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Nach Unfall: Versicherung überweist mir einfach Geld. Und dann auch noch zu wenig.

Themenstarteram 14. Dezember 2017 um 15:16

Im Dezember 2016 ist mir an der Ampel jemand hinten auf den Wagen aufgefahren. Ich habe mit der Versicherung des Unfallverursachers telefoniert, diese sagte mit dann, dass ich in einer Werkstatt meiner Wahl einen Kostenvoranschlag einholen soll.

Also bin ich zur BMW Niederlassung und habe dort gebeten, dass mir einen Kostenvoranschlag für die Versicherung erstellen sollen. Das macht die Niederlassung aber nicht. Abgewickelt wird dies über Gutachter der Dekra. Also einen Dekra Gutachter bestellt, alle Formulare ausgefüllt und mich zurückgelehnt. Das Gutachten ging direkt an die Versicherung des Unfallverursachers. In meiner naiven Art (mein erster Unfall) hatte ich gehofft, dass die Versicherung des Unfallverursachers dann den Gutachter zahlt, alles unterschreibt und ich den Wagen bei BMW abgebe, um ihn reparieren zu lassen. Der Gutachter bezifferte die Reparaturkosten auf EUR 2.115,36 (ohne MwSt.)

Von wegen: Der Unfallverursacher zog vor Gericht und verklagte meine Versicherung auf Schadenersatz. Das alles dauerte gute elf Monate. Die Klage wurde abgewiesen, er hat die Alleinschuld am Unfall.

Nun hatte ich gehofft (wieder in meiner naiven Art), dass die Versicherung mir nun endlich die Kosten für den Gutachter (die ich vorstrecken musste) erstattet und alles unterschreibt, damit ich endlich zu BMW fahren kann.

HEUTE erhalte ich dann Post von der gegnerischen Versicherung. Man hat mir heute Geld auf mein Konto überwiesen.

EUR 1.647,30. Man hat die Reparaturkosten des Gutachters um EUR 468,06 reduziert (Kürzung Stundenlöhne). Des Weiteren hat man mir auch nicht die Kosten für das Gutachten erstattet. Überrascht mich sehr, denn ich will gar kein Geld. Ich will den Wagen einfach bei BMW abgeben und reparieren lassen. Entsprechende Formulare (RKÜ / Reparaturkostenübernahme) hatte ich auch durch den Gutachter unterzeichnet.

Meine Fragen daher:

Für diesen Preis kann ich den Wagen nicht bei BMW reparieren lassen, sondern muss in eine andere, freie Werkstatt. Was ich nicht möchte.

Habe ich Chancen auf die Erstattung der Kosten für den Gutachter? Natürlich habe ich ihn in diesem Moment beauftragt, aber nur weil die Reparatur über BMW abgewickelt werden sollte und die den Weg über den Gutachter gehen. Entsprechende Sicherheitsabtretung hatte ich auch unterzeichne. Dachte eigentlich, dass sie genau dafür ist.

Bringt es was, wenn ich da auf den Putz haue, oder muss ich den direkten Weg zum Anwalt gehen? Was ich - mangels Rechtschutzversicherung - eigentlich vermeiden möchte. Bzw. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, aber erst nach dem Unfall abgeschlossen. Aus Schaden wird man klug … ;)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Stereo_ schrieb am 14. Dezember 2017 um 16:41:42 Uhr:

Zitat:

@Franz105 schrieb am 14. Dezember 2017 um 16:36:54 Uhr:

Zurück zum Anfang. Warum hat die BMW-Werkstatt keinen Kostenvoranschlag gemacht?

Weil die BMW-Niederlassung Berlin bei Unfallschäden, die über die Versicherung abgerechnet werden sollen, nur von der Dekra begutachten lässt. Warum? Keine Zeit? Keine Lust? Keine Ahnung. Das ist die Info, die man mir vor Ort zusammen mit der Visitenkarte eines Dekra-Gutachters gegeben hat.

Das begründet sich in dem Umstand, das ein KVA rechtlich keine Beweiskraft besitzt. Im übrigen setzt sich die Werkstatt hier einem unnötigen Haftungsrisiko aus. Kommt es bei der Reparatur zur Weiterungen hat diese das Nachsehen und läuft Ihrem Geld hinterher.

