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Mietwagen nach Unfall BMW x1 bekommen

Themenstarteram 12. März 2018 um 16:33

Moin Leute,

und zwar hatte ich einen Unfall mit meinem F20. Ein älterer Herr hat mir die Vorfahrt genommen und ist in mich rein geknallt. Jetzt war ich beim Freundlichen und den Wagen in die Werkstatt zu bringen und habe dafür als Leihwagen einen BMW X1 bekommen.

Jetzt wäre meine Frage warum ich denn einen X1 bekomme und keinen F20 oder sonstiges, weil die Versicherung kann ja sagen, dass es keine gleichwertigen Autos sind und der Freundliche ja ein günstigeres Auto hätte geben können.

Nicht dass die dann eine Differenzzahlung von mir haben wollen

Schöne Grüße

Dmitrij

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@guruhu schrieb am 12. März 2018 um 21:46:21 Uhr:

Weil deutsche Gerichte oft genug entschieden haben, dass sich der Geschädigte an sonsten einen Abzug für Eigenersparnis anrechnen lassen muss.

Und warum haben Gerichte so entschieden? Weil viele Richter bequem sind und sich keine eigenen Gedanken machen, wie die meisten hier auch.

Worin soll diese ominöse Eigenersparnis liegen? Die fixen Kosten, wie Steuer und Versicherung laufen weiter. Das Einzige, was man anführen kann, ist die "Schonung" des eigenen Autos während der Reparaturdauer, das heißt, die Lebenszeit des Autos verlängert sich z. B. um 5 Tage. Wenn man von einer durchschnittlichen Lebensdauer eines Autos von 15 Jahren ausgeht (tatsächlich ist sie länger), entspricht dies 0,09 %. Bei Mietwagenkosten von € 500,- macht das einen Betrag von € 0,45 aus!

Und Versicherungen kürzen dreist mehr als das 100 fache davon.

Zitat:

Dass dies nicht in deine Vorstellung passt nützt hier aber niemandem, selbst wenn deine Aussage in der Theorie sogar stimmen mag.

Um diesen Abzug zu umgehen ist "eine Klasse tiefer" nunmal der übliche Weg.

Das ist der übliche Weg von Versicherungen, zu bescheissen, das dies falsch ist habe ich oben vorgerechnet.

Ich habe übrigens noch keinen Richter erlebt, der einen Abzug vornahm, wenn man ihm diese Rechnung aufzeigt.

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Das hättest Du vorher den Händler fragen müssen, wie er den Leihwagen mit der Versicherung abrechnet.

Themenstarteram 12. März 2018 um 16:43

Also laut Gutachten hätte ich eine Nutzungsausfallentschädigung von 43 € pro Tag.

Ich hatte nochmal den Händler angerufen und er hatte mir gesagt dass es 2 gleichartige & in der selben Klasse befindende Autos wären. Aber ob das denn die Versicherung genauso sieht? Jemand schon die selbe Erfahrung gemacht?

Da keiner deine Versicherung kennt, wer soll da was sagen.

Am besten rufst du kurzfristig die Versicherung an und fragst, bevor es für dich richtig Geld kostet.

Übrigens, ein Händler weiß genau, daß es nur bei einer oder zwei Klassen drunter keine Zusatzkosten für den Kunden gibt.

Es sei denn er rechnet die niedrigeren Klassen ab.

Deshalb solltest Du ja nachfragen.

Denn, wenn die Rechnung in zwei Wochen kommt, ist es zu spät.

Themenstarteram 12. März 2018 um 17:13

Meine Versicherung hat doch damit nichts zutun da es ein Haftpflichtschaden ist.

Die gegnerische Versicherung ist soweit nicht bekannt da der Unfallverursacher ein Sixt Mietwagen gefahren ist.

Bei denen werde ich garantiert nicht anrufen da die mir 700 € vom Gutachten unterschlagen wollten, da die Reparatur bei BMW ja so teuer wäre und sie eine andere Vertragswerkstatt gefunden haben die das Auto günstiger reparieren - sogar eine technische Überprüfung haben die gemacht.

Ich rufe dann morgen gleich beim Händler an und lass mir das schriftlich geben, dass die beiden Autos sich in der selben Klasse befinden.

Nicht die selbe Klasse, sondern ein oder zwei darunter, zumindest was er bei der Versicherung abrechnet.

Sonst zahlst Du sicher drauf.

Kommt drauf an was BMW mit der Versicherung abrechnet. Rechnen die eine Klasse tiefer ab ist alles ok.

Ich habe auch schon eine Klasse höher gefahren und abgerechnet wurde die vorgehene Klasse. Nicht das Fahrzeug muss zählen, sondern die Kosten dafür.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 12. März 2018 um 18:21:04 Uhr:

Kommt drauf an was BMW mit der Versicherung abrechnet. Rechnen die eine Klasse tiefer ab ist alles ok.

Warum sollten die eine Klasse tiefer abrechnen? Dem Geschädigten steht ein Fahrzeug der gleichen Klasse zu und dies ist als Schadensersatz zu leisten.

Es ist eins dieser Versicherungsmärchen, dass nur ein klassentieferes Fahrzeug abgerechnet werden darf.

Leider wird dies auch hier im Forum seit Jahren regelmäßig propagiert.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 12. März 2018 um 21:28:30 Uhr:

Warum sollten die eine Klasse tiefer abrechnen?

