Nach selbstverschuldetem Unfall: Gutachter der Gegenseite möchte mit mir direkt abrechnen

Hallo,

anfang Dezember hatte ich einen durch mich verursachten Auffahrunfall. Diesen meldete ich meiner Haftpflichtversicherung. Bis auf die Neuberechnung des SFR hörte ich danach weder etwas von meiner Versicherung noch vom Unfallgegner.

Nun erhielt ich ein Schreiben von einem Gutachter, der sich als vom Unfallgegner bestellter Gutachter vorstellte und mitteilte, dass von den Gutachterkosten in Höhe von 800 € nur 680 € von meiner Versicherung überwiesen wurden.

Die Erklärung meiner Versicherung wurde als "Unbegründete Ausrede" "gewertet" und deshalb fordert man nun den Restbetrag von 120 € + 50 € zusätzlich angefallene Bearbeitungskosten nun direkt von mir ein und ich solle mich bzgl. Erstattung direkt an meine Versicherung wenden.

Was mich an der Sache wurmt:

1. Eine Rechnung / Zusammensetzung der Kosten liegt mir nicht vor
2. Die "Unbegründete Ausrede" wurde nicht weiter ausgeführt

Ich will zwar nicht, dass der Unfallgegner auf irgendwelchen Kosten sitzenbleibt aber ich frage mich, ob es klug ist, hier die Forderung selber zu bezahlen. Klar werde ich versuchen die "unbegründete Ausrede" von meiner Versicherung zu erfragen und mir dort auch weiteren Rat holen aber ist dieses Vorgehen in irgendeiner Weise gerechtfertigt? Wozu habe ich denn eine Haftpflichtversicherung wenn diese im Schadensfall dem Unfallgegner nicht alle Kosten erstattet? Bzw. muss sich der Sachverständige nicht mit der Versicherung streiten?

Beste Antwort im Thema

So Peter, jetzt ich mal, denn langsam schießt du über das Ziel hinaus.

Ers mal verkauft der BVSK keinen seinen Mitgileder.

Es ist jedem freigestellt, sich an das Honorartableau zu halten oder nicht.

Machst du es nicht, ist das OK.

Aber dann höre hier bitte auf, andere Berufkollegen, die du nicht kennst zu verunglimpfen, so wie diese  Pseudo- Juristen auf diesem Blog, die sich als angebliche Sachverständige für nichts zu schade sind und sogar Rechtsanwälte, welche wirklich etwas von Ihrem Fach verstehen auf das übelste zu beleidigen , wenn konträre Meinungen zur Diskussion stehen.

Und wenn du hier schon von "Größe" sprichst, mein lieber, wie viele "Sachverständige" stolpern denn in diesem Blog herum?

Sind es 10 oder sogar vieleicht 20? Und wie viele davon mit einem Doppel oder sogar dreifach Account ?

Und das ist jetzt der Nabel der Schadenregulierungs- Rechtsprechung oder wie ?

Und die bewegen also was ? Was denn außer die Lachmuskeln beim geneigten Leser.... 🙄

Peter, vertrete hier ruhig deine Meinung, aber höre bitte auf hier zu suggerien, das die Meinungen dieser "Experten" in der Schadenwelt irgend ein Gewicht haben. Die machen sich da einfach nur lächerlich.

Die Beiräge der Juristen dort sind sicher lesenwert, keine Frage. Aber was diese Schreihälse (mit ganz wenigen Ausnahmen) dort verbal verzapfen ist wirklich unterste Schublade. 

Im übrigen sicher auch einer der Gründe, warum MT auf diese Seite im WEB höchst sensibel reagiert.  

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Zitat:

Original geschrieben von situ


...(keine Bagatelle - jemand fragte, was ich unter "Ruinieren" verstehe: Das hatte ich zwar schon mehrfach geschrieben, aber gern noch einmal: ...