Im übrigen ist es ein Irrglaube, dass hier manche User meinen, dass die Versicherung im KH Schaden irgend welche Weisungen erteilen darf. Herr des Geschehen ist immer noch der Geschädigte und nicht derjeneige, welcher den Schaden zu regulieren hat.

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Kostenfrei sicher nicht, aber der steckt schon etwas im Thema - ich würde den mal fragen.

Die Kosten muss eh die gegnerische Versicherung bezahlen - der Anwalt steht Dir zu. Du musst nur einen finden, der das für einen Streitwert von 400 € auch macht.

Wie auch immer, es ist ein Fehler nicht von vorneherein einen Anwalt (Verkehrsrecht) einzuschalten.

Themenstarteram 14. Dezember 2017 um 18:46

Zitat:

@tomold schrieb am 14. Dezember 2017 um 19:41:14 Uhr:

Wie auch immer, es ist ein Fehler nicht von vorneherein einen Anwalt (Verkehrsrecht) einzuschalten.

Richtig. Der erste Fehler war, dass ich damals nicht direkt gesagt habe, dass ich "verletzt" bin und auf Polizei am Unfallort bestehe. Dann hätte der Unfallverursacher sich nicht eine irrwitzige Geschichte ausgedacht, um mir die Schuld in die Schuhe zu schieben. Vor Gericht hat er dann auch unentschuldigt gefehlt.

Wie gesagt: Aus dem Fehler habe ich gelernt und habe wenige Wochen nach dem Unfall ein Rechtsschutz-Rundum-Sorglos-Paket abgeschlossen. Ohne geht es wohl heutzutage leider nicht mehr. Ich bin wohl in solchen Dingen zu gutmütig und glaube noch an das Gute und die Ehrlichkeit. Fehlanzeige.

Themenstarteram 14. Dezember 2017 um 18:55

Ich würde das so erstmal der Versicherung schreiben, da mir die vorgestreckten Kosten für den Gutachter sehr wichtig sind. Alles andere wäre die Kirsche auf der Sahnehaube.

Sehr geehrte Frau Versicherungs-Uschi,

Bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 13.12.2017 fordere ich Sie hiermit auf, die mir im o.a. KH-Fall entstandenen Kosten für das Gutachten der DEKRA in Höhe von EUR 459,94 zu begleichen.

Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 14 Tagen auf mein Ihnen bereits bekanntes Konto.

Angehängt finden Sie eine Kopie der DEKRA-Rechnung sowie einen Zahlungsnachweis meinerseits.

Oder gibt es Anmerkungen? Vorschläge?

Geh direkt zum Anwalt - Du verschwendest sonst nur Zeit. Die Versicherungs-Uschi ist an Kaffee trinken mit Kolleginnen interessiert, nicht an einer gütlichen Einigung aus ihrer Machtposition heraus. (das mit dem Anwalt und der Kohle weiß die auch...)

Kann man so machen, wenn dir wie das andere Geld, was ggf. unberechtigt gekürzt wurde, nicht wichtig ist. Wie gesagt, das geht dann per Einschreiben raus. Ontop kann man noch schreiben, dass nach fruchtlosem verstreichen die Sache an deinen Rechtsverdreher übergeben wird. Aber grundsätzlich umstimmen wird man damit keinen ;)

 

Das Problem ist: oftmals kommt erst Fahrt in die Sache, wenn die Klageschrift bei der Versicherung eintrudelt. So nach dem Motto wir "probieren es mal". Der Anwalt wird aber als 1. Schritt vermutlich auch erstmal nur eine Frist setzen. Wer von euch beiden das also macht ist grundsätzlich egal.

Ja - aber Anwalt kostet Geld und ist damit ernst gemeint...

Zitat:

@tomold schrieb am 14. Dez. 2017 um 20:34:50 Uhr:

Ja - aber Anwalt kostet Geld und ist damit ernst gemeint...

Spielt eigentlich keine Rolle. Wird die Summe nicht fristgerecht überwiesen, was sie erfahrungsgemäß weder nach Fristsetzung durch "Zivilisten" noch nach Fristsetzung durch Anwalt wird, kann direkt Klage eingereicht werden. Egal wer die Versicherung dann in Verzug gesetzt hat.

