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Navi - CD mit Standort von Blitzern verboten ???

Themenstarteram 6. Januar 2006 um 18:23

Moin, Moin,

eigentlich fahre ich relativ wenige Kilometer und diese meistens im Rahmen der STVO.

Es kommt aber schon einmal vor, daß ich durch Hamburg, Berlin, Köln, München u.s.w. muß. In Hamburg kenne ich fast jede Blitz - Ampel - Station.

Hatte mir einfach überlegt eine Navi - CD mit Info über die Blitzer zu kaufen um auf der sicheren Seite zu sein. Habe nämlich keine Lust wegen einer "geringfügigen" kurzen Übertretung vom Amt einen Überweisungsträger zu erhalten.

Jetzt teilte man mir mit, daß die CD wie ein Radarwarner von der Polizei gehandhabt wird und notfalls das Gerät, in diesem Fall das Navisystem, mit eingezogen werden kann....

Die spinnen doch, falls das stimmt....

Hat jemand die Navi CD mit Blitzinfo schon einmal ausprobiert und weiß jemand Bescheid über die Gesetzlage....???

Danke & Gruß Sven....

Beste Antwort im Thema

Laut STVO ist das Betriebsbereite mitführen eines Radarwarners, zu denen auch eine Navi-CD mit Blitzerinfos zählt, Strafbar. Das Gerät wird eingezogen und du bekommst eine ordentliche Strafe..

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21 Antworten
am 6. Januar 2006 um 18:30

Ich kenne mich da zwar nicht aus, aber im Radio wird bei bestimmten Sendern auch auf die Orte hingewiesen, wo Blitzer sind. Das ist doch dann sicher auch nicht verboten.

Laut STVO ist das Betriebsbereite mitführen eines Radarwarners, zu denen auch eine Navi-CD mit Blitzerinfos zählt, Strafbar. Das Gerät wird eingezogen und du bekommst eine ordentliche Strafe..

Ich persönlich finde das den größten Schwachsinn überhaupt. Wenn ich jetzt rein zufällig in einer Stadt unterwegs bin mit jemand der ortskundig ist und jeden Blitzer kennt. Was ist dann in einer Polizeikontrolle, wenn die spitz bekommen, dass mich dieser jemand vor jedem Blitzer warnt. Nehmen die mir dann den Beifahrer weg???? Absolut haltlos der ganze Schachsinn. Meines erachtens wurde das Verbot nur ausgesprochen, damit die Kommunen Ihre totsicheren Standplätze für Blitzer als "effiktive Einnahmequelle" erhalten können.

Gruß

schrotti

am 6. Januar 2006 um 19:19

Ein bischen verwirrend, für normale Menschen - ja

Aber, seit wan sind Juristen normal ?

Doch zum Thema:

Die aktuelle Rechtsprechung besagt (wie floba bereits ausführte), daß eine derartige CD zwar zur Reisevorbereitung verwendet werden darf, das Benützen während der Fahrt hingegen strafbar.

So - und nun zur Praxis:

Wie bitte soll der anhaltende Exekutivbeamte denn feststellen, ob auf einer im Command steckenden CD Blitzerdaten drauf sind ?

Denn wenn man angehalten wird, dreht man doch (zur Erleichterung der Kommunikation mit dem Beamten) das Radio (Command) ab - noch bevor der Polizist am Auto ist.

Und ein im Auto eingebautes Gerät in Betrieb zu nehmen - gegen den Willen des Eigentümers - auf welcher Rechtsgrundlage kann/soll/darf ein Polizist derartiges tun.

Aber selbst dann, müsste der Polizist beweisen, daß während der Fahrt von der CD Daten gelesen wurden, und nicht der Radio lief. Da würde sich jeder Polizist nur lächerlich machen - daher versucht derartiges auch keiner.

Denn wie gesagt, der Besitz (und die Verwendung zur Fahrtvorbereitung ) einer derartigen CD ist rechtlich legal.

Ich habe auf meinem Ipaq eine Nav-SW und natürlich den POI-Warner drauf (natürlich nur zur Reisevorbereitung :) ).

Noch bei keiner Verkehrskontrolle hat ein Polizist überhaupt gefragt, wozu ich den Ipaq im Auto habe.

Und der Polizist, der sich auskennt, weiß daß er mir nicht ankommt.

Also - wenn Du es für richtig hältst Dir eine derartige CD zu kaufen tu es.

Im Falle einer Verkehrskontrolle schalte dein Command einfach aus.

Ein Polizist muß dir erstmal beweisen, daß es eingeschaltet war, daß eine Blitz-CD im Command war, und diese Daten verwendet wurden.

Wird wohl ein bischen schwierig werden - da komtrolliert er wohl lieber Pannendreieck, Verbandspackerl, Reifen u. Licht. :D

Mit Gruß aus Wien

am 6. Januar 2006 um 19:55

Hallo newC,

deine Meinung halte ich für gewagt.

