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Nach selbstverschuldetem Unfall: Gutachter der Gegenseite möchte mit mir direkt abrechnen

Themenstarteram 8. Januar 2012 um 17:20

Hallo,

anfang Dezember hatte ich einen durch mich verursachten Auffahrunfall. Diesen meldete ich meiner Haftpflichtversicherung. Bis auf die Neuberechnung des SFR hörte ich danach weder etwas von meiner Versicherung noch vom Unfallgegner.

Nun erhielt ich ein Schreiben von einem Gutachter, der sich als vom Unfallgegner bestellter Gutachter vorstellte und mitteilte, dass von den Gutachterkosten in Höhe von 800 € nur 680 € von meiner Versicherung überwiesen wurden.

Die Erklärung meiner Versicherung wurde als "Unbegründete Ausrede" "gewertet" und deshalb fordert man nun den Restbetrag von 120 € + 50 € zusätzlich angefallene Bearbeitungskosten nun direkt von mir ein und ich solle mich bzgl. Erstattung direkt an meine Versicherung wenden.

Was mich an der Sache wurmt:

1. Eine Rechnung / Zusammensetzung der Kosten liegt mir nicht vor

2. Die "Unbegründete Ausrede" wurde nicht weiter ausgeführt

Ich will zwar nicht, dass der Unfallgegner auf irgendwelchen Kosten sitzenbleibt aber ich frage mich, ob es klug ist, hier die Forderung selber zu bezahlen. Klar werde ich versuchen die "unbegründete Ausrede" von meiner Versicherung zu erfragen und mir dort auch weiteren Rat holen aber ist dieses Vorgehen in irgendeiner Weise gerechtfertigt? Wozu habe ich denn eine Haftpflichtversicherung wenn diese im Schadensfall dem Unfallgegner nicht alle Kosten erstattet? Bzw. muss sich der Sachverständige nicht mit der Versicherung streiten?

Beste Antwort im Thema

So Peter, jetzt ich mal, denn langsam schießt du über das Ziel hinaus.

 

Ers mal verkauft der BVSK keinen seinen Mitgileder.

 

Es ist jedem freigestellt, sich an das Honorartableau zu halten oder nicht.

 

Machst du es nicht, ist das OK.

 

Aber dann höre hier bitte auf, andere Berufkollegen, die du nicht kennst zu verunglimpfen, so wie diese  Pseudo- Juristen auf diesem Blog, die sich als angebliche Sachverständige für nichts zu schade sind und sogar Rechtsanwälte, welche wirklich etwas von Ihrem Fach verstehen auf das übelste zu beleidigen , wenn konträre Meinungen zur Diskussion stehen.

 

Und wenn du hier schon von "Größe" sprichst, mein lieber, wie viele "Sachverständige" stolpern denn in diesem Blog herum?

 

Sind es 10 oder sogar vieleicht 20? Und wie viele davon mit einem Doppel oder sogar dreifach Account ?

 

Und das ist jetzt der Nabel der Schadenregulierungs- Rechtsprechung oder wie ?

 

Und die bewegen also was ? Was denn außer die Lachmuskeln beim geneigten Leser.... :rolleyes:

 

Peter, vertrete hier ruhig deine Meinung, aber höre bitte auf hier zu suggerien, das die Meinungen dieser "Experten" in der Schadenwelt irgend ein Gewicht haben. Die machen sich da einfach nur lächerlich.

 

Die Beiräge der Juristen dort sind sicher lesenwert, keine Frage. Aber was diese Schreihälse (mit ganz wenigen Ausnahmen) dort verbal verzapfen ist wirklich unterste Schublade. 

 

Im übrigen sicher auch einer der Gründe, warum MT auf diese Seite im WEB höchst sensibel reagiert.  

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Zitat:

muss sich der Sachverständige nicht mit der Versicherung streiten?

Mit dem, der ihn beauftragt hat.

Das Problem ist, dass der SV bei einer richtigen Abtretung tatsächlich von dir den offen stehenden Betrag einfordern kann. 

 

man kann die Ansprüche gegen den 

 

-Halter 

-Fahrer 

-Versicherungsnehmer

-Versicherung

 

geltend machen.

 

Und wenn die Ansprüche abgetreten sind, kann er auch von dir den Betrag fordern.

 

Du solltest gleich morgen früh bei deiner Versicherung anrufen und den Vorgang schildern. Übermittele denen das Schreiben per Fax oder Mail. Dier Versicherung dient zur Abwehr unberechtigter und zur Regulierung berechtigter Ansprüche. 

 

Eventuell kann man das im Vorfeld klären. Ob die Rechnung tatsächlich gerechtfertigt ist oder nicht, kann dir hier ohne nähere Angaben leider sagen. 

 

Aber du solltest das nicht einfach so auf die leichte Schulter nehmen. Es gibt in der Tat schon Urteile, da wurden Versicherungsnehmer vom Gericht verurteilt Differenzbeträge aus SV Rechnungen zu begleichen.    

 

Berichte mal, was die Versicherung hier so dazu sagt. Wir helfen dir hir weiter, wenn wir das können.

 

Themenstarteram 8. Januar 2012 um 18:12

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Berichte mal, was die Versicherung hier so dazu sagt. Wir helfen dir hir weiter, wenn wir das können.

Mach ich, in meiner Verwunderung hatte ich das schon versucht in Erfahrung zu bringen aber ist ja schließlich Sonntag, da will weder das Schadenssystem meiner Versicherung arbeiten noch ich ;-)

Moin,

 

alle Forderungen aus dem Schadenfall mit Angabe der Schadennummer an die Vers. weiterleiten, nichts selber regulieren.