Anwalt wäre natürlich dennoch zu Raten. Er könnte dann gleich sagen Inwiefern man an die anderen 400 okken kommt. Ich wüsste jedenfalls nicht, warum man sie verschenken sollte.

Anwalt ist sicherlich eine gute Wahl um bei allen folgenden Winkelzügen der Versicherung eben gut beraten zu sein.

Aus meiner Sicht ist die erste Zahlung der Versicherung quasi das Geld was dir bei einer fiktiven Abrechnung zustehen würde. Hier fällt eben keine MwSt. an und die Stundensätze werden gemittelt und einige Punkte wie Verbringungskosten werden gestrichen.

Wenn du jetzt reparieren möchtest, dann muss mMn die Versicherung die Differenz noch mal nachzahlen. Ob dein Auto jetzt in einer Markenwerkstatt repariert werden "darf" hängt von Faktoren wie Alter, Laufleistung und Checkheft ab.

Grüße

Steini

Da in 2016 beim BMW 320i EDE des TE laut eigener Aussage im Mai 2016 ein Öl- und Bremsbelagwechsel nicht bei BMW durch geführt worden war, ist in der Tat davon auszugehen, dass es Probleme mit den Reparaturkosten bei BMW geben dürfte.

Zitat:

@hydrou schrieb am 14. Dez. 2017 um 22:19:15 Uhr:

Da in 2016 beim BMW 320i EDE des TE laut eigener Aussage im Mai 2016 ein Öl- und Bremsbelagwechsel nicht bei BMW durch geführt worden war, ist in der Tat davon auszugehen, dass es Probleme mit den Reparaturkosten bei BMW geben dürfte.

Muss ja nicht heißen, dass der Wagen nicht dennoch bei BMW checkheftgepflegt sein kann.

Genau, weil man Ölwechsel und Bremsbelagwechsel nicht im Serviceheft einträgt...

Dazu gibt es soweit ich weiß keinen Zwang. Ich zum Beispiel Wechsel meine Bremsbeläge selbst. Dreimal darfst du raten ob ich das dann im Serviceheft eintrage. Und trotz alledem hat mein Wagen jedes Intervall pünktlich die Fachwerkstatt von innen gesehen. Inkl. Eintrag ins Serviceheft. Schade, dass dir dazu die Vorstellungskraft fehlt. Ein zwischenzeitlicher Ölwechsel kann ebenso mehr oder weniger sinnvolle Gründe haben.

Ich habe meine Ölwechselintervalle ebenfalls von 30 tkm und 2 Jahre auf 1 Jahr verkürzt und kenne die guten Gründe. Aber auch da spricht nichts dagegen, dass ich das in Serviceheft eintragen lasse, weil ich diese bei BMW durchführen lasse.

Du schreibst immer wieder, dass du den Wagen bei BMW reparieren lassen willst.

Also hast du kein Interesse an einer fiktiven Abrechnung und diese sicherlich auch nicht von der gegnerischen Versicherung eingefordert, oder?

Was würde dagegen sprechen, das Geld zurückzuüberweisen (evtl. mit dem Hinweis, dass nie eine Auszahlung gewünscht wurde und der Wagen repariert werden soll) und bei BMW ( mit Abtretungsvereinbarung) reparieren zu lassen. Oder hab ich da einen Denkfehler und der Zug ist schon abgefahren?

Zitat:

@steini111 schrieb am 14. Dezember 2017 um 22:08:39 Uhr:

Ob dein Auto jetzt in einer Markenwerkstatt repariert werden "darf" hängt von Faktoren wie Alter, Laufleistung und Checkheft ab.

Zitat:

@hydrou schrieb am 14. Dezember 2017 um 22:19:15 Uhr:

Da in 2016 beim BMW 320i EDE des TE laut eigener Aussage im Mai 2016 ein Öl- und Bremsbelagwechsel nicht bei BMW durch geführt worden war, ist in der Tat davon auszugehen, dass es Probleme mit den Reparaturkosten bei BMW geben dürfte.

Würde bitte einer mal die gesetzliche Grundlage für diese "These" nennen?

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