ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Nagel in der Lauffläche des Reifen, reparatur möglich??

Nagel in der Lauffläche des Reifen, reparatur möglich??

Themenstarteram 24. Juli 2007 um 15:22

Hi,

ich verliere luft im reifen, pro 12 std. ca. 1,5 bar, der reifen ist 205/55 17 und noch gute 5mm.

kann ich das Loch reparieren lassen?? oder gibt es gewisse vorschriften???

es ist ein V reifen.

Beste Antwort im Thema
am 4. März 2009 um 1:57

servus, komme gerade frisch von ner stahlgruber schulung....

in diesem sinne hab ich ma was für euch was die reparaturfähigkeit von pkw-reifen angeht ;-)

es ist nicht entscheidend ob der reifen luft hält sondern ob er den belastungen standhalten kann für welche er ausgelegt ist,nicht alles ist nur aus gummi ;-)

 

Reifeninstandsetzung § 36 StVZO

1.die reifeninstandsetzung muss FACHGERECHT durchgeführt sein.

2.Heiß/warmvulkanisation(100°C-145°C),

laufflächenverletzungen, die bis zum reifenzwischenbau bzw. gürtel reichen oder hindurchgehen sowie schäden an den seitenwänden müssen durch heiß/warmvulkanisation instandgesetzt sein.

3.eine instandsetzung durch kaltvulkanisation(18°C-25°C) ist NUR bei stichverletzungen im bereich der lauffläche und nur bis 6mm schadensausdehnung - an der reifeninnenseite gemessen zulässig.

dabei muss der stichkanal ausgefüllt und die verletzung an der reifeninnenseite mittels deckenpflaster verschlossen sein.

4.nagelstichverletzungen an schlauchlosen pkw-DIAGONALREIFEN dürfen auch durch eonvulkanisierte gummipfropfen im montierten zustand des reifens instandgesetzt sein.

5.das einlegen eines schlauches OHNE behebung des schadens ist NICHT zulässig.

6.abdichtungen mittels pannenspray sind nur als notbehelf anzusehen.

richtlinien für die beurteilung sowie instandsetzung von luftreifen:

 

allgemeine anforderungen:

grundsätzlich ist jeder reifen vor der reparatur zur analyse des schadens und zur reparaturdurchführung von der felge zu demontieren.

ausgenommen sind reifen, die schäden aufweisen, welche eindeutig als rein äußere verletzung des reifens erkennbar sind und ohne demontage von außen repariert werden können sowie reifen an nutzfahrzeugen mit einer bauart bestimmten höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.

vor der reparatur ist der reifenhinsichtlich seiner reparaturwürdigkeit zu untersuchen; insbesondere ist diese betrachtung auch der allgemeine zustand des reifens außerhalb des zu reparierenden schadens einzubeziehen. die informationen des reifenherstellers zur reifeninstandsetzung sind dabei zu beachten.

je nach schadensbild sind ausschließlich die hierfür geeigneten reparaturmittel nach anweisung des herstellers dieser reparaturmittel zu verwenden; dabei ist insbesondere auf die verträglichkeit der verwendeten materialien untereinander zu achten.

die schadensstelle ist mit einem geeignetem werkzeug freizulegen und zu reinigen.

schäden an reifen, die mittels pannenhilfsmittel behandelt wurden, können nicht repariert werden.

(besteht aus latex und dient als weichmacher, welche das reifeninnere auflösen)

das einlegen eines schlauches ohne behebung des schadens ist unzulässig.

 

reparaturausführung:

generell ist der schadenskanal mit rohgummi, das mittels heiß- oder warmvulkanisation zu vulkanisieren ist, zu füllen und an der reifeninnenseite ein reparaturpflaster einzusetzen.

für die lochkanalfüllung von stichverletzungen im LAUFFLÄCHENBEREICH kann auch ein vorvulkanisierter gummikörper in verbindung mit einem reparaturpflaster verwendung finden.

dabei gilt ergänzend für:

 

kraftradreifen:

an kraftradreifen sind reparaturen von stichverletzungen bis höchstens 6mm schadensausdehnung im laufflächenbereich mittels kombireparaturkörper zulässig.

andere reifenreparaturen außerhalb der lauffläche sind an kraftradreifen unzulässig.

