Nach selbstverschuldetem Unfall: Gutachter der Gegenseite möchte mit mir direkt abrechnen
Hallo,
anfang Dezember hatte ich einen durch mich verursachten Auffahrunfall. Diesen meldete ich meiner Haftpflichtversicherung. Bis auf die Neuberechnung des SFR hörte ich danach weder etwas von meiner Versicherung noch vom Unfallgegner.
Nun erhielt ich ein Schreiben von einem Gutachter, der sich als vom Unfallgegner bestellter Gutachter vorstellte und mitteilte, dass von den Gutachterkosten in Höhe von 800 € nur 680 € von meiner Versicherung überwiesen wurden.
Die Erklärung meiner Versicherung wurde als "Unbegründete Ausrede" "gewertet" und deshalb fordert man nun den Restbetrag von 120 € + 50 € zusätzlich angefallene Bearbeitungskosten nun direkt von mir ein und ich solle mich bzgl. Erstattung direkt an meine Versicherung wenden.
Was mich an der Sache wurmt:
1. Eine Rechnung / Zusammensetzung der Kosten liegt mir nicht vor
2. Die "Unbegründete Ausrede" wurde nicht weiter ausgeführt
Ich will zwar nicht, dass der Unfallgegner auf irgendwelchen Kosten sitzenbleibt aber ich frage mich, ob es klug ist, hier die Forderung selber zu bezahlen. Klar werde ich versuchen die "unbegründete Ausrede" von meiner Versicherung zu erfragen und mir dort auch weiteren Rat holen aber ist dieses Vorgehen in irgendeiner Weise gerechtfertigt? Wozu habe ich denn eine Haftpflichtversicherung wenn diese im Schadensfall dem Unfallgegner nicht alle Kosten erstattet? Bzw. muss sich der Sachverständige nicht mit der Versicherung streiten?
Beste Antwort im Thema
So Peter, jetzt ich mal, denn langsam schießt du über das Ziel hinaus.
Ers mal verkauft der BVSK keinen seinen Mitgileder.
Es ist jedem freigestellt, sich an das Honorartableau zu halten oder nicht.
Machst du es nicht, ist das OK.
Aber dann höre hier bitte auf, andere Berufkollegen, die du nicht kennst zu verunglimpfen, so wie diese Pseudo- Juristen auf diesem Blog, die sich als angebliche Sachverständige für nichts zu schade sind und sogar Rechtsanwälte, welche wirklich etwas von Ihrem Fach verstehen auf das übelste zu beleidigen , wenn konträre Meinungen zur Diskussion stehen.
Und wenn du hier schon von "Größe" sprichst, mein lieber, wie viele "Sachverständige" stolpern denn in diesem Blog herum?
Sind es 10 oder sogar vieleicht 20? Und wie viele davon mit einem Doppel oder sogar dreifach Account ?
Und das ist jetzt der Nabel der Schadenregulierungs- Rechtsprechung oder wie ?
Und die bewegen also was ? Was denn außer die Lachmuskeln beim geneigten Leser.... 🙄
Peter, vertrete hier ruhig deine Meinung, aber höre bitte auf hier zu suggerien, das die Meinungen dieser "Experten" in der Schadenwelt irgend ein Gewicht haben. Die machen sich da einfach nur lächerlich.
Die Beiräge der Juristen dort sind sicher lesenwert, keine Frage. Aber was diese Schreihälse (mit ganz wenigen Ausnahmen) dort verbal verzapfen ist wirklich unterste Schublade.
Im übrigen sicher auch einer der Gründe, warum MT auf diese Seite im WEB höchst sensibel reagiert.
108 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Hafi,ich lasse a.) nichts beharrlich weg und b.) passen Dir und Co. sicherlich nicht aufgezeigten...
Ganz und gar nicht. Wenn Co für Coburg stünde, könnte ich ja nur ganz schwer behaupten, dass ich noch nie einen SV-Prozess geführt hätte.
Das hat bei denen ja schon jeder Mitarbeiter in der Poststelle schon hinter sich. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
situ interessierte sich nicht dafür, ob ein SV sein Honorar in voller Höhe bekommt oder nicht.
