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Nachts rote Ampel umgangen

Themenstarteram 16. Juli 2014 um 0:08

Guten Abend liebe Community,

gestern um Ca. 23.30 war ich mit meinem Motorrad auf dem Weg nach Hause. Ich bin von der Autobahn abgefahren und die Ampel an der Ausfahrt wurde grade grün und so konnte ich ungebremst Links abbiegen.

Rechts an der Kreuzung stand ein Auto dem ich zunächst keine Beachtung schenkte.

Ich bin brav mit den dort erlaubten 50 kmh weiter die Straße hinunter gefahren, bis ich an der nächsten Ampel rot hatte,wo ich rechts abbiegen wollte.

Dort stand ich Ca 2 Sekunden und dachte mir, dass mein Handy vorhin vibriert hatte und bin mit dem Motorrad im Leerlauf auf den Bürgersteig. Da mir das Gekrame mit den Motorradhandschuhen allerdings zu nervig war habe ich mich dann doch entschlossen weiterzufahren und tat dies dann auch nachdem ich geguckt hab ob ein Auto kommt.

Kurz danach sah ich ein Auto zu mir aufschließen, das noch ein weites Stück von mir entfernt war.

Bald darauf durfte ich dann durch den roten Schriftuug erkennen, dass es sich um ein Polizeifahrzeug handelte.

Dort stiegen zwei Beamte aus und irgendwann erfuhr ich dann im genervten Ton, dass ich eine rote Ampel überfahren habe.

Ich stritt dies ab und meinte ich hätte mein Motorrad auf den Fußweg geschoben. Ein Video hat die Polizei nicht gemacht.

Nun zu meiner Frage:

Das Polizeiauto muss mindestens 200 Meter von mir entfern gewesen sein als ich mit dem Motorrad auf den Bürgersteig bin. Es war stockfinster, doch der Polizist der mit mir sprach meinte, dass die beiden gesehen hätten wie ich auf den Bürgersteig gefahren bin und ich somit eine rote Ampel überfahren hab.

Da ich dies allerdings anders sehe bin ich am überlegen nicht auf die kommende Anzeige zu reagieren und vor Gericht zu gehen?

Meint ihr, dass ich eine Chance habe dass mir geglaubt wird dass ich geschoben habe oder habe ich schon direkt verloren weil die Polizisten zu zweit waren?

Vielen Dank für eure Hilfe

Mfg.

Dennis

Beste Antwort im Thema

Du bist doch drüber und warum jetzt nach Gründen suchen?

Dass einer nachts vom Bock steigt, über den Fußweg schiebt, das glaubt doch nur einer der die Hose mit der Kneifzange anzieht.

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Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Doch, das stimmt so. Es ist völlig egal, ob das Privatgelände ist oder nicht, siehe unten. Wenn man beispielsweise über den Gehweg oder Radweg fährt, verstößt man gegen die Fahrbahnbenutzungspflicht. Man verstößt aber nicht dagegen, wenn man eine für den Fahrzeugverkehr freigegebene Fläche benutzt.

 

Zu den Definitionen:

Fahrbahn = der für den Fahrverkehr bestimmte Teil der Straße (vergl. § 2 StVO)

Stimmt eben nicht wie du im folgenden selber richtig erklärst. Ein Tankstellengelände ist eben kein für den Fahrverkehr bestimmter Teil der Straße sondern ein Privatgelände dessen Eigentümer die Nutzung durch seine Kunden duldet, daher keine Schranken aufstellt und dies als öffentlicher Verkehrsraum gilt.

Aber öffentlicher Verkehrsraum ist noch lange keine Straße oder Fahrbahn.

Wenn man über solche Urteile und Fälle diskutiert sollte man versuchen zumindest halbwegs passend die Begriffe zu verwenden, denn die meisten Urteile beruhen in der Begründung genau auf diesen Definitionen.

Das Theater kenne ich vergleichbar vor meiner Haustür. Garagenreihe, davor noch eine Reihe Stellplätze, Straße an der Stelle gegenüber durch Blumenbeet (30er-Zone), da wird regelmäßig die Stellplatzreihe als zweite Fahrbahn genutzt, wurde sogar schon beim parken auf meinem eigenen Stellplatz angehupt weil ich ich im Weg stand. :rolleyes:

am 17. Juli 2014 um 19:15

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Doch, das stimmt so. Es ist völlig egal, ob das Privatgelände ist oder nicht, siehe unten. Wenn man beispielsweise über den Gehweg oder Radweg fährt, verstößt man gegen die Fahrbahnbenutzungspflicht. Man verstößt aber nicht dagegen, wenn man eine für den Fahrzeugverkehr freigegebene Fläche benutzt.