"Jemand" hatte auch stets gelesen, was du mehrfach schon geschrieben hattest. Daher zielte die Aufforderung "Definiere RUINIEREN" auch darauf ab, dass es feste Grenzen des Ruiniertwerdens sicherlich nicht gibt, bzw. diese je nach persönlicher finanzieller Situation fließend sind. Manch einer ist (zumindest gefühlt) ruiniert, wenn er zu allem sonstigen Übel auch noch zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von z.B. 4.000,-€ verurteilt würde. Dich mag die ganze Problematik nur tangieren, wenn du ruiniert würdest, was für dich z.B. Zahlung einer lebenslangen Rente aus eigenen Mitteln bedeuten würde. Andere wären halt schon erbost, wenn sie trotz vermeintlichen Versicherungsschutzes 2.000,-€ aus eigenen Mitteln zu begleichen hätten.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Nein, gibt es nicht.

Hm, das verwundert auch nicht? Wie wir erfahren haben, würde es zur Zeit ja erst

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


... immer mehr zur Unsitte, dass sich gegnerische Rechtsanwälte oder Sachverständige direkt an den Verursacher in der Hoffnung wenden, das erhobene Ansprüche - ob nun zu recht oder unrecht sei dahingestellt - schneller und in voller Höhe reguliert werden.

Die bekannt gewordenen Urteile, in denen ein VN zur Leistung von Schadenersatz verurteilt wurde, waren sämtlich nur wenige Wochen alt. Ob für sie der dahinter stehende Versicherer trotz seiner vom Urteil abweichenden Auffassung sämtlich in die Regulierung eintritt, wissen wir nicht. Täte er es nicht, dürfte es noch einige Zeit dauern, bis man davon erfährt.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Und kein vernünftiger Rechtsanwalt wird für seinen Mandanten den Schädiger allein verklagen, gegen den im Zweifel ein möglicherweise positives Urteil mangels ausreichender Masse nicht in bare Münze umgesetzt werden kann.

Abgesehen davon, dass ich es auch für nicht angebracht halte, ggf. erstklassige RAe zu desavouieren, ließe sich ein "positives Urteil" ja nur dann für den Geschädigten NICHT in bare Münze umwandeln, wenn eben der hinter dem Schädiger stehende Haftpflichtversicherer seinen VN tatsächlich "im Regen stehen lässt".

Vertrauensfördernd, dass sich ein Versicherer ggf. mir gegenüber so NICHT verhielte, ist das NICHT. 😰🙁

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Abgesehen davon, dass ich es auch für nicht angebracht halte, ggf. erstklassige RAe zu desavouieren, ließe sich ein "positives Urteil" ja nur dann für den Geschädigten NICHT in bare Münze umwandeln, wenn eben der hinter dem Schädiger stehende Haftpflichtversicherer seinen VN tatsächlich "im Regen stehen lässt".

Vertrauensfördernd, dass sich ein Versicherer ggf. mir gegenüber so NICHT verhielte, ist das NICHT. 😰🙁

Das es keinen Sinn macht, nur den Schädiger zu verklagen, wird dem aufmerksamen Leser dieser Threads nicht entgangen sein. Interessant wäre es, wenn ein Geschädigter/Kläger auf einen Schädiger mit "krankem" Versicherungsverhältnis trifft, weil z.B. wegen fehlender Beitragszahlung kein Versicherungsschutz besteht. Der wird von seinem Versicherer sicherlich im Regen stehen gelassen und der Geschädigte/Kläger kann sich seinen wertlosen Titel (=Urteil) einrahmen und an die Wand hängen.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Abgesehen davon, dass ich es auch für nicht angebracht halte, ggf. erstklassige RAe zu desavouieren, ließe sich ein "positives Urteil" ja nur dann für den Geschädigten NICHT in bare Münze umwandeln, wenn eben der hinter dem Schädiger stehende Haftpflichtversicherer seinen VN tatsächlich "im Regen stehen lässt".

