Nach Unfall: Versicherung überweist mir einfach Geld. Und dann auch noch zu wenig.

Im Dezember 2016 ist mir an der Ampel jemand hinten auf den Wagen aufgefahren. Ich habe mit der Versicherung des Unfallverursachers telefoniert, diese sagte mit dann, dass ich in einer Werkstatt meiner Wahl einen Kostenvoranschlag einholen soll.
Also bin ich zur BMW Niederlassung und habe dort gebeten, dass mir einen Kostenvoranschlag für die Versicherung erstellen sollen. Das macht die Niederlassung aber nicht. Abgewickelt wird dies über Gutachter der Dekra. Also einen Dekra Gutachter bestellt, alle Formulare ausgefüllt und mich zurückgelehnt. Das Gutachten ging direkt an die Versicherung des Unfallverursachers. In meiner naiven Art (mein erster Unfall) hatte ich gehofft, dass die Versicherung des Unfallverursachers dann den Gutachter zahlt, alles unterschreibt und ich den Wagen bei BMW abgebe, um ihn reparieren zu lassen. Der Gutachter bezifferte die Reparaturkosten auf EUR 2.115,36 (ohne MwSt.)

Von wegen: Der Unfallverursacher zog vor Gericht und verklagte meine Versicherung auf Schadenersatz. Das alles dauerte gute elf Monate. Die Klage wurde abgewiesen, er hat die Alleinschuld am Unfall.

Nun hatte ich gehofft (wieder in meiner naiven Art), dass die Versicherung mir nun endlich die Kosten für den Gutachter (die ich vorstrecken musste) erstattet und alles unterschreibt, damit ich endlich zu BMW fahren kann.

HEUTE erhalte ich dann Post von der gegnerischen Versicherung. Man hat mir heute Geld auf mein Konto überwiesen.

EUR 1.647,30. Man hat die Reparaturkosten des Gutachters um EUR 468,06 reduziert (Kürzung Stundenlöhne). Des Weiteren hat man mir auch nicht die Kosten für das Gutachten erstattet. Überrascht mich sehr, denn ich will gar kein Geld. Ich will den Wagen einfach bei BMW abgeben und reparieren lassen. Entsprechende Formulare (RKÜ / Reparaturkostenübernahme) hatte ich auch durch den Gutachter unterzeichnet.

Meine Fragen daher:
Für diesen Preis kann ich den Wagen nicht bei BMW reparieren lassen, sondern muss in eine andere, freie Werkstatt. Was ich nicht möchte.

Habe ich Chancen auf die Erstattung der Kosten für den Gutachter? Natürlich habe ich ihn in diesem Moment beauftragt, aber nur weil die Reparatur über BMW abgewickelt werden sollte und die den Weg über den Gutachter gehen. Entsprechende Sicherheitsabtretung hatte ich auch unterzeichne. Dachte eigentlich, dass sie genau dafür ist.

Bringt es was, wenn ich da auf den Putz haue, oder muss ich den direkten Weg zum Anwalt gehen? Was ich - mangels Rechtschutzversicherung - eigentlich vermeiden möchte. Bzw. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, aber erst nach dem Unfall abgeschlossen. Aus Schaden wird man klug … 😉

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Zitat:

@Stereo_ schrieb am 14. Dezember 2017 um 16:41:42 Uhr:



Zitat:

@Franz105 schrieb am 14. Dezember 2017 um 16:36:54 Uhr:


Zurück zum Anfang. Warum hat die BMW-Werkstatt keinen Kostenvoranschlag gemacht?

Weil die BMW-Niederlassung Berlin bei Unfallschäden, die über die Versicherung abgerechnet werden sollen, nur von der Dekra begutachten lässt. Warum? Keine Zeit? Keine Lust? Keine Ahnung. Das ist die Info, die man mir vor Ort zusammen mit der Visitenkarte eines Dekra-Gutachters gegeben hat.

Das begründet sich in dem Umstand, das ein KVA rechtlich keine Beweiskraft besitzt. Im übrigen setzt sich die Werkstatt hier einem unnötigen Haftungsrisiko aus. Kommt es bei der Reparatur zur Weiterungen hat diese das Nachsehen und läuft Ihrem Geld hinterher.

Im übrigen ist es ein Irrglaube, dass hier manche User meinen, dass die Versicherung im KH Schaden irgend welche Weisungen erteilen darf. Herr des Geschehen ist immer noch der Geschädigte und nicht derjeneige, welcher den Schaden zu regulieren hat.

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Zitat:

@steini111 schrieb am 14. Dezember 2017 um 22:08:39 Uhr:


und die Stundensätze werden gemittelt und einige Punkte wie Verbringungskosten werden gestrichen.

Wenn du jetzt reparieren möchtest, dann muss mMn die Versicherung die Differenz noch mal nachzahlen. Ob dein Auto jetzt in einer Markenwerkstatt repariert werden "darf" hängt von Faktoren wie Alter, Laufleistung und Checkheft ab.

