Nach selbstverschuldetem Unfall: Gutachter der Gegenseite möchte mit mir direkt abrechnen
Hallo,
anfang Dezember hatte ich einen durch mich verursachten Auffahrunfall. Diesen meldete ich meiner Haftpflichtversicherung. Bis auf die Neuberechnung des SFR hörte ich danach weder etwas von meiner Versicherung noch vom Unfallgegner.
Nun erhielt ich ein Schreiben von einem Gutachter, der sich als vom Unfallgegner bestellter Gutachter vorstellte und mitteilte, dass von den Gutachterkosten in Höhe von 800 € nur 680 € von meiner Versicherung überwiesen wurden.
Die Erklärung meiner Versicherung wurde als "Unbegründete Ausrede" "gewertet" und deshalb fordert man nun den Restbetrag von 120 € + 50 € zusätzlich angefallene Bearbeitungskosten nun direkt von mir ein und ich solle mich bzgl. Erstattung direkt an meine Versicherung wenden.
Was mich an der Sache wurmt:
1. Eine Rechnung / Zusammensetzung der Kosten liegt mir nicht vor
2. Die "Unbegründete Ausrede" wurde nicht weiter ausgeführt
Ich will zwar nicht, dass der Unfallgegner auf irgendwelchen Kosten sitzenbleibt aber ich frage mich, ob es klug ist, hier die Forderung selber zu bezahlen. Klar werde ich versuchen die "unbegründete Ausrede" von meiner Versicherung zu erfragen und mir dort auch weiteren Rat holen aber ist dieses Vorgehen in irgendeiner Weise gerechtfertigt? Wozu habe ich denn eine Haftpflichtversicherung wenn diese im Schadensfall dem Unfallgegner nicht alle Kosten erstattet? Bzw. muss sich der Sachverständige nicht mit der Versicherung streiten?
Beste Antwort im Thema
So Peter, jetzt ich mal, denn langsam schießt du über das Ziel hinaus.
Ers mal verkauft der BVSK keinen seinen Mitgileder.
Es ist jedem freigestellt, sich an das Honorartableau zu halten oder nicht.
Machst du es nicht, ist das OK.
Aber dann höre hier bitte auf, andere Berufkollegen, die du nicht kennst zu verunglimpfen, so wie diese Pseudo- Juristen auf diesem Blog, die sich als angebliche Sachverständige für nichts zu schade sind und sogar Rechtsanwälte, welche wirklich etwas von Ihrem Fach verstehen auf das übelste zu beleidigen , wenn konträre Meinungen zur Diskussion stehen.
Und wenn du hier schon von "Größe" sprichst, mein lieber, wie viele "Sachverständige" stolpern denn in diesem Blog herum?
Sind es 10 oder sogar vieleicht 20? Und wie viele davon mit einem Doppel oder sogar dreifach Account ?
Und das ist jetzt der Nabel der Schadenregulierungs- Rechtsprechung oder wie ?
Und die bewegen also was ? Was denn außer die Lachmuskeln beim geneigten Leser.... 🙄
Peter, vertrete hier ruhig deine Meinung, aber höre bitte auf hier zu suggerien, das die Meinungen dieser "Experten" in der Schadenwelt irgend ein Gewicht haben. Die machen sich da einfach nur lächerlich.
Die Beiräge der Juristen dort sind sicher lesenwert, keine Frage. Aber was diese Schreihälse (mit ganz wenigen Ausnahmen) dort verbal verzapfen ist wirklich unterste Schublade.
Im übrigen sicher auch einer der Gründe, warum MT auf diese Seite im WEB höchst sensibel reagiert.
108 Antworten
Nein. Angenommen, Du wirst alleine verklagt, weil Deine Versicherung die Zahlung verweigert und Du verlierst den Prozess in vollem Umfang. Dann könntest Du aus dem bestehenden Gesamtschuldverhältnis Deinen Versicherer in Anspruch nehmen, denn Du hast ja den vertraglichen Anspruch, dass berechtigte Forderungen ausgeglichen werden.
Und wenn das erste Urteil richtig war, müsstes Du ja in einem Folgeprozess gegen den Versicherer auch gewinnen.
Wenn der erste Prozess aber zu unrecht verloren wurde und Du auch den Folgeprozess verlierst, sähe es schlecht aus für Dich.
Das ist aber ein absolut unwahrscheinliches Szenario und würde massive Fehler inkl. solcher Deines Anwalts erfordern.
Im wirklichen Leben dürfte das keine Rolle spielen. Einzig denkbare Variante: Du hast keinen Versicherungsschutz, z.B. wegen nicht bezahlter Prämie. Aber dann wärst Du sowieso ruiniert...
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Im wirklichen Leben dürfte das keine Rolle spielen. Einzig denkbare Variante: Du hast keinen Versicherungsschutz, z.B. wegen nicht bezahlter Prämie. Aber dann wärst Du sowieso ruiniert...
Inzwischen habe ich die Antwort eines befreundeten Anwalts. Kommt auf's Gleiche heraus - die vergebliche Suche nach einem entsprechenden Fall hat seine Gründe. Er nannte es "Fantasien eines Jurastudenten". Das kann ich aber nicht beurteilen, weil ich selbst kein Jurist bin (dann hätte ich ihn ja nicht fragen müssen).
