Nachrüstungen beim Verkauf angeben ??
Hallo Leute,
möchte schweren Herzens meinen A4 Avant verkaufen:
Folgendes wurde nachgerüstet:
Sportsitze inkl. Rückbank
Mittelarmlehne
Gepäckraumpaket
Dekorleisten
Nun die Frage: Muss ich das beim Verkauf angeben, dass das nicht vom Werk installiert war ??
Hintergrund ist, das es beim Verkauf nach Bastlerfahrzeug klingt.
Wenn der Käufer die Fahrgestellnummer bei Audi.de eingibt, sieht er ja das es nicht vom Werk aus ist.
Ach so, das Auto ist 2,5 Jahre alt und somit eh aus der Gewährleistung.
Gruß
Falko68
Beste Antwort im Thema
Moin,
wenn es "handwerklich sauber" unter Verwendung von Originalteilen ausgeführt wurde, sehe ich keinen Hinderungsgrund beim Verkauf - also angeben.
Interessanter wird die Geschichte wohl eher beim Motortuning - wenn ich die Signatur richtig deute....
Munter bleiben
T_L
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Wutzldutzl
z.B. siehe hier: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Betriebserlaubnis04.phpZitat:
Original geschrieben von CAHA_B8
Mich würde auch interessieren wo denn das geschrieben steht? Eine Quellenangabe für diese abenteuerliche These wäre schön...
Danke! Es bezieht sich also speziell auf eine nicht eingetragene Leistungssteigerung, wenn man damit erwischt wird. Wieder ein Argument mehr gegen Chiptuning.
Abenteuerliche Gesetze 😁
Somit kann man bei den von vielen Firmen angebotenen Probetunings (Probefahrt und dann eventuelle Rückrüstung bei nichtgefallen) sein Fahrzeug in die Ecke stellen wenn man den Chip dann doch nicht will...
Zitat:
Original geschrieben von Hansilang
Abenteuerliche Gesetze
Seh ich auch so. Das Urteil ist doch fernab jeglicher Praxis und absolut absurd.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Seh ich auch so. Das Urteil ist doch fernab jeglicher Praxis und absolut absurd.Zitat:
Original geschrieben von Hansilang
Abenteuerliche Gesetze
Jein. Das Gericht argumentiert, dass durch die Chip-Veränderung trotz nachmaligem Rückbau nicht gewährleistet ist, dass das Auto danach wieder im Originalzustand ist. Dennoch bin ich auch der Meinung, dass dieses Argument dann tendenziell für jede Art von Umbau gelten müsste - z.B. dem Audiangebot zur Umrüstung auf LED-Rückleuchten.