reifen an pkw und ihren anhängern:

im laufflächenbereich sind reparaturen von stichverletzungen bis höchstens 6mm schadensausmaß mittels kombireparaturkörper zulässig.

im bereich der wulstzonen sind GUMMIreparaturen nur zulässig, wenn die festigkeitsträger nicht davon berührt sind.

c-reifen und reifen mit einer tragfähigkeitskennzahl kleiner 122 an nutzfahrzeugen und ihren anhängern:

im laufflächenbereich sind reparaturen bis höchstens 6mm schadensausmaß mittels kombireparaturkörper zulässig.

im bereich der wulstzonen sind GUMMIreparaturen nur zulässig, wenn die festigkeitsträger nicht davon berührt sind.

reifen mit einer tragfähigkeitskennzahl größer oder gleich 122 an nutzfahrzeugen und ihren anhängern:

im laufflächenbereich sind reparaturen bis höchstens 10mm schadensausmaß mittels kombireparaturkörper zulässig.

im bereich der wulstzonen sind GUMMIreparaturen nur zulässig, wenn die festigkeitsträger(karkass oder umkehrlagen) nicht davon berührt sind.

 

Ablehnugskriterien einer reparatur:

allgemeine gründe:

-der allgemeinzustand des reifens und das alter laut Wdk 90 muss berücksichtigt werden

-reifen mit cordverletzungen in den nicht reparierbaren zonen

-durch fettstoffe oder chemikalien geschödigte reifen

lauffläche:

-sichtbare gürtellagen zwischen den profilstollen

-unregelmäßiges verschlei0ßbild oder verformungen, die auf ablösung oder oxydierung hindeuten

seitenwand:

-ringsum verlaufende risse, tiefer als 1mm(zb. ozonrisse)

-sichtbare beulen durch seitlichen aufprall mit oder ohne eingeschlossene luft zwischen der karkaßlage und dem seitengummi

wulst:

-verformter, freiliegender oder gebrochener wulstkern

-wulstbeschädigungen durch splitt/steine, rost überhitzung(erkennbar an verfärbung)

reifeninneres:

-sichtbare unterluftdruck - oder plattrollspuren, wie zb. dunkle verfärbung, faltenbildung, abbröckeln der inneren gummischicht oder lockerung der karkaßseile in der walkzone

-fühlbare knickung im seitenwandbereich

-spreizungen der karkaßseile

-im reifeninneren befindliche fremdstoffe, zb. pannenspray oder ähnliches

 

 

zum thema v-reifen

jeder reifen darf repariert werden wenn dies fachgerecht durchgeführt wird, ziel ist es den reifen wieder zu 100% einsatzfähig zu machen.

6mm schadensausmaß bis v-reifen(80% der lauffläche)

3mm schadensausmaß ab v-reifen bis zr-reifen(90% der lauffläche)

runflatreifen:

- keine reparaturfreigabe besteht von continental(ssr) sowie pirelli(runflat)

-freigebabe von bridgestone(rft),goodyear(nct),dunlop(dsst),michelin(zp) bis 6mm laufflächenschaden

dabei sind die reparaturbestimmungen der hersteller zu beachten,(ca.60% der lauffläche)

-runflatreifen welche unter einem betriebsdruck von 1,0 bar gefahren wurden sind nicht reparabel!!!

diese reparaturen sind nur im kaltverfahren zulässig aufgrund verwandter polymere welche durch hitzeeinwirkung die festigkeit zu einzelnen komponenten im reifen verlieren!

jeder reifen ist reparabel solange herstellerangaben sowie reparaturmatiealsbestimmungen und das schadensausmaß beachtet werden.....der zustand des reifens sowie schadensfolgen sind entscheidend.

das endresultat solte ein zu 100% einsatzfähiger reifen sein.

reparatur schont die umwelt sowie den geldbeutel :-)

 

so, hoffe ich konnt allen eine zufriedenstellende antwort liefern ;-)

...dann ab zum reifendienst,argumente habt ihr jetzt genug....