Vertrauensfördernd, dass sich ein Versicherer ggf. mir gegenüber so NICHT verhielte, ist das NICHT. 😰🙁

Das es keinen Sinn macht, nur den Schädiger zu verklagen, wird dem aufmerksamen Leser dieser Threads nicht entgangen sein. Interessant wäre es, wenn ein Geschädigter/Kläger auf einen Schädiger mit "krankem" Versicherungsverhältnis trifft, weil z.B. wegen fehlender Beitragszahlung kein Versicherungsschutz besteht. Der wird von seinem Versicherer sicherlich im Regen stehen gelassen und der Geschädigte/Kläger kann sich seinen wertlosen Titel (=Urteil) einrahmen und an die Wand hängen.

Und wenn sich der Kläger direkt an diese Versicherung wendet bekommt er sofort Geld, stimmt´s!!!

Nachtrag:

Wenn ich allerdings den Verursacher erfolgreich verklagt habe und dieser weder Geld noch Versicherungsschutz hat, habe ich zumindest einen Titel für 30 Jahre in der Hand! Diese Möglichkeit bleibt mir bei einer Klage gegen den Versicherung verwehrt, gell!

Seitens der Versicherer wird ja gern alles unternommen damit der Schädiger außen vor bleibt, damit die Leute bloß nicht erfahren was *ihr* Versicherer so treibt.

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s



Und wenn sich der Kläger direkt an diese Versicherung wendet bekommt er sofort Geld, stimmt´s!!!

Ja, sofern das Gericht den Versicherer zur Zahlung verurteilt

Nachtrag:

Wenn ich allerdings den Verursacher erfolgreich verklagt habe und dieser weder Geld noch Versicherungsschutz hat, habe ich zumindest einen Titel für 30 Jahre in der Hand!

Für den du dir allerdings nichts kaufen kannst.

Diese Möglichkeit bleibt mir bei einer Klage gegen den Versicherung verwehrt, gell!

Ja, da der Versicherer nach einem verlorenen Prozeß die Urteilssumme auskehrt und der Titel danach entwertet und wertlos wird

Seitens der Versicherer wird ja gern alles unternommen damit der Schädiger außen vor bleibt, damit die Leute bloß nicht erfahren was *ihr* Versicherer so treibt.

Würden die Schädiger vorher alles erfahren, gäbe es noch weit mehr Klagen u.a. auch von Sachverständigen

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Wenn wir insgesamt wieder zur Überschrift des Blogs kommen.

Wann ist es mal vorgekommen, dass ein Versicherer gesamtschuldnerisch nicht für die berechtigten zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten aufgekommen ist und der Kunde / Schädiger selbst die Kosten übernehmen mußte?

Wenn Ansprüche auf dem Klageweg geltend gemacht wurden, werden diese nach rechtskräftigem Urteil anstandslos ausgekehrt. Selbst wenn der Kunde / Schädiger alleine verklagt wird, obliegt dem Versicherer immer noch die Prozeßführungsvollmacht und vertritt den VN gesamtschuldnerisch.

Als Sachverständiger und / oder Rechtsanwalt darf unterstellt werden, dass bekannt ist, dass zum Teil berechtigte Ansprüche aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassung abgelehnt werden aber nach einem rechtskräftigtem Urteil ausgeglichen werden.

Hier immer zu unterstellen, die bösen Versicherer kürzen einfach alles und ohne Grund. Es soll schon Ansprüche gestellt worden sein, die dem Grunde als auch der Höhe nach unbegründet waren.

Bei der Rechtsfindung ist es nun mal nicht wie in der Mathematik, dass 1+1 zwei ergibt.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Das es keinen Sinn macht, nur den Schädiger zu verklagen, wird dem aufmerksamen Leser dieser Threads nicht entgangen sein.

Allein aufmerksames Lesen genügt halt nicht, die Zusammenhänge zu erkennen. 😁

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Interessant wäre es, wenn ein Geschädigter/Kläger auf einen Schädiger mit "krankem" Versicherungsverhältnis trifft, weil z.B. wegen fehlender Beitragszahlung kein Versicherungsschutz besteht. Der wird von seinem Versicherer sicherlich im Regen stehen gelassen und der Geschädigte/Kläger kann sich seinen wertlosen Titel (=Urteil) einrahmen und an die Wand hängen.

