Nach selbstverschuldetem Unfall: Gutachter der Gegenseite möchte mit mir direkt abrechnen
Hallo,
anfang Dezember hatte ich einen durch mich verursachten Auffahrunfall. Diesen meldete ich meiner Haftpflichtversicherung. Bis auf die Neuberechnung des SFR hörte ich danach weder etwas von meiner Versicherung noch vom Unfallgegner.
Nun erhielt ich ein Schreiben von einem Gutachter, der sich als vom Unfallgegner bestellter Gutachter vorstellte und mitteilte, dass von den Gutachterkosten in Höhe von 800 € nur 680 € von meiner Versicherung überwiesen wurden.
Die Erklärung meiner Versicherung wurde als "Unbegründete Ausrede" "gewertet" und deshalb fordert man nun den Restbetrag von 120 € + 50 € zusätzlich angefallene Bearbeitungskosten nun direkt von mir ein und ich solle mich bzgl. Erstattung direkt an meine Versicherung wenden.
Was mich an der Sache wurmt:
1. Eine Rechnung / Zusammensetzung der Kosten liegt mir nicht vor
2. Die "Unbegründete Ausrede" wurde nicht weiter ausgeführt
Ich will zwar nicht, dass der Unfallgegner auf irgendwelchen Kosten sitzenbleibt aber ich frage mich, ob es klug ist, hier die Forderung selber zu bezahlen. Klar werde ich versuchen die "unbegründete Ausrede" von meiner Versicherung zu erfragen und mir dort auch weiteren Rat holen aber ist dieses Vorgehen in irgendeiner Weise gerechtfertigt? Wozu habe ich denn eine Haftpflichtversicherung wenn diese im Schadensfall dem Unfallgegner nicht alle Kosten erstattet? Bzw. muss sich der Sachverständige nicht mit der Versicherung streiten?
Beste Antwort im Thema
So Peter, jetzt ich mal, denn langsam schießt du über das Ziel hinaus.
Ers mal verkauft der BVSK keinen seinen Mitgileder.
Es ist jedem freigestellt, sich an das Honorartableau zu halten oder nicht.
Machst du es nicht, ist das OK.
Aber dann höre hier bitte auf, andere Berufkollegen, die du nicht kennst zu verunglimpfen, so wie diese Pseudo- Juristen auf diesem Blog, die sich als angebliche Sachverständige für nichts zu schade sind und sogar Rechtsanwälte, welche wirklich etwas von Ihrem Fach verstehen auf das übelste zu beleidigen , wenn konträre Meinungen zur Diskussion stehen.
Und wenn du hier schon von "Größe" sprichst, mein lieber, wie viele "Sachverständige" stolpern denn in diesem Blog herum?
Sind es 10 oder sogar vieleicht 20? Und wie viele davon mit einem Doppel oder sogar dreifach Account ?
Und das ist jetzt der Nabel der Schadenregulierungs- Rechtsprechung oder wie ?
Und die bewegen also was ? Was denn außer die Lachmuskeln beim geneigten Leser.... 🙄
Peter, vertrete hier ruhig deine Meinung, aber höre bitte auf hier zu suggerien, das die Meinungen dieser "Experten" in der Schadenwelt irgend ein Gewicht haben. Die machen sich da einfach nur lächerlich.
Die Beiräge der Juristen dort sind sicher lesenwert, keine Frage. Aber was diese Schreihälse (mit ganz wenigen Ausnahmen) dort verbal verzapfen ist wirklich unterste Schublade.
Im übrigen sicher auch einer der Gründe, warum MT auf diese Seite im WEB höchst sensibel reagiert.
108 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
😕Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ah, also doch nur der Versuch, die Unwissenheit oder finanzielle Schwäche des Schädigers auszunutzen.Hä?
Ich dachte, hinter dem Schädiger stünde stets sein potenter Versicherer und der von diesem mandatierte Superanwalt, so dass dem VN selbst dann keine Nachteile entstünden, wenn ausschließlich er verklagt würde!?
