Nachweis der Begrenzung der Vmax = 240 km/h für 320 CDI R6 RPF ???
Hallo,
alle Welt spricht davon, dass der 320 CDI R6 Mit RPF serienmäßig ab Werk eine Begrenzung der Vmax auf 240 km/h hat. ( hat er wohl de facto auch - jedenfalls meiner).
Nun brauche ich für den TÜV einen Nachweis, dass dem so ist.
Aber Überraschung: weder der Mercedes - Partner noch die ortsansässige Niederlassung ( 4 MA befragt!!) wollen jemals etwas davon gehört haben !!!! Jedesmal mußte ich sogar erst mal einen Vortrag halten, was das ist ! Auch ein Anruf in Berlin(??) brachte keine Klärung.
Hat jemand einen Tipp, wo oder wie ich einen schriftlichen Hinweis über die Existenz der Vmax-Begrenzung finde? Ein in der NL anwesender Tüv-MA meinte, dass es in irgendso einer allgemeinen Beschreibung des Fahrzeugs stehen müsse und nannte irgendwelche Buchstaben. Das sagte den Daimler MA´s aber auch nichts.
Vielen Dank im voraus für eure Tipps !!
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von RZ E320T
In Deutschland gilt aber nur ein Formschreiben -- oder der Tüvmann akzeptiert die Probefahrt. Dann nennte er sie aber Erstellen einer neuen ABE - und die kostet dann...Zitat:
Nur Versuch macht kluch...
Lade den TÜVtler in dein Auto und ab auf die nächste BAB. ...Et demonstrandum...
im Fahrzeugschein muß doch der zulässige Geschwindigkeitsindex drinstehen, wenn da VR drinsteht darf er doch keine Probleme bekommen. Wenn da allerdings W; Z oder Y drinsteht sieht es duster aus. Die W Reifen (bis 270) sind onehin nahezu exakt so teuer wie V...... es lohnt da nicht zu "sparen"
lg
Peter
Sippi 1 hat völlig recht, allerdings sollte man vielleicht besser von Leistungsbegrenzung sprechen. Das ist für viele Dieselmotoren normal. Im Bereich der Höchstgeschwindigkeit wird mittels entsprechender Einspritzkennlinie die Leistung zurückgenommen, um thermische Überlastung zu vermeiden.
Bezogen auf den V6 mit 224 PS und 250 km/h ist die Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h für den R6 eigentlich auch normal.
Zitat:
Original geschrieben von pfirschau
im Fahrzeugschein muß doch der zulässige Geschwindigkeitsindex drinstehen, wenn da VR drinsteht darf er doch keine Probleme bekommen. Wenn da allerdings W; Z oder Y drinsteht sieht es duster aus. Die W Reifen (bis 270) sind onehin nahezu exakt so teuer wie V...... es lohnt da nicht zu "sparen"lg
Peter
Stimme ich zu, aber die alten V-Reifen sind noch lange nicht runter!
Da es wohl offensichtlich tatsächlich nirgends eine rechtlich anzuerkennende schriftliche Dokumentation über die Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, werde ich mit der Eintragung in den Schein eben so lange warten, bis ich neue Reifen brauche.
Dann ist es ja wirklich egal, dass da im Schein 245 km/h und W-Reifen steht - auch wenn er "nur" 240 km/h läuft.
Ähnliche Themen
Wenn im Schein W-Sommerreifen vorgeschrieben sind und die mit V-Reifen fährst, erlischt deine ABE für das Kfz und damit der Versicherungsschutz! Bei Winterreifen hast du die Möglichkeit H oder V Reifen zu fahren und ein Aufkleber anzubringen. Bei SR geht dies nicht.
E240T, 270T, E320T schaffen längst nicht die 240km/h und müssen mit W-Reifen bestückt werden. Der E280T (238km/h) muss mit Y bestückt werden.
Liegt auch am Tragindex, denn es wird die maximale Beladung zugrunde gelegt.
Zitat:
Original geschrieben von PD-TDI
Wenn im Schein W-Sommerreifen vorgeschrieben sind und die mit V-Reifen fährst, erlischt deine ABE für das Kfz und damit der Versicherungsschutz! Bei Winterreifen hast du die Möglichkeit H oder V Reifen zu fahren und ein Aufkleber anzubringen. Bei SR geht dies nicht.E240T, 270T, E320T schaffen längst nicht die 240km/h und müssen mit W-Reifen bestückt werden. Der E280T (238km/h) muss mit Y bestückt werden.
Liegt auch am Tragindex, denn es wird die maximale Beladung zugrunde gelegt.
Im Schein ist für die Reifen V eingetragen.
Wenn ich den Carlsson Chip eintragen lasse, erhöht sich laut vorliegendem Tüv-Gutachten die Vmax auf 245 km/h.
Dann sind Reifen Typ W erforderlich.
Meine jetzigen V-Reifen haben noch für 25 000 km Profil.
Carlsson hat mir schriftlich bestätigt, dass entgegen dem dem Chip beiliegenden Gutachten die Vmax bei 240 km/h bleibt, weil der Chip eine werksseitig vorhandene Begrenzung der Vmax nicht aufhebt.
