ForumA4 B5
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B5
  7. nach unfall brief von bullen!

nach unfall brief von bullen!

Themenstarteram 4. Februar 2008 um 13:58

Hallo,

hab von den bullen jetzt nach meinen unfall nen netten brief bekommen wo se mir ordnungswiedrigkeiten andrehen wollen, dazu ist ein anhörungsbogen.

lohnt es sich überhaupt angaben zur sache zu machen, oder kommt da hinterher eh der selbe ka*k raus ?

hier mal meine angaben zur sache, muss noch überarbeitet werden, is nur mal so grundriss:

Angaben zur Sache:

Ich fuhr aus der Einfahrt, des ******** Werk I richtung Rößlermühlstraße,

wo ich einen Brems-Traktions-Test ausübte, um den Reibungswiederstand des Straßenbelags

zu überprüfen.

Da weder die Windschutzscheibe angefrohren, noch das ABS bei starker Bremswirkung einsetzte,

ging ich davon aus, kein Glatteis zu erwarten, und fuhr mit normal/mäßiger Geschwindigkeit fort.

Als ich nun zur Vorfahrtsstraße die bremse betätigte, um vor der schlecht einsichtigen

mündung zum stehen zu kommen, leuchtete die brems-warn-leuchte, und das Auto verlohr selbst

bei sehr starken Bremsdruck kaum an Geschwindigkeit, somit ich in die vorfahrtsstraße rutschte.

Es stellte sich heraus, das ein ABS Sensor verdreckt war, und somit vorzeitig das ABS

einschaltete, wodurch sich der Bremsweg nochmals entscheidend verlängerte.

Auch nachfolgende Fahrzeuge, hatten teils probleme zum stehen zu kommen, obwohl sie

durch das wahrndreieck und das rotierende Licht des Polizeiwagens gewarnt wurden.

für die Stadtmitarbeiter wäre es die Pflicht gewesen, Salz zu streuen.

 

hat des sinn, oder einfach in die tonne mit den brief und aufs urteil warten ? (unangepasste geschwindigkeit bei überfreierender nässe, und missachtung der vorfahrt mit unfallfolge

was wär da so zu erwarten ?

probezeit scho lang rum, hab eigentlich schon 50 000 straßenKM runter..... und dann sowat....

Ähnliche Themen
12 Antworten
am 4. Februar 2008 um 14:05

Das würde ich definitiv nicht schreiben! Wenn du Angaben machen möchtest nur kurz das du wegen Glatteis trotz rechtzeitigem Bremsversuch und von vornherein mit deutlich geringer Geschwindigkeit nicht mehr rechtzeitig zum stehen gekommen bist.

Mit allem anderen reitest du dich da nur in etwas hinein. Gelaber von PKW nicht Verkehrssicher zum Zeitpunkt würde ich lassen.

Wenn man schon unbedingt Angaben bei der Polizei machen will (was ich nie machen würde, weil es IMMER zu deinem Nachteil ist) dann sollte man sich sehr kurz fassen und jedwede Erklärungen unterlassen.

Ach ja es ist nicht Pflicht zu streuen, es ist deine Pflicht dich an die Witterungsverhältnisse mit deiner Fahrweise anzupassen um eben das zu verhindern was dir passiert ist. Und es ist deine Pflicht dein PKW in einem Verkehrstüchtigen Zustand zu halten. Laut deinem Text warst du zu beidem nicht in der Lage.

Wie gesagt lass den Text bleiben, bis jetzt haben die nur einen Unfall wegen Glätte. Und mehr können die nicht beweisen. Mit deinem Text gibst du denen eine Steilvorlage da doch so einiges zu beweisen. Und machen so aus einem ärgerlichen Unfall für den keiner viel konnte eine Fahrlässigkeit.

am 4. Februar 2008 um 14:22

Wahre Worte!!!

Kann mich meinem Vorredner nur anschließen.Je weniger man sagt desto besser.Am besten gar nix.

ODER man kennt sich mit der Materie sehr gut aus.Anwälte tun das.

wenn du den Text so abgibst, dann reitest du dich noch viel mehr in die Scheiße.

Ich mein als Fahrer hast du halt immer dafür zu sorgen, dass dein Fahrzeug verkehrssicher ist.

Und einen Brems- und Traktionstest führt man nicht auf öffentlichen Straßen durch.

Klar jeder bremst mal kurz um zu gucken ob es glatt ist.

Aber ein Jurist würde dir da unterstellen mehrere Vollbremsungen im Straßenverkehr grundlos durchgeführt zu haben, das kann er dann im Zweifelsfall als Nötigung und Verkehrsgefährdung auslegen.

Du darfst auch auf keinen Fall sagen, dass nicht zu rechnen war mit Glatteis. Damit musst du im Winter prinzipiell immer rechnen.

Was ist Normal/Gemäßigte Geschwindigkeit bei dir? Der Jurist würde hier so argumentieren dass deine "Normal" Geschwindigkeit rasen bedeutet. Und anscheinend warste auch zu schnell, sonst wär ja nix passiert ;)

Für die "Mitarbeiter der Stadt" mag es vielleicht Pflicht zu sein die Straßen zu streuen und zu räumen, aber die können ja nicht wenn irgend wo Blitzeis auftritt sofort sämtliche Straßen streuen, oder sollen sie jedes mal wenn es glatt werden könnte Tonnenweise Salz streuen?