Den Teil vergessen und verdammte Hacke endlich zum Anwalt oder schreib das Geld ab und beiß dich in den Allerwertesten.

Was bei fiktiver Abrechnung wirklich gekürtzt werden darf ist rechtlich was ganz anderes als das was die Versicherungen machen. Verbringungkosten sind hierfür ein gutes Beispiel. Gehören die zu den regional üblichen Kosten sind die auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten. Nichts mit "zahlen wir nur wenn tatsächlich angefallen".

Wo du reparieren lässt ist unabhängig von vorherigen Wartungen deine Entscheidung. Die Frage ob immer bei BMW gewesen stellt sich nur bei fiktiver Abrechnung ob du Ansprüche auf mittlere ortsübliche Löhne oder die von BMW hast. Eine Wartung nicht bei BMW und >3 Jahre oder 100000km und Pech. Völllig egal ob ATU oder selber erledigt, aus rechtlicher Sicht hat man damit gezeigt dass man keinen Wert auf jede Reparatur/Wartung beim Markenhändler legt und daher bei fiktiver Abrechnung halt die hohen Löhne auch nicht bekommt. Selber wollte man ja auch sparen.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 15. Dezember 2017 um 10:02:54 Uhr:


Die Frage ob immer bei BMW gewesen stellt sich nur bei fiktiver Abrechnung ob du Ansprüche auf mittlere ortsübliche Löhne oder die von BMW hast. Eine Wartung nicht bei BMW und >3 Jahre oder 100000km und Pech. Völllig egal ob ATU oder selber erledigt, aus rechtlicher Sicht hat man damit gezeigt dass man keinen Wert auf jede Reparatur/Wartung beim Markenhändler legt und daher bei fiktiver Abrechnung halt die hohen Löhne auch nicht bekommt. Selber wollte man ja auch sparen.

Das ist doch Unsinn.

Für mich selbst kann ich sparen was ich will. Aber ich muss keinesfalls für einen Schädiger sparen.

Wenn sich so mancher Richter, wie viele seiner Kollegen es tun, ans Gesetz halten würde, denn dazu ist er verpflichtet, gäbe es diese Diskussionen gar nicht!

Diese ganzen Kürzungen sind vom Gesetz nicht gedeckt und dass manche Gerichte durch Klientel- und Willkürrechtsprechung zu Gunsten von Versicherungen anders urteilen, ändert nichts daran! Das Ganze ist sogar verfassungswidrig (Art. 3 (1) GG.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 15. Dezember 2017 um 10:30:02 Uhr:


Diese ganzen Kürzungen sind vom Gesetz nicht gedeckt und dass manche Gerichte durch Klientel- und Willkürrechtsprechung zu Gunsten von Versicherungen anders urteilen, ändert nichts daran! Das Ganze ist sogar verfassungswidrig (Art. 3 (1) GG.

Wenn du meinst dass wiederholte Rechtsprechung vom BGH verfassungswidrig ist ... 🙄

Zitat:

@Moers75 schrieb am 15. Dezember 2017 um 11:10:42 Uhr:


Wenn du meinst dass wiederholte Rechtsprechung vom BGH verfassungswidrig ist ... 🙄

Das meine ich nicht, es ist nachweisbar. Ein Beispiel:
Warum sollte ein Geschädigter mit einem Auto, das 2 Jahre und 11 Monate alt ist, mehr Schadensersatz erhalten, als jemand, dessen Auto 3 Jahre und 1 Monat alt ist? Eine solche Unterscheidung sieht das Gesetz aus gutem Grund nicht vor. Es würde nämlich gegen den Verfassungsgrundsatz "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" verstoßen.
Was der VI. Senat des BGH da unter Federführung des Richters W. W. verzapft hat, ist reine Willkür. Genauso verhält es sich mit dem Scheckheftgedöns.
Und ganz wichtig: Der BGH ist kein Gesetzgeber!

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Um mal zurück zum Thema zu kommen ... 😉

Zumindest was die Kosten für den Gutachter angeht, gibt es Neuigkeiten: Ein Anruf beim ADAC hat ergeben, dass die Gutachterkosten beglichen worden sind. Und zwar direkt an die DEKRA. Laut DEKRA ist kein Geld angekommen, aber bis das alles abgewickelt ist, dauert es ja ein paar Tage. Kommende Woche sollte ich schlauer sein.

Ein Punkt abgehakt auf der Liste ...

Noch gilt bei uns die Trennung von Legislative und Judikative und nicht die willkürliche Ansicht eines Einzelnen! Und solange ein angeblicher Verstoß gegen die Bestimmungen des GG nicht durch die Judikative bestätigt ist, ist es keiner.

Zitat:

@Stereo_ schrieb am 15. Dez. 2017 um 14:4:51 Uhr:


Ein Anruf beim ADAC hat ergeben, dass die Gutachterkosten beglichen worden sind. Und zwar direkt an die DEKRA. Laut DEKRA ist kein Geld angekommen, aber bis das alles abgewickelt ist, dauert es ja ein paar Tage.

Genau sowas meinte ich!

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