Da ich als VN ein "gesundes Versicherungsverhältnis" zu meinem VS pflege, ist diese Fallgestaltung für mich irrelevant.

Viel interessanter für mich ist, wie sich mein Versicherungsgeber verhält, wenn ich als Schädiger eines VUs vom Geschädigten aus prozesstaktischen Erwägungen allein auf Zahlung von Schadersatz verklagt würde, weil er dadurch eher einen (vollständigen) Schadenersatz erwartet. Obsiegt er, wäre ich - der im Hintergrund von meinem Versicherer mit der (mir womöglich sogar widerstrebenden) Auffassung vertreten würde, dass dem Geschädigten der von ihm beanspruchte Schadenersatz in der geforderten Höhe nicht zustünde - darauf angewiesen, dass mein Versicherer (entgegen seiner eigenen (Rechts-)Auffassung) das Urteil "frisst" und somit aus dem Gesamtschuldverhältnis für mich in die Leistung eintritt.

Tut er´s, war die Klage sinnbringend.
Tut er´s nicht, bleibt mir nichts anderes übrig, als eine Klage gegen meinen Versicherer anzustrengen. 😰😠

Auch ist es für einen Versicherer erwartungsgemäß "einfacher", nach einem ggf. für ihn negativen Urteil die Sache in die nächste Instanz zu bringen, wenn sein VN nicht in den Prozess involviert ist. Mir als seinem VN würde er hingegen nur schwerlich vermitteln können, dass "wir" nach dem nun nach bereits mehr als einem Jahr ergangenen erstinstanzlichen, "überraschenderweise" 🙄 negativen Urteil noch vor das Berufungsgericht ziehen sollten ...

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Da ich als VN ein "gesundes Versicherungsverhältnis" zu meinem VN pflege, ist diese Fallgestaltung für mich irrelevant.

Gut für Dich aber leider nicht immer der Fall. Daher bleibt das letztlich die einzige Konstellation, über die es sich ansatzweise lohnt, Gedanken zu machen.

Zitat:

Viel interessanter für mich ist, wie sich mein Versicherungsgeber verhält, wenn ich als Schädiger eines VUs vom Geschädigten aus prozesstaktischen Erwägungen allein auf Zahlung von Schadersatz verklagt würde, weil er dadurch eher einen (vollständigen) Schadenersatz erwartet.

Daran ist nichts "prozesstaktisch".

Der einzige Grund, der hierfür -von denen, die so vorgehen- zur Rechtfertigung dieses Vorgehens vorgetragen wird, ist, dass man so dem Versicherungsnehmer vor Augen führen will, was für einen unbrauchbaren Versicherer er sich gesucht hat.

Prozesstaktisches Vorgehen bedeutet aber, dass man die Möglichkeiten des Prozessrechts ausnutzt, um seinen Mandanten möglichst den größten prozessualen Erfolg zukommen zu lassen.

Im Rahmen eines unstreitig bestehenden Gesamtschuldverhältnisses nicht denjenigen Gesamtschuldner zu verklagen oder jedenfalls mitzuverklagen, der offenkundig der finanziell stärkste ist, ist keine besonders clevere Prozesstaktik, sondern schlichtweg dämlich und im schlimmsten Fall sogar -siehe oben: krankes VS-Verhältnis- sogar mit einem völligen Forderungsausfall für den Mandanten verbunden.

Als Mandant müsste man dann wohl den taktischen Anwalt wegen eines offenkundigen Beratungsfehlers angehen.

Allerdings sind oftmals die Mandanten, die das Vorgehen wünschen, selbst Initiatoren der Taktik. Wie gesagt: ein souveräner Anwalt wird das -im Mandanteninteresse und aus eigenen Haftungsgründen- nicht machen.

Zitat:

Obsiegt er, wäre ich - der im Hintergrund von meinem Versicherer mit der (mir womöglich sogar widerstrebenden) Auffassung vertreten würde, dass dem Geschädigten der von ihm beanspruchte Schadenersatz in der geforderten Höhe nicht zustünde - darauf angewiesen, dass mein Versicherer (entgegen seiner eigenen (Rechts-)Auffassung) das Urteil "frisst" und somit aus dem Gesamtschuldverhältnis für mich in die Leistung eintritt.

