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Nachzahlung des KFZ Beitrages nach einem Unfall

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 21. Oktober 2012 um 18:49

Guten Abend liebe Community,

ich habe ein ganz großes Problem & hoffe das mir hier einer weiterhelfen kann.

Folgendes Problem:

Ich hatte 2010 (besitze meinen Führerschein seid 2008) einen Unfall mit meinem alten Auto (VW Polo 6N) und war bei der R&V versichert über meine Mutter wo ich auf 85% gefahren bin.

So heute fahre ich einen AUDI A4 Limousine Baujahr 2008 und habe meine Autoversicherung bei der Aachener & Münchner und bin immernoch über meine Mutter Versichert, Ich bin nur der Fahrzeugführer (selbe %te),

vor ein paar Tagen kam ein schreiben von der Versicherung das ich auf 245% hochgestuft werden soll & eine Nachzahlung von 2785,65€ leisten soll weil ich angeblich den alten Unfallschaden nicht der neuen Versicherung mitgeteilt habe.

Da frage ich mich ist das alles so Rechtens? Ich meine das ist der neuen Versicherung nach 8 Monaten erst aufgefallen & jetzt stehe ich hier und bin ziemlich am Verzweifeln.

Ich meine die neue Versicherung hat mich auch nicht dannach gefragt ob ich je einen Unfall hatte & warum sollte ich den Leuten mehr sagen als sie von mir wissen wollen? Normalerweise tauschen ja eig auch die Versicherungen das alles untereinander aus habe ich im Internet mal rausgelesen.

Hatte jemand von euch mal das selbe Problem?

Hoffe auf baldige Antworten :confused:

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Xanati

 

Da frage ich mich ist das alles so Rechtens? Ich meine das ist der neuen Versicherung nach 8 Monaten erst aufgefallen & jetzt stehe ich hier und bin ziemlich am Verzweifeln.

Ja, das ist alles so rechtens.

Es ist zwar etwas lang, bis die Sache aufgefallen ist, es ändert aber nichts daran, dass auch nach 8 Monaten die Nachzahlung zu leisten ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von Xanati

Ich meine die neue Versicherung hat mich auch nicht dannach gefragt ob ich je einen Unfall hatte

Dich sicherlich nicht - wenn deine Mutter die Versicherungsnehmerin ist, wurde diese jedoch ganz sicher bei Vertragsabschluss nach Schäden beim Vorversicherer gefragt.

Bei einem Abschluss einer Kfz-Versicherung wird generell und ausnahmslos nach Vorschäden gefragt - egal ob Onlineabschluss oder beim Vertreter vorort.

Zitat:

Original geschrieben von Xanati

warum sollte ich den Leuten mehr sagen als sie von mir wissen wollen?

Weil es nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz eine Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers gibt und deswegen, weil bei Abschluss der Kfz-Versicherung nach Vorschäden gefragt wird - immer!

Zitat:

Original geschrieben von Xanati

Normalerweise tauschen ja eig auch die Versicherungen das alles untereinander aus habe ich im Internet mal rausgelesen.

Richtig.

Und genau deswegen ist die Sache bei dir auch aufgefallen.

Du hast nicht ernstlich daran geglaubt, eine Rückstufung durch Unfall einfach dadurch umgehen zu können, indem der Versicherer gewechselt wird, oder?

 

 

 

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von Xanati

 

Da frage ich mich ist das alles so Rechtens? Ich meine das ist der neuen Versicherung nach 8 Monaten erst aufgefallen & jetzt stehe ich hier und bin ziemlich am Verzweifeln.

Ja, das ist alles so rechtens.

Es ist zwar etwas lang, bis die Sache aufgefallen ist, es ändert aber nichts daran, dass auch nach 8 Monaten die Nachzahlung zu leisten ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von Xanati

Ich meine die neue Versicherung hat mich auch nicht dannach gefragt ob ich je einen Unfall hatte

Dich sicherlich nicht - wenn deine Mutter die Versicherungsnehmerin ist, wurde diese jedoch ganz sicher bei Vertragsabschluss nach Schäden beim Vorversicherer gefragt.

Bei einem Abschluss einer Kfz-Versicherung wird generell und ausnahmslos nach Vorschäden gefragt - egal ob Onlineabschluss oder beim Vertreter vorort.

Zitat:

Original geschrieben von Xanati

warum sollte ich den Leuten mehr sagen als sie von mir wissen wollen?

Weil es nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz eine Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers gibt und deswegen, weil bei Abschluss der Kfz-Versicherung nach Vorschäden gefragt wird - immer!

Zitat:

Original geschrieben von Xanati

Normalerweise tauschen ja eig auch die Versicherungen das alles untereinander aus habe ich im Internet mal rausgelesen.

Richtig.

Und genau deswegen ist die Sache bei dir auch aufgefallen.

Du hast nicht ernstlich daran geglaubt, eine Rückstufung durch Unfall einfach dadurch umgehen zu können, indem der Versicherer gewechselt wird, oder?

 

 

 

 

 

es wird doch der VN gefragt (mutter), oder?

auch wenn die "idee des TE" in die hose ging, duerfte doch ein halterwechsel + VN = TE zumindest "linderung" bringen?

zumindest, wenn die ~2800.- als jahresbeitrag (12/12 nicht 8/12) erhoben sind und er eine VS findet.

oder ist da moeglicherweise schon eine vertragsstrafe drin?

