Nachträgliche Garantieverlängerung
Hallo,
ich bin nun auch bald stolzer Besitzer eines Audi TT FSI 2,0.
Nun habe ich keine Anschluss-Garantie gewählt.
Ist es möglich diese auch noch nachträglich zu kaufen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Peter
Beste Antwort im Thema
Hi,
nahc eine kleine Ergänzung von mir:
ich hatte im Bereich der 2 Jährigen Erstgarantie so Sachen wie Spoilermechanik und Beifahrertürgriff. Dazu noch was elektronisches, das sich nicht so gleich lokalisieren liess, aber auch nie wieder kam.
Unter dem Eindruck entstand der Entschluss, in Sachen Garantieversicherung aktiv zu werden.
bye
64 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von wacken
Die verlängerte Anschlußgarantie kann nur der Erstbesitzer abschließen, alles andere ist dann eine Gebrauchtwagengarantie.
Ja Korinthenkacker wacken 🙄😁😁
Hast du ein Problem damit, das ist nicht so kleinkariert gemeint wie du es vielleicht annimmst, eine Gebrauchtwagengarantie hat meist ganz andere Bedingungen als eine verlängerte Werksgarantie!
Tag zusammen, zu dem Thema kann ich folgende Infos beitragen, die bestimmt bei der Entscheidung pro/contra Garantieverlängerung beim Neuwagenkauf beitragen:
In unserem Fuhrpark befindet sich ein geleaster Audi RS6, Leasingvertrag 36 Monate, keine Garantieverlängerung bei Bestellung abgeschlossen.
Leasing geht jetzt ins dritte Jahr, also läuft die Werksgewährleistung ab. Wir wollten eine Garantieverlängerung für ein Jahr abschließen (solange wie der Leasingvertrag noch läuft). UND? Nix geht - wir wurden von Audi genötigt eine "Garantieversicherung" für ZWEI Jahre abzuschließen, obwohl das Leasing nur noch ein Jahr läuft. Im übrigen - teures Auto - teure Versicherung, die kostet nämlich für zwei Jahre gepflegte € 2.370,--.
Nun ja, alle Diskussionen waren vergeblich, entweder Garantieversicherung über zwei Jahre abschließen oder keine - nur für das dritte Jahr hätte man angeblich bei Fahrzeugbestellung mit ordern müssen. Danke Audi für die gute Beratung.
Da der RS6 aber schon einen zweiwöchigen Werkstattaufenthalt wegen Motorproblemen hatte und später sogar einen neuen Motor bekommen hat (wieder zwei Wochen Werkstatt), ein Bremssattel defekt war, das Display im Tacho getauscht wurde,..., haben wir uns natürlich FÜR die Garantie entschieden. Evtl. verlängern wir das Leasing noch um ein Jahr, dann passt es ja wieder mit der Garantielaufzeit überein 😮.
Diese Garantieversicherung kann im übrigen auf einen Käufer des Fahrzeuges übertragen werden (die Unterlagen lagen dem Vertrag bei), aber unser Audi Händler hat bereits klar zum Ausdruck gebracht, dass er nicht bereit ist, die anteiligen Kosten für das vierte Jahr zu vergüten - obwohl er bzw. der nächste Besitzer ja davon profitiert, wenn der Wagen nach Ablauf des Leasing zurück gegeben wird.
edit: Ach ja, diese Garantieversicherung hat immerhin bis 100.000km denselben Umfang wie die Neuwagengarantie ab Werk.
Ja, eine Garantieverlängerung geht auf den nächsten Käufer über, aber selber abschließen kann der Zweitbesitzer sie nicht. 😉
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Zitat:
Original geschrieben von Boolide
edit: Ach ja, diese Garantieversicherung hat immerhin bis 100.000km denselben Umfang wie die Neuwagengarantie ab Werk.
nicht ganz, z.B. meine nicht funktionierende PDC wurde nicht bezahlt, da ein Lackschaden die Ursache für die Fehlfunktion ist.
Genauso werden keine Interieurteile oder Ähnliches bezahlt, eben nur elektrische und mechanische Bauteile.
Zitat:
Original geschrieben von wacken
Die verlängerte Anschlußgarantie kann nur der Erstbesitzer abschließen, alles andere ist dann eine Gebrauchtwagengarantie.
ich finde die info ist sehr gut und keine korinthenkackerei. genau das wollte ich wissen, danke.
Hallo zusammen,
sorry, dass ich noch mal nachfragen muss. Aber gibt es jetzt für den Erstbesitzer abgesehen vom Preis einen Unterschied im Leistungsumfang (welchen?) zwischen der Audi-Anschlussgarantie bei Neuwagenbestellung auf der einen Seite und einer nachträglich abgeschlossenen Audi-Anschlussgarantie während der ersten beiden Gebrauchsjahre des (Neu-)Fahrzeugs auf der anderen Seite?
