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Nachtsichtassistent welcher Sinn?

Mercedes E-Klasse S212

Moin - habe in meinem noch recht neuen 2011er den Nachtsichtassistenten verbaut und Mangels Dunkelheit erst heute mal testen können. Was zum Teufel ist bzw soll das? Hat bestimmt bei Bestellung Geld gekostet ... man darf bei der Fahrt keine dvd schauen aber sich in der Dunkelheit entscheiden auf den Bildschirm oder die Straße zu schauen? Ja die Sicht ist etwas weiter als das ils strahlt aber ich glaube es ist sicherer auf die Straße zu schauen als auf den Monitor - wenn ich es richtig sehe warnt der mich nichtmal wenn ein reh im Graben steht oder? Das wäre nützlich ... aber so ... hat schonmal jemand das Ding genutzt und für nützlich erklärt? Gruß Daniel

Beste Antwort im Thema

Ich bin völlig Eurer Meinung was die Funktionen bei normaler Nachtfahrt angeht. Ich hatte das Teil in meinem 212er auch verbaut und war zuerst enttäuscht. Als ich eines Nachts auf einer Landstraße ohne jede Form von Aussenlicht bei starkem Nebel an einem See entlang heim fuhr, wurde mir schlagartig die Hilfestellung klar. Aus meiner Windschutzscheibe könnte ich außer Suppe nicht viel sehen, trotz runtergeschaltetem Licht. Also keine übermäßige Blendung durch Eigenlicht. Dennoch Sichtweite war unter 5 Metern. Jetzt schlug die Stunde des NSA. Sichtweite auf dem Bildschirm war deutlich höher und es waren auch Details zu erkennen. Ich war dadurch deutlich sicherer unterwegs und auch früher am Ziel. Ob es den Preis rechtfertigt muss jeder selber wissen. Das war das erste halbwegs serienweise Modell das ausgeliefert wurde. Damit wurde sondiert ob der Bedarf weitere Entwicklung rechtfertigt, und MB hat immer die Neuwagenläufer im Focus. Wir, als second Hand Verbraucher sind in dieser Hinsicht nicht maßgeblich. Wir kaufen nach anderen Kriterien und machen keine Kreuzchen. Oder hast Du schon mal einen NSA ausbauen lassen, um am Preis zu sparen? Wir können einen Handstand machen und mit den Füßen Fliegen fangen, und es würde Nix ändern. Aber Neufahrzeuge werden oft als Geschäftswagen gekauft, die in Klasse und Ausstattung einer Hirsrchie unterliegen. Also geht oft E-Klasse mit allem was das Bestellformular hergibt. Auch wenn die E Klasse teurer wird, geht aber eine nackte S-Klasse nicht. Die sind dann wieder Anderen vorbehalten. So kommen dann so sinnfreie Extras in die Autos. Und aus den daraus resultierenden Gewinnen wird die weitere Entwicklung finanziert, bis die irgendwann so weit bezahlt sind, dass die Systeme erschwingliche Extras auch für Golf, Polo und Fiesta sind. So war es auch bei Airbag und ABS.

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Bei mir erscheint bei den erkannten Objekten dann jeweils ein "halboffener" Rahmen drumrum, wobei das nicht immer zuverlässig klappt

Der Nachtsichtassistent ist in meinen Augen das überflüssigste Zubehör
das es nur gibt. Ich schaue in der Nacht auf die Straße und nicht auf
den Bildschirm.

Zitat:

@Hellmi schrieb am 10. Oktober 2017 um 13:37:03 Uhr:


Ich schaue in der Nacht auf die Straße und nicht auf
den Bildschirm.

... und was machst du Tagsüber *duck und weg*

:D:D:D

Zitat:

@tigu schrieb am 10. Oktober 2017 um 13:39:22 Uhr:



Zitat:

@Hellmi schrieb am 10. Oktober 2017 um 13:37:03 Uhr:


Ich schaue in der Nacht auf die Straße und nicht auf
den Bildschirm.

... und was machst du Tagsüber *duck und weg* :D:D:D

Das Gleiche, da funzt der NSA ja auch nicht

;):p

Habe den NSA auch verbaut und nutze ihn nie. Habe ihn kurz ausprobiert und keinen Nutzen erkennen können. Vielleicht hilft er beim späteren Wiederverkauf des Fahrzeugs :) .

Zitat:

@red_schumi schrieb am 10. Oktober 2017 um 09:27:39 Uhr:


Oder wie heißt der Paragraph nochmal, der das verbietet?
Ob die Sache allerdings mit Paragraph 1 StVO kollidiert, gilt es dann rauszufinden.

Der § 1 StVO ist ein Gummiparagraph und wie er ausgelegt wird liegt im Ermessen des jeweiligen Richters. Der § 1 lässt sich so auslegen, dass letztendlich jedem Verkehrsteilnehmer am Ende min. eine Teilschuld unterstellt werden kann.