 

greatz passi

23 weitere Antworten
Ähnliche Themen
23 Antworten
am 4. März 2009 um 8:32

im übrigen ist es bei den meisten reifendiensten ein mythos das ab geschwindigkeitsindex V nicht mehr repariert wird ;-) mir gings ebenso...lol, sowie die ungeklärten verhältnisse bei runflat-reifen...

allerdings ist des zu komplex was runflat angeht zumal der kunde sagen kann er sei NIE unter 1,0bar gefahren aber im endeffekt liegt dann das risiko beim reifenhändler und somit glaube ich ist schon allein diese ungewissheit ausreichend um die reparatur abzulehnen ;-)

am ende haftet der vulkanisuer welcher NICHT FACHGERECHT gearbeitet hat aufgrund von unkenntnis.

 

greatz passi

am 4. März 2009 um 9:18

Hallo Passi,

möchte deine Angaben kurz ergänzen. Ich verwende bei mir in der Werkstatt das Reparaturset der Fa. Förch, Kaltreparatur durch Aufweiten des Stichkanal - Einbringen eines Vulkanisationsklebers in selbigen - Einfügen eines Reparaturbandes in den Stichkanal - Von innen Aufbringen von Flüssigkleber rund um die Stichverletzung .

Geschwindigkeitsfreigaben:

bis 210 km/h - max. Stichgröße 6mm Durchmesser

bis 270 km/h - max. Stichgröße 3mm Durchmesser

auch Runflatreifen ohne Einschränkung möglich

getestet ist das Verfahren bis 310 km/h

geprüft und Zugelassen durch den Tüv Rheinland

MFG Thomas

am 5. März 2009 um 1:15

des ist mir ein bisschen zu hoch,......kenne des rep-material nicht.

was ist nen reparaturband? was bewirkt es?

woraus besteht es bzw... welche eigenschaften hat es?

würd mich ma interessieren, kannst mir mal nen link oder so schicken mit ner erklärung von dieser firma zum produkt?

 

hier mal noch nen forumbeitrag über des forch-material...is lustig,wie ich meine...xD

nix gegen dich aber überzeug mich bitte vom gegenteil....

 

 

Hi!

Genau richtig! Dieser "Docht", von dem Du redest, sit das System der Firma "Forch", was ich beschrieben habe. Es hat keine Zulassung, ist nur" TÜV geprüft". Wenn ich meinen abgelatschten Schuh zum TÜV bringe, und ihn prüfen lasse, sagen die mir dann, der ist abgelatscht. Aber ich habe dann einen TÜV-geprüften Schuh, was ich auch drauf schreiben darf. Also das ist ein wichtiger Punkt, den man immer im Kopf haben sollte. Geprüft ist nicht genemigt oder abgenommen!!!

Pilz ist TIP TOP Kaltvulkanisation. Ohne Bedenken zu machen. Allerdings wie gesaagt, bei ZR nur die 3mm Variante, weiter unten 4,5 bzw. bis 6mm beschädigung. Das aber innen gemessen, nicht außen!!! Das Profil kann außen ruhig 1cm groß beschädigt sein, solang innen der Stich die entsprechende Größe nicht überschreitet, alles kein Thema.

 

 

soll wohl sowiel heißen das de objekt geprüft ist, jedoch nicht der einsatzort....

nen radio ist auch geprüft aufgrund der elektronischen risiken jedoch nicht bezüglich der platzierung...

nen auto ist geprüft UND abgenommen, insofern für den vewendungszweck genehmigt:-)

 

kenne aber nur diese meinung und deine, aber nicht die vom hersteller sowie die zusammensetzung.

wie muss ich mir so nen reparaturband vorstellen?

 

greatz passi

am 5. März 2009 um 7:35

Reparatur hin oder her,

wenn ich ein schnelles Auto fahre,würde ich für mich selber kein Risiko eingehen und einen neuen Reifen kaufen.

Wer so ein Auto fährt hat sicher auch Geld für einen neuen Reifen.

Wenn so ein Reifen wegplatzt und Du knallst mit 210 in die Leitplanken

sagen alle :nicht schlimm ,war ja ein Raser!

Dann kannst Du ja erzählen(wenn Du noch kannst)das alle Schuld den

Reifenhändler trifft.

Ich wünsche Dir allzeit GUTE FAHRT!!!!

am 5. März 2009 um 8:20

Hallo Passi,

hier ist jetzt mal der Link zum Gucken und als Nachweis, das ich mir die Geschichte nicht ausgedacht habe.

Persönlich habe ich diese Dinger schon x-mal verwendet, auch an meinem eigenen PKW, wo ich dann auch länger Autobahnetappen mit Tempo 200-220 gefahren bin.

