nach Unfall Versicherung an Sohn übergeben
Entschuldigung - ich weiß nicht wie ich das Thema anders nennen soll.
Ich habe ein Auto gekauft und auf mich die Versicherung angemeldet, damit mein Sohn (auch) in die Arbeit fahren kann. Da ich bereits andere Kfz habe, wurde dieser Vertrag mit SF 0 eingestuft. Jetzt bei SF 1.
Ich habe ihm von Anfang an gesagt, dass er für alle Schäden selber verantwortlich sein wird.
Jetzt hat er beim Ausparken ein anderes Auto angefahren.
Keine Diskussionen - er ist schuld und wird das auch zahlen.
Ob er den Schaden am anderen Auto selber trägt und damit eine Rückstufung verhindert, das wird erst an der endgültigen Rechnung absehbar sein, denke aber, dass der Schaden so hoch ist, dass sich das nicht lohnt.
Meine Frage jetzt:
Kann ich ab nächstes Jahr wenn die Versicherung höher gestuft wird ihm diese Versicherung "auf's Auge" drücken, sozusagen zwangsweise, damit ich nicht auf dieser Versicherung hängen bleibe?
Ich sehe voraus, sollte ich ihm das Auto verkaufen und er wird sich selber versichern, dass er dann einen neuen Vertrag abschließt und damit als Fahranfänger in Klasse 0 eingestuft wird, mir aber die jetzige Versicherung am Fuße kleben bleibt mit der Rückstufung in M.
Ich habe auf mich 3 andere Autos angemeldet, in denen ich eine viel günstigere SF habe, ich fürchte aber, sollte ich mir noch ein 4. Kfz zulegen (eventuell ein Oldtimer), ich dann diese Versicherungseinstufung übernehmen muss.
Weiß da jemand mehr?
23 Antworten
SF und Vertragsübertragung an deinen Sohn, ansonsten bleibt die unfallbelastete SF bei dir.
Ein Zweitwagen mit SF 0?
Die meisten Versicherungen wo ich geschaut habe, fangen mit SF 2 oder 4 an.
Bei einem Unfall mit SF 1 wird das aber richtig teuer bei der Hochstufung.
Las dir von deiner Versicherung den neuen Beitrag ausrechnen und prüfe den zu zahlenden Schaden.
Nur danach kannst Entscheidung treffen.
Zitat:
@bimota schrieb am 26. Januar 2022 um 08:53:51 Uhr:
Meine Frage jetzt:Kann ich ab nächstes Jahr wenn die Versicherung höher gestuft wird ihm diese Versicherung "auf's Auge" drücken, sozusagen zwangsweise, damit ich nicht auf dieser Versicherung hängen bleibe?
Persönlich würde ich als Sohn das auch so tun. Da der Vertrag ja eh keine SFK zu gute hat, kann dir das letztlich egal sein. Wenn du dann ein weiteres u. anderes Fz. auf deinen Namen zulässt, brauchst du nicht mit dem belasteten Vertrag fortfahren, sondern schließt einen neuen Vertrag ab.
Die Kosten der Höherstufung trägt so die Allgemeinheit der Haftpflichtversicherten, ergo asozial.
Zitat:
Ich sehe voraus, sollte ich ihm das Auto verkaufen und er wird sich selber versichern, dass er dann einen neuen Vertrag abschließt und damit als Fahranfänger in Klasse 0 eingestuft wird, mir aber die jetzige Versicherung am Fuße kleben bleibt mit der Rückstufung in M.
Ich habe auf mich 3 andere Autos angemeldet, in denen ich eine viel günstigere SF habe, ich fürchte aber, sollte ich mir noch ein 4. Kfz zulegen (eventuell ein Oldtimer), ich dann diese Versicherungseinstufung übernehmen muss.
Weiß da jemand mehr?
Ich halte das für unbegründet.
Wenn der vierte Wagen ein H-Kennzeichen bekommt,
wird die Vs nicht nach SF eingestuft.