 

Also ich will dich jetzt nicht persönlich angreifen, aber du stellst den Unfall so dar, als ob du der allerletzte ist, der evtl. was falsch gemacht haben könnte.

Themenstarteram 4. Februar 2008 um 14:30

ok, danke, genau so hab ich mir das auch schon gedacht, scheint wohl doch in allen dingen gleich zu sein *nix zugeben/schnautze halten*.........

kann jemand sagen was da so an strafe auf mich zukommt ? solangs nur geld is, is es mir eigentlich egal, nur ich hätte ungern punkte ( rein persönliche gründe xD )

mal angenommen, man fährt auf der AB und ich hab nen motorschaden und bleib steht,

dann is mein auto ja auch im sack, bekomm ich denn auch ne strafe ?

Zitat:

Original geschrieben von levi88

kann jemand sagen was da so an strafe auf mich zukommt ?

was wird dir vorgeworfen...? sollte eigentlich auch im anhörungsbogen stehen...

Zitat:

Original geschrieben von levi88

bekomm ich denn auch ne strafe ?

wenn du da auto auf nem unmöglichen punkt abstaellst, obwohl es ohne weiteres möglich gewesen wäre das auto woanders zum stehen zu bringen kann dir auch dafür eine strafe aufgebrummt werden.....

falls du darauf anspielst, dass du weil dein abs nicht richtig funktionierte straffrei aus der sache rausgehen willst, lass es lieber! dieser schuss kann ganz schön gewaltig nach hinten losgehen, und dann sind die punkte noch dein kleinstes und billigstes problem.....

 

Themenstarteram 4. Februar 2008 um 15:00

steht eigentlich oben was mir vorgeworfen wird, aber hier nochmal übersichtlicher:

Verkehrsordnungswidrigkeiten:

Sie fuhren bei schlechten sicht- oder wetterverhältnissen mit nicht angepasster geschwindigkeit. es kam zum unfall.

2. sie missachteten die vorfahrt des bevorrechtigten fahrzeugs. es kam zum unfall.

Zitat:

Original geschrieben von levi88

Sie fuhren bei schlechten sicht- oder wetterverhältnissen mit nicht angepasster geschwindigkeit. es kam zum unfall.

50€ (zzgl. 25,6€ bearbeitungsgebühr), 3punkte, a-verstoß

Zitat:

Original geschrieben von levi88

2. sie missachteten die vorfahrt des bevorrechtigten fahrzeugs. es kam zum unfall.

50€ (zzgl. 25,6€ bearbeitungsgebühr), 3punkte, a-verstoß

da die beiden verstöße wohl zusammengefasst werden, wirst du also neben den 50€ strafe (zzgl. rd. 25e bearbeitungsgebühr) noch 3punkte bekommen, und wenn du noch in der probezeit bist, solltest du schonmal rd. 250-400€ für ein aufbauseminar sparen icl. probezeitverlängerung um 2jahre...

 

Themenstarteram 4. Februar 2008 um 15:24

ach mist, doch punkte....

probezeit hab ich zum glück schon lange rum, nervt mich nur, weil ich bisher eben NULL hatte, und auch nicht vorhatte so schnell welche zu bekommen.

3 oder 4 jahre verfallen 2 punkte, richtig ? oder alle ? so genau hab ich des leider nicht mehr im kopf.

/edit: google war mein freund, doch nur 2 jahre und dann verfallen alle :) sofern man sich keine weiteren einfängt :)

zum thema motorschaden.

Ein Motorschaden ist nicht wirklich vorherzusehen und ist auch kein Bestandteil der Sicherheitssysteme.

Wenn Sicherheitsrelevante Teile wie eben Bremsen oder auch Reifen nicht in Ordnung sind, wirst du garantiert dafür belangt.

Mal davon abgesehen, ich will dir jetzt nicht vorwerfen dass du lügst, aber es hört sich eben verdammt unglaubwürdig an, dass genau in dem Moment das ABS versagt und vorher hat natürlich alles funktioniert. Da wärst du dann ziemlich in Beweisnot...

am 4. Februar 2008 um 17:17

Wenn du keine Punkte haben möchtest solltest du jetzt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrechts gehen.

Fachanwalt für Verkehrsrecht wäre natürlich ideal. Ich würde das Geld ohne Rechtschutzversicherung allerdings nicht investieren da es sehr unsicher ist ob dich der Anwalt zu 100% rausboxen kann. Dann haste auch noch die Anwaltskosten mit oben drauf und das ganze dauert dann ewig.

Die 3 Punkte sind doch in 24 Monaten wieder weg (anders wie bei Säuferpunkten 5 Jahre). In dieser Zeit schön low fahren und vor allem keine Blitzerpunkte einfangen. Sonst summiert es sich schnell nach oben...

Zitat:

Original geschrieben von brainticket999

Dann haste auch noch die Anwaltskosten mit oben drauf und das ganze dauert dann ewig.

was dann auch irgendwo zwischen 700-1500€ liegen dürfte....

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B5
  7. nach unfall brief von bullen!