*1x edith*

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

es wird doch der VN gefragt (mutter), oder?

Richtig, Harry.

Und die Mutter wurde auch ganz sicher gefragt nach Vorschäden - weil (siehe oben) immer nach Vorschäden bei Abschluss der Kfz-Versicherung gefragt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

auch wenn die "idee des TE" in die hose ging, duerfte doch ein halterwechsel + VN = TE zumindest "linderung" bringen?

Möglicher Weise.

Wenn das Fahrzeug auf den TE zugelassen und versichert wird, gibt es in diesem Sinne keinen Vorvertrag für ihn (er selbst schliesst dann ja erstmalig eine Kfz-Versicherung ab).

Hier wäre dann die Frage, wie er als absoluter Neuling bei einer Versicherung eingestuft werden würde und welcher Beitrag dann zu entrichten ist.

Muss man sich ggf. durchrechnen.

Das hat dann aber nur in der Zukunft Relevanz, da für das laufende Versicherungsjahr in jedem Falle die Prämie für die korrekte Einstufung nachzuzahlen ist - aus der Nummer wird der TE nicht herauskommen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

 

oder ist da moeglicherweise schon eine vertragsstrafe drin?

Wissen wir mangels weiterführender Angaben nicht - ist aber angesichts der Tatsache, dass für dieses Jahr die Nachzahlung zu leisten ist, nicht so relevant.

 

 

 

merci

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Hier wäre dann die Frage, wie er als absoluter Neuling bei einer Versicherung eingestuft werden würde und welcher Beitrag dann zu entrichten ist.

Muss man sich ggf. durchrechnen.

da er jetzt (2012) nachträglich auf 245% fährt, wird das wahrscheinlich der Fall sein. Wenn der Unfall 2010 war, dann ganz am Ende (Nov./Dez.), so daß die SFK für 2011 nicht hoch ging.

Wenn er den Vertrag auf sich ummeldet, dann kann er für 2011 sogar eine SFK bekommen.

Nur sollte sich der TE mit dem Versicherer zusammensetzen um auszuloten, ob man diese Ummeldung des Vertrags nicht auf Januar 2012 zurückdatieren kann, da die Versicherung ja nachträglich für 2012 Geld haben will und 2012 bald vorbei ist.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

 

Nur sollte sich der TE mit dem Versicherer zusammensetzen um auszuloten, ob man diese Ummeldung des Vertrags nicht auf Januar 2012 zurückdatieren kann,

Es gibt keine "Ummeldung" des Vertrages.

Hier kommt nur die Zulassung des Fahrzeuges auf den TE selbst und der Abschluss einer eigenen Kfz-Versicherung in Frage.

Die Folge wäre (wie beschrieben), dass er als Neuling in diesem Falle evtl. eine günstigere Einstufung erhält, als die jetzigen 245%.

Da aber eine Rückwirkende Ummeldung des Fahrzeuges nicht möglich ist, ist dies allerhöchstens eine Option für die Zukunft, nicht aber für die Vergangenheit.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Da aber eine Rückwirkende Ummeldung des Fahrzeuges nicht möglich ist, ist dies allerhöchstens eine Option für die Zukunft, nicht aber für die Vergangenheit.

Genau hier liegt ja gerade das Problem des TE, weil die Versicherung ihn ja nicht erst 2013 auf 245% stufen will, sondern nachträglich für 2012. Was soll ich ihm da schreiben? "keine Chance"?

Wahrscheinlich sogar, trotzdem mit dem Versicherer Kontakt suchen und Lösung finden.

am 24. Oktober 2012 um 4:16

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Weil es nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz eine Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers gibt und deswegen, weil bei Abschluss der Kfz-Versicherung nach Vorschäden gefragt wird - immer!

Jetzt aber die Bonusfrage.

In § 19 verlangt der Gesetzgeber, dass der Versicherungsnehmer alle Fragen die Einfluss auf das Versicherungsverhältnis haben, und in Textform gestellt wurden, wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen.

Bei einem Onlineformular wird die Textform nach 126b BGB allerdings nicht eingehalten.

 

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

 

Jetzt aber die Bonusfrage.

In § 19 verlangt der Gesetzgeber, dass der Versicherungsnehmer alle Fragen die Einfluss auf das Versicherungsverhältnis haben, und in Textform gestellt wurden, wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen.

Bei einem Onlineformular wird die Textform nach 126b BGB allerdings nicht eingehalten.

Jetzt aber die Bonusfrage:

Was hat § 19 VVG mit 126 b BGB zu tun?

Antwort: Gar nichts.

 

In § 19 VVG ist klar gestellt, dass eine mündliche Nachfrage des Versicherers (bzw. des Vertreters) nicht ausreichend ist, und das der Versicherer in Textform nachfragen muss.

Hier geht es also um die Form der Nachfrage vor dem Vertragsabschluss (in der alten Fassung des VVG auch "Vorvertragliche Anzeigepflicht" genannt).

 

§ 126 BGB ff. hingegen regeln die Voraussetzungen und Anforderungen bei Willenserklärungen und Rechtsgeschäften - also den Vertragsabschluss selbst.

 

Somit hat das eine nichts mit dem anderen zu tun.

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