Tut er´s, war die Klage sinnbringend.
Tut er´s nicht, bleibt mir nichts anderes übrig, als eine Klage gegen meinen Versicherer anzustrengen. 😰😠

Nun wollen wir aber nicht vergessen, dass in die Missliche Lage der VN nicht von seinem Versicherer gebracht wurde, sondern vom Gegner, der sich dazu entschlossen hat, nicht den Versicherer zu verklagen, sondern den Kunden, obwohl es dafür keine rechtliche Notwendigkeit gibt.

Zitat:

Auch ist es für einen Versicherer erwartungsgemäß "einfacher", nach einem ggf. für ihn negativen Urteil die Sache in die nächste Instanz zu bringen, wenn sein VN nicht in den Prozess involviert ist. Mir als seinem VN würde er hingegen nur schwerlich vermitteln können, dass "wir" nach dem nun nach bereits mehr als einem Jahr ergangenen erstinstanzlichen, "überraschenderweise" 🙄 negativen Urteil noch vor das Berufungsgericht ziehen sollten ...

Dir mag es schwer zu vermitteln sein.

Dem "normalen" VN ist es völlig wurscht.

Die Berufung ist keine Tatsacheninstanz. Das bedeutet, dass der Kunde mit dem Prozess in zweiter Instanz noch weniger zu tun hat als in erster Instanz.

Sorry Elk, aber Du bildest hier wirklich absolut realitätsferne Szenarien. Schade eigentlich, da sonst nicht Deine Art...

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Prozesstaktisches Vorgehen bedeutet aber, dass man die Möglichkeiten des Prozessrechts ausnutzt, um seinen Mandanten möglichst den größten prozessualen Erfolg zukommen zu lassen.

Eine ggf. verkürzte Verfahrensdauer (wg. Verzicht auf eine Berufung) dürfte als Erfolg zu werten sein.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Im Rahmen eines unstreitig bestehenden Gesamtschuldverhältnisses nicht denjenigen Gesamtschuldner zu verklagen oder jedenfalls mitzuverklagen, der offenkundig der finanziell stärkste ist, ist keine besonders clevere Prozesstaktik, sondern schlichtweg dämlich und im schlimmsten Fall sogar -siehe oben: krankes VS-Verhältnis- sogar mit einem völligen Forderungsausfall für den Mandanten verbunden.

Bei Streitwerten im ggf. sogar niedrigen 3-stelligen Bereich sollte dieses Prozessrisiko aber überschaubar sein.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Allerdings sind oftmals die Mandanten, die das Vorgehen wünschen, selbst Initiatoren der Taktik. Wie gesagt: ein souveräner Anwalt wird das -im Mandanteninteresse und aus eigenen Haftungsgründen- nicht machen.

Darüber mag ich mir kein Urteil erlauben. Jedoch erscheint mir die Annahme, dass es jedem RA, der diesen Prozessweg bisher beschritt, an "Souveränität" mangelt, wenig realistisch.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Nun wollen wir aber nicht vergessen, dass in die Missliche Lage der VN nicht von seinem Versicherer gebracht wurde, sondern vom Gegner, der sich dazu entschlossen hat, nicht den Versicherer zu verklagen, sondern den Kunden, obwohl es dafür keine rechtliche Notwendigkeit gibt.

Sagtest Du nicht, dass Du noch

nie

einen "SV-Prozess" führtest? => Damit drängt sich auf, dass einige (andere) Versicherer zur misslichen Lage ihrer VN beigetragen haben.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Die Berufung ist keine Tatsacheninstanz. Das bedeutet, dass der Kunde mit dem Prozess in zweiter Instanz noch weniger zu tun hat als in erster Instanz.

Jau. Wer will nochmal, wer hat noch nicht. Bitte steigen sie ein. Das Karussel dreht sich weiter. Da kommt Freude auf. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Sorry Elk, aber Du bildest hier wirklich absolut realitätsferne Szenarien. Schade eigentlich, da sonst nicht Deine Art...

