Nach Verkauf meines A4 nur Probleme mit Käufer
Hallo!!
Ich habe am 3.8.2012 meinen A4 verkauft .
Im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen, jedoch räumt ich dem Käufer ein, einen Ankaufstest durchzuführen!
Zwischen Verkauf und Ankaufstest sind 700 km gefahren worden!
Lt. Ankaufstest am Donnerstag den 8.8.2012 in einer VW Audi Werkstatt wurde eben ein erhöhter Ölverbrauch festgestellt (bzw diverse Teile gereinigt)der zu beobachten ist.
Am Donnerstag Abend teilte mir das der Käufer mir mit das Turbo und Ventildeckel defekt sei und das ich Ihm bitte 2500 Euro überweisen soll!
Am Freitag früh ging ich zu einer Rechtsauskunft und die meinte das er das Auto nach negativen Ankaufstest mir zurückgeben könnte....hätte ich kein Problem damit gehabt!
Freitag gegen 12.00 rief der Käufer meine Freundin an und meinte das der Partikelfilter auch noch defekt sein Kosten 1200 Euro!!
Meine Freundin meinte zu ihm das wor vom rücktrittsrecht gebrauch machen werden.
da meinte der Käufer das dies nicht möglich ist da die neuen Teile schon bestellt sind.
Freitag gegen 16.00 Uhr war ein neuer Turbo, Partikelfilter und Ventildeckel !!! (vom freundlichen ) verbaut!!!
Kosten 3800 Euro
Käufer meint natürlich das ich für die Kosten aufkomme!
Was haltet Ihr davon!!! War das Abzocke vom Freundlichen! Auto wurde nie einem unabhängigem Gutachter oder Öamtc vorgeführt!!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Jonnyrobert
Sachmangelhaftung spielt nur bei gewerblichen Verkäufern eine Rolle. Er ist Privatverkäufer also verkauft er
das Auto von Privat ohne jegliche Gewährleistung.
Sorry, aber hier bist du IMHO im Irrtum, die Sachmängelhaftung gilt sowohl für den privaten als auch den gewerblichen Verkäufer.
Nur der private Verkäufer kann sie -wie hier offensichtlich vorliegend- im Kaufvertrag gänzlich ausschließen, der gewerbliche aber nicht, der könnte sie lediglich für gebrauchte Sachen von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzen.
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von rebizzel
der gute mann kommt aus österreich, also hier mit deutschem recht um sich zu werfen bringt ihm nichts.
Aha, wusste ich nicht.
Also wenn ich ein Auto verkaufe und der potenzielle Käufer möchte ,
und soll, eine Probefahrt machen, dann sitze ich mit Sicherheit auf
dem Beifahrersitz. Meine Geduld würde aber keine 700 km halten,
egal ob in DE oder Ö.
Na ja, hoffe trotzdem für den Verkäufer das sich für ihn alles zum Guten wendet.
Gruß
Frank
Verkäufer aus D
Käufer aus Ö
hmm...
na dann soll er halt mal versuchen nach österreichischem Recht an die Kohle hier in Deutschland zu kommen. Ich glaube nicht dass die Gerichte dort rechtskräftige Urteile hier in D umsetzen können. Ergo er muss in Deutschland klagen, womit wieder bei deutschem Recht sind. Oder liege ich da falsch und habe gerade einen Denkfehler?
Was bin ich froh eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Bei sowas würde ich direkt an meine Rechtsverdreher drei Straßen weiter verweisen an den man sich wenden kann wenn man mir auf die Nüsse gehen will.
Und wenn wir mal alle ehrlich sind, NIEMAND der gerade frisch einen Gebrauchtwagen gekauft hat baut Teile im Wert von 3.800€ innerhalb von einer Woche ein ohne Rücksprache, wenn er nicht ein krummes Ding dabei drehen will. Gerade weil der Turbo beim 1.9er TDI so schnell drauf geht aber komischerweise die 700km nach Ö "gerade noch so" gepackt hat 🙄
[edit]
Hallo
Wir sind beide aus Österreich!!!!!
Die Teile wurden nicht innerhalb einer Woche verbaut sondern 32h verbaut (Ankaufstest 9.8 und am 10.8 am Abend waren die Teile eingebaut)
L.G
dann solltest du mal schnell dein Profil ändern, das steht auf D.
Dann gib es halt deiner Rechtsberatung und gut ist. Insgesammt klingt das nämlich nach einer Abzockmasche.
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Zitat:
Original geschrieben von feger1984
HalloWir sind beide aus Österreich!!!!!
Die Teile wurden nicht innerhalb einer Woche verbaut sondern 32h verbaut (Ankaufstest 9.8 und am 10.8 am Abend waren die Teile eingebaut)L.G
na dann kommt das mit der Abzockmasche doch ganz gut hin.
Das würde ich gleich einem Anwalt übergeben.
Auch wenn man ein Fahrzeug von einem Händler kauft kann man nicht einfach ohne rücksprache mit dem Verkäufer in eine Werkstatt fahren am Fahrzeug Teile tauschen und dann ihm die Rechnung zusenden oder erwarten das er diese kosten übernimmt.
Einem Verkäufer muß man bis zu dreimal(glaube ich) die Chance einräumen den Fehler zu beheben.
Ist das nicht der Fall kann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden(in D).
Auch wenn ich z.B. als Käufer so einen def. am Fahrzeug hätte würde ich nicht gleich die Teile tauschen lassen denn ich müsste ja die Kosten erstmal übernehmen.
In dem Fall würde ich erstmal den Verkäufer kontaktieren das Fahrzeug vor die Tür stellen und den Kaufpreis zurückfordern.
Da ist irgendwas Faul.
feger 1984,
als Österreicher sag ich mal: Mach dir keine Sorgen! Der Käufer will dich ganz offensichtlich über den Tisch ziehen, nach dem Motto "Einen Versuch ists wert, vielleicht `frißt`er es."
Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen, in dem du jegliche Gewährleistung ausschließt. Im Kaufvertrag steht sicher auch der Kilometerstand bei Übergabe. In den mehr als 700 km, die der neue Besitzer zurückgelegt hat, konnte sooo viel passieren. Und einen Reparaturauftrag zu geben, ohne vorherige Rücksprache mit dir geht gar nicht.
An deiner Stelle würde ich jede Zahlung ablehnen und abwarten. Parallel dazu kannst du dich ja z.B. bei der AK beraten lassen.
Ich bin sicher, der Käufer bleibt auf den Kosten "sitzen". Er hat ja auch den Reparaturauftrag erteilt.
VG
klangbild
Geh damit zum Anwalt und lass Dich beraten. Auch wenn keine Rechtsschutzversicherung hattest, kannst Du
einen Anwalt aufsuchen und Dich beraten lassen. Die kosten für so eine Beratung sind zwischen 75 und 100€
inkl. einem kleinen Schreiben an den Käufer. Was glaubst Du wie schnell ihn ein Anwalt ruhig stellen kann, den
der Käufer hat keine rechtliche Grundlage. Das klingt ganz klar nach abzocke.
Hallo,
da schließe ich mich dem Rest der Meinungen an. Er hätte wegen dem "Ankauftest" sicher eine gute Chance auf Rückgabe des Autos, aber eine eigenmächtige Reparatur kann dir ohne Rücksprache sicher nicht belastet werden. Er wird auf seinen Kosten sitzen bleiben. Dennoch wird das auf einen Anwalt und Ärger hinauslaufen.
Ich bin aber dennoch gespannt über den Ausgang, daher bitte weiter berichten.
Gruß Jürgen
Hey,
die Rechte werden in Ö nicht viel anders aussehen, wie in D. Ich sehe da auch keine große Chance für den Käufer an das geforderte Geld zu kommen.
Des weiteren finde ich es schon sehr merkwürdig, dass innerhalb von 32h die defekten Teile diagnostiziert, die neuen Teile bestellt UND eingebaut sind. Mir kommt das eher so vor, als ob der Käufer ein gleiches Auto mit diesen Defekten bereits hat und dieses Fahrzeug auf Deine Kosten reparieren lassen will.
Ich würde gar nicht auf seine Forderung eingehen und auf eine Klage warten. Damit kannst Du dann zum Anwalt gehen und Dich verteidigen lassen. Oder Du gehst gleich zum Anwalt und lässt dem Käufer einen gesalzenen Brief zukommen, der sich gewaschen hat. Spätestens dann wird sich der Käufer 2x überlegen, ob er die Forderung weiter aufrecht erhält. Man könnte natürlich auch noch weiter gehen und Erkundigungen einholen (lassen), ob nicht zufällig ein Auto gleichen Modells in der Familie des Käufers vorhanden ist.
Unglaublich dreist sowas! Frei nach dem Motto "jeden Tag steht ein Dummer auf"! Bitte weiter berichten!
Zitat:
Original geschrieben von Rowdy_ffm
Bitte weiter berichten!
unbedingt sogar!! 🙂
Hallo!!!!
Seit Samstag hab ich keine weiteren Emails oder Telefonanrufe von ihm erhalten........ zurzeit alles Ruhig!!!
Ich übergebe diese Sache trotzdem am Donnerstag meinen Anwalt!!!!!
L.G
Richtige Entscheidung.....
Zitat:
Original geschrieben von feger1984
Hallo!!!!Seit Samstag hab ich keine weiteren Emails oder Telefonanrufe von ihm erhalten........ zurzeit alles Ruhig!!!
Ich übergebe diese Sache trotzdem am Donnerstag meinen Anwalt!!!!!
L.G
@feger1984
Hat er überhaupt das Auto bezahlt? Ich lese immer nur Ankauftest....