Habe das leider immer noch nicht richtig kapiert :-(
nein, es gibt keinen Unterschied. Der Vertrag ist der selbe, nur lockt Audi beim Neuwagenkauf mit dem günstigeren Preis.
Ich hatte übrigens für meinen 2,0 TFSI Front nach 1,5Jahren 555€ bezahlt
Vielen Dank für die Klarstellung :-)
Das bedeutet dann aber auch, dass beide Formen der Anschlussgarantie "lediglich" den Umfang einer (Bau-)gruppen bzw. teilegarantie haben. Der Leistungsumfang ist also bei beiden im Vergleich zur Herstellergarantie in den ersten beiden Jahren reduziert.
Dann ist wohl auch davon auszugehen, dass bei beiden Abschlussformen "kleinere" Mängel wie z.B. knarzende Teile, oder klemmende Bauteile nach den 2 Jahren Herstellergarantie nicht mehr auf Basis der Anschlussgarantie behoben werden, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Mogli_A4
nein, es gibt keinen Unterschied. Der Vertrag ist der selbe, nur lockt Audi beim Neuwagenkauf mit dem günstigeren Preis.
Ich hatte übrigens für meinen 2,0 TFSI Front nach 1,5Jahren 555€ bezahlt
Ja das kommt hin, das haben die mir damals auch gesagt, beim Kauf wären es irgendwas mit 300 gewesen.
Zitat:
Original geschrieben von AQuick
Dann ist wohl auch davon auszugehen, dass bei beiden Abschlussformen "kleinere" Mängel wie z.B. knarzende Teile, oder klemmende Bauteile nach den 2 Jahren Herstellergarantie nicht mehr auf Basis der Anschlussgarantie behoben werden, oder?
richtig, wie schon geschrieben werden nur mechanische und elektrische Bauteile übernommen.
Beispiel: -Lenkgetriebe und Zweimassenschwungrad defekt: 3500€ Rechnung, Car Life bezahlt.
-Lackschaden an einem PDC-Sensor 60€, Car Life bezahlt nicht.
Hallo zusammen,
kurz zur Info an die, die es interessiert :-)
Nach persönlicher Recherche bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass es neben dem Preis sehrwohl auch Unterschiede im Leistungsumfang zwischen einer Anschlussgarantie beim Neuwagenkauf sowie einer nachträglich abgeschlossenen Anschlussgarantie während der ersten beiden Gebrauchsjahre gibt.
Die Anschlussgarantie bei Neuwagenkauf ist eine Verländerung der vollumfänglichen Herstellergarantie für bis zu 150.000 km oder zusätzliche 3 Jahre.
Die Anschlussgarantie, welche nachträglich während der ersten beiden Gebrauchsjahre des Neuwagens abgeschlossen werden kann, ist "lediglich" eine Versicherung (="Carlife Plus"😉 mit entsprechenden Einschränkungen. Zum Beispiel: teilweise Kostenübernahme durch den Halter ab 100.000km sowie Kostenübernahme nur auf definierte mechanische und elektrische Bauteilgruppen des Fahrzeugs.
Aus meiner Sicht fährt man als Neuwagenkäufer bezogen auf den Leistungsumfang sowie Folgekosten mit der zusätzlichen Bestellung einer Anschlussgarantie bei Neubestellung auf jeden Fall besser, oder wie seht ihr das?
Leider ist es anscheinend momentan nicht möglich, für ein neues TT Coupe 2,0 TFSI Kostenaussagen zur Carlife Plus zu bekommen, um die Preise mit der Anschlussgarantie bei Neuwagenkauf vergleichen zu können.
Grüße
Hallo. Die obige Aussage von AQuick ist absolut richtig. Ich habe mich ebenfalls vor einiger Zeit erkundigt und die Car Life Plus ist lediglich eine Baugruppengarantie. Allerdings eine sehr gute. Besser als die meisten Gebrauchtwagengarantien. Die Kosten für meinen TTS und 2 Jahre betragen ca. 500.-.
Hallo Leute,
mir wurde bei der Neuwagenbestellung auch eine sogenannte Anschlussgarantie angeboten.
Ich habe das mit sehr großem Befremden zur Kenntnis genommen.
Wir sprechen hier von einer Premiummarke!
Wenn Premium nur 2 Jahre hält, dann kann ich auf Premium zukünftig verzichten!
Für die Premiummarke zahle ich ja beim Neuwagenkauf einen deutlich höheren Preis!