So können wir als Haftpflichtversicherte beruhigt in die Heia gehen . Gute Nacht!
Gruß situ
Zitat:
Original geschrieben von situ
Inzwischen habe ich die Antwort eines befreundeten Anwalts. Kommt auf's Gleiche heraus - die vergebliche Suche nach einem entsprechenden Fall hat seine Gründe. Er nannte es "Fantasien eines Jurastudenten"....
So können wir als Haftpflichtversicherte beruhigt in die Heia gehen . Gute Nacht!
Nachdem du jetzt eine (letzte?) geruhsame Nacht verbracht hast, kannst du dir ja mal in Ruhe die Urteile
- AG Hamburg-Altona vom 29.12.2011 (318c C 272/11) und
- AG Saarlouis vom 21.12.2011 (26 C 2093/10 (11))
ansehen (und sie an deinen befreundeten Anwalt weiterleiten 🙂).
Ich kenne dieses Portal und schlafe trotzdem gut. Sie beantworten nicht die Fragestellung.
Die Fragestellung ist, ob
Ein Versicherer Leistungen ganz oder teilweise verweigerte.
Der Geschädigte diese vom Schädiger direkt erfolgreich eingeklagt hat.
Der Schädiger einen Prozess gegen seine Versicherung (wenn es überhaupt erforderlich war) zur Übernahme dieser Leistungen verloren hat (und zwar dem Grundsatz nach). z. B. Verurteilung zu einer Rente, welche der Versicherer ablehnte. Es geht nicht um 50 EUR für einen SV - die Frage geht nach RUINIEREN trotz ausreichender Versicherung
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Zitat:
die vergebliche Suche nach einem entsprechenden Fall hat seine Gründe. Er nannte es "Fantasien eines Jurastudenten".
Dann schau Dir auch das mal an:
- AG Hamburg-Barmbek vom 29.11.2011 (815 C 181/11)
- Amtsgericht Koblenz vom 11.11.2011 (131 C 960/11)
Das sind jetzt insgesamt vier Urteile aus den letzen beiden Monaten, wobei es durchaus noch weitere geben kann. Sind das dann immer noch "Fantasien eines Jurastudenten"?
Hafi,
ich lasse a.) nichts beharrlich weg und b.) passen Dir und Co. sicherlich nicht aufgezeigten Möglichkeiten wie es besser geht als sich mit jemanden der kontinuierlich in einer Weigerungshaltung aus reiner Gewinnsucht steht rum zu ärgern!
Und wer wen disziplinieren will ist ja wohl klar! Nicht wir SV und manche Rechtsanwälte wollen einen Keil zwischen Kunden und Versicherung treiben, sondern versucht ihr Seitens der Assekuranzen doch die Geschädigten mit der Weigerungshaltung den Schaden schnell und vollständig zu ersetzen zu erziehen damit in einem möglichen weiteren Schadensfall der Geschädigte sich sofort an die regulierende Versicherung wendet. Soll ich mal den Inhalt eines Anschreiben an einen Geschädigten veröffentlichen wo die Intention der Versicherung prägnant hervor geht. Aber dann ist es ja wieder nur ein Einzelfall... gell.
Man kann doch an Hand der von ElK EN geposteten Urteile sehr gut sehen wie es richtig geht und das hat sehr wenig mit schlechten SV´s und Anwälten zu tun sondern verstehen die ihren Job richtig und sind für den Geschädigten wahrlich gute Berater, nur halt eben nicht für euch von der Versicherung.
@KSV
es sind nicht nur ein paar wenige Urteil. Leider zahlen einige Versicherungen sehr schnell vollen Schadenersatz wenn denen ihr Kunde mit dem Schreiben des Mahngerichtes auf die Pelle rücken, sonst wäre die Liste ähnlich lang wie die der SV- Honorare.
Was so alles hinter den Kulissen abgeht,....
Also immer schön unfallfrei fahren, dann kann man auch ruhig schlafen.
Schönes Thema, bekomme ich das Geld nicht von der Versicherung versuche ich es beim Schädiger direkt. Wohl um dessen rechtliche Unkenntnis auszunutzen.
Der Gesetzgeber hat sich sicherlich etwas dabei gedacht, dass man als Geschädigter einen Direktanspruch an den Versicherer hat.
Es kann ja nicht angehen, einfach Belege einreichen und alles ungeprüft erstattet zu bekommen.
Bei den zitierten Urteilen fällt allerdings auf, dass nur das reine SV Honorrar geltend gemacht wird zzgl. RA Kosten.
Weshalb da mal ein SV nicht auch Mahngebühr oder eine Geschäftsgebühr von 50,- € wie im hiesigen Blog geltend macht??? Ein Schelm wer dem SV unbegründete Ansprüche unterstellt.
Aber es sind ja immer die bösen Versicherungen die alles Kürzes. Ich frag mich, wieviele Schäden werden prozentual ohne großen Streit erledigt.
Alternativ sollten wir einen Blog eröffnen "Hilfe, mein SV hat sich verkalkuliert. Die Reparaturkosten fallen doch niedriger aus"
Zitat:
