Nachbesserung von Garantiereparatur - Kostenpflichtig?
Tach miteinander!
vor gut nem Jahr habe ich einen Mangel auf Garantie in meiner Stammwerkstatt beseitigen lassen. Dabei hat es sich um ein sehr störendes Vibrationsgeräusch aus den Amaturen (mittig) gehandelt, welches bei schlechtem Fahrbahnbelag SEHR laut zu hören war. Im Rahmen dieser Aktion hat man den Wärmetauscher der Klimaanlage stillgelegt (also ummantelt, mit Schaumstoff gepolstert). Dieser Fehler soll nach Meinung der Werkstatt bei vielen A3's bis zu diesem Produktionsdatum auftreten.
Jetzt, 6 Monate nach Garantieende, tritt der gleiche Fehler wieder auf!
Meine Frage: Ich bin der Meinung, diese Wiederholungsreparatur sollte absolut kostenfrei für mich über die Bühne gehen, da dieser Mangel schon in der Garantiezeit gemeldet, behandelt aber nicht dauerhaft abgestellt wurde.
Liege ich da mit meiner Einschätzung richtig?
Der Freundliche meinte, das sollte kein Problem sein und ich würde auch (das hat er sofort angeboten) ein kostenloses Leihfahrzeug bekommen!!! (Das wär ja erstmal absolut 1. Klasse-Service und mehr kann man nicht erwarten).
Aber am Ende sagte er noch, man müsse erst schaun, ob es wirklich die gleiche Lärmquelle sei oder was neues! Da sie dafür aber erstmal die Lärmquelle beseitigen müssen und die Arbeit dann schon erledigt wäre, bliebe ich ja dann auf den Kosten sitzen und im Nachhinein könnten sie mir ja alles verkaufen (nach dem Motto: ist ein Bauteil gewesen was 1 cm nebenan liegt und ist deshalb eine neue Reparatur)
Eure Meinung zu der Geschichte würde mich interessieren!
Was soll ich beachten? Welche Argumente könnt mir mir zur Seite stellen, wenn sie, obwohl es das gleiche alte Bauteil ist das Lärm macht, trotzdem an den Geldbeutel wollen?
Bin in so Diskussionen mit Werkstätten noch recht unerfahren!
Beste Grüße und vielen Dank!
X
P.S.: Nein, ich habe keine Garantieverlängerung.
13 Antworten
Mh,keine einfache Sache.wenn es ne Kleinigkeit ist kann er ja sagen,ok lag ja daran.Und wenn es mehr ist dann sagt er dir,ne es war doch was anderes.Mein Freundlciher sagte mal zu mir was in der Garantie gemacht wurde endet auch mit der Garantie.Ich hatte einen ähnlichen Fall.Der Zylinderkopf wurde in der Garantiezeit gewechselt und siehe da ,nach der Garantiezeit hatte meine Kopfdichtung ne Macke(Kühlwasserverlust).da dachte ich auch das ich das umsonst bekomme,da sie ja in der Garantiezeit mit dem Kopf gemacht wurde.Durfte dann schön selbst zahlen.
Also ich bin der Meinung (kann es aber leider nicht genau sagen), daß man auf eine Reparatur ab dem Zeitpunkt wo es durchgeführt wurde offiziell wieder ein Jahr Garantie hat (?).
Trotzdem soviel:
Wenn das Problem während der Garantie erkannt wurde, behoben wurde und genau das gleiche Problem wieder auftritt und die Ursache dieselbe ist, dann kannst Du darauf bestehen, daß das Problem abgestellt wird. Kann nicht sein, daß die unsachgemäße reparatur beim 2. Mal bezahlt werden muss!
Auf jeden Fall gibt es im Computer der Werkstatt einen Fahrzeuglebenslauf. Dort können die Meister feststellen, wann was gemacht wurde. Das lasse ich mir nach jedem Aufenthalt mitgeben. Machen die allerdings ungerne ;-) Juckt mich aber nicht ;-)
Im Ernst, lasse Dir am besten Zeigen woran es liegt bzw. gelegen hat. Dann kannst Du auch sehen, was die gemacht haben.
Ich würde mal etwas auf den Putz hauen dort. Die versuchen erstmal die Ahnungslosen Kunden loszuwerden. Lass Dich dort nicht mit irgendwelchen Sprüchen kleinkriegen!
Ein Fehler muss dauerhaft abgestellt werden!
Zur Not muss Du halt den Werkstattwagen bezahlen, falls Deiner dort bleiben muss für einen Tag. Ist halt nicht mehr in der Garantie :-(
Sollte die Quelle eine andere sein, so wirst Du mit Sicherheit die Kosten übernehmen müssen. Leider.
Vorschlag: Ich bringe den Wagen in Werkstatt und lasse mich immer anrufen, wenn irgendetwas gemacht wird, was nicht vereinbart war. Somit haben die mein Einverständnis. Ansonsten bezahle ich nicht. Und die Heben meine alten Teile immer auf. Die möchte ich mir ansehen ;-) Kann sonst jeder kommen und sagen die Hätten was ausgetauscht.
Du solltest den Wagen einfach mal hinbringen und erstmal untersuchen lassen. Wenn der Fehler erkannt ist, kann man Dir ja mitteilen, was gemacht werden muss. Kannst dann ja immernoch entscheiden. Hast aber erstmal Geld gespart (bis auf den Leihwagen)
Da ich es momentan selbst nicht besser weiß erst mal ein Paar nüchterne Fakten :
Rechtlich gesehen habt ihr Anspruch auf eine 24 monatige Gewährleistung, sollte innerhalb der ersten 6 Monate ein Defekt auftretten wird davon ausgegangen das der Fehler berreits bei der Übergabe des Fahrzeuges an Euch vorlag. Nach diesen 6 Monaten tritt eine sogenannte Beweislastumkehr ein, soll heißen ihr müsstet dem Händler zwischen Monat 7 und 24 nachweisen das Fehler XYZ bereits bei Übergabe des Fahrzeuges vorlag.
So, und jetzt kommt die freiwillge 24 monatige Garantie ins Spiel die Audi gewährt und auf dies es gesetzlich gesehen keinen Anspruch gibt außer Audi gibt dies so vor (Soll heißen wird vor dem Vertragsabschluß keine Garantie vereinbart besteht auch kein Anspruch drauf).
Im Rahmen dieser Garantie, garantiert Euch Audi ein fehlerfreies Fahrzeug für 24 Monate.
Geht das Teil XYZ das während der Garantie schon mal getauscht wurde im 25ten Monat kaputt besteht kein Anspruch auf kostenfreie Reparatur. Und dies weder aus der gesetzlichen Gewährleistung noch aus der freiwillig von Audi gewährten Garantie.
Hier könnte nun die Kulanz ins Spiel kommen !
Anders verhält es sich bei bezahlten Reparaturen, dort besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Gewährleistung auf das
ausgetauschte Teil XYZ.
Hierzu noch was aus der AB dazu das sich meiner Meinung nach aber auf bezahlte Rep. bezieht :
http://www.autobild.de/suche/artikel.php?artikel_id=41
THX MdN 4 link.
Viele Grüße
g-j🙂
Die Gewährleistung verlängert sich nicht nach einer Reparatur. Also im schlechtesten Fall, Reparatur am letzten Tag vor dem Ablauf der Gewährleistung. Einen Tag danach der gleiche Fehler, haste Pech gehabt. Denke aber, dass Audi in so einem Fall sehr kulant sein wird. Rechtlich haste darauf aber keinen Anspruch.
EDIT: Der Fehler muss natürlich als behoben gelten!
Ist bei den oben genannten 2 Tagen wohl schwer als behoben zu bezeichnen. Lass da mal 3 Monate zwischenliegen😉 Passt dann besser
Anders sieht es aus, wenn man die Reparatur bezahlt. Dann hast Du den vollen Gewährleistungsanspruch ab dem Tag, an welchem das Teil repariert wird...
Gruß smhb
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Na prima smhb,
das deckt sich zumindest mit dem das ich mir aus den Fingern gesaugt habe😉
Viele Grüße
g-j🙂
Ja... dann erstmal vielen Dank an alle... hat mir schon weitergeholfen! Mich wunderst nur, dass sie mir für 2 Tage kostenlos nen Leihwagen geben aber dann anfangen nach Ausreden bei der Problembehebung zu suchen. Naja... wenns gemacht wurde werd ich mal berichten!
Gruß, X
Auf eine Reparatur in der Garantiezeit verlängert sich nichts. Wenn du aber mal ne kostenpflichtige Reparatur hast, hast du darauf 6 Mon Gewährleistung!
Moin zusammen!
Wie verhält es sich denn wenn man nach der eigentlich Garantie eine Reparatur auf Kulanz kostenlos durchgeführt bekommen hat, aber einige Monate später wieder das gleiche Problem auftaucht?
Hab ich dann rein rechtlich auch Anspruch auf Gewährleistung und kostenlose Nachbesserung/Reparatur??
Bei Kulanz hast du keinen Anspruch!
Obwohl offensichtlich der Fehler nicht endgültig behoben wurde?
Ich meine, wenn die einen Schaden auf Kulanz reparieren, der nach meiner Ansicht schon seit Kauf des Fahrzeugs besteht (versteckter Mangel) und es auch ein bekanntes Problem ist, warum hat man dann keinen Anspruch auf kostenlose endgültige Reparatur?
Ich weiß zwar noch nicht was mein Freundlicher dazu sagen wird, aber ich schätze es wird Diskusionen geben.
Möchte halt nur etwas vorbereitet sein was die rechtliche Seite angeht, aber das macht nun nicht gerade Mut! 😉
Frag ihn einfach mal. Du wirst sehen was dabei raus kommt!
Servus....
ich hab es hinter mir!
Es hat sich ergeben, dass ein neues "Problem" die lauten Geräusche verursacht hat. Es war ein "clips" hinter dem Amaturenbrett, welcher gebrochen war und die Kabel sich somit
frei bewegen und vibrieren konnten.
Darüber hinaus musste ich ein paar Tage VOR der Reparatur feststellen, dass die Easy-Entry-Funktion des Fahrersitzes defekt war. Zusätzlich habe ich das schiefstehende Lenkrad reklamiert.
Fazit:
3 Tage Leihwagen 8PA 1.6FSI - kostenlos
Reparatur (Geräusch) und Ersatzteil des Plastikclips - kostenlos
Reparatur Easy-Entry und Ersatzteil (auch Plastikclip) - kostenlos
Spureinstellen (mit deutlicher Korrektur) - ca. 130€
Und das bei 6 Monaten über der Garantie. Keine Zusatzgarantie.
Also.. ich kann zufrieden sein, denke ich.
Audi Aschaffenburg.
Gruß, X
Und VIELEN Dank nochmal für alle euren guten Ratschläge!
Das nenne ich Kundenservice deines Freundlichen !!!!
Sowas ist doch mal eine Werkstatt der ich mich ebenso anvertrauen würde wie meiner !!!
Kein über den Tisch ziehen...und schlussendlich zählt nur der zufriedene Kunde !!!
SUPER !!!!!