Nebelscheinwerfer als Abblendlicht

Hallo,

ihr kennt ja mit sicherheit diese tollen atu-nachrüstscheinwerfer, bei denen das standlicht als led-leiste ala audi ausgeführt ist.

Im gegensatz zu audi ist die led leiste aber relativ schwach, weshalb sich zumindest mancherorts folgender unsinn beobachten lässt: die leute fahren mit dem led standlicht und zusätzlich mit nebelscheinwerfern, quasi als abblendlicht-ersatz.

Wieso?

Weil die super coolen leds in dem 10 mal helleren abblendlicht unter gehen würden und nicht mehr zu sehen sind.

Ich für meinen fall ziehe da die lichthupe ein paar sekunden, damit derjenige merkt, dass er quasi kein licht eingeschaltet hat.

Wird einigen arrogant vorkommen, aber wenn man so einen irren nachts zu spät sieht bekommt man wahrscheinlich noch ne teilschuld?

Habt ihr das schon mal gesehen?

Beste Antwort im Thema

Na ja, wie häufig viel Halbwissen, ist aber auch net so einfach ;-))

Ich versuch es denn mal aufzudröseln. Erst mal zu den Begrifflichkeiten: Die StVZO kennt laut §52 den Begriff "Begrenzungsleuchten", die StVO spricht im §17 sowohl von Begrenzungs- als auch Standleuchten, also scheinen beide Bezeichnungen zulässig zu sein.

Die Nebelscheinwerfer, bei einem Pkw müssen es, wenn vorhanden, 2 Stück sein, müssen symmetrisch vorn am Fahrzeug angeordnet sein, und zwar von der Anbauhöhe 250 - 800mm über der Fahrbahn (jedoch nicht höher als die Hauptscheinwerfer) und max. 400 mm vom äußeren Fahrzeugumriss entfernt sein (dazu folgt später noch eine Anmerkung). Die Nebelscheinwerfer tragen neben dem "E"-Zeichen die Kennzeichnung "B".
Quelle: 70/156EWG, ECE-R48 und §52StVZO.

Die Tagfahrleuchten müssen eine Kennzeichnung nach ECE haben (großes E + Code des Herstellerlands), weiterhin tragen sie die Bezeichnung RL oder auch DRL (running light bzw. daytime running light). Zusätzlich können sie auch das Kennzeichen "A" tragen, nämlich genau dann, wenn sie neben ihrer Funktion als Tagfahrleuchte auch als Begrenzungsleuchte genutzt werden sollen (siehe Audi).

Was ist wann und wie einzuschalten? Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, sind die Beleuchtungseinrichtungen einzuschalten (StVO §17(1)).

Nur allein mit Standlicht darf nicht gefahren werden (StVO §17(2)).

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Quelle StVO §17(3). Letzter Satz gilt nur, wenn die Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm von der Außenkante entfernt angebracht sind! Merke: Man kann sehr wohl bei eingeschränkter Sicht nur mit Standlichtern und Nebelscheinwerfern fahren, ein Sichtlimit und Geschwindigkeitslimit hat der Verordnungsgeber hier nicht festgelegt. Hier scheint die einzig "weiche" Stelle im Gesetz zu sein, man könnte u.U. mit der Sichtfahrregel argumentieren, aber die gibt es ja auch beim Fahren mit Abblendscheinwerfern nicht wirklich im Gesetz.

Wieder Sprung zu den Tagfahrleuchten: Wenn diese die "A"-Kennzeichnung haben, dann dürfen sie in gedimmter Form als Standlicht fungieren und in dieser Eigenschaft natürlich zusammen mit den Hauptscheinwerfern (Abblendscheinwerfer und Fernscheinwerfer) funktionieren. Weiterhin dürfen dabei die originalen Standlichter weiter mit leuchten, jedoch nur unter der Bedingung, dass diese denn in den Hauptscheinwerfern integriert sind. Das bei Nachrüst-Tagfahr-/Standleuchten häufig beschriebende notwendige Abklemmen der Originalstandlichter ist somit Quatsch.

