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Nachweis/Verlauf von letztem OBD Auslesen?

Themenstarteram 31. Mai 2014 um 19:09

Hallo,

ich habe kürzlich meinen E46 privat und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Nun hatte der Käufer das unsägliche Pech, das einen Tag später die Motorkontrollleuchte anging. Ein Klappern im Motorraum bewegte die Werkstatt zu der vorläufigen Annahme, es sei etwas mit den Hydrostößeln nicht in Ordnung.

Da mir die Kappe der OBD Steckdose kürzlich abbrach, legte ich sie in die Mittelkonsole. Die Werkstatt, teilte der Käufer mir mit, mutmaßte nun also, ich hätte den OBD erst kürzlich ausgelesen und war im Bilde über den bevorstehenden Motorschaden.

Das ist definitiv nicht der Fall. Ich hatte gehofft, mir mit dem Privatverkauf eben solchen Ärger zu ersparen.

Ich selbst bin Laie und ging von keinerlei Mängeln aus. Habe also nach bestem Wissen und Gewissen das Auto verkauft, den Tüv bekam er erst letzten Monat ohne Mängel.

Fragen zusammengefasst:

1. Gibt es einen OBD Verlauf? Kann man so nachweisen, dass ich das nicht ausgelesen habe?

2. Am Rande: weiß jemand, wie langfristig so ein Hydrostößelschaden ist?

3. Hat jemand Erfahrung, ob ich nun noch belangt werden kann?

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11 Antworten

1. keine Ahnung. Aber fordere von der Werkstatt oder dem Käufer mal den Nachweis an das Du kürzlich ausgelesen haben sollst.

Wenn es eine Historie gibt sollte Die auch ausgedruckt werden können.

2. In der Regel schleichend so das man als Fahrer einen solchen Schaden kaum merkt bis Er Überdeutlich wird, der Motor also Zicken macht.

Aber defekte Hydros sollten Jemandem der das Auto nicht täglich fährt anhand des Geräuschs eher auffallen als Dir der an das Geräusch gewöhnt ist.

3.Wenn Du nicht wissentlich den Schaden verschwiegen hast nicht.

Nur wenn es sich um den 318 Ci handelt wäre es wohl besser wenn der Käufer nicht ebenfalls bei MT rumstöbert...

Denn dann wird klar das Du wusstest das der Motor einen Hau weg hat, oder hast Du dem Käufer von den Öldruckproblemen erzählt und Das nachweisbar?

Themenstarteram 31. Mai 2014 um 21:11

Erstmal danke für die rasche Antwort!

Keine Sorge, er kann meine Beiträge gern lesen und sich ein Bild davon machen, was ich alles in die Kiste gesteckt habe und welche Wehwehchen beseitigt sind. Das Öldruck Problem hat letztlich zum Einbau eines neuen Motors geführt. Wurde natürlich in Angebot und Kaufvertrag erwähnt. Es besteht sogar noch Gewährleistung darauf. So kann ich, aus leidlicher Motorschadenerfahrung am eigenen Leibe, nur für den Käufer hoffen, dass er Ansprüche beim Händler des Austauschmotors geltend machen kann.

zu 2.: Ich habe in der Tat nichts bemerkt. Bin den Wagen fast täglich gefahren, immer ohne Probleme. War erst neulich in der Werkstatt und habe mir vom Meister sagen lassen, dass der Motor hervorragend läuft.

Die Argumentation des Käufers - bzw. seiner Werkstatt - ist nun jedenfalls, man könne und wolle mir nachweisen, dass ich den Schaden bereits kannte (zusätzlich zu den Hydrostößeln seien wohl Sensoren wie der für die Nockenwelle o.ä. defekt). Mir als Laie ist das schleierhaft. Am Tag des Verkaufs bin ich noch mit dem E46 gefahren, eine Woche vorher 600km in den Urlaub. Wäre er nicht verkauft worden, würde ich ihn noch heute fahren. Soll heißen: mir fiel nichts auf. Man kann von nicht-Mechanikern wohl kaum verlangen, einen Motorschaden zu erahnen....

Ist bei dir noch technisches Wissen zum Hydrostößelklappern und dergleichen vorhanden? Weil das wäre jetzt meine einzige Sorge denke ich.

Ich sag mal beruflich bedingtes technisches Verständnis ist vorhanden aber Ich bin kein Kfzler.

Meine Erfahrungen mit Hydros beschränken sich auf meine Autos die welche hatten aber da Ich noch kein Auto hatte dessen Hydros älter als 90000km waren hatte Ich noch nie Probleme damit.

Aber das Sie von einem auf den anderen Tag kaputtgehen wäre ungewöhnlich.

Bei Sensoren sieht es anderst aus, Die können tatsächlich von einer Minute auf die Andere ihren Dienst versagen.

Das bei deinem Ex-Auto die Hydros defekt sind dürfte unwahrscheinlich sein, Das hätte der Käufer vermutlich am Geräusch erkannt. Aber einen defekten Sensor erkennt man halt erst wenn der Motor meckert oder keinen Mucks mehr tut.

Aber der Käufer kann Dir ja einen Ausdruck des Fehlerspeichers zukommen lassen und wie schon erwähnt die Historie des Auslesens:D.

Auf dem Ausdruck müßten dann auch Datum und Uhrzeit der Fehlermeldung vermerkt sein, mindestens aber das Datum.

