NSW nur bei Sichtbehinderungen wie Nebel, Schneefall oder Regen benutzt werden.
Das fahren mit NSW ohne Abblendlicht ist ausdrücklich erlaubt. Das ist auch richtig so, weil in ner richtigen Suppe wo du eh nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren kannst, brauchst das Abblendlicht nicht anmachen wegen der Eigenblendung.
Auf der Landstraße bei höheren Geschwindigkeiten sind die NSW fehlt am platz wenn man nicht den Gegenverkehr waren will über Nebelbänke und seine Sichtbarkeit erhöhen.

In Ö sind die NSW als TFL erlaubt sofern kein eigenes TFL vorhanden

Zitat:

Original geschrieben von Provaider



Das fahren mit NSW ohne Abblendlicht ist ausdrücklich erlaubt.

Macht bei Nebel auch Sinn. Die EIgenblendung ist sonst einfach zu hoch.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


In Ö sind die NSW als TFL erlaubt sofern kein eigenes TFL vorhanden

Mein Test erfolgte aber nachts.

du siehst das du nix siehst.

mir war das zu wenig

Das ist schon klar.
Sonst würden die NSW ja Abblendlicht🙂 benannt.

Zitat:

Mein Test erfolgte aber nachts.du siehst das du nix siehst.
mir war das zu wenig

Tja, ziemlich logische Sache, da die Zusatzscheinwerfer (vulgo auch NSW genannt) halt BREITENstrahler sind und die idHS die Fahrbahn

ränder

ausleuchten sollen - was allerdings einigen Zeitgenossen vermutlich nie einleuchten wird 😉

Eine Nebeldichte, bei der die Eigenblendung durch ABL nicht mehr tragbar ist... dürfte das Fahren per se schon fast unmöglich machen und Seltenheitswert besitzen - ferner, wie Du ja so schön festgestellt hast, ist es dann auch schon egal, warum Du nichts mehr siehst... ob wegen Nebel oder etwas "Blendung"... die Zusatzscheinwerfer leuchten eben nur noch zusätzlich das Nahfeld aus. Die Blendfrage ist auch davon abhängig, ob der Projektionspunkt auf Augenhöhe oder darunter/darüber ist - entsprechend über der Gesichtshöhe montiert, ergeben sogar Fernscheinwerfer (die für Erwachsene) bei Nebelsuppe allerfeinste Sicht (siehe bei einigen LKWs).... weil der Blendpunkt erst sehr weit weg auf Sichthöhe fällt, aber unter dem Lichtstrahl alles indirekt ausgeleuchtet wird.

However - ich schätze, dass viele in ihren Breitstrahlern keinen Sinn erkennen, weil leider schade nicht wenige Serienteile schlicht Müll sind und/oder bei der Einstellung sträflich vernachlässigt werden. Hier mal ein Vergleich bzgl. Abstrahlverhalten von NSW - nur so als Gedankenansatz, welche Unterschiede es gibt (Luminator Rally vs. Comet FF100 vs. FF50 verdeutlichen das sehr schön - auch wie weit bzw. breit ein solcher Scheinwerfer ausleuchten kann).
http://www.hella.com/.../Lichtverteilung.pdf
Altersgammel oder "Engelshaarverkabelung" (aberwitzig kleine Leitungsquerschnitte), vermoderte oder von Haus aus miese Massepunkte usw. lassen auch mal die Spannung an der Leuchtwendel weit unter 12V sinken... da kann halt kein Licht mehr bei rauskommen.

Anbei noch eine Grafik von BMW/Hella aus einer Pressemitteilung 2007 - wie so eine ideale Lichtverteilung je nach V aussieht (man beachte den "NSW" Breich).

Lichtverteilung
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