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Naht am Beifahrersitz "geplatzt"

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo Leute,

bei meinem GTD, Erstzulassung 17.08.2012, habe ich am Samstag bemerkt, dass eine Naht am Beifahrersitz kaputt ist. Kennt das jemand? Bei einer Laufleistung von 54tkm sollte so etwas doch eigentlich nicht vorkommen, da der Sitz bei min. 80% der Fahrten leer ist.

Mein Freundlicher meinte, 70% Kulanz auf Material und das wars?
Ein Monat nach Ende der Garantie???

Alle Wartungsarbeiten wurden bei VW durchgeführt!

7 Antworten

Meiner Meinung nach ist das kein nutzungsbedingter Schaden, sondern ein Verarbeitungsmangel, vermutlich, weil der Nahtfaden gerissen ist. Erkennt man am allg. Zustand der Lehnenwange und am quasi optischen Neuzustand der dort sichtbaren Decknaht, die das Seitenteil hält, das dort nun ausgerissen ist, weil der Nahtfaden durch ist.
Wäre die sichtbare Naht bereits stark verschlissen, könnte man sich auf Abnutzung und Durchscheuern der Naht berufen, so aber halte ich das faktisch für nicht möglich, dennoch:

Scheckheft etc. nutzt einem da eh wenig.
Wäre es so, müssten Karosserierost- und Sitzbezugschäden anlässlich der Inspektion ja festgestellt werden, um den Garantie-, Gewährleistungs- oder Kulanzschaden zu mindern (sozusagen die Schadensminderungs-/ Mitwirkungspflicht, die man allg. von Versicherungen kennt).
Wie wir alle wissen, schert das alles den Schrauber wenig, da muss so ein Schaden ihn optisch schon regelrecht anspringen.
Wie z.B. die tolle "Durchrostungsgarantie" zeigt, ist das alles nur Makulatur und für VW ist ein ggf. nicht in der Vertragswerkstatt gewartetes Fzg. ohne "orig. SH" halt nur ein - im doppelten Wortsinn - billiger Vorwand, nicht in die ausgesprochene Garantie eintreten zu müssen, oder zumindest nicht voll umfänglich. (gilt für viele andere Hersteller allerdings auch, also kein spezielles VW-Bashing).

Auf SH etc. kann man daher eh nur bei Motorschäden und sonstigen signifkanten, technischen Schäden etc. vertrauen und das im allg. nur in den ersten 2 Jahren, danach ist das meiste der sonstigen Versprechen nicht viel mehr Wert als das Papier, auf dem es gedruckt ist.

Ich würde folgendes tun:
- Sachkundige Vertrags-Werkstatt aufsuchen wg. Kulanz etc. Einreichen eines Kulanzantrags oder eigenes Anschreiben der VW-Kundenbetreuung / Kulanzabt. unter Beilage aussagekräftiger Fotos, die belegen, dass hier keine normale oder ungewöhnlich starke Abnutzung vorliegt, also ein purer Gebrauchsschaden.
Vermutung: Erstmalige Ablehnung, es sei denn, die Werkstatt hat ein gutes Händchen und gute Kontakte. Im zweiten Anlauf ggf. Teilkostenübernahme
Ansage 70% zeigt das bereits, würde aber darauf drängen, dass Fotos eingereicht werden inkl. Fzg-Dokumentation (erfolgt sowieso), also Alter, Laufleistung etc. und zum Vergleich Fotos des Zustandes des gleichalten, mindestens so häufig genutzten Fahrersitzes (Lehne außen).

- Alternativ VW einen Vogel zeigen (ich persl. werde bei sowas aber sehr, sehr hartnäckig) und eine gute Autosattlerwerkstatt ansprechen, gibt´s eigentlich in jeder größeren Stadt.
Die werden einem das vermutlich ohne das ganze o.g. Gedöns (Briefwechsel, "betteln"😉 für einen überschaubaren Preis nachnähen können, ggf. sogar per Hand und ohne den Bezug dafür abziehen zu müssen.

Hab heute eh einen Termin in einer größeren Werkstatt und werde da noch einmal nachfragen. Sattlerei hab ich heute auch schon angeschrieben, jedoch noch keine Rückmeldung. Einen normalen Abnutzungsschaden schließe ich für mich selbst eigentlich aus, da der Sitz kaum in Benutzung ist und dann der Schaden ja auch an der "Stirnseite" sein müsste.

