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Nach Unfall ohne Versicherung Schaden bezahlt

Themenstarteram 14. September 2015 um 13:00

Hallo alle zusammen,

meine Frau ist vor einer Woche rückwärts mit Schrittgeschwindigkeit in das Auto eines anderen gefahren. Er hat vorgeschlagen den Schaden ohne Versicherung zu bezahlen. Da der Betrag nicht hoch war, war ich damit natürlich einverstanden,da ja sonst mein Versicherungsbeitrag steigen würde. Das haben wir auch schriftlich festgehalten. Nach fünf Tagen hat er sich bei uns gemeldet; um uns zu sagen, dass er zufällig einen größeren Schaden entdeckt habe und, dass der Schaden in die tausend Euro gehen würde. Seiner Meinung nach haben wir diesen Schaden verursacht. Das Komische daran ist, dass er den Schaden nicht früher erkannt hat, obwohl er das Auto gründlich anschauen ließ, aber dafür den Schaden auf einmal am Samstag entdeckt hat.

Jetzt fordert er, dass ich den Schaden meiner Versicherung melde. Das will lich aber nicht tun, weil wir uns erstens schon auf einen Betrag geeinigt haben, zweitens weiß ich nicht, ob es schon nicht zu spät ist es der Versicherung zu melden, da es schon eine Woche her ist (in der Zeit könnte er auch einen weiteren Unfall gebaut haben oder etwa nicht?) und drittens habe ich das Gefühl, dass er mich veräppeln und versucht etwas Geld zu machen (er hat auf einmal starke Schäden am Auto und ich habe keinen einzigen Kratzer).

Soll ich den Schaden trotzdem der Versicherung melden?

Danke für eure Hilfe im Voraus! :)

Beste Antwort im Thema

Während man andächtig der rund 5 Jahre Totenruhe gedenkt und sich ein paar Profile anschaut, dann ist der Chris hier sowas wie Schrödingers Katze ...

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Was willst du sonst machen?

Haben Sie nicht einen Vertrag nach BGB geschlossen? Wenn beide Parteien zustimmen ist dieser doch rechtsgültig.

Zitat:

@konserva schrieb am 14. September 2015 um 15:00:43 Uhr:

Hallo alle zusammen,

meine Frau ist vor einer Woche rückwärts mit Schrittgeschwindigkeit in das Auto eines anderen gefahren. Er hat vorgeschlagen den Schaden ohne Versicherung zu bezahlen. Wann? Da der Betrag nicht hoch war, war ich damit natürlich einverstanden,da ja sonst mein Versicherungsbeitrag steigen würde. Wie hoch war denn der Betrag und wie wurde die Höhe ermittelt? Das haben wir auch schriftlich festgehalten. Was heißt das konkret? Wurde darin der Schadenumfang definiert? Nach fünf Tagen hat er sich bei uns gemeldet; um uns zu sagen, dass er zufällig einen größeren Schaden entdeckt habe und, dass der Schaden in die tausend Euro gehen würde. Seiner Meinung nach haben wir diesen Schaden verursacht. Das Komische daran ist, dass er den Schaden nicht früher erkannt hat, obwohl er das Auto gründlich anschauen ließ, Von wem und wann hat er das Auto gründlich anschauen lassen? aber dafür den Schaden auf einmal am Samstag entdeckt hat.

Jetzt fordert er, dass ich den Schaden meiner Versicherung melde. Das will lich aber nicht tun, weil wir uns erstens schon auf einen Betrag geeinigt haben, zweitens weiß ich nicht, ob es schon nicht zu spät ist es der Versicherung zu melden, da es schon eine Woche her ist (in der Zeit könnte er auch einen weiteren Unfall gebaut haben oder etwa nicht?) und drittens habe ich das Gefühl, dass er mich veräppeln und versucht etwas Geld zu machen (er hat auf einmal starke Schäden am Auto und ich habe keinen einzigen Kratzer).

Soll ich den Schaden trotzdem der Versicherung melden?

Danke für eure Hilfe im Voraus! :)

Melde den Schaden einfach Deiner Versicherung wahrheitsgemäß.

Weiße daraufhin, dass ihr bereits eine Vereinbarung getroffen habt. und gebe diese der Versicherung z.K.

Teile mit, dass Du erhebliche zweifel hast, dass der Schaden von Dir kommt.

Der Versicherer wird den Vorgang prüfen, insbesondere die Gültigkeit des Vertrages dem Grunde und dem Umfang nach klären.

Alles im allem wird es wohl stark darauf ankommen wie ihr den Vertrag formuliert habt. Grundsätzlich ist er als Geschädigter in der Beweispflicht. Dieser kann er aber indiziell durch die Beteiligung nachkommen.

Er hat auch ein Direktanspruch den Versicherer; brauch Dich also nicht zu bitten. Er kann den Schaden aus selber Deiner Versicherung melden. Und wenn Du den Geschädigten richtig einschätzt, dann weiß er das auch.

Gruß

Keine Fotos gemacht?

Ich mache bei soetwas immer Fotos auch wenn nichts zu sehen ist (incl. Kennzeichen).

Ob der Schaden zu dem Unfall passt wird deine Versicherung schon klären, auch die haben keine Lust einfach so Schäden zu regulieren. Später kannst du ja immer noch den bereits gezahlen Betrag von der Summe abziehen/abziehen lassen.