Richtig, deshalb schrieb ich ja "Versuch". Ich hätte "untauglicher Versuch" schreiben sollen. Aber dann hätte es noch polemischer geklungen. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Ich habe dich so verstanden (und verstehe dich auch jetzt noch so), dass eure Kunden, soweit eben dir bekannt, noch nie wegen noch offenstehender SV-Forderungen separat verklagt wurden - weil ihr keinen Anlass dazu gegeben habt!?Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Nein, ich habe noch nie einen Prozess wegen eines SV-Honorars geführt. Was hat das jetzt mit dem von Dir zitierten Absatz zu tun?Ich hatte durchaus schon mit Anwälten zu tun, die den Kunden und nicht uns verklagt haben, weil sie z.B. mit Haftungsquoten oder anderen Schadenspositionen nicht einverstanden waren.
Das Ergebnis war aber immer wie oben von mir beschrieben: Keine Besonderheit bei der Prozessführung und kein Kunde stand deswegen je im Regen.
Wieder richtig: Wir führen -jedenfalls soweit ich das überblicke- keine Prozesse wegen überhöhter SV-Honorare. Ausnahmen mag es geben. Das ist dann eine Frage des Einzelfalls.
Ich kann mich persönlich an eine Hand voll Akten erinnern, in denen die Forderungen so absurd waren, dass man sie nicht mehr "einfach so" zahlen konnte.
Hier hat aber das klärende Gespräch mit dem SV jedes Mal zu einer vernünftigen Lösung geführt, mit der beide Seiten leben konnten.
Ich würde aber keine Hand dafür ins Feuer legen, dass diese Regulierungspraxis auf Dauer Bestand hat. Stichwort "Der Krug geht so oft zum Brunnen..."
Lass nur immer neue SV auf den Markt drängen, die ihr Heil darin sehen, schlampige Kostenvoranschläge für Bagatellschäden als "Kurzgutachten" für 350 EUR zu verkaufen oder ihre persönliche Preisgestaltung mit der Formel "jährliche Erhöhung = Inflationsrate * 10" 😉 vornehmen und ich gebe uns beiden noch ein Jahr, bis dieser Beitrag hier überholt ist.
Zitat:
Zitat:
Hältst du in den (anderen) Fällen, in denen nicht ihr, sondern eure Kunden verklagt wurden, die für die Gegenseite tätigen RAe für Flachpfeifen, die bloß danach strebten, einen Keil zwischen euch und euren Kunden zu treiben?
Ich würde das so nie sagen. Vielleicht sind sie aus ihrer Sicht damit erfolgreich.
Ich halte, wie gesagt, das Vorgehen für rechtlich unsinning und insgesamt für unsouverän. Wenn der Mandant es aber so will -sv.p.s. hat ja zwischenzeitlich bestätigt, was ich geschrieben habe: das Vorgehen dient dazu, dem Schädiger vor Augen zu führen, wie schlecht sein Versicherer -aus Sicht desjenigen, der Geld von ihm will- ist.
Und nochmal: Im Rahmen ordentlicher Mandatsführung wird der Rechtsanwalt das von sich aus kaum tun, weil er nach den Regeln der Kunst immer den potentiell finanzkräftigsten Gesamtschuldner zu verklagen hat.
Zitat:
Ansonsten klingt das von dir Geschriebene ja durchaus "beruhigend".
Könntest du vllt mal ´ne "Blacklist" ausgeben, bei welchen Versicherern man womöglich nicht so umsorgt wird ... 😁😁🙂
Nein, mit Sicherheit nicht. 😁
Zitat:
Original geschrieben von mik101
Dann beantworte doch mal, weshalb Du nicht den Schädiger und den Versicherer direkt verklagst? *Der normal handelnde Schädiger als Beklagter wird die Klage an den Versicherer reichen und dieser wird, sofern er den Prozeß führen will, form- und fristgerecht Klageerwiderung einreichen. Gesamtschuldnerisch mit dem Beklagten.**
Willst Du etwa nur die rechtliche Unkenntnis eines laienhaften Beklagten ausnutzen, der schon denkt "oh, die Forderung wird schon berechtigt sein, lieber schnell ausgleichen" oder steckt eine andere Taktik hinter diesem Vorgehen? Dann teile dies der Allgemeinheit hier doch bitte mit ***
Zu *: Ich klage gegen den Schädiger und
das immer erst nach erfolglosem Aufforderngegenüber dessen Versicherer. Wieso soll ich mich als Rechnungssteller mit einer zahlungsunwilligen Partei die aus reiner Gewinnsucht handelt rum ärgern!?!
