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Nachweis Wochenende

Themenstarteram 4. Mai 2013 um 13:42

Hallo,

meine Arbeitswoche geht vom Montag bis Freitag, muss ich für das Wochenende auch einen Nachweis in Form von dem Vordruck mitführen?:confused:

Gruss und schönes Wochende

Beste Antwort im Thema

Einfache frage einfache Antwort : Ja musst du

Der Nachtrag im Digi wird nur in D geduldet International brauchst du auf jeden fall die bescheinigung.

Wichtig ist auch diese Bescheinigungen müssen nach 28 Tagen auch beim Arbeitgeber wieder abgegeben werden und von diesem genau wie Tachoscheiben und Daten vom Digi aufzubewahren. 

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am 5. Mai 2013 um 8:23

hier der link: hier klicken

Verzicht auf die Bescheinigung

Das Bundesamt für Güterverkehr verzichtet grundsätzlich auf die Vorlage einer Bescheinigung für Sonn- und Feiertage, außer es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Fahrer auch an solchen Tagen ein den Sozialvorschriften unterliegendes Fahrzeug gelenkt haben könnte. Solche Anhaltspunkte sind beispielsweise bei Fahrern im Personenverkehr oder Fahrern im Güterverkehr gegeben, für die das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 StVO nicht gilt (z.B. Fahrzeuge, die frisches Fleisch, frischen Fisch oder leichtverderbliches Obst oder Gemüse befördern). Es wird jedoch empfohlen, bei Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr auch für Sonn- und Feiertage Bescheinigungen des Unternehmers mitzuführen.

Ferner haben die für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder beschlossen, unter bestimmten Voraussetzungen keine Bescheinigung des Unternehmers mehr als Nachweis für die wöchentliche Ruhezeit zu verlangen.

Ein Verzicht setzt voraus, dass der Fahrer den betreffenden Zeitraum vor Fahrtantritt manuell auf der Fahrerkarte als Ruhezeit nachgetragen hat (Art. 15 Abs. 3 Buchstabe d der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85). Soweit ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät gelenkt wird, muss der Fahrer die wöchentliche Ruhezeit auf der Rückseite des nächsten im Anschluss an die Ruhezeit verwendeten Schaublattes nachtragen. Bei Fahrzeugen zwischen 2,8 t und 3,5 t ohne Kontrollgerät erfolgt der Nachtrag der wöchentlichen Ruhezeit auf dem Tageskontrollblatt.

Hinweis: Bei digitalen Kontrollgeräten bestimmter Hersteller ist ein manueller Nachtrag der wöchentlichen Ruhezeit nicht möglich bzw. erfolgt keine Speicherung dieses Nachtrags. Es wird daher empfohlen sicherzustellen, dass die wöchentliche Ruhezeit tatsächlich auf der Fahrerkarte erfasst und bei Kontrollen ein Download der nachgetragenen Daten möglich ist. Auf die Bescheinigung des Unternehmers kann nur dann verzichtet werden, wenn die wöchentliche Ruhezeit auf diese Weise dokumentiert wird.

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes12349

Moin Moin,

 

die Bezirksregierung in Düsseldorf sagt ganz klar " JA " Du must definitiv deine Wochenendruhezeit nachweisen.

In welcher Form? Papier oder Nachtrag im Gerät?

Egal hauptsache nachweisen.

Ich mache beides nachtrag und bekomme jedes WE die Bescheinigung.

Die die ja immer nur innerhalb von D fahren sollten sich überlegen was passiert wenn es dann doch mal eben ins benachbarte Ausland gehen sollte, und sei es nur um in Luxenbourg zu tanken.

am 5. Mai 2013 um 20:36

Beim Digi-Tacho reicht der Nachtrag, wie schon geschrieben. Betriebsanleitung Digitacho Siemens-VDO

 

Bei Fahrten mit TACHOSCHEIBE!!!! braucht man die Bescheinigung für´s Wochenende. Allerdings kann man auch 2 Leer-scheiben nehmen und hintendrauf einfach nur Pause eintragen und dazwischen legen. Hat mir damals der Polizist geraten der mir die 35€ Verwarnungsgeld aufgedrückt hat deswegen.

am 6. Mai 2013 um 3:46

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur

........ Hat mir damals der Polizist geraten der mir die 35€ Verwarnungsgeld aufgedrückt hat deswegen.

Wieder ein Polizist mit ohne Anhnung !!