Also kann man am Tag bei ausreichender Sicht nur mit ungedimmten Tagfahrleuchten fahren, und wenn es notwendig wird, muss man das "Hauptlicht" anschalten. Die Tagfahrleuchten mit ausschließlicher Kennzeichnung "RL" oder "DRL" haben ab Stellung "Standlicht" zu erlöschen, tragen sie jedoch zusätzlich die "A"-Kennzeichnung, dann haben sie ab Stellung "Standlicht" herunterzudimmen und dürfen fortan als zusätzliches Standlicht betrieben werden.

Es könnte also bei korrektem Anbau durchaus sein, daß man legal mit Tagfahr-/Standleuchten und Nebelscheinwerfern unterwegs ist, wenn die Sicht beispielsweise durch Regen erheblich beeinträchtigt ist.

Als maximale Ausbaustufe an einem Pkw könnten somit 4x Standlicht (davon 2 gedimmte Tagfahrleuchten), 2x Nebel, 2x Abblendlicht und 4x Fernlicht gelichzeitig leuchten, wenn es denn die Lima mitmacht.

Ich hoffe, das hilft erstmal bissel zum Erklären.

Grüsse der Gardiner

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ich empfinde es als schwachsinn, denn die 1m mehr ausleuchten sind bei mir sowieso egal, da ich wenns finster ist, immer mit nsw rumgurke, und am tag siehts nur scheisse aus.

Und ich finde es sehr gut😛

Am Tage braucht man es auch nicht, da braucht man kein Licht 😮

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Und ich finde es sehr gut😛

Am Tage braucht man es auch nicht, da braucht man kein Licht 😮

naja also wenn ich ein fahrzeug überholen will und auf den gegenverkehr achte bringt licht serwohl was🙂

Ich sehe auch ohne Licht meinen Gegenverkehr 😎

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In bestimmten Situationen kann man Tagsüber ein Auto mit Licht deutlich besser sehen als ohne. Oder besser gesagt: in 2 😁
1.: Sonnendurchflutete Allee,
2.: Man fährt gegen die Sonne in einen dichten Wald rein

Jeder wie er will, noch haben wir zum Glück eine Lichtpflicht.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Ich sehe auch ohne Licht meinen Gegenverkehr 😎

ich auch, nur mit licht besser bzw es sticht direkt hervor!^^

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Jeder wie er will, noch haben wir zum Glück eine Lichtpflicht.

Ja, zum Glück. Ich finds auch bescheiden Tagsüber mit Licht rumzugurken.

OT: gibts eigentlich schon Spekulationen, wann die Herren in Berlin gedenken, eine Lichtpflicht auf den Tisch zu packen? Ist ja nach dem TFL der nächste Schritt...

Zitat:

Original geschrieben von marcu90



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Jeder wie er will, noch haben wir zum Glück eine Lichtpflicht.
Ja, zum Glück. Ich finds auch bescheiden Tagsüber mit Licht rumzugurken.

OT: gibts eigentlich schon Spekulationen, wann die Herren in Berlin gedenken, eine Lichtpflicht auf den Tisch zu packen? Ist ja nach dem TFL der nächste Schritt...

dann wäre aber das TFL komplett fürn ar***

Licht am Tag, tötet unschuldige Halogenscheinwerfer und Xenonbrenner 😁

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Wie kann man gegen etwas sein, was man nicht kennt?

Ich finde das Abbiegelicht genial. Der Ibiza hat das und es ist eine klasse Sache und der benz bekommt die auch. Man sollte es vorher mal testen, bevor man ein Urteil abgibt.

... und wie kannst Du behaupten, dass ich noch nie das Abbiegelicht getestet habe.

Jedenfalls hatte der Vorführwagen (MB GLK), den ich für ein We hatte, Abbiegelicht.

Jedenfalls fand ich es enttäuschend, da das vorhandene Xenon und Kurvenlicht deutlich mehr brachten als diese witzigen Lämpchen.

Für mich ist es und bleibt es sinnlos. Selbst wenn mein Wagen es hätte, ich würde es abschalten lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Hondajunkie


dann wäre aber das TFL komplett fürn ar***

Lichtpflicht bedeutet ja nicht

Abblend

lichtpflicht 😉

@ Baron

das lese ich hier heraus:

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron



Da ich eh zu den Gegnern von diesen total affigen Abbiegelichtern gehöre, stellt sich für mich natürlich auch hier die Frage, was dieser ab einer bestimmten Geschwindigkeit zugeschaltete NSW überhaupt nun wirklich bringt.... ?