Zu **: Wird ihm nichts nutzen, glaub mir!
Zu ***: Dafür kann er sich ja an einen Anwalt wenden und steht dann rechtlich gesehen auf der selben Stufe! Gleicht er vorher den durch ihn angerichteten Schaden aus, ist das OK. Ich glaube kaum das Du gern hinter dem Dir zustehenden Geld her läufst!?!
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
ich lasse mittlerweile regelmäßig die VN´s verklagen. Einmal aus dem Grund um ihnen das Regulierungsverhalten ihres ach so *tollen* Versicherers vor Augen zu führen und dann aus prozesstaktischen Gründen und Du wirst wissen was ich damit meine. Meine Erfolgsquote gibt mir dabei Recht und die liegt bei 99%.
Was ist denn "Erfolg" in diesem Zusammenhang?
Dass der Kunde seine Versicherung wechselt?
Ich wage zu behaupten, dass Du das kaum erfahren wirst, insbesondere, wenn er sie nicht wechselt.
Oder ist Erfolg, dass Du Dein Geld bekommst?
Dann verrate uns doch bitte, in wie vielen Fällen von den 99% die Zahlung auch wirklich abschließend vom Schädiger persönlich kommt, ohne dass sein Versicherer (offensichtlich für Dich oder intern auf das Konto des Kunden) die Zahlungen übernimmt.
Ich vermute, in beiden Fällen geht die Quote bzw. das Delta zwischen Deinem Vorgehen und dem normalen Vorgehen, nämlich alle Gesamtschuldner zu verklagen, gegen 0.
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Zu *: Ich klage gegen den Schädiger und das immer erst nach erfolglosem Auffordern gegenüber dessen Versicherer. Wieso soll ich mich als Rechnungssteller mit einer zahlungsunwilligen Partei die aus reiner Gewinnsucht handelt rum ärgern!?!Zitat:
Original geschrieben von mik101
Dann beantworte doch mal, weshalb Du nicht den Schädiger und den Versicherer direkt verklagst? *Der normal handelnde Schädiger als Beklagter wird die Klage an den Versicherer reichen und dieser wird, sofern er den Prozeß führen will, form- und fristgerecht Klageerwiderung einreichen. Gesamtschuldnerisch mit dem Beklagten.**
Willst Du etwa nur die rechtliche Unkenntnis eines laienhaften Beklagten ausnutzen, der schon denkt "oh, die Forderung wird schon berechtigt sein, lieber schnell ausgleichen" oder steckt eine andere Taktik hinter diesem Vorgehen? Dann teile dies der Allgemeinheit hier doch bitte mit ***
Zu **: Wird ihm nichts nutzen, glaub mir!
Zu ***: Dafür kann er sich ja an einen Anwalt wenden und steht dann rechtlich gesehen auf der selben Stufe! Gleicht er vorher den durch ihn angerichteten Schaden aus, ist das OK. Ich glaube kaum das Du gern hinter dem Dir zustehenden Geld her läufst!?!
Hinter berechtigten Forderungen läuft niemand gerne her, kommt aber in der Praxis doch ab und an vor.
Du hast trotz allem immer noch nicht die Frage beantwortet, warum Du ausschließlich den Schädiger "alleine" verklagst. Und natürlich ist es nicht sinnlos, wenn der VN die ihm zugestellte Klage an seinen Versicherer weiter gibt. Dazu ist er alleine schon von den Versicherungsbedigungen verpflichtet und darauß ergibt sich die gesamtschuldnerische Haftung.