H-Versicherungen werden PAUSCHAL berechnet.
Mein Dicker kostet z.B. jetzt etwa 130,-€/Jahr für HP + TK.
Ähnliche Themen
bimota, du hättest Sohnemanns Auto bei dir als weiteren Zweitwagen versichern können. Der Zug ist aber durch und die Differenz in Geld weg. Der Schaden bleibt im alten Vertrag, der durch den Verkauf endet. Also kein Problem.
Zitat:
@HellRaiza83 schrieb am 26. Januar 2022 um 09:02:40 Uhr:
SF und Vertragsübertragung an deinen Sohn, ansonsten bleibt die unfallbelastete SF bei dir.
ja, wenn er diesen freiwillig übernimmt. Das ist mir schon klar. Aber wenn er einen neuen auf seinen Namen abschließt, dann bleibt dieser Vertrag bei mir. Das befürchte ich ja.
Ich dachte eben, irgendwie müsste der Vertrag "zwangsweise" auf ihn übertragen werden können.
Das weiß ich ja nicht wie das gehen sollte.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. Januar 2022 um 09:32:07 Uhr:
bimota, du hättest Sohnemanns Auto bei dir als weiteren Zweitwagen versichern können. Der Zug ist aber durch und die Differenz in Geld weg. Der Schaden bleibt im alten Vertrag, der durch den Verkauf endet. Also kein Problem.
Das habe ich ja getan. Aber wenn auf dich schon 3 kfz laufen und noch ein Motorrad und ein Traktor - dann stufen die das 4. Kfz neu mit SF0 ein.
zum Glück läuft der Passat meiner Frau auf sie :-) sonst wär der auch noch bei mir (obwohl ich den sowieso zahle 😠)
Zitat:
@schleuti schrieb am 26. Januar 2022 um 09:14:34 Uhr:
Wenn der vierte Wagen ein H-Kennzeichen bekommt,
wird die Vs nicht nach SF eingestuft.
H-Versicherungen werden PAUSCHAL berechnet.Mein Dicker kostet z.B. jetzt etwa 130,-€/Jahr für HP + TK.
Ok. Also wäre dann die Versicherung eine Pauschale ohne SF.
Danke 🙂
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 26. Januar 2022 um 09:13:37 Uhr:
..
Die Kosten der Höherstufung trägt so die Allgemeinheit der Haftpflichtversicherten, ergo asozial.
Genau das möchte ich verhindern - Selbstverantwortung! Schaden begangen - damit auch die Konsequenzen tragen.
Und nicht ich!
Habe sowieso schon genug getan. Auto gekauft, Versicherung bezahlt - irgendwann müssen die jungen Leute spüren, dass das Leben auch Pflichten beinhaltet - die kosten!
Sieht er auch ein, davon abgesehen. Nur das mit dem Vertrag übernehmen - das müssen wir noch diskutieren 😠
Er will dann einen neuen Vertrag abschließen. Wie kann ich das verhindern? Das war meine Frage.
Garnicht.
Lieber bimota, das was Du hier äußerst zeigt mir, dass Du nicht sehr bewandert bist mit Versicherungsangelegenheiten.
Das ist kein Problem, denn Du fährst Deine Fahrzeuge auch "nur" und baust sie nicht selber.
Ich würde Dir hier raten Dich entweder umfassender zu informieren oder die Hilfe eines Fachmanns einzuholen.
Verständlicherweise fehlen hier zur Bewertung einige Daten.
Je nach Versicherungsgesellschaft haben Motorräder andere SF-Staffeln und Traktorversicherungen ebenfalls andere oder gar keine SF-Staffeln....
Wie hier schon geäußert finde ich es sehr unüblich, wenn ein sog. Zweitvertrag im Familienkreis mit null schadenfreien Jahren beginnt ...