Wenn du es kennst, dann weißt du auch, dass es etwas bringt. Klar, niemals soviel wie Kurvenlicht aber es bringt was.

Hatten wir die Diskussion nicht schon mal?
Abblendlicht bringt nichts, wenn der Wagen Klapscheinwerfer hat, weil dadurch der Luftwiederstand erhöht wird? 😁

Ist ja auch nicht verkehrt, warum am Tage mit erhöhtem Kraftstoffverbrauch leben, wenn es weder sinnvoll, noch erforderlich ist?

Ich kenne auch einen Klappscheinwerferfahrer und der Verbrauch soll bis zu 2 Liter betragen.

Zitat:

Da ich eh zu den Gegnern von diesen total affigen Abbiegelichtern gehöre,

Tja... genau das meinte ich: ICH finde es doof, MIR gefällt das nicht, wie SIEHT das denn AUS? 🙄

Zitat:

Genauso wird auch dieser geschwindigkeitsabhängige NSW Sicherheit nur "vortäuschen".Bitte erklärt mir also, was es mir bei 150 Km/h an Sicherheitsvorteilen bringt, was sich direkt vor meinem Fahrzeug rechts abspielt ?

Sag mal... liest Du auch was andere schreiben?

Man schaut ja nicht nur weit nach vorne... man sieht auch im Nahfeld dabei die Fahrbahnführung und folgt in der Lenkbewegung der Kombination aus beiden Bildern - Zweifler können ja mal einfach mit einem Karton die Scheibe so abdecken, dass das Nahfeld nicht mehr sichtbar ist... und so mal einem schnellen Kurvenverlauf zu folgen versuchen 😁 *viel Spass* 😛

Zitat:

Für alles was ich später durch dieses geschwindigkeitsabhängige Zusatzlicht (sagen wir mal, mehr wie 20 mtr wird die Funzel nicht reichen) ist es zu spät.

s.o. - ferner, ist das echt so schwer zu verstehen? Was man ohne nicht sehen kann (seitlich), darauf kann man gar nicht reagieren, erst wenn dort etwas im Bereich des

periphären Sichtfeldes

sichtbar wird... oh Wunder.. kann man darauif überhaupt irgendwie reagieren. Und man glaubt es kaum... bewegt sich etwas seitlich auf dich zu, so gibt es nicht nur die digitale Lösung der Vollbremsung, nein, manchmal genügt schon eine leichte Ausweichbewegung, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Dto. bei anderen Hindernissen am Fahrbahnrand.

Ist das nicht geil? 😁 😉

Zitat:

Zudem wage ich auch zu behaupten, dass sich der Fahrer selbst durch die Zusatzleuchte irritieren lässt. Er schaut bei höheren Geschwindigkeiten auch in den Bereich wo es für eine Reaktion bereits zu spät ist, anstatt mit weitsicht nach vorne.

Irritieren? Mhm... na dann, weg mit den Straßenlaternen und dem beleuchteten Tacho? 😛

Nochmal - das kpl. Sichtfeld besteht nicht nur aus dem fokusierten Bild, sondern aus der Summe selbigens und den Informationen aus dem Bereich des periphären Sichtfeldes > von letzterem reden wir 🙂

Dto. bzgl. des Abbiegelichts - es ist ja fast schon ne Plattitüde, aber auch weniger als eine Floodlichtanlage an mehr Licht im Seitenbereich ergibt? Japp... man sieht Dinge dort eher oder sogar erst überhaupt, welche man ohne nicht sieht. Was ein Wunder? 🙂

Zitat:

und am tag siehts nur scheisse aus.

Oha, noch einer 😁 Hast deswegen bei anderen was dagegen? Nö.. hoff ich doch 🙂

Zitat:

Jedenfalls fand ich es enttäuschend, da das vorhandene Xenon und Kurvenlicht deutlich mehr brachten als diese witzigen Lämpchen

DAS ist doch mal eine echte Überraschung 😰 😁

Naja, dann mal Xenon und Kurvenlicht in die Tonne, ist echt sinnlos... schau dir mal das Bild mit den neuen LED Lampen an, welche nur noch per Radarabgleich den Blendbereich des Gegenverkehrs dediziert abschalten und ansonsten tutti kompletti in feinster Megafernlichtmanier strahlen - Xenon... pfffffffffffttttt... Kinderkram 😁 😉

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