Es bleibt einfach der Eindruck bestehen "Hauptsache die Rechnung ist beglichen, auch wenn möglicherweise nicht berechtigt"
Ähnliche Themen
Hafi,
mich interessiert es nicht die Bohne ob ein Schädiger anschließend seine Versicherung wechselt oder nicht. Abgesehen davon ist es im jährlichem Wechselwahn eh nicht klar heraus zu kristallisieren weswegen er wirklich wechselt. So einfach ist das!
Und für mich und alle Geschädigten ist es doch als Erfolg zu werten das ich das mir zustehende Geld, in meinem Fall mein Honorar, erhalten habe. Oder siehst Du das anders!?! Wer es letztendlich ausgleicht ist mir eben so Latte wie das Wechseln des Schädiger´s seines Versicherer´s oder ob dieser bei dem bleibt. Und auch das ist SO einfach, gell!
mik101,
die Frage wurde beantwortet!
Zitat:
Zu *: Ich klage gegen den Schädiger und das immer erst nach erfolglosem Auffordern gegenüber dessen Versicherer. Wieso soll ich mich als Rechnungssteller mit einer zahlungsunwilligen Partei die aus reiner Gewinnsucht handelt rum ärgern!?!
und
Zitat:
Es bleibt einfach der Eindruck bestehen "Hauptsache die Rechnung ist beglichen, auch wenn möglicherweise nicht berechtigt"
Und unterlasse es bitte hier zu unterstellen das Forderungen nicht berichtigt sein können! Hier geht es darum das berechtigte Forderungen nicht oder nicht vollständig ausgeglichen werden und sich der SV an den Schädiger wendet.
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Und unterlasse es bitte hier zu unterstellen das Forderungen nicht berichtigt sein können! Hier geht es darum das berechtigte Forderungen nicht oder nicht vollständig ausgeglichen werden und sich der SV an den Schädiger wendet.
Vorsehen!
Ob eine Forderung gerechtfertigt ist, entscheidet nicht der SV.
Eine bestrittene Forderung ist "gerechtfertigt", wenn ein
rechtskräftigesUrteil sie bestätigt. Nicht vorher.
Also wäre es schön, wenn Du nicht den Eindruck erwecken würdest, dies träfe auf alle Forderungen zu, die ein Versicherer nicht ausgleicht.
Ob das für Deine Honorarprozesse stimmt, kann ich nicht beurteilen (s.o.). Für die Summe aller Forderungen stimmt es nicht.
Hafi,
jetzt erweckst Du allerdings den Eindruck das die meisten Forderungen von Sachverständigen nicht gerechtfertigt sind und versuchst mittels immer wieder kehrenden suggestiver Vorhaltungen dieses zu unterstreichen. Dabei verdrängst Du bewusst das der geneigte User beim Lesen das erkennt und auch die von mir gegebenen Antworten richtig deutet. Auch wenn Du immer wieder das selbe in den Raum stellst wird es nicht richtiger oder glaubwürdiger sondern zeigt nur auf das Deine *Munition* nichts anderes als Platzpatronen sind. Sorry für diese Ausage die unser eh schon angespanntes Verhältnis sicher weiter belasten wird, allerdings ist mir das auch sowas von egal 😉
Und selbstverständlich entscheidet der SV allein in welcher Höhe er seine Rechnung erstellt und nicht irgendein Versicherer der sich auf ominöse Absprachen beruft. Klar sollte sein das überzogene Rechnungen keinen Bestand vor Gericht haben werden, dass sind allerdings die wenigsten Rechnungen von seriös arbeitenden Sachverständigen die trotzdem von Versicherung immer wieder und das tagtäglich mit gewinnsüchtigem Verhalten von einigen Versicherern gegängelt werden.
Weiter wird mich hier niemand mit irgendwelchen haltlosen Unterstellungen oder falschen Rechtsansichten aus der Reserve locken können.
@ sv: es freut mich für dich persönlich, wenn deine Kunden keine mitschuld an Verkehrsunfällen trifft und deren sämtliche Forderungen, und wenn auch erst nach deiner Mahnung, beglichen bekommen.