Ach ja, lehn dich zurück und warte bis ein Schreiben vom Anwalt des Käufers kommt, vorher einfach ignorieren, Er ist in der Beweispflicht das Du von den Fehlern wusstest.

Kurz und knapp: Das reine Auslesen über OBD Schnittstelle ist nicht rückverfolgbar.

am 1. Juni 2014 um 0:11

Welche Fehler liegen denn aktuell an?

Zitat:

Original geschrieben von Graf.PorNo

Kurz und knapp: Das reine Auslesen über OBD Schnittstelle ist nicht rückverfolgbar.

By the Way: In den neuen BMW Modellen wird im Fahrzeug der Kilomterstand des letzten Löschens des Fehlerspeichers gespeichert und ist mit der Diagnose Software von BMW auslesbar.

Wird bei fast allen Fahrzeugen nach '01/'04 vorgenommen! Das ist Teil der Forderung für die AU. Der Wagen, der mittels OBD geprüft wird, muss nach dem letzten Löschen xy-Betriebsstunden aufweisen. Ansonsten: Durchgefallen bzw. konventionelle AU!

MfG

Ich denke- ich weiß es allerdings nicht- das man Löschungen der OBD zumindest im Zusammenhang des km Zählers her nachvollziehen kann. Per Datum eher nicht, da man ja einfach das Datum und die Uhrzeit ändern kann, die wohl vom Cockpit übermittelt/übernommen wird.

Da trennt sich eben die Spreu vom Weizen, was früher ohne OBD unmöglich war. Hat man daran gedreht, gelöscht kommt es raus.

Die klappernden Hydrostössel können nach 1x maligen Ölwechsel weg sein, weil das evtl. alte Öl zu dünn geworden ist. Außerdem fahren x-.000de mit klappernden Hydrostösseln rum, oft nur im kalten Zustand hörbar für einige Sekunden, deswegen geht ein Motor nicht kaputt.

Wenn es plötzlich eintritt: Ölstand kontrollieren bzw. Ölwanne abnehmen ob da Schlamm auf dem Ölsieb sitzt. Oder...es ist einfach zuwenig Öl drin.

Sensoren gehen eben kaputt, meist schlagartig.

-

Aber wenn du Ruhe haben wolltest, Ärger ersparen, dann verkaufst du privat?

Ein Händler wird sich hüten dir nach 1 oder 2 Tagen bei Mängeln am Motor mit dem Anwalt zu drohen, weil der Gesetzgeber von einer eingehenden Vorprüfung mit Sachverstand ausgeht. So gut wie Aussichtslos.

Beim Privatkäufer schon eher.

Zitat:

Original geschrieben von flatfour

Ein Händler wird sich hüten dir nach 1 oder 2 Tagen bei Mängeln am Motor mit dem Anwalt zu drohen, weil der Gesetzgeber von einer eingehenden Vorprüfung mit Sachverstand ausgeht. So gut wie Aussichtslos.

Beim Privatkäufer schon eher.

Naja, es hat sich Hier schon öfters gezeigt das der angebliche Privatkäufer eigentlich ein Händler ist und meistens sind es Die die nach wenigen Tagen Druck machen um Kohle für angebliche Schäden rauszuschlagen.

Sehe ich auch so. Lehn dich zurück, alle Ansprüche schriftlich ab und gut ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand nur den Preis nachträglich mindern will und (s)eine Werkstatt dies angeblich 'beweisen' kann ist hoch. Per OBD2 sieht man die Readiness-Bits und die Laufzeit seit dem letzten zurücksetzen. Was übrigens auch ein Batterieausfall sein kann, das am Rand bemerkt - mehr geht nicht.

Also ich habe mich jetzt über die OBD mal kundig gemacht, in einem Fachbuch neueren Datums:-

1.Fehler die einmalig auftreten werden beim nächsten Fahrzyklus gelöscht.

2. Wiederholt sich der Fehler, wird er mit den zugeh. Daten (DRZ, TEMP: ect.) gespeichert(freeze frame)

3.War der Fehler bereits gespeichert, leuchtet die MIL-Lampe. MIL= Male Indicator Lamp)

4. Tritt der Fehler bei 3 weiteren Fahrzyklen nicht mehr auf, erlischt die MIL.

5.Fehler die nach 40 Fahrzyklen nicht mehr auftreten, werden automatisch gelöscht.

Ob durch Abklemmen der Batterie der Speicher gelöscht wird, wage ich stark zu bezweifeln. Dein Laptop ist ja plötzlich auch nicht jungräulich leer, alle Daten gelöscht, weil der Akku entfernt wurde. Flashspeicher wie im Auto brauchen keinen Strom zum Datenhalten. Er registriert wahrscheinlich, sicher die einmalig niedrige Batteriespannung.:D

-

Und ob ein Händler bei mir vor meiner Garage das Auto kauft oder ein 'echter' Privater ist egal. Entscheidend ist der Wortlaut: verkauft wie besehen, probegefahren und besprochen unter Ausschluss jeglicher Haftung, Gewährleistung oder Garantie.

Da dreht nur einer etwas, wenn arglistige Täuschung vorliegt und das ist auch nicht leicht zu beweisen.

Hier steht ja nicht nur die MIL an, sondern wird noch mit einem Stösselschaden gedroht.

Zumindest der letzte Punkt läuft ins Leere.

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