Eben!
Auf genau diese Diskussion bzw. diese Schutzbehauptung seitens VW oder des Händlers solltest Du Dich deshalb (und mit den o.g. Argumenten und Beweisen) auch gar nicht einlassen.
Meine Bezüge im u.g. Oldie haben noch nie Schönbezüge etc. gesehen und sind bis dato nicht aufgeplatzt, das ist also Quatsch, dass auf Abnutzung zu schieben, bei der Laufleistung!
Nach meiner Meinung ein klarer Verarbeitungsmangel durch gerissenenen Nahtfaden, material- oder herstellungsbedingt und daher nicht in Deiner Verantwortung, auch nach 2 Jahren nicht.

Zitat:

Nach meiner Meinung ein klarer Verarbeitungsmangel durch gerissenenen Nahtfaden, material- oder herstellungsbedingt und daher nicht in Deiner Verantwortung, auch nach 2 Jahren nicht.

So sehe ich das auch. Der Bezug sieht ja optisch wirklich gut aus und hat im Bereich der Naht absolut keine Gebrauchsspuren. Es handelt sich hier zwar um die Airbag-Naht welche mit einem dünneren Garn vernäht wurde, diese darf aber trotzdem nicht so einfach aufreißen.

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in der Garantiezeit 70% ist schon okay. Man kann VW Kundenservice anrufen , eventuell gibt es paar % mehr.

Hersteller Sitztechnik Sitech in Wolfsburg

70% auf Material und Lohn wären schon okay, aber 70% auf Material und 0% auf die Lohnkosten find ich eigentlich nicht okay. Ich weiß, dass VW gar nichts mehr zahlen müsste, aber nur ein Monat nach der Garantie und nur 54tkm sollte ein Sitz der bei 80% der Fahrten leer ist nicht kaputt gehen! Diesen Qualitätsanspruch sollte eigentlich auch VW haben!!!

Zitat:

Original geschrieben von fahndung


in der Garantiezeit 70% ist schon okay. Man kann VW Kundenservice anrufen , eventuell gibt es paar % mehr.

Hersteller Sitztechnik Sitech in Wolfsburg

Sicher?

Das ist ja die Ausgründung aus dem Werk in Isenbüttel, nur VW bezieht auch fremd, u.a. von faurecia, weiß aber nicht, welche Sitze bei welchem Golf 6 woher kommen.

Gab im Internet ja mal Schaubilder über die Lieferanten / Zulieferer beim Golf.

@TE:
Mit Garantiezeit etc. hat das wenig zu tun, denn irgendwo ist ja immer die Grenze, und wenn man eben drüber ist, ist man drüber.
In Deinem Fall würde ich daher damit auch gar nicht argumentieren, damit lieferst Du den Absagegrund quasi selbst.
Soweit ich auf dem Foto erkennen kann, ist das ganz eindeutig kein Gebrauchs-/ Abnutzungsschaden (der ja, als solcher, auch schon innerhalb der Gewährleistung !🙂 von 2 Jahren hätte auftreten können, z.B. durch Gürtel, Reißverschluss etc. etc., ich kenne Leute, deren Auto nach 6 Monaten ausieht wie bei anderen nach 10 Jahren nicht...).

Zumal Vergleichsfotos mit dem letztlich immer genutzten Fahrersitz (Lehne türseitig) in Relation zu Alter und Laufleistung und eben das obige Bild selbst sind eigentlich Anlass genug, dass VW Dir hier kulant entgegenkommen sollte, bei Material und Lohn!

Ganz klar: 2 Jahre und 54tkm kann man so oder so herunterspulen (als Stadtlieferwagen von Apotheken z.B. mit zigfachem Aussteigen pro Tag oder eben auf Langstrecke als Dienstwagenfahrer mit 60tkm p.a., der ggf. nur 4x am Tag ein- und aussteigt) und generell könnte ein Beifahrersitz natürlich nutzungsbedingt eher verschlissen sein als der Fahrersitz (weil das Ding z.B. schon im Stand äußerlich beschädigt wurde, ohne dass das Auto überhaupt einen km gerollt wäre), nur:
Wie wahrscheinlich ist das?
Der allg. Zustand des Sitzes und des Lehnenwulstes (generell bei VW ein beliebte Materialschwachstelle, gerade bei stärker gewölbten Wangen an Lehne und Sitzfläche eines Sportsitzes, on top noch GTI/GTD & R) zeigt eigentlich schon für sich, dass das hier keine Durchscheuerung der Naht ist, sondern ein Riss des Nahtfadens.

Lass Dich nicht abspeisen!

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