 

Zu den Definitionen:

Fahrbahn = der für den Fahrverkehr bestimmte Teil der Straße (vergl. § 2 StVO)

Stimmt eben nicht wie du im folgenden selber richtig erklärst. Ein Tankstellengelände ist eben kein für den Fahrverkehr bestimmter Teil der Straße sondern ein Privatgelände dessen Eigentümer die Nutzung durch seine Kunden duldet, daher keine Schranken aufstellt und dies als öffentlicher Verkehrsraum gilt. …

Es ist schon prima, wenn du nur einen Teil meiner Aussage zitierst und den Rest so weglässt, dass es sinnentstellend wird.

Du musst schon weiterlesen:

Straße = der Oberbegriff für alle Verkehrsanlagen, die dem Verkehr dienen. Dazu gehören auch Wege und Plätze, der Luftraum und das Straßenzubehör (Beleuchtung, Verkehrszeichen, Trenn und Seitenstreifen mit Bepflanzung) usw.

Jetzt könntest du natürlich noch behaupten, dass ein Tankstellengelände nicht dem Verkehr dient …

am 17. Juli 2014 um 19:29

Richtig, auch der BGH hat schon in 2 gleichen Fällen 2 unterschiedliche Urteile gefällt.

Wenn schon nicht mal mehr BGH Urteile bindend sind, ist der Willkür der Justiz Tür und Tor geöffnet.

Sodass weiterhin im Namen des Volkes Gerechtigkeit geübt und nicht vollzogen werden kann.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Richtig, auch der BGH hat schon in 2 gleichen Fällen 2 unterschiedliche Urteile gefällt.

Rechtsprechung ist kein statischer Prozeß. So, wie sich die Zeiten ändern, können sich auch Urteile ändern, weil sich neue Erkenntnisse und Ansichten durchsetzen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Richtig, auch der BGH hat schon in 2 gleichen Fällen 2 unterschiedliche Urteile gefällt.

Rechtsprechung ist kein statischer Prozeß. So, wie sich die Zeiten ändern, können sich auch Urteile ändern, weil sich neue Erkenntnisse und Ansichten durchsetzen.

Das hat auch weniger mit den Zeiten zu tun, sondern auch mit den Richtern. Zwei identische Fälle zur gleichen Zeit, von 2 Richtern, da können gut 2 verschiedene Urteile rauskommen.

Ich hatte mal eine Freundin die hat Jura studiert, sie hat immer gesagt, sie könne keine "richtige" Arbeit schreiben, die Arbeit muss nur vom "richtigen" Professor gelesen werden.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Du musst schon weiterlesen:

Straße = der Oberbegriff für alle Verkehrsanlagen, die dem Verkehr dienen. Dazu gehören auch Wege und Plätze, der Luftraum und das Straßenzubehör (Beleuchtung, Verkehrszeichen, Trenn und Seitenstreifen mit Bepflanzung) usw.

Das ist nicht die Definition von "Straße", sondern von "öffentliche Straße", siehe §2 Straßengesetz. Warum von einer privat betriebenen Webseite irgendwas kopieren, da können immer Fehler drin sein, einfach das Original-Gesetz nehmen.

 

Zitat:

Jetzt könntest du natürlich noch behaupten, dass ein Tankstellengelände nicht dem Verkehr dient …

Was soll diese merkwürdige Art?

Keine Ahnung oder ganz bewusst Fallen aufstellen und andere in die Irre leiten?

Damit es eine "öffentliche Straße" ist, muss diese gewidmet sein, siehe §2 Abs.1 StrG.

http://dejure.org/gesetze/StrG/2.html

Die Widmung ist ein offizieller Verwaltungsakt durch eine Behörde, der bei Privatgeländen wie Tankstellen, Aldi-Parkplätzen, ... schon allein aus haftungsrechtlichen Gründen praktisch nie gemacht wird.

So ein Tankstellengelände, Kundenparkplatz, ... ist ohne jeden Zweifel "öffentlicher Verkehrsraum", aber ebenso ohne jeden Zweifel keine "öffentliche Straße" und ohne öffentliche Straße gibt es dann auch keine "Fahrbahn".

am 17. Juli 2014 um 20:59

Es geht um "Straße", nicht um "öffentliche Straße". Du musst schon lesen, was ich schreibe.