Geh mal davon aus, das bei Schäden in dieser Höhe die Versicherungen zahlen. Es kostet genau soviel Geld, den Schaden abzuwehren wie zu begleichen. Und das mit weniger Arbeit. Besser ein paar Euro für eine Rechtsberatung investieren.

willst du damit zum ausdrücken bringen, dass die versicherungen alle ihrer vertraglichen pflicht einen schaden abzuwehren zu Lasten ihrer eigenen kunden nicht nachkommen.

und wer behauptet bitte, dass es 1000€ kostet einen schaden abzuwehren? im deutschen recht muss immer doch jenige der den anspruch geltend machen diesen beweis. der versicherer kann sich also erst einmal zurücklehnen und auf die vereinbarung verweisen.

naja mehr sag ich dazu heute lieber nicht mehr.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 14. September 2015 um 23:49:00 Uhr:

willst du damit zum ausdrücken bringen, dass die versicherungen alle ihrer vertraglichen pflicht einen schaden abzuwehren zu Lasten ihrer eigenen kunden nicht nachkommen.

und wer behauptet bitte, dass es 1000€ kostet einen schaden abzuwehren? im deutschen recht muss immer doch jenige der den anspruch geltend machen diesen beweis. der versicherer kann sich also erst einmal zurücklehnen und auf die vereinbarung verweisen.

naja mehr sag ich dazu heute lieber nicht mehr.

Ich sage damit, das aus meinem Kenntnisstand / Erfahrung heraus, viele Bagatellschäden durchgewunken werden. Der VN erfährt in manchen Fällen noch nicht mal was davon.

Und wenn ich glaubhaft einen Schaden anmelde, und die Versicherung will dem widerlegen, kostet es manpower und gutachterkosten. Und bevor sich der Schadensbearbeiter an so einen Kleinkram begibt, ist der schneller durchgewunken, als du einen nichtssagenden Musterbrief im PC gefunden hast,

Woher hast du dieses angebliche Wissen?

Zitat:

@habanos schrieb am 15. September 2015 um 08:14:31 Uhr:

Ich sage damit, das aus meinem Kenntnisstand / Erfahrung heraus, viele Bagatellschäden durchgewunken werden. Der VN erfährt in manchen Fällen noch nicht mal was davon.

Und wenn ich glaubhaft einen Schaden anmelde, und die Versicherung will dem widerlegen, kostet es manpower und gutachterkosten. Und bevor sich der Schadensbearbeiter an so einen Kleinkram begibt, ist der schneller durchgewunken, als du einen nichtssagenden Musterbrief im PC gefunden hast,

lol...

Naja Deine Erfahrung kann nicht sehr umfangreich sein.

jetzt wird noch nicht mal der Kunde gefragt, ob der Schaden so passiert ist.

die versicherung wird auch keinen gutachter schicken, solange die schuldfrage nicht zu 100% zu Lasten des VN geklärt ist. Der Geschädigte wird man an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen eigenen Gutachter zu rate ziehen und nicht den von der Versicherung akzeptieren. Das ist sein Recht und somit sind die Kosten für das Gutachter - so oder so - zu zahlen.

Und nochmal der Versicherer ist vertraglich verpflichtet einen nicht gerechtfertigten Anspruch abzuwehren und wenn die Schadenhöhe nur ein 1€ beträgt.

Insgesamt ist Dein Post nichts sehr fundiert, so dass ich anheimstellen muss doch eher was zu posten, wenn tatsächlich Fachwissen vorhanden ist.

gruß und nichts für ungut

@ChristianHa.

Einen klugen, cleveren RA für Verkehrsrecht mit in's Boot holen, den damals geschlossenen "Einigungsvertrag" ihm vorlegen, den ihr ja mit beiderseitiger Zustimmung geschlossen habt, und den RA um seine Einschätzung bzw. Meinung bitten.

Halbwegs vernünftige Anwälte verlangen bei einem für dich negativen, also aussichtslosen Bescheid in / bei einem sogenannten 'Erstgespräch' (in aller Regel) n o c h nichts.

Sollte der geschlossene Vertrag hingegen Rechtsgültigkeit besitzen, wirst und musst du nach Beauftragung seine Honorarforderungen, die er im Voraus annähernd in etwa für deinen Fall beziffern möge bzw. dies auch durchaus abschätzen kann, begleichen müssen.

 

Nun beginnt der Streit (ob Vertrag gültig oder nicht gültig) zwischen dir und dem anderen,

- im Fall - geschädigten Verkehrsteilnehmer.

Hier ist durchaus fachanwaltlicher Rat vonnöten bzw. gefragt und wohl dem, der eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorweisen kann bzw. diese 'vorbeugend' abgeschlossen hatte...

Während man andächtig der rund 5 Jahre Totenruhe gedenkt und sich ein paar Profile anschaut, dann ist der Chris hier sowas wie Schrödingers Katze ...

Der Tipp hätte, - sogar "nach 8 Jahren Totenruhe," nichts an Relevanz bzw. Logik oder Richtigkeit verloren...

(Daran ändern auch 7 'kluge Danksagungen' - in mutiger Gefolgschaft - bedauerlicherweise rein gar nichts...)

@e-donki

 

Da das hier ein Forum und kein Wiki ist, geht es eigentlich immer um aktuelle Fälle. Das "ausgraben" von alten Themen ist hier nicht üblich.

 

Grüße

Steini

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