Also können Tipps hier leider nicht so ganz weiterhelfen
----
Nachtrag: Hat Dein Sohn etwas getan was nicht auch uns passieren kann, wenn wir mal nicht ganz sooo aufpassen?
Zitat:
@Datschi0825 schrieb am 26. Januar 2022 um 09:52:52 Uhr:
...
Ich würde Dir hier raten Dich entweder umfassender zu informieren oder die Hilfe eines Fachmanns einzuholen.
Verständlicherweise fehlen hier zur Bewertung einige Daten.
Je nach Versicherungsgesellschaft haben Motorräder andere SF-Staffeln und Traktorversicherungen ebenfalls andere oder gar keine SF-Staffeln....
Wie hier schon geäußert finde ich es sehr unüblich, wenn ein sog. Zweitvertrag im Familienkreis mit null schadenfreien Jahren beginnt ...
Na ja, ich bin kein Versicherungsexperte. Wie auch.
Aber glaub mir, bevor ich den Vertrag abgeschlossen habe, habe ich mich informiert und das war die günstigste Lösung.
Den Zweitvertrag habe ich damals auch günstiger bekommen (Einstufung mit SF6) - aber hier geht es um den 4.-Vertrag und den bekam ich nicht mit einer günstigeren SF-Klasse! Ich habe alle meine Versicherungen gefragt. Trotz dass ich beim ersten bei SF 37 bin.
Dass das Motorrad eine andere SF-Einstufung hat - oh ja, das weiß ich, dass der Traktor gar keine hat, das weiß und sehe ich ja. Aber darum ging es nicht.
Aber probiert doch selber aus ob ihr beim 4. Vertrag eine günstigere SF-Klasseneinstufung bekommt.
Würde mich interessieren und bei welcher Versicherung.
Zitat:
@Datschi0825 schrieb am 26. Januar 2022 um 09:52:52 Uhr:
...
----
Nachtrag: Hat Dein Sohn etwas getan was nicht auch uns passieren kann, wenn wir mal nicht ganz sooo aufpassen?
Aber selbstverständlich! Ich wäre der erste, der das nicht weiß😁
Hab in jungen Jahren selber sehr dumme Sachen gemacht. Da ist ein Ausparkunfall nicht damit zu vergleichen.
Ich habe aber für alles auch die Verantwortung übernommen "and I paid dearly for it".
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. Januar 2022 um 09:47:41 Uhr:
Garnicht.
Das ist die Antwort auf meine Frage. Trotzdem Danke - auch wenn ich das nicht hören wollte😠
Aber so ist es dann.
Dann werde ich eine längere Diskussion führen müssen.
Zitat:
@bimota schrieb am 26. Januar 2022 um 09:45:43 Uhr:
Sieht er auch ein, davon abgesehen. Nur das mit dem Vertrag übernehmen - das müssen wir noch diskutieren 😠
Er will dann einen neuen Vertrag abschließen. Wie kann ich das verhindern? Das war meine Frage.
Verhindern kannst du das nicht, es muss dich auch nicht weiter belasten. Den Vertrag in Ablage "P" und gut ist. Der muss dich nicht weiter interessieren, wenn du jedoch möchtest, kannst du darauf ein anderes Fz. versichern.
Noch ein kleiner Hinweis/Frage: Kann es sein, dass Du einen Traktorvertrag ohnen ausgewiesenen SFR hast?
Wenn ja und wenn der schön länger (Jahre) bestand, dann sind da trotzdem schadenfreie Jahre verhanden - frag Deine Versicherung.
Diese schadenfreien Jahre (nicht %-Punkte) kannst Du (oder Deine Frau (oder ..)) bei einer Änderung Deines Fuhrparks (also ein Fz weg oder dazu) abrufen und für Deinen neuen Vertrag nutzen. Den Traktorvertrag würde das ja nicht betreffen, da bei Deinem Vertrag zur Beitragsberechnung keine SF herangezogen werden ... hilft vielleicht..