Weil deutsche Gerichte (inkl. BGH) oft genug entschieden haben, dass sich der Geschädigte an sonsten einen Abzug für Eigenersparnis anrechnen lassen muss. Dass dies nicht in deine Vorstellung passt nützt hier aber niemandem, selbst wenn deine Aussage in der Theorie sogar stimmen mag.

Um diesen Abzug zu umgehen ist "eine Klasse tiefer" nunmal der übliche Weg.

 

Aber mal eine andere Frage: wenn wir bei BMW bleiben... Welche niedrigere Klasse als einem 1er hätte BMW denn bitte liefern sollen?

Zitat:

@guruhu schrieb am 12. März 2018 um 21:46:21 Uhr:

Weil deutsche Gerichte oft genug entschieden haben, dass sich der Geschädigte an sonsten einen Abzug für Eigenersparnis anrechnen lassen muss.

Und warum haben Gerichte so entschieden? Weil viele Richter bequem sind und sich keine eigenen Gedanken machen, wie die meisten hier auch.

Worin soll diese ominöse Eigenersparnis liegen? Die fixen Kosten, wie Steuer und Versicherung laufen weiter. Das Einzige, was man anführen kann, ist die "Schonung" des eigenen Autos während der Reparaturdauer, das heißt, die Lebenszeit des Autos verlängert sich z. B. um 5 Tage. Wenn man von einer durchschnittlichen Lebensdauer eines Autos von 15 Jahren ausgeht (tatsächlich ist sie länger), entspricht dies 0,09 %. Bei Mietwagenkosten von € 500,- macht das einen Betrag von € 0,45 aus!

Und Versicherungen kürzen dreist mehr als das 100 fache davon.

Zitat:

Dass dies nicht in deine Vorstellung passt nützt hier aber niemandem, selbst wenn deine Aussage in der Theorie sogar stimmen mag.

Um diesen Abzug zu umgehen ist "eine Klasse tiefer" nunmal der übliche Weg.

Das ist der übliche Weg von Versicherungen, zu bescheissen, das dies falsch ist habe ich oben vorgerechnet.

Ich habe übrigens noch keinen Richter erlebt, der einen Abzug vornahm, wenn man ihm diese Rechnung aufzeigt.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 12. März 2018 um 22:8:52 Uhr:

Und warum haben Gerichte so entschieden? Weil viele Richter bequem sind und sich keine eigenen Gedanken machen, wie die meisten hier auch.

Worin soll diese ominöse Eigenersparnis liegen? Die fixen Kosten, wie Steuer und Versicherung laufen weiter. Das Einzige, was man anführen kann, ist die "Schonung" des eigenen Autos während der Reparaturdauer, das heißt, die Lebenszeit des Autos verlängert sich z. B. um 5 Tage. Wenn man von einer durchschnittlichen Lebensdauer eines Autos von 15 Jahren ausgeht (tatsächlich ist sie länger), entspricht dies 0,09 %. Bei Mietwagenkosten von € 500,- macht das einen Betrag von € 0,45 aus!

Und Versicherungen kürzen dreist mehr als das 100 fache davon.

Ich Stimme mit den Zahlen zwar voll und ganz überein.

Es nützt nur halt leider nichts, wenn man eben nicht die Ausdauer, Lust, Zeit, Risikobereitschaft, Geld, (beliebigesanderesworteingügen) hat, um den Richtiger aus dieser bequemen Situation heraus zu holen.

Wie so oft im Leben zählt hier nicht das "warumwiesoweshalb", sondern nur die "Auswirkung".

 

Und so lange die Richter in Deutschland zu einem nicht unbeachtlichen Teil bequem, faul, dumm, blöd, versicherungsnah oder wie auch immer man es nennen will, sind sollte man eben eine Wagenklasse tiefer auswählen bzw. abrechnen lassen.

 

Natürlich kann man auch versuchen einen "unbequemen" Richter zu finden. Dieser Weg steht im Zweifel jedem offen. Mit Allen Vor-und Nachteilen. So lange der allgemeine Tonus aber ist, bei gleicher Klasse 3-15% abzuziehen, ist es fahrlässig einem TE, Der eher wenig Ahnung von der Materie hat, solche Ratschläge zu geben. Aber klar: bezahlen muss die Rechnung von uns am Ende niemand, von daher gehen solche Tipps leider schnell mal über die Lippen.

Ich tue mir die individuelle Rechnerei mit den tatsächlichen Kosten nicht an und akzeptiere die festgelegten Sätze für eine Nutzungsausfallentschädigung oder auch die aus Vereinfachungsgründen festgelegten Verrechnungsmodalitäten für eine Klasse tiefer. Und diese Vereinfachung liegt in meinem eigenen Interesse.

Es steht jedem frei, bei Unzufriedenheiten individuell seine persönlichen Ansprüche durchzusetzen.

RR, wo steht das denn wie genau abgerechnet werden darf, gibt es ein Gesetz oder eine Durchführungsverordnung oder was auch immer?

Ich kenne es seid über 35 Jahren nur so wie ich es geschrieben hatte. Und es war im Mietwagenersatzgeschäft bei allen die ich kenne gang und gäbe.

Es ist auch 1:1 ersatzfähig. Man muss nur einen plausiblen Grund darlegen, dass man im kokreten Bedarfsfall nunmal nicht mit weniger hinkommt.

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