Betriebsbereit bedeutet, dass das Navi beim Einschalten in der Lage ist, als Raderwarner zu fungieren. Dabei ist es egal, ob es ein oder ausgeschaltet ist. Ein einziehen des Gerätes wäre also in dem Fall möglich.

Gruß Andreas

am 6. Januar 2006 um 20:23

Und wer bitte erlaubt einen Polizisten am Command herumzufumeln ?

Da es in StVo keinen Paragraphen gibt, der einen Polizisten ermächtigt, ein Autoradio (Command) einzuschalten wird es für den kontrollierenden Polizisten schwierig - erfahrungsgemäß wird was allzu schwierig und unangenehm ist unterlassen - auch bei Polizisten :D

Wie gesagt - eine derzeit rein akademische Diskussion.

Mir ist kein Fall bekannt, daß ein Polizist versucht hätte einen Command-Besitzer bezüglich Bltzer-Daten-CD zu kontrollieren. :D

am 6. Januar 2006 um 20:28

Zitat:

Original geschrieben von schrotti2607

Ich persönlich finde das den größten Schwachsinn überhaupt. Wenn ich jetzt rein zufällig in einer Stadt unterwegs bin mit jemand der ortskundig ist und jeden Blitzer kennt. Was ist dann in einer Polizeikontrolle, wenn die spitz bekommen, dass mich dieser jemand vor jedem Blitzer warnt. Nehmen die mir dann den Beifahrer weg???? Absolut haltlos der ganze Schachsinn. Meines erachtens wurde das Verbot nur ausgesprochen, damit die Kommunen Ihre totsicheren Standplätze für Blitzer als "effiktive Einnahmequelle" erhalten können.

Gruß

schrotti

Da gab es oder gibt es einen Mann, der immer 150 Meter vor einem Blitzer ein Schild aufgestellt hatte, um andere zu warnen und daher vor Gericht kam. Er ist aber letztlich freigesprochen worden. Das ist vor rund 10 Jahren des öfteren in der Presse berichtet worden. Auch soll es in einem Bundesland (vielleicht in allen sogar) im Gesetz stehen, dass sich die Blitzer nicht verstecken dürfen. Machen sie aber auch nicht. Im übrigen hält sich die Polizei selber oft nicht an die Gesetze. Habe da schon einschlägige Erfahrungen gesammelt und kannte einen Polizisten gut, der mir berichtet hat, was die dürfen und was nicht. Oft drohen sie den Leuten etwas an, was sie gar nicht machen dürfen, nur um jemand hereinzulegen. Wahrscheinlich werden sie schneller befördert, je mehr Leute sie erwischen.

Hier ein Link mal. ich weiß aber nicht, ob das derselbe Mann war, egal aber:

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/radwarn1.htm

CD für Command ?

 

Hallo und noch ein Frohes Neues Jahr

Gibt es diese CD nur für das Command oder auch für das APS 50,

welches ich im Wagen habe .

Hätte nämlich auch eventuell Verwendung für so eine CD.

Wer hat denn Erfahrung damit ?

Gruss Markus

Auch wenn ich jetzt Prügel beziehe:

1. Auch ich zahle etwa alle 3 Jahre für meine 63 Km/H in der Stadt... Nicht gern aber ich sehe es ein und ich zahle ohne Ausflüchte. Das wirkt dann wieder ein paar Jahre ;)

2. Die 50 Km/H haben die Verkehrstoten innerstädtisch drastisch vermindert.

Hellmuth

Zitat:

Original geschrieben von newC

Und wer bitte erlaubt einen Polizisten am Command herumzufumeln ?

Da es in StVo keinen Paragraphen gibt, der einen Polizisten ermächtigt, ein Autoradio (Command) einzuschalten wird es für den kontrollierenden Polizisten schwierig

Ich habe gehört, dass es in unserem Lande noch weitere Gesetze mit "Polizei-Ermächtigungen" geben soll, wie z.B. die Polizeigesetze der einzelnen Bundesländer... ;)

Was für eine Diskussion ???? :p

Während der Fahrt verboten usw...... *lol*

Installiere Dir die CD einmalig.(ca. 10-15sec.)

Danach braucht Du sie ja eh nicht mehr und nimmst sie aus dem Fahrzeug raus. (damit die Seele Ruhe hat) *gg*

Wer will kontrollieren ob Du die Software installiert hast ???

Logisch, Niemand.......... :D

Mach Dir diesbezüglich keine Gedanken......... :)

gruss oppa

Hier gibt es Informationen zu dem Thema:

http://www.gmx.net/.../514556,cc=000000149100005145561pjcAu.html

http://www.gmx.net/de/themen/computer/hightech/ratgeber/514808.html

Nein, hier gibt es jeweils eine gmx- "Fehler 404" - Meldung. ;)

Was mich eigentlich mehr interessiert, wäre bei welchen NAVI`s funkt dass denn ?

 

Habe AUDIO 50 APS !!!!

 

WElche software brauche ich ???

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