Schade Hafi, bis auf diese letzten beiden "Sätze" fand ich deinen "Diskussionsbeitrag" recht gut. 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Prozesstaktisches Vorgehen bedeutet aber, dass man die Möglichkeiten des Prozessrechts ausnutzt, um seinen Mandanten möglichst den größten prozessualen Erfolg zukommen zu lassen.
Eine ggf. verkürzte Verfahrensdauer (wg. Verzicht auf eine Berufung) dürfte als Erfolg zu werten sein.

Ah, also doch nur der Versuch, die Unwissenheit oder finanzielle Schwäche des Schädigers auszunutzen.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Allerdings sind oftmals die Mandanten, die das Vorgehen wünschen, selbst Initiatoren der Taktik. Wie gesagt: ein souveräner Anwalt wird das -im Mandanteninteresse und aus eigenen Haftungsgründen- nicht machen.
Darüber mag ich mir kein Urteil erlauben. Jedoch erscheint mir die Annahme, dass es jedem RA, der diesen Prozessweg bisher beschritt, an "Souveränität" mangelt, wenig realistisch.

Das Vorgehen an sich ist unsouverän. Das lässt durchaus einen Rückschluss zu. Entweder auf den Mandanten oder den Anwalt.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Nun wollen wir aber nicht vergessen, dass in die Missliche Lage der VN nicht von seinem Versicherer gebracht wurde, sondern vom Gegner, der sich dazu entschlossen hat, nicht den Versicherer zu verklagen, sondern den Kunden, obwohl es dafür keine rechtliche Notwendigkeit gibt.
Sagtest Du nicht, dass Du noch nie einen "SV-Prozess" führtest? => Damit drängt sich auf, dass einige (andere) Versicherer zur misslichen Lage ihrer VN beigetragen haben.

Den Satz verstehe ich wieder nicht.

Nein, ich habe noch nie einen Prozess wegen eines SV-Honorars geführt. Was hat das jetzt mit dem von Dir zitierten Absatz zu tun?

Ich hatte durchaus schon mit Anwälten zu tun, die den Kunden und nicht uns verklagt haben, weil sie z.B. mit Haftungsquoten oder anderen Schadenspositionen nicht einverstanden waren.

Das Ergebnis war aber immer wie oben von mir beschrieben: Keine Besonderheit bei der Prozessführung und kein Kunde stand deswegen je im Regen.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Ah, also doch nur der Versuch, die Unwissenheit oder finanzielle Schwäche des Schädigers auszunutzen.

😕

Hä?
Ich dachte, hinter dem Schädiger stünde stets sein potenter Versicherer und der von diesem mandatierte Superanwalt, so dass dem VN selbst dann keine Nachteile entstünden, wenn ausschließlich er verklagt würde!?

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Das Vorgehen an sich ist unsouverän. Das lässt durchaus einen Rückschluss zu. Entweder auf den Mandanten oder den Anwalt

Ich gehe davon aus, dass solche Verfahren auch von sehr versierten, honorigen RAe geführt wurden, die deine Auffassung so gar nicht teilen.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Nein, ich habe noch nie einen Prozess wegen eines SV-Honorars geführt. Was hat das jetzt mit dem von Dir zitierten Absatz zu tun?

Ich hatte durchaus schon mit Anwälten zu tun, die den Kunden und nicht uns verklagt haben, weil sie z.B. mit Haftungsquoten oder anderen Schadenspositionen nicht einverstanden waren.

Das Ergebnis war aber immer wie oben von mir beschrieben: Keine Besonderheit bei der Prozessführung und kein Kunde stand deswegen je im Regen.

Ich habe dich so verstanden (und verstehe dich auch jetzt noch so), dass eure Kunden, soweit eben dir bekannt, noch nie wegen noch offenstehender SV-Forderungen separat verklagt wurden - weil ihr keinen Anlass dazu gegeben habt!?