Das interessiert auch in diesem Fall nur die Sachverständigen.Und daher gehen auch die hier zitierten Urteile samt und sonders an der Fragestellung vorbei.
...
Das Thema, um das es hier ging, war ausschließlich, ob in einem solchen Fall der Versicherungsnehmer schlussendlich auf dem Urteilsbetrag sitzen bleiben kann. Das und nur das war die Frage. Und diese Frage wurde, wie ich meine, auch beantwortet.
"… die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen!"
🙄
Wieso müssen eigentlich immer sogleich Grabenkämpfe ausgetragen werden?
🙄
Zitat:
Original geschrieben von situ
Ich kenne dieses Portal und schlafe trotzdem gut. Sie beantworten nicht die Fragestellung.
Du wolltest Aktenzeichen. Es wurden dir welche genannt. Wo du die zugehörigen Urteile findest, ist dein Bier.
Ich kann mir aber denken, auf welches "Portal" du anspielst. Dieses ist auch mir bekannt. Was darin publiziert wird, bereitet mir mitunter Kopfzerbrechen bzw. scheint geeignet, gelegentlich Einschlafstörungen herbeizuführen.
Zitat:
Original geschrieben von situ
Die Fragestellung ist, ob
Ein Versicherer Leistungen ganz oder teilweise verweigerte.
In der vor dem AG Saarlouis verhandelten Sache war dies der Fall.
Zitat:
Original geschrieben von situ
Der Geschädigte diese vom Schädiger direkt erfolgreich eingeklagt hat.
In der vor dem AG Saarlouis verhandelten Sache war dies der Fall. Der Versicherungsnehmer wurde verurteilt, den noch offenstehenden Schadenersatz an den Kläger (= Geschädigter! - nicht SV) zu zahlen,
nachdemder Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers vorgerichtlich die Schadenforderung des Geschädigten nur teilumfänglich beglichen hatte.
Zitat:
Original geschrieben von situ
Der Schädiger einen Prozess gegen seine Versicherung (wenn es überhaupt erforderlich war) zur Übernahme dieser Leistungen verloren hat (und zwar dem Grundsatz nach). z. B. Verurteilung zu einer Rente, welche der Versicherer ablehnte.
Mir bereitet allein schon die Vorstellung unbehagen, dass ich als womöglicher Schädiger eines Verkehrsunfalls einen Zivilprozess nur deshalb mit all seinen (Kosten-)Risiken zu bestreiten hätte, weil mein Versicherer meint, nicht alle Schadenpositionen, die einem Geschädigten selbst nach Auffassung des im Nachgang zuständigen Gerichts auch zustehen, begleichen zu müssen.
Und wenn ich dann - nach verlorenem Prozess (!) - noch meinen Versicherer im Nachgang zu verklagen hätte, um hoffentlich doch noch (!) Ersatz der Aufwendungen zu erstreiten, zu deren Zahlung ein Gericht mich verurteilt hat, dann hätte ich, spätestens, auch ernste Schlafstörungen. Aber da ist halt ein jeder verschieden.
Zitat:
Original geschrieben von situ
Es geht nicht um 50 EUR für einen SV - die Frage geht nach RUINIEREN trotz ausreichender Versicherung
Definiere "RUINIEREN"!?
In der vor dem AG Saarlouis verhandelten Sache ging es auch nicht bloß um 50€ für einen Sachverständigen. Vielmehr wurde ein Versicherungsnehmer verurteilt, u.a. restliche Reparaturkosten, Wertminderung, Kostenpauschale in Höhe von knapp 1.000€, die sein Versicherer meinte, nicht leisten zu müssen, an den Schädiger zu zahlen. Insgesamt belief sich die noch zu begleichende Schadenforderung auf rund 1.500€, wohlgemerkt zzgl. der Prozesskosten, die mit 92 zu 8% zu Lasten des unterlegenen VN gingen. Auch das sind Summen, die manch einem ggf. nichtmals rechtschutzversicherten Beklagten den Schlaf rauben können - und auch mich nachdenklich stimmen. 🙁😰😠
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Das hat bei denen ja schon jeder Mitarbeiter in der Poststelle schon hinter sich. 😁
😁
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
In der vor dem AG Saarlouis verhandelten Sache war dies der Fall. Der Versicherungsnehmer wurde verurteilt, den noch offenstehenden Schadenersatz an den Kläger (= Geschädigter! - nicht SV) zu zahlen, nachdem der Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers vorgerichtlich die Schadenforderung des Geschädigten nur teilumfänglich beglichen hatte.
