Nachlackierung offenbarungspflichtig

Opel Astra J

Hallo

Ich kaufte Dezember nen Astra ST bei einem Opel Händler...gestern ging ich zu einem anderen FOH wegen einem Lackeinschluss oben am Kofferraumdeckel als er die Dicke vom Lack gemessen hat stellte er fest das es schonmal lackiert wurde..ebenfall wurde die Stoßstange und vor bis zur rechten hintenren Beifahrerseite lackiert...Fahrertüre und Fahrerseite sind ok das Dach hat eine orangenhaut....beim kauf hatte das Auto einen Dekra Siegel und der Händler hat mir nichts von der Nachlackierung gesagt...am Telefon sagte mir der Händler er wüßte ja nicht was ich in der zwischenzeit mit dem Auto gemacht habe,und das er nicht offenbarungspflichtig ist mir die Nachlackierung zu sagen,diese könnte auch schon im Werk gemacht worden sein....hat da der Händler recht??

Mfg

25 Antworten

Das ist ja das Problem heutzutage, die Auto´s werden so gut aufbereitet das man oft Wochen oder Monate keine Kratzer oder sonstiges sieht 😉
Und wenn dann was rauskommt hat man meist den Ärger, eigene Erfahrung war bei meinem GTS so.

werde ich morgen machen,selbst wenn kein Unfall war finde ich das es krass ist was lackiert wurde und dann nicht gesagt wurde

Wie der Händler schon sagte,er weiß nicht was ich in der Zeit mit dem Auto gemacht habe

Ist so etwas durch einen guten Sachverständigen nicht nachweisbar, würde einfach mal unverbindlich bei der z.B. DEKRA nachfragen was da machbar ist 😉

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"Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (sog. Verbrauchsgüterkauf) so gilt zu Lasten des Verkäufers nach § 476 BGB die gesetzliche Vermutung, dass Mängel, die sich in den ersten 6 Monaten zeigen, bereits bei Gefahrübergang vorgelegen haben. In diesem Fall muss also der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Gefahrübergang vorlag."

@hanuta29 schrieb am 20. April 2016 um 21:23:56 Uhr:
Wie der Händler schon sagte,er weiß nicht was ich in der Zeit mit dem Auto gemacht habe

Bin morgen beim Anwalt mal sehen vielleicht bringt es ja was

so das ganze ging mit der Autohändler hin und her,somit kommt es im Juni 2017 zum Gerichtstermin...kann mir vieleicht einer sagen was passiert wenn ich mit dem Auto jetzt einen Unfall habe..wird das dann gegen gerechnet??? verklagt wird das Autohaus auf Rückerstattung des Kaufpreises

Den Kaufpreis wirst Du nicht mehr voll zurückerhalten. Bis Juni 2017 hast Du den Wagen schon über 1,5 Jahre, hast sicher schon einige Kilometer drauf gefahren usw. Das wird, wenn es denn überhaupt zu Deinen Gunsten entschieden wird, alles wertmindernt abgezogen. Natürlich auch ein etwaiger Unfall.

ja das mit der km Nutzung ist mir klar...bin jetzt mit dem Auto 15tkm gefahren sind ca 1000€ was da abgezogen wird...darum gehts mir eigentlich ja auch nicht

Welchen Weg ist dein RA mit dir denn bisher gegangen? Würde mich aus Interesse mal interessieren. Gabs einen Gutachter der festgestellt hat was nun war?

Der Abzug für die Nutzung dürfte deutlich höher liegen. Km und Zeit werden eigentlich mit einbezogen. Vor vielen Jahren habe ich mal einen Audi gewandelt und viele Tausender bei der Aktion verloren. Eine Einigung ist sicherlich für beide Seiten besser. Vernünftig lackieren lassen und gut.....

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