Hältst du in den (anderen) Fällen, in denen nicht ihr, sondern eure Kunden verklagt wurden, die für die Gegenseite tätigen RAe für Flachpfeifen, die bloß danach strebten, einen Keil zwischen euch und euren Kunden zu treiben?

Ansonsten klingt das von dir Geschriebene ja durchaus "beruhigend".
Könntest du vllt mal ´ne "Blacklist" ausgeben, bei welchen Versicherern man womöglich nicht so umsorgt wird ... 😁😁🙂

Eh, Elk und Hafi, könnt ihr beiden nicht mal mit den Blödsinn aufhören, wer soll sich denn so ein Schwachsinn durchlesen, wenn ihr unbedingt weiter philisophieren wollt, könnte es doch auch per PN zwischen Euch laufen. Ich denke die Mehrheit hier hat nichts davon.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Eh, Elk und Hafi, könnt ihr beiden nicht mal mit den Blödsinn aufhören, wer soll sich denn so ein Schwachsinn durchlesen, wenn ihr unbedingt weiter philisophieren wollt, könnte es doch auch per PN zwischen Euch laufen. Ich denke die Mehrheit hier hat nichts davon.

Der Einzige der Blödsinn schreibt bist Du Corsadiesel.

Diese Thematik hat durchaus einen tieferen Sinn und Hafi, ich lasse mittlerweile regelmäßig die VN´s verklagen. Einmal aus dem Grund um ihnen das Regulierungsverhalten ihres ach so *tollen* Versicherers vor Augen zu führen und dann aus prozesstaktischen Gründen und Du wirst wissen was ich damit meine. Meine Erfolgsquote gibt mir dabei Recht und die liegt bei 99%.

Die Wahrscheinlichkeit, das Kfz-Sachverständige potentielle Kunden verlieren, ist bei Klagen direkt gegen den Schädiger größer, als das Schädiger ihren Versicherer wechseln.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Die Wahrscheinlichkeit, das Kfz-Sachverständige potentielle Kunden verlieren, ist bei Klagen direkt gegen den Schädiger größer, als das Schädiger ihren Versicherer wechseln.

Ach ja... So willst Du das den User´n hier suggerieren. Leider vergisst Du dabei, oder besser: lässt Du dabei die Realität weg und das dem Schädiger vor Gericht aufgezeigt wird wie er versichert ist:

nämlich schlecht

und das er für das Verhalten *seines* Versicherers nun die Quittung erhält. Was glaubst Du an wen sich dieser "Kunde" beim nächsten Schaden wirklich wendet!?! An den der gegen ihn gewonnen hat oder an den der ihn im Regen hat stehen lassen...

Was glaubst Du was für konstruktive Gespräche ich bereits nach solchen Gerichtsverhandlungen, bzw. meistens vorher hatte! Interessanter Weiße wird Lieschen Müller immer von ihrem Versicherer allein gelassen, der Hr. Prof. Dr. Dr. Aufschneider hingegen damit entlastet das man ohne weiteres, nur mit dem Hinweis: "ohne Anerkennung jeder Präjudiz", den noch fälligen und offenen Restbetrag mit den unnötig entstanden Mahn- und Gerichtskosten ausgleicht! Das Ansehen von Lieschen Müller mit ihrem 08/15 Versicherungsvertrag ist egal, den Hr. Prof. Dr. Dr. zieht man vorher aus der Schusslinie. Also irgendwie riecht es da doch nach Zweiklassengesellschaft, oder!?!

Dann beantworte doch mal, weshalb Du nicht den Schädiger und den Versicherer direkt verklagst?

Der normal handelnde Schädiger als Beklagter wird die Klage an den Versicherer reichen und dieser wird, sofern er den Prozeß führen will, form- und fristgerecht Klageerwiderung einreichen. Gesamtschuldnerisch mit dem Beklagten.

Willst Du etwa nur die rechtliche Unkenntnis eines laienhaften Beklagten ausnutzen, der schon denkt "oh, die Forderung wird schon berechtigt sein, lieber schnell ausgleichen" oder steckt eine andere Taktik hinter diesem Vorgehen? Dann teile dies der Allgemeinheit hier doch bitte mit

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