Oh verdammt, ich habe den smilie hinter dem Text vergessen. Und dem aufmerksamen Leser entgeht nicht, dass dieser Blog nicht einzig auf sv Honorare abzielt sondern generell auf zivilrechtliche Ansprüche.
Sv, bitte teile mit deinen Kfz Versicherer mit, du hast mich mit deinem Fahrzeug geschädigt nur weißt noch nichts davon. Ich reiche dort meine Belege ein und werde diese nach deiner rechtsauffasung ohne Prüfung ausgeglichen bekommen 😉
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Hafi,jetzt erweckst Du allerdings den Eindruck das die meisten Forderungen von Sachverständigen nicht gerechtfertigt sind
Lies bitte meine Beiträge richtig, bevor Du sie kommentierst.
Zitat:
und versuchst mittels immer wieder kehrenden suggestiver Vorhaltungen dieses zu unterstreichen. Dabei verdrängst Du bewusst das der geneigte User beim Lesen das erkennt und auch die von mir gegebenen Antworten richtig deutet. Auch wenn Du immer wieder das selbe in den Raum stellst wird es nicht richtiger oder glaubwürdiger sondern zeigt nur auf das Deine *Munition* nichts anderes als Platzpatronen sind.
Hab mir jetzt lang überlegt, ob ich dazu was schreiben soll und mich inhaltlich dagegen entschieden. Mag
dasjeder deuten wie er will.
Zitat:
Sorry für diese Ausage
Geschenkt.
Zitat:
die unser eh schon angespanntes Verhältnis sicher weiter belasten wird,
Im echten Leben kennen wir uns nicht und auch hier haben wir kein Verhältnis, weder belastet noch unbelastet.😎
Zitat:
Und selbstverständlich entscheidet der SV allein in welcher Höhe er seine Rechnung erstellt..
@Elk: Man kann es drehen und wenden wie man will. Die Sache wird immer wieder auf die Frage der Honorarhöhe reduziert. Wie ich gesagt habe...
Sag ich doch: Platzpatronen 😉
Du weißt das es so ist wie ich es darstelle und hier in diesem Thread geht es letztendlich auch nur um ein SV- Honorar.
Ja, natürlich glaube ich, dass Du das so machst, wie Du es hier darstellst: Schädiger persönlich verklagen, um das Honorar zu bekommen, das Du vom Versicherer nicht bekommen hast, weil Deine Rechnungen höher sind als der Maßstab, den er dafür anlegt.
Aber wenn Du offenbar ständig diesen Ärger hast und Dir von diesem Vorgehen mehr Erfolg versprichst, würde ich an Deiner Stelle eher mal darüber nachdenken, woran es liegt, dass Deine Rechnungen regelmäßig gekürzt werden. Und ob es aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht sinnvoller wäre, jede einzelne Rechnung so zu schreiben, dass sie nicht wieder "aneckt", damit man die gewonnene Zeit sinnvoll auf das "Kerngeschäft" verwenden kann.
Aber das muss ja auch jeder Selbständige selbst wissen.
Ob es einen verlässlichen Maßstab oder eine Bewertungsgrundlage dafür, wann ein SV-Honorar unangemessen ist, tatsächlich gibt, weiß ich nicht. Ist mir auch herzlich egal, solange ich mich damit nicht auseinandersetzen muss.
Leider seid ihr eben kein Organ der Rechtspflege, sondern Parteisachverständige, darum wird es auch in Zukunft keine verbindliche Gebührenordnung geben. Das wäre aber wohl für alle Beteiligten das Beste, weil das Theater dann ein Ende hätte und sich der Markt auch wieder konsolidieren würde. Gute SV bleiben an Bord. Beutelschneider suchen sich ein anderes Tätigkeitsfeld.
Hafi,
nochmals ganz langsam und zum mitschreiben.
Ich weiß das es euch Versicherungsleuten nicht passt wie einige SV und deren Rechtsanwälte gegen private Unternehmen, in dem Du anscheinst arbeitest, vorgehen.
Wie ich weiter vorn bereits bemerkt habe, mahne ich einmal nach einer ungerechtfertigten Kürzung einiger Versicherungen an und erst danach lasse ich die Arbeit einen Anwalt, und dieses sehr erfolgreich, erledigen.
Mich interessieren weder utopische Absprachen eines Berufsverbandes mit einem anderen privaten Unternehmen, und das sind Versicherungen nun einmal, eben so wenig wie sonstige erfundene Maßstäbe die immer wieder eurer Seit´s ins Feld geworfen werden. Die geführten Prozesse geben mir da gottlob Recht! Leider wird seit kurzem immer schon schön brav mein gefordertes Honorar ausgeglichen, dass sich im übrigen im Rahmen dessen bewegt was hier üblich ist. Das habe ich auch in Form eines Pamphlets, dass nur mal eben 2.500 Euro den Versicherer gekostet hat, vorliegen. Ich würde nämlich gern weitere Prozesse führen, so schnell kann ich, wie Du es so schön sagst, im Kerngeschäft nicht zusätzliches Geld verdienen wie mir die Verzugszinsen einbringen.
Leider suggeriert ihr Versicherungsseitig immer wieder das es zum Wohle der Versichertengemeinschaft sei. Wenn man sich allerdings die völlig unnötigen Prozesse anschaut... Weit über 1.000 gegen diese Gemeinschaft ergangene Urteile sprechen Bände und es werden eher mehr wie weniger.
Und zu guter Letzt: Seit wann darf ein andere bestimmen was ich zu verdienen habe!?! Das erkläre mir doch einmal.
Zitat:
Original geschrieben von mik101
Wenn Ansprüche auf dem Klageweg geltend gemacht wurden, werden diese nach rechtskräftigem Urteil anstandslos ausgekehrt. Selbst wenn der Kunde / Schädiger alleine verklagt wird, obliegt dem Versicherer immer noch die Prozeßführungsvollmacht und vertritt den VN gesamtschuldnerisch.
Nur zur Info:
Wenn der Kunde/Schädiger alleine verklagt wird, kann der Kunde/Schädiger keine Prozessführungsvollmacht der Versicherung erteilen. Folgt aus § 79 ZPO. Versicherung kann jedoch dem Kunden/Schädiger einen Rechtsanwalt bezahlen.
O.
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Hafi,nochmals ganz langsam und zum mitschreiben.
Mich interessieren weder utopische Absprachen eines Berufsverbandes mit einem anderen privaten Unternehmen, und das sind Versicherungen nun einmal, eben so wenig wie sonstige erfundene Maßstäbe die immer wieder eurer Seit´s ins Feld geworfen werden.
Und wo wir gerade beim ganz langsamen Diktieren sind:
Was sind Kfz-Sachverständige, jedenfalls der Großteil, der nicht öffentlich bestellt und vereidigt ist?
Na, was sind die?
Richtig!! Private Kleinunternehmer.
Was unterscheidet sie also von anderen Unternehmen?
Wieder richtig!! Gaaaaar nix. Sie sind gewinnorientiert und das ist auch ihr gutes Recht.
Aber sie brauchen sich dann nicht wie Mutter Theresa aufzuführen.🙄
Zitat:
Ich würde nämlich gern weitere Prozesse führen, so schnell kann ich, wie Du es so schön sagst, im Kerngeschäft nicht zusätzliches Geld verdienen wie mir die Verzugszinsen einbringen.
Alles klar, 5,37 % p.a. aus den offenen Restbeträgen bringt Dir mehr als Gutachten zu schreiben. Dann läuft der Laden ja super. Kein Wunder hast Du Zeit für sowas...😁
Und zu den 1.000 Urteilen die die Sachverständigen tapfer erstritten haben:
Bei jährlich knapp vier Millionen KH-Schäden die die Versicherungsbranche reguliert, dürfte schnell jedem klar sein, welche Bedeutung diese Diskussion hat...🙄