§ 1 StVO

Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Zitat:

@joerg_2 schrieb am 10. Oktober 2017 um 16:44:12 Uhr:



Zitat:

@red_schumi schrieb am 10. Oktober 2017 um 09:27:39 Uhr:


Oder wie heißt der Paragraph nochmal, der das verbietet?
Ob die Sache allerdings mit Paragraph 1 StVO kollidiert, gilt es dann rauszufinden.
Der § 1 StVO ist ein Gummiparagraph und wie er ausgelegt wird liegt im Ermessen des jeweiligen Richters. Der § 1 lässt sich so auslegen, dass letztendlich jedem Verkehrsteilnehmer am Ende min. eine Teilschuld unterstellt werden kann.
§ 1 StVO
Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

...ja und? Hab ich was anderes behauptet?

Also, es gibt kein Verbot und gut ist.
Aber im Falle des Falles „KÖNNTE“ Dir §1
zum Nachteil ausgelegt werden.

Zitat:

@rauschkugel10 schrieb am 9. Oktober 2017 um 22:14:38 Uhr:



Zitat:

@red_schumi schrieb am 9. Oktober 2017 um 22:02:34 Uhr:



Natürlich darfst Du während der Fahrt DVD schauen!
Du kannst es nur nicht, weil die Autohersteller sich freiwillig darauf verständigt haben, das Du es nicht darfst.
Viele Grüße - Wolle

So einfach kannst du es dir nicht machen. Da gibt's noch den Paragraphen 23 StVO. Es muss nicht alles bis aufs kleinste Detail im Gesetz stehen. Ich denke nicht, dass du "straffrei" bleibst, wenn du als Fahrer DVD kuckst und vom Verkehr abgelenkt bist.

.. aber aufs Navi darf ich gucken?

:confused:

.. sogar immer wieder in die Rückspiegel und speziell auf den Tacho, das lenkt doch auch ab oder?

Diesen Nachtassi habe ich nicht, jedoch so wie der TE das beschreibt ist das eher Sinn frei.

Zitat:

@red_schumi schrieb am 11. Oktober 2017 um 13:13:16 Uhr:



Zitat:

@joerg_2 schrieb am 10. Oktober 2017 um 16:44:12 Uhr:


Der § 1 StVO ist ein Gummiparagraph und wie er ausgelegt wird liegt im Ermessen des jeweiligen Richters. Der § 1 lässt sich so auslegen, dass letztendlich jedem Verkehrsteilnehmer am Ende min. eine Teilschuld unterstellt werden kann.
A...ja und? Hab ich was anderes behauptet?
Aber im Falle des Falles „KÖNNTE“ Dir §1 zum Nachteil ausgelegt werden.

genau das war mein reden.

:D

Ich habe gestern beim Freundlichen nachgefragt, ob es möglich sei, beim NSA der E-Klasse einen Warnton bei Erkennen eines Objektes nachträglich zu codieren. Er meinte, das gehe nicht, da es schlicht nicht vorgesehen sei. Da müsste Mercedes die SW neu programmieren wie es bei der Parktronic geschehen sei, (Lautstärkeerhöhung und zusätzliche Hochfrequenzen)

Frag mal bei @ta-raffy von MNRC-Team, vielleicht können die dir weiterhelfen, die Jungs realisieren die verrücktesten Sachen und können da vielleicht etwas programmieren.

Danke für den Hinweis. Leider ist das MNRC Team gute 600 km einfach von mir weg.
Dass es grundsätzlich möglich sein dürfte für einen guten Codierer hat er mir bestätigt, aber halt nicht direkt über den Freundlichen

dann nutze das doch mal als Urlaubsausflug,
Würzburg ist ein wunderschöne alte Stadt mit ganz vielen erstklassigen Weinlokalen
unten am Main sitzen einen Riesling schlürfen, tolle fränkische Küche genießen, Schiffe beobachten.....
Würzburg ist schon einen Ausflug wert und Wü-Heidingsfeld zu @ta-raffy ist ganz nah,
ich bin nächste Woche bei Raffy ;)

Oh, mein Fehler. Dachte, MNRC sitzen in Berlin. Würzburg ist ein netter Halbtagesausflug...
Nochmals, herzlichen Dank für deinen Hinweis
Warnton würde dieses ansonsten "nutzlose Gimmick" gehörig aufwerten

@Controller2505 merci ;)

@TomMerc

MNRC ist in ganz Deutschland verteilt: Bremen, Herford, Hof, Würzburg, Nürnberg und Ulm
Zusätzlich Codiermöglichkeiten in Wien und Luzern

Dein Vorhaben ist leider auch per offline Codierung nicht vorgesehen.

Beste Grüße
Raffy vom MNRC Team

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