Ich habe gelesen, was Du schreibst - und das ist wieder nur Unfug gewesen.

a) "Straße" hat keine Legaldefinition

b) was Du als Definition geschrieben hast, ist "öffentliche Straße", nur fehlte bei der Definition die Widmung.

Ein Blick (Klick) in das Gesetz würde doch alles klären.

Traue dich doch einfach, oder meinst Du, dass Du nur das Wort "Widmung" weg lassen bräuchtest, um das lästige "öffentlich" auch weg zu haben, damit Du Straßen auf Tankstellen nachweisen kannst?

am 18. Juli 2014 um 4:53

Wenn du wieder mal alles besser wissen musst, bin ich raus. Der Klügere gibt nach, wie es so schön heißt. Offensichtlich kommt es dir nur darauf an, recht haben zu wollen und nicht über die Sache zu diskutieren.

Und statt auch nur eines einzigen Nachweises nun wieder der große theatralische Abgang, auch nicht neu.

Nur mal so zur Grundidee, auf Tankstellen, Parkplätzen, ... wären Straßen mit Fahrbahnen:

Dann hätten wir dort auch Kreuzungen und Einmündungen mit rechts-vor-links auf Tankstellen, 100 km/h auf Parkplätzen außerhalb geschlossener Ortschaften, ...

Das hat schon einen Hintergrund, warum der Begriff "Straße" im Verkehrsrecht nicht so definiert ist, wie hier verdeutlicht werden soll. Im Straßen-, Wege- und Landschaftsbau mag das in diesem Berufsfeld anders sein, auch bei Mutti mit dem "geh doch runter auf der Straße spielen", aber nicht im Verkehrsrecht.

am 18. Juli 2014 um 7:16

Ja, du bist der Beste und weißt alles besser als alle anderen. Sollen wir dir noch einen Thron bauen? Meine Güte, was für ein Kindergarten …

Wie sieht eigentlich folgende Umgehungsmöglichkeit aus.

Man fährt an eine Kreuzung mit roter Ampel heran, an welcher jedoch rechts jederzeit abgebogen werden kann sei es durch grünen Pfeil oder durch gelbes Blinklicht.

Wenn ich jetzt rechts abbiege, nach ein paar Metern wende und dann wieder rechts abbiege, weil da ja gerade grün ist bzw. auch ein grüner Pfeil steht, kann mir da ein gelangweilter Polizist deswegen auf die Pelle rücken?

Oder anders gefragt, kann er mir nicht nur auf die Pelle rücken sondern könnten auch Sanktionen verhängt werden?

Ich glaube es zwar nicht aber es gibt ja auch eine Ermahnung, bzw. Abmahnung, wenn ich bei Stau einen Parkplatz zur Abkürzung benutze … was ich aber, im Gegensatz zur oben beschrieben Ampelaktion, noch verstehen kann, weil man ja hierbei die Parkplätze zustellt.

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi

Wenn ich jetzt rechts abbiege, nach ein paar Metern wende und dann wieder rechts abbiege, weil da ja gerade grün ist bzw. auch ein grüner Pfeil steht, kann mir da ein gelangweilter Polizist deswegen auf die Pelle rücken?

nein

am 18. Juli 2014 um 9:24

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi

… Wenn ich jetzt rechts abbiege, nach ein paar Metern wende und dann wieder rechts abbiege, weil da ja gerade grün ist bzw. auch ein grüner Pfeil steht, kann mir da ein gelangweilter Polizist deswegen auf die Pelle rücken? Oder anders gefragt, kann er mir nicht nur auf die Pelle rücken sondern könnten auch Sanktionen verhängt werden? …

Ja, natürlich.

Genauso wie der eine Richter entscheidet, dass die Abkürzung über die Tanke legal ist und der der andere Richter, dass dem nicht so ist, verhält sich das in deinem Beispiel genauso.

Es gibt nur einen Ausweg aus diesem juristischen Dilemma:

Wenn die Ampel rot ist, bleibt man stehen. Aus langjähriger Erfahrung kann ich euch folgendes versichern: Die wird dann auch bald wieder grün.

Und dann kann man weiterfahren. Funktioniert sogar nach Einbruch der Dunkelheit.

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