Dann können die Reifen des V Types drauf bleiben.
Also mein Problem, wo bekomme ich für den TüV ein Papier her, dass bestätigt, dass mein Wagen eine serienmäßige Begrenzung der Vmax auf 240 km/h ab Auslieferung hatte?
Auch hier haben alle Antworten nur davon geschrieben, dass es diese Begrenzung gibt ( was de facto ja auch so ist!). Aber leider war bisher kein einziger Hinweis dabei, wo es schriftlich zu finden ist!
Deshalb gebe ich jetzt auf und fahre die V-Reifen erst zu Ende und trage danach den Chip ein - von mir aus dann eben mit W-Reifen. ( Wenn bis dahin Tempo 130 ist, gibt´s allerdings billig einen Chip zu kaufen !)
Tja so oder so fährst du ohne Betriebserlaubnis, entweder weil der Chip nicht eingetragen ist oder wegen falschen Reifen. Vorher schlau machen ;-) Aber mal eine blöde Frage, wie kommen die auf 245km/h wenn er doch nur 240km/h schaffen soll? 5km/h Reserve? Oder macht sich besser im Verkaufsprospekt?
gruß Viper
Zitat:
Original geschrieben von TheViperMan
Tja so oder so fährst du ohne Betriebserlaubnis, entweder weil der Chip nicht eingetragen ist oder wegen falschen Reifen. Vorher schlau machen ;-) Aber mal eine blöde Frage, wie kommen die auf 245km/h wenn er doch nur 240km/h schaffen soll? 5km/h Reserve? Oder macht sich besser im Verkaufsprospekt?gruß Viper
Der Chip ist wieder draußen - also mit Betriebserlaubnis !
Wörtlich steht da: Vmax wird um 5 km/h erhöht. Ohne Rpf stimmt es sicherlich, mit RPF war Ihnen die Begrenzung bis dato unbekannt, weswegen Carlsson da auch nix aufhebt.
Die Begrenzung der Drehzahl gilt nur für die Limousine, nicht für das T-Modell (hat eine kürzere Getriebeübersetzung und schafft mit unendlich langem Anlauf Tacho 250, lt. Schein ca. 234).
Das Problem der Reifen liegt aber vermutlich an etwas anderem:
Der Traglastindex ist bei Reifen mit Geschwindigkeiten >210km/h sehr wichtig, ein V Reifen darf nicht unbedingt mit 240km/h gefahren werden, da bei der angegebenen Traglast Abzüge je nach V-Max des Fahrzeugs gerechnet werden müssen.
Auf meinem C55 darf ich auch nur Y-Sommerreifen fahren, obwohl der Wagen bei 250km/h abgeregelt ist.
Laut Tabelle darf also ein V-Reifen bei einer Fahrzeug-V-max von 240km/h maximal mit 91% seiner Tragfähigkeit belastet werden. Es kann also sein, daß man mit einem V-Reifen (je nach Traglast und Achslasten) nur 210, 220 oder 230km/h fahren darf!
Die angehängte Tabelle erklärt das ganz gut mit den Abzügen:
Zitat:
Original geschrieben von boborola
Die Begrenzung der Drehzahl gilt nur für die Limousine, nicht für das T-Modell (hat eine kürzere Getriebeübersetzung und schafft mit unendlich langem Anlauf Tacho 250, lt. Schein ca. 234).
Naja, Tacho 250 mit nem 204 PS Kombi. Dann muss er schon sehr gut eingefahren sein und auch Rückenwind haben. Aber das wären ja dann auch echte 240 km/h. Somit also o.k.. Oder macht die Limo wirklich bei Tacho 240 zu? Dann kann ich das beim Kombi mit DPF nicht glauben, denn eine kürzere Übersetzung ließe den Motor im Kombi ja noch höher drehen und damit angeblich DPF-schädigender drehen...
Zitat:
Original geschrieben von Mercer-Richie
Naja, Tacho 250 mit nem 204 PS Kombi.
Daher schrieb ich auch
Zitat:
Original geschrieben von boborola
mit unendlich langem Anlauf
Fakt ist: Der Begrenzer heißt beim T-Modell Luftwiderstand und kommt nicht ab Werk elektronisch verbaut daher (wie scheinbar bei der Limousine)
Zitat:
Original geschrieben von Mercer-Richie
Oder macht die Limo wirklich bei Tacho 240 zu?
Lies mal hier:
http://www.motor-talk.de/.../...in-diesel-bei-240-km-h-ab-t270918.htmlZitat:
Original geschrieben von Mercer-Richie
... denn eine kürzere Übersetzung ließe den Motor im Kombi ja noch höher drehen und damit angeblich DPF-schädigender drehen...
Genau deswegen habe ich das so geschrieben - der Kombi dreht definitiv höher! Auch im 5. Gang!
Tja, dann kann man den angeblichen Schutz vor zu hohen Drehzahlen von Mercedes auch nicht verstehen. Oder es ist politisch - man will den Kombibesitzern nicht zumuten, dass die Karre um 230 km/h Tacho abschaltet, also da, wo noch 270er und 280er locker vorbei ziehen.