 

Grundsätzlich darf im Haftpflichtschadenfall keine eigene Regulierung erfolgen, weil dann die Haftpflichtvers. nicht mehr prüfen kann, ob die Ansprüche in der Höhe und überhaupt ersatzpflichtig sind.

 

Bei Selberregulierung ist Vers. von der Regulierung befreit und leistet keinen Ersatz.

 

Wie oben schon geschrieben, unberechtigte Ansprüche werden notfalls vor Gericht abgewehrt (RS Funktion zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen).

 

am 8. Januar 2012 um 19:02

Zitat:

Das Problem ist, dass der SV bei einer richtigen Abtretung tatsächlich von dir den offen stehenden Betrag einfordern kann.

Hm, was genau verstehst du denn unter einer richtigen Abtretung? flennmopp (TE) hat ja nicht erwähnt, dass der Schaden abgetreten wurde.

Hat der Geschädigte tatsächlich einen gesamtschuldnerischen Rechtsanspruch gegen die 4 von dir genannten Parteien? Das kann ich mir gar nicht vorstellen.

Ja, die hat er unter Umständen, (wir kennen die Abtretung ja leider nicht).

 

Die Abtretunng erfolgt ja auch nicht vom Versicherungsnehmer, hier flennmopp, sondern vom Anspruchsteller der Ansprüche.

 

Liegt eine Abtretung erfüllungshalber / Zahlungsanweisung vor, aus welcher hervorgeht, das der SV unwideruflich erfüllungshalber sein Honorar gegen den die oben genannten Personen oder Firmen (eine Versicherung ist auch eine Firma) im eigenen Namen geltend machen kann ist das so.

 

Deshalb sollte man das ja auch nicht auf die leichte Schulter nehmen.  

800€ für ein GA *WOW* kann ich nur sagen...

am 8. Januar 2012 um 21:33

@TE

Leite die Aufforderung des Sachverständigen an deinen Versicherer mit der Bitte um Klärung weiter.

 

Leider wird es immer mehr zur Unsitte, dass sich gegnerische Rechtsanwälte oder Sachverständige direkt an den Verursacher in der Hoffnung wenden, das erhobene Ansprüche - ob nun zu recht oder unrecht sei dahingestellt - schneller und in voller Höhe reguliert werden.

@xAKBx

das erklär doch einmal wieso es Unsitte ist wenn wir unsere Rechnung einfordern! Wenn einige Assekuranzen eine verdrehte Auffassung haben wie es mit der Liquidierung von ordnungsgemäßen erhobenen Rechnungen zu halten ist, kann es auch gut mal sein das der Schadenstifter selber zur Kasse gebeten wird wenn seine ach so tolle Versicherung der Meinung ist andere Unternehmen zu beschneiden.

Und Du und einige andere hier wissen mehr als genug das es in fast allen Fällen immer zu Gunsten des SV ausgeht, oder die Versicherung wacker vor einem Mahnverfahren, bzw. der Hauptverhandlung doch die fällige Rechnung vollständig ausgleicht und dann gegenüber ihres Kunden so tun als hätten sie ihn nur schützen wollen. Ich allein habe dieses Jahr nur 2,5 Ordner voll mit Bitte um Rücknahme der Klage und dem darauf folgendem Ausgleich meiner Rechnung mit unnötigen weiteren Kosten. Ich muss Dir nicht erklären was ein komplettes Mahnverfahren kostet, gell!

2,5 Ordner dieses Jahr schon? ;)

aber wie in doch jeder branche wird es auch *schwarze schafe* geben, die auch unter den SV versuchen werden mehr abzurechnen, da sie um die grundsätzlichkeit wissen.

vmtl. wird auch der eine oder andere SV mal vom weissen pferd/hut zum schwarzen outfit gewechselt haben um danach nen gruenen kittel zu tragen? *duck*

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

2,5 Ordner dieses Jahr schon? ;)

aber wie in doch jeder branche wird es auch *schwarze schafe* geben, die auch unter den SV versuchen werden mehr abzurechnen, da sie um die grundsätzlichkeit wissen.

vmtl. wird auch der eine oder andere SV mal vom weissen pferd/hut zum schwarzen outfit gewechselt haben um danach nen gruenen kittel zu tragen? *duck*

Danke für diese aufklärenden Worte und wenn ich den Danke- Button gefunden hätte, hätte ich den für Dich gedrückt ;)

Ach ja, Dich möchte ich sehen wenn Du nicht Dein Dir zustehenden Lohn / Gehalt / Provision vollständigen erhältst. "Ach nicht so schlimm, hab ja eh zuviel bekommen!" gell.

lieber sv-p.s,

mein hinweis galt in erster linie (jahr 2011/2012) einer frage, in der ich (hoffentlich) einen kleinen fehler vermutetet (auch mit ? gekennzeichnet hatte).

wenn du in 8 tagen :

Zitat:

Ich allein habe dieses Jahr nur 2,5 Ordner voll mit Bitte um Rücknahme der Klage und dem darauf folgendem Ausgleich meiner Rechnung mit unnötigen weiteren Kosten.

hast, ist das natuerlich sehr bedenklich, hatte ich im zutreffenden fall SO nicht fuer moeglich gehalten.

weiterhin habe ich mit keiner zeile DEINE oder abrechnungen der hier anwesenden SV in diskredit ziehen wollen.

an der grundsätzlichen moeglichkeit halte ich jedoch fest.

mfg

Sorry Harry,

Natürlich meinte ich 2011 und bei diesem Thema geht mir mehr als der Hut hoch. Wenn ich eine Büroangestellte einen halben Tag und das jeden Arbeitstag dafür bezahlen darf weil mittlerweile 5 Assekuranzen in betrügerischer Art und Weise mein Honorar kürzen...

 

*sorry* angenomen, da ja nur missverstaendnis.

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