Zitat:

Soweit ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät gelenkt wird, muss der Fahrer die wöchentliche Ruhezeit auf der Rückseite des nächsten im Anschluss an die Ruhezeit verwendeten Schaublattes nachtragen. Bei Fahrzeugen zwischen 2,8 t und 3,5 t ohne Kontrollgerät erfolgt der Nachtrag der wöchentlichen Ruhezeit auf dem Tageskontrollblatt.

Wer also heute am Montag, den 06.05.2013 mit Tachoscheibe fährt, schreibt einfach auf die Rückseite:

Ruhezeit von Freitag, den 03.05.2013 ...... Uhr - Montag, den 06.05.2013 ..... Uhr.

am 6. Mai 2013 um 6:32

Zitat:

Beim Digi-Tacho reicht der Nachtrag, wie schon geschrieben. Betriebsanleitung Digitacho Siemens-VDO

klar das hier ein nachtrag funktioniert und auch alles gespeichert wird.... ist ja auch die anleitung für einen 1.4 also einen der neusten tachgraphen. da funzt es ja auch und der gesammte zeitraum wo die FK nicht im tachographen gewesen ist, wird mit dem nachtrag belegt

was die älteren anbelangt, die machen das so ja nicht. ist es aber auch nicht das problem.

hier wird bei einem nachtrag für das WE bzw. für den oder die nachzutragenden freien tage schon was aufgezeicnet nur halt nicht an den tagen, wo überhaupt keine aktivität vorhanden ist.

aber:

bedeutet, das wenn z.b. am freitag 12:00 die karte entnommen und am montag 12:00 sie wieder gesteckt und hier der nachtrag getätigt wird, man bei einer auswertung sehen kann, das von 12:00 bis 24:00 am freitag und montag 00:00 bis 12:00 eine eintragung (als manueller nachtrag) vorhanden ist. nur für samstag und sonntag findet keine aufzeichnung bei den älteren tachographen statt. es wäre so alles im grünen bereich, da hieraus zu erkennen ist, das ein entsprechender nachtrag getätigt wurde

am 7. Mai 2013 um 16:21

Zitat:

Original geschrieben von sachse44

Um es auf den Punkt zu bringen ich schreibe für`s Wochenende auch so ne Bescheinigung :D.

Ich schließe zunächst einmal aus deinem Satz "... ich schreibe ...", dass du selbstfahrender Unternehmer bist, wenn nicht, bist du für das Ausfüllen der Bescheingung nicht zuständig, sie ist nur gültig, wenn sie maschinell vom Unternehmer und mit entsprechender Unterschriften von Verantwortlichen aus dem Unternehmen zu versehen.

Warum willst du dir unnötige Arbeit machen? Wenn du nur in D unterwegs bist, brauchst du garnichts zu schreiben, wenn der End-Km-Stand vom Freitag mit dem Anfangs-Km-Stand vom Montag übereinstimmt. Dann ist nachvollziehbar, dass du am WE das Fahrzeug nicht bewegt hast. Dann reicht der Vermerk auf der Rückseite der Scheibe vom Montag, dass zwischen der letzten Scheibe am Freitag und der am Montag Ruhezeit war.

Wie schon ausgeführt, kommst du bei Fahrten ins Ausland um eine Beschinigung auch für´s Wochende nicht herum.

Wenn du aber selbstständiger Kraftfahrer bist, wäre aber auch noch das seit Mitte 2012 geltende Gesetz zur Regelung der Arbeitszeiten von selbststständigen Kraftfahrern beachten und entsprechende Nachweise über die Arbeiten der Woche mitzuführen.

am 11. Mai 2013 um 8:33

Zitat:

der End-Km-Stand vom Freitag mit dem Anfangs-Km-Stand vom Montag übereinstimmt. Dann ist nachvollziehbar, dass du am WE das Fahrzeug nicht bewegt hast.

Das beweist nur, dass der LKW nicht gefahren ist. Der Führerschein wird aller Wahrscheinlichkeit nicht nur auf diesen LKW beschränkt sein.

Im nächsten Satz

Zitat:

Dann ist nachvollziehbar, dass du am WE das Fahrzeug nicht bewegt hast. Dann reicht der Vermerk auf der Rückseite der Scheibe vom Montag, dass zwischen der letzten Scheibe am Freitag und der am Montag Ruhezeit war.

ist dann die richtige und im deutschprachigem Raum akzeptierte Maßnahme zum Nachweis der Wochenendruhezeit.

lg

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