MFG Thomas

am 5. März 2009 um 21:35

mir gings in erster linie darum zu wissen woraus der stick besteht da es aus deiner "ergänzung" herauszulesen war das ausschließlich der stick + kleber verwendet wird....

ich geh jetzt ma logisch davon aus das der stick ähnlich dem gummifropfen ist und nur den stichkanal schließt und somit des eindringen von wasser oder chemikalien verhindert....daher nicht fachgerecht!

da du kein wort von nem deckpflaster oder ähnlichem erwähnt hast ist es nicht zulässig einen radialreifen mit einschließlich dem stick zu reparieren...

 

vieleicht hast nur vergessen des mit dem pflaster zu erwähnen, ist dem nicht der fall so reparierst du net fachgerecht sondern betreibst pfusch....

 

klär mich bitte auf,....sonst halt ich an meiner meinung fest ;-)

 

wenns in kombination mit nem pflaster geschieht so ist dein beitrag weniger ne ergänzung zu meinem sondern lediglich werbung für nen reparaturmittel der marke/firma "forch"....

runflatreifen können auch mit nem kaltvulk.-repkörper repariert werden welcher nem pilz,korken oder fallschirm ähnelt...die dinger haben viele namen ;-)

 

greatz passi....

am 6. März 2009 um 9:45

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

so, habe heute den reifen flicken lassen, war überhaupt kein problem. hat mich 20 € gekostet.

 

 

War der Reifen von der Felge runter, wurde aufgebohrt, Propfen rein und vulkanisiert?

am 6. März 2009 um 19:50

Zitat:

Original geschrieben von passiver_aktivist

mir gings in erster linie darum zu wissen woraus der stick besteht da es aus deiner "ergänzung" herauszulesen war das ausschließlich der stick + kleber verwendet wird....

ich geh jetzt ma logisch davon aus das der stick ähnlich dem gummifropfen ist und nur den stichkanal schließt und somit des eindringen von wasser oder chemikalien verhindert....daher nicht fachgerecht!

da du kein wort von nem deckpflaster oder ähnlichem erwähnt hast ist es nicht zulässig einen radialreifen mit einschließlich dem stick zu reparieren...

 

vieleicht hast nur vergessen des mit dem pflaster zu erwähnen, ist dem nicht der fall so reparierst du net fachgerecht sondern betreibst pfusch....

 

klär mich bitte auf,....sonst halt ich an meiner meinung fest ;-)

 

wenns in kombination mit nem pflaster geschieht so ist dein beitrag weniger ne ergänzung zu meinem sondern lediglich werbung für nen reparaturmittel der marke/firma "forch"....

runflatreifen können auch mit nem kaltvulk.-repkörper repariert werden welcher nem pilz,korken oder fallschirm ähnelt...die dinger haben viele namen ;-)

 

greatz passi....

Also, passi, dieser Reparaturstick wird von Aussen nach Innen durch den Stichkanal gedrückt, soweit, das er Innen ca. 10 cm herausschaut. Diese Stelle wird auf der Innenseite dann mit einem flüssigen "Pflaster" versiegelt. Das Material kann ich dir nicht genau benennen, es ist eine Gewebegrundlage mit Gummi drum herum. Ich möchte hier auch keine Werbung für irgendeine Fa. machen. Ich erwähnte es nur, das ich damit arbeite und zwar erfolgreich. Der Link von mir dient auch nur der Produktbeschreibung. Ich habe auch schon mit so Gummipilzen gearbeitet, aber mit weniger Erfolg und mite mehr Arbeit. Es liegt mir auch fern, dich davon zu überzeugen. Jeder soll das verwender, was er kennt und wovon er überzeugt ist.

MFG Thomas

am 8. März 2009 um 1:33

alles klar, wenn das so ist dann passt des ja ;-)

dein link ist auch ok, weil ich ihn ja haben wollte,jeder hat seine erfahrungen mit nem reparaturmaterial und somit auch jeder seine meinung....#

liegt eh nicht in meiner macht nen anderes produkt zu nehmen, da steht cheffe drüber sowie der preis alles entscheidet....:)

naja, auf jeden fall sollte die frage nun geklärt sein was repariert werden darf und was nicht...

 

greatz passi

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Nagel in der Lauffläche des Reifen, reparatur möglich??