[...]
Mir bereitet allein schon die Vorstellung unbehagen, dass ich als womöglicher Schädiger eines Verkehrsunfalls einen Zivilprozess nur deshalb mit all seinen (Kosten-)Risiken zu bestreiten hätte, weil mein Versicherer meint, nicht alle Schadenpositionen, die einem Geschädigten selbst nach Auffassung des im Nachgang zuständigen Gerichts auch zustehen, begleichen zu müssen.
Zitat:
Und wenn ich dann - nach verlorenem Prozess (!) - noch meinen Versicherer im Nachgang zu verklagen hätte, um hoffentlich doch noch (!) Ersatz der Aufwendungen zu erstreiten, zu deren Zahlung ein Gericht mich verurteilt hat, dann hätte ich, spätestens, auch ernste Schlafstörungen. Aber da ist halt ein jeder verschieden.
Bitte lass´ doch die Kirche im Dorf!
Auch in dieser Sache wird nicht die arme alte Oma mit 86 Jahren die Klageerwiderung handschriftlich zum AG Saarlouis gebracht haben, sondern -wie in allen anderen Fällen auch- der Anwalt, den der Versicherer im Rahmen der vertraglich eingeräumten Regulierungsvollmacht, die unstreitig auch die Prozessführung beinhaltet, mandatiert und bezahlt hat.
Der Versicherer taucht nur in dem Prozess nicht auf, weil der klägerische Anwalt eben Oma verklagt hat.
Nochmal: das juckt im täglichen Leben keine S**.
Oma bekommt die Klage, wirft sie in das Körbchen vom Rollator, fährt zu ihrem Außendienst, gibt sie dort ab und hört von der Sache nie wieder was.
Das ist Fakt. Alles andere ist Jungmädchentraum, oder was da weiter oben mal geschrieben wurde.😁
Genausowenig wird Oma, wenn der Prozess verloren würde, hinterher ihre Versicherung verklagen müssen.
Das habe ich als theoretische Möglichkeit aufgezeigt, um situ den rechtlichen Hintergrund zu erklären.
Es kommt aber nicht vor (solange Oma die Prämie bezahlt hat), weil der Versicherer berechtigte (also rechtskräftig festgestellte) Forderungen gegen den VN ausgleicht.
Egal, wen der SV verklagen lässt.
Und jetzt könnt ihr euch alle wieder hinlegen.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545 Oma bekommt die Klage, wirft sie in das Körbchen vom Rollator, fährt zu ihrem Außendienst, gibt sie dort ab und hört von der Sache nie wieder was.
JETZT REICHT ES ABER HIN.......😠
Wie soll Sie denn das machen, die arme Frau ?
Der Rollator ist doch kaputt !!
Der Mann von der Partnerwerkstatt war auch schon da und hat ihn mitgenommen.
Omi muss also zu Fuss laufen.
Und bis die beim Außendienst ankommt, ist die Frist für die Klagerwiederung längst abgelaufen.
Die Folgen kennt doch jeder. Versäumnisurteil, mit allen Konsequenzen.
Das ist die traurige Warheit Hafi, so sieht das aus in der Praxis.
Also immer schön bei der Warheit bleiben ja?
😁
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
JETZT REICHT ES ABER HIN.......😠Wie soll Sie denn das machen, die arme Frau ?
Der Rollator ist doch kaputt !!
Der Mann von der Partnerwerkstatt war auch schon da und hat ihn mitgenommen.
Omi muss also zu Fuss laufen.
Das ist mal wieder typisch!
Keine Ahnung von der Materie aber immer feste druff!!!
😠
Wenn Du Dich da ein wenig auskennen würdest, wüsstest Du, dass Oma für die Dauer des Werkstattaufenthalts einen kleinen Ersatz-Rollator kostenlos zur Verfügung gestellt bekommt.
Mit Hol- und Bringservice!!😎
😁😁
Janee...........
Ist schon klar. Und was bekommt Sie?
2 Klassen darunter.
Also einen Einkaufskorb.
Und ? hat der etwas Räder ?
Unglaublich wie hier die Unwarheit gesagt wird....🙁
😛😁
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Bitte lasst doch die Kirche im Dorf!
Auch wenn ich mitunter auf mehreren Baustellen gleichzeitig arbeite, so bin ich doch immer noch nur einer!
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Auch in dieser Sache wird nicht die arme alte Oma mit 86 Jahren die Klageerwiderung handschriftlich zum AG Saarlouis gebracht haben, sondern -wie in allen anderen Fällen auch- der Anwalt, den der Versicherer im Rahmen der vertraglich eingeräumten Regulierungsvollmacht, die unstreitig auch die Prozessführung beinhaltet, mandatiert und bezahlt hat.
Das ist nicht zwingend. Kannst du das verifizieren?
Schon gar nicht wird es btw der Anwalt sein, der Oma in dem ausschließlich gegen SIE geführten Rechtsstreit vertritt und dem sie aus gutem Grund seit zig Jahren vertraut.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Der Versicherer taucht nur in dem Prozess nicht auf, weil der klägerische Anwalt eben Oma verklagt hat.
Das ist nix Neues.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Nochmal: das juckt im täglichen Leben keine S**.
Wär´ ich Oma, tät´s mich jucken.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Oma bekommt die Klage, wirft sie in das Körbchen vom Rollator, fährt zu ihrem Außendienst, gibt sie dort ab und hört von der Sache nie wieder was.
a) ... wüsste ich beim besten Willen nicht, weshalb ich überhaupt als Oma mit meinem Rollator den beschwerlichen Weg zu meinem Versicherer auf mich nehmen sollte, wenn der meint, rechtmäßige Ansprüche nicht zahlen zu müssen.
b) ... ist Oma aus ihrer langjährigen Praxis bekannt, dass sie höchstwahrscheinlich mehrfach in dem wenigstens ein Jahr andauernden Prozess zu öffentlichen Sitzungen wird erscheinen zu müssen, nicht zuletzt schon deshalb, um dem ihr nicht bekannten, in Untervollmacht für sie tätigen Rechtsanwalt über die Finger zu schauen. Nicht dass derjenige noch so kläglich scheitert, wie z.B. in dem vor dem AG Saarlouis verhandelten Fall ... 😁
c) ... wird sich Oma nach verlorenem Prozess ganz sicher der Sache erneut annehmen und mit ihrem Rollator nochmals zum Aussendienst rollatoren müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Genausowenig wird Oma, wenn der Prozess verloren würde, hinterher ihre Versicherung verklagen müssen.Das habe ich als theoretische Möglichkeit aufgezeigt, um situ den rechtlichen Hintergrund zu erklären.
Es kommt aber nicht vor (solange Oma die Prämie bezahlt hat), weil der Versicherer berechtigte (also rechtskräftig festgestellte) Forderungen gegen den VN ausgleicht.
Aha, der rechtliche Hintergrund ist also nur rein theoretischer Natur. Im stillen Kämmerlein kocht man sein eigenes Süppchen. 🙂
Oma ist btw der Auffassung, dass es von Seiten des Versicherers und erst recht für Oma geschickter gewesen wäre, wenn ihr Versicherer von vornherein berechtigte Forderungen beglichen hätte. Aber Oma weiß das gegenteilige Verhalten zu würdigen. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Egal, wen der SV verklagen lässt.Und jetzt könnt ihr euch alle wieder hinlegen.
In dem vor dem AG Saarlouis verhandelten Fall klagte
keinSV.
Oma benötigt wenig Schlaf. 😁
Zitat:
Auch wenn ich mitunter auf mehreren Baustellen gleichzeitig arbeite, so bin ich doch immer noch nur einer!Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Bitte lasst doch die Kirche im Dorf!
Um Verzeihung, habe Dich singularisiert.
Original geschrieben von Elk_ENZitat:
Das ist nicht zwingend. Kannst du das verifizieren?Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Auch in dieser Sache wird nicht die arme alte Oma mit 86 Jahren die Klageerwiderung handschriftlich zum AG Saarlouis gebracht haben, sondern -wie in allen anderen Fällen auch- der Anwalt, den der Versicherer im Rahmen der vertraglich eingeräumten Regulierungsvollmacht, die unstreitig auch die Prozessführung beinhaltet, mandatiert und bezahlt hat.
Da wirst Du Dich auf meine langjährige Erfahrung, verlassen müssen oder es ggf. bleiben lassen. 😉
Aber wenn Du das Gegenteil belegen kannst, nämlich, dass Oma die Sache alleine durchgezogen hat, nehme ich es gern zur Kenntnis.
Original geschrieben von Elk_ENZitat:
Schon gar nicht wird es btw der Anwalt sein, der Oma in dem ausschließlich gegen SIE geführten Rechtsstreit vertritt und dem sie aus gutem Grund seit zig Jahren vertraut.
Das versteh ich nicht ganz. Aber wenn Du damit meinst, dass Oma bei der Auswahl einer Kanzlei, die am besten geeignet ist, einen solchen Prozess zu führen, besser aufgestellt wäre, als ein Versicherungskonzern, der vermutlich solche Prozesse öfter als Oma führen muss, dann gestatte, dass ich mich amüsiere.😁
Original geschrieben von Elk_ENZitat:
a) ... wüsste ich beim besten Willen nicht, weshalb ich überhaupt als Oma mit meinem Rollator den beschwerlichen Weg zu meinem Versicherer auf mich nehmen sollte, wenn der meint, rechtmäßige Ansprüche nicht zahlen zu müssen.
Oh bitte, übertreib doch nicht so schamlos.
Original geschrieben von Elk_ENZitat:
b) ... ist Oma aus ihrer langjährigen Praxis bekannt, dass sie höchstwahrscheinlich mehrfach in dem wenigstens ein Jahr andauernden Prozess zu öffentlichen Sitzungen wird erscheinen zu müssen, nicht zuletzt schon deshalb, um dem ihr nicht bekannten, in Untervollmacht für sie tätigen Rechtsanwalt über die Finger zu schauen. Nicht dass derjenige noch so kläglich scheitert, wie z.B. in dem vor dem AG Saarlouis verhandelten Fall ... 😁
Das lass mal Omas sorge sein. Da es hier um reine Rechtsfragen geht, wird Omas persönliches Erscheinen nicht angeordnet werden. Anders wäre es, wenn Oma ihre Haftung bestreitet. Dann wird sie den klägerischen Abzocker nach dem Termin höchst freiwillig mit dem Nudelholz vermöbeln.
Original geschrieben von Elk_ENZitat:
c) ... wird sich Oma nach verlorenem Prozess ganz sicher der Sache erneut annehmen und mit ihrem Rollator nochmals zum Aussendienst rollatoren müssen.
Warum sollte sie?
Die Sache wird abgerechnet und fertig. Allenfalls am Ende des Jahres, wenn die SFR Belastung kommt, wird sie sich melden.
Original geschrieben von Elk_ENZitat:
Aha, der rechtliche Hintergrund ist also nur rein theoretischer Natur. Im stillen Kämmerlein kocht man sein eigenes Süppchen. 🙂
Der Schluss ist jetzt aber wirklich ein lahmer Versuch... Das wird Oma kaum von meiner Heimtücke und Niedertracht überzeugen.
😎
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Um Verzeihung, habe Dich singularisiert.
Akzeptiert. Ich habe auch registriert, dass du deinen Fehler offenbar schon vor Fertigstellung meines Beitrages korrigiert hast. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Da wirst Du Dich auf meine langjährige Erfahrung, verlassen müssen oder es ggf. bleiben lassen. 😉
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung stimme ich dir zu, dass zwar nicht zwingend, jedoch höchstwahrscheinlich (auch) ein alleinig beklagter VN von dem vom HP-Versicherer mandatierten RA vertreten werden würde - was das ganze Verfahren für Oma aber nicht akzeptabler werden lässt.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Das versteh ich nicht ganz. Aber wenn Du damit meinst, dass Oma bei der Auswahl einer Kanzlei, die am besten geeignet ist, einen solchen Prozess zu führen, besser aufgestellt wäre, als ein Versicherungskonzern, der vermutlich solche Prozesse öfter als Oma führen muss, dann gestatte, dass ich mich amüsiere.😁
Dann hatte der Beklagte in dem vor dem AG Saarlouis verhandelten Rechtsstreit trotz bestmöglicher anwaltlicher Vertretung keine Chance? Oma wird begeistert sein, das zu erfahren und vor diesem Hintergrund in einen aus ihrer Sicht ohnehin unverständlichen, ein Jahr andauernden Rechtsstreit persönlich verwickelt worden zu sein! 😁
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Oh bitte, übertreib doch nicht so schamlos.
Ich sehe durchaus einen Unterschied darin, ob Oma selbst die Ansprüche des von ihr Geschädigten für überzogen hält und daher zur Abwehr auch aus ihrer Sicht unbegründeter Ansprüche
gernedie vertraglich zugesicherten Dienste ihres Versicherers in Anspruch nimmt, oder stattdessen keine Einwände hat, trotz alledem aber plötzlich mit einer Klageforderung konfrontiert wird, weil ihr Versicherer nicht alle Ansprüche beglichen habe und sie nur deshalb nun
Rennerei am Halshat.
Zur Erinnerung: Die Oma mitsamt Rollator wurde erstmals von dir im laufenden Verfahren eingeführt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Das lass mal Omas sorge sein. Da es hier um reine Rechtsfragen geht, wird Omas persönliches Erscheinen nicht angeordnet werden. Anders wäre es, wenn Oma ihre Haftung bestreitet. Dann wird sie den klägerischen Abzocker nach dem Termin höchst freiwillig mit dem Nudelholz vermöbeln.
Ich kann mich nicht entsinnen geschrieben zu haben, dass ein pers. Erscheinen von Oma angeordnet würde. Im Gegenteil. Oma ist aber noch vom alten Schlag und will immer an den sie betreffenden Vorgängen persönlich teilhaben und sich versichern, ob sie gut vertreten wird, erst recht, wenn sie - aus ihrer Sicht - trotz klarer Haftungsfrage völlig zu Unrecht beklagte Partei ist. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Warum sollte sie?
Die Sache wird abgerechnet und fertig. Allenfalls am Ende des Jahres, wenn die SFR Belastung kommt, wird sie sich melden.
Aus zwei Gründen:
Entweder erscheint sie bei der Außenstelle, weil ihr wegen schwachen Hörvermögens eine telefonische Klärung nicht möglich ist und sie über die weitere Vorgehensweise persönlich unterrichtet werden will. Nach dem ganzen Hickhack ist sie auch arg in Sorge, ob der Versicherer ihre nun persönlich bestehende Zahlungsverpflichtung tatsächlich übernimmt. Immerhin hat sie vor Gericht auch erfahren müssen, dass die Prognose ihres Versicherers, dass die gegen sie erhobene Klage unbegründet sei, falsch war. 😉
Oder sie erscheint dort, weil sie nach dem ganzen Zirkus die Faxen dicke hat und den Vertrag kündigen will.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Der Schluss ist jetzt aber wirklich ein lahmer Versuch... Das wird Oma kaum von meiner Heimtücke und Niedertracht überzeugen.
😎
Niemand hat dir Heimtücke und Niedertracht unterstellt.
Du hast situ bloß den rechtlichen Hintergrund erklärt und später ergänzt, dass es sich lediglich um eine theoretische Möglichkeit ohne Praxisrelevanz handeln würde.
Die Zukunft wird zeigen, ob du mit dieser Einschätzung richtig liegst.
Das muss ich, aus eigenem Interesse, noch mal aufgreifen:
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Nein. Angenommen, Du wirst alleine verklagt, weil Deine Versicherung die Zahlung verweigert und Du verlierst den Prozess in vollem Umfang. Dann könntest Du aus dem bestehenden Gesamtschuldverhältnis Deinen Versicherer in Anspruch nehmen, denn Du hast ja den vertraglichen Anspruch, dass berechtigte Forderungen ausgeglichen werden.Und wenn das erste Urteil richtig war, müsstes Du ja in einem Folgeprozess gegen den Versicherer auch gewinnen (*1).
Problem:
*1:
Wenn das erste Urteil "richtig" war und mithin der alleinig verklagte VN rechtmäßig zur Zahlung der Restforderung an den Geschädigten (Kläger) verurteilt wurde, hätte sich der VN (so die theoretische Möglichkeit des rechtlichen Hintergrunds 🙂) "gegen" seinen Versicherer zu wenden, der bekanntlich die Auffassung vertrat, dass die Restforderung des Klägers unbegründet sei, weshalb ja der Kläger überhaupt erst in den Prozess zog.
Beharrt der Versicherer dann denkgesetzlich konsequent auf seiner (Rechts-)Auffassung, müsste er eigentlich seine besten Anwälte gegen seinen VN ins Feld führen, um seine Auffassung, dass die vom Kläger beanspruchte Restforderung unbegründet bzw. das gegen seinen VN ergangene Urteil fehlerhaft war, durchzusetzen. Das würde dann aber doch dem VN zum Nachteil gereichen, weil er ggf. eine evtl. Klage gegen seinen Versicherer wegen Erfüllung des vertraglichen Anspruchs verlöre. Hier zeichnet sich ein Interessenkonflikt par excellence ab, oder nicht?
Nur wenn der Versicherer von seiner grundsätzlichen Auffassung ablässt und "aus Kulanz" seinem VN gegenüber dessen gem. Urteil anstehende Zahlungen übernimmt, geht die Sache für den VN glatt aus.
Kann ich als VN ggf. auf diese Handlungsweise eines Versicherers vertrauen?😕
Zitat:
Kann ich als VN ggf. auf diese Handlungsweise eines Versicherers vertrauen?😕
Dahin zielt meine bisher nicht beantwortete Frage: Gibt es einen letztinstanzlich entschiedenen Fall (keine Bagatelle - jemand fragte, was ich unter "Ruinieren" verstehe: Das hatte ich zwar schon mehrfach geschrieben, aber gern noch einmal: z. B. Zahlung einer lebenslangen Rente aus der eigenen Mitteln, weil der Versicherer das - zumindest in einer geforderten Höhe - ablehnte und ich satzweise persönlich von einem Richter dazu verdonnert wurde - trotz der Höhe und der Sache nach ausreichendem Versicherungsschutz - und der Versicherer rechtlich nicht zur Übernahme der Zahlungen aus diesem Urteil heran gezogen werden kann. Immer unterstellt, der Versicherungsvertrag ist ohne Zweifel; immer schön bezahlt usw.).
Wenn es diese rechtliche Möglichkeit gäbe, dann gibt es auch so einen Fall. Der wäre sicher Schlagzeilen in der Bildzeitung und allen entsprechenden TV-Formaten wert (könnte man also Geld mit verdienen).
Gruß situ
Zitat:
Original geschrieben von situ
Dahin zielt meine bisher nicht beantwortete Frage: Gibt es einen letztinstanzlich entschiedenen Fall (keine Bagatelle - jemand fragte, was ich unter "Ruinieren" verstehe: Das hatte ich zwar schon mehrfach geschrieben, aber gern noch einmal: z. B. Zahlung einer lebenslangen Rente aus der eigenen Mitteln, weil der Versicherer das - zumindest in einer geforderten Höhe - ablehnte und ich satzweise persönlich von einem Richter dazu verdonnert wurde - trotz der Höhe und der Sache nach ausreichendem Versicherungsschutz - und der Versicherer rechtlich nicht zur Übernahme der Zahlungen aus diesem Urteil heran gezogen werden kann. Immer unterstellt, der Versicherungsvertrag ist ohne Zweifel; immer schön bezahlt usw.).Zitat:
Kann ich als VN ggf. auf diese Handlungsweise eines Versicherers vertrauen?😕
Wenn es diese rechtliche Möglichkeit gäbe, dann gibt es auch so einen Fall. Der wäre sicher Schlagzeilen in der Bildzeitung und allen entsprechenden TV-Formaten wert (könnte man also Geld mit verdienen).
Gruß situ
Nein, gibt es nicht.
Und kein vernünftiger Rechtsanwalt wird für seinen Mandanten den Schädiger allein verklagen, gegen den im Zweifel ein möglicherweise positives Urteil mangels ausreichender Masse nicht in bare Münze umgesetzt werden kann.