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Nach Unfall Recht auf komplett neue Tür?

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 19. Februar 2010 um 8:58

Nachdem mich heute morgen ein sommerbereifter Handwerker-Caddy vorfahrtsmissachtend leicht, aber doch ausreichend, an der Fahrertür erwischt hat, frage ich mich gerade, ob ich grundsätzlich bei der Instandsetzung eine neue Tür verlangen kann oder ob ich evtl. auch mit "Delle rausdrücken und neu lackieren" leben muss. Ich beteuere hiermit nochmal meine 100% Unschuld, geht also alles auf die Haftpflicht des anderen. Danke.

Beste Antwort im Thema

Oh Maaaannn... ein Bild sagt mehr als... die Diskussion hätten wir uns hier echt sparen können. Klarer Fall - neue Tür.

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Bei einem unverschuldeten Unfall hast Du das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Deiner Wahl, sowie einen Rechtsanwalt mit der Wahrung Deiner Interessen zu beauftragen. Da die Versicherungen gerne etwas vom Gutachten kürzen wollen, würde ich ein Gutachten erstellen lassen und den Anwalt beauftragen. Du wirst erstaunt sein, was Dir alles zusteht...;) Auf jeden Fall eine NEUE! Tür. Auf etwas anderes würde ich mich gar nicht einlassen....und steht Dir auch zu.

am 19. Februar 2010 um 9:46

Interessant ist naürlich, ob die Versicherung des Caddys den Schaden übernimmt.

Denn scheinbar war hier der Caddy mit Reifen unterwegs, welche nicht den Witterungsverhältnissen angepasst gewesen sind.

Themenstarteram 19. Februar 2010 um 9:55

Und was wäre, wenn sie's nicht ubernimmt?

Zitat:

Original geschrieben von gixxer1

Interessant ist naürlich, ob die Versicherung des Caddys den Schaden übernimmt.

Denn scheinbar war hier der Caddy mit Reifen unterwegs, welche nicht den Witterungsverhältnissen angepasst gewesen sind.

nein, der Schaden wird auf jeden Fall reguliert. Ggegebenfalls holt sich die Versicherung das Geld beim Verursacher wieder.

 

lg

Peter

Zitat:

unverschuldeten Unfall hast Du das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Deiner Wahl

War da nicht eine Untergrenze? Ich meine das man die Gutachterkosten erst ab einem bestimmten Schaden (700 Euro?) ersetzt bekommt. Nicht bei kleinen Kratzern.

Ich würde mich auf jedenfall Anwaltlich beraten lassen, nach den Erfahrungen die ich vor einem Jahr bei meinem Unfall machte... Trotz eindeutiger Schuldfrage läuft die Sache immer noch. Die gegnerische Versicherung wird alle Tricks versuchen, Deinen Schaden so klein wie möglich zu halten... :mad:

Grüße,

Marco

Verstehe das Problem nicht so ganz. Was sagt denn die Werkstat Deines Vertrauens dazu? Wenn es nur eine minimale Beule ist, kann ausgebeult werden. Wenn größer besteht ein Anspruch auf Erneuerung. Gemäß § 249 BGB hat der Geschädigte einen Anspruch darauf in den Zustand versetzt zu werden, wie vor dem Unfall.

Gruß: Klaus

Themenstarteram 19. Februar 2010 um 11:58

Siehst Du...genau das ist das Problem: Du kennst § 249 BGB, ich nicht! Dafür dann aber jetzt dank Dir. Grazie!!!

Zitat:

Original geschrieben von malka

Siehst Du...genau das ist das Problem: Du kennst § 249 BGB, ich nicht! Dafür dann aber jetzt dank Dir. Grazie!!!

Naja, die Auslegung des §249 ist dabei aber so dehnbar, daß daraus viele Rechtsstreitereien entstehen...

Die Verhältnismäßigkeit muß gewahrt bleiben. Die Schwere des Schadens kann hier doch keiner beurteilen - erst recht nicht ohne Bilder.

am 19. Februar 2010 um 12:15

Wenn es möglich wäre, die Delle rauszudrücken (evtl. Lackierung als Smart-Repair nur an der Schadstelle), dann würde ich das einer komplett neuen Türe vorziehen.

Ich hatte nämlich vor 3 Jahren selbst für meinen damaligen Audi eine neue Fahrertüre bekommen. Die Tür wurde natürlich roh angeliefert und dann vom :) lackiert. Der Zustand von vor dem Unfall konnte so leider nicht 100%-ig wieder hergestellt werden. Bei Audi im Werk wird maschinell lackiert, der :) lackiert mit der Sprühpistole. Dennoch war das Lackier-Ergebnis letztendlich ausreichend.

Überhaupt nicht zufrieden war ich jedoch mit der Passgenauigkeit der neuen Fahrertüre. Irgendwie passte die neue Türe nicht so richtig, die Spaltmaße stimmten nicht mehr 100%-ig und, was das Schlimmste war, die Türe fiel trotz mehrfacher Justierungen durch den :) nicht mehr sauber ins Schloß.

Wo ist denn jetzt dein problem wenn er die die Vorfahrt genommen hat egal mit was für eine Bereifung und dir eine Beule ins Auto fährt klar hast du da ein Recht auf eine neu Tür + Lackierung und einbau evt wertminderung es ist völlig egal wie gross die Beule ist.

Du kannst per Gutachter abrechnen und reparieren wie du es für richtig hälts.

wenn der schaden ohne austausch der tür reparabel ist, wirst du keine neue Tür von der gegnerischen Versicherung bezahlt bekommen. Diese zahlt grundsätzlich nur die preisgünstigste Reparaturalternative in einer Fachwerkstatt deiner Wahl. Im zweifelsfall bleibst du auf den Mehrkosten sitzen bzw. musst in einen Rechtstreit. Ist es dir das Risiko wert?

Aus meiner Sicht hast du keinerlei Anspruch auf eine neue Tür, wenn diese bei fachkundiger Reparatur nicht nötig ist.

Noch eine Ergänzung:

Der unfallbedingte Austausch wesentlicher Teile des Fahrzeuges und der Karosserie macht deinen Wagen zwangsläufig zum Unfallwagen. Du bekommst dann zwar eine Wertminderung (in der Regel 10% des Netto-Schadens), wirst aber bei Wiederverkauf viel mehr Verlust erleiden.

Hingegen ist die fachmännische Ausbesserung ohne Tausch/Ersatz wesentlicher Teile nicht wertmindernd im Sinne der Bezeichnung "Unfallwagen" zu sehen, was bedeutet, dass dein Wagen zwar nicht mehr unfallfrei ist, aber auch kein Unfallwagen.

neue Tür gibs natütrlich nicht bei einer Delle :D

da wirste auch keinen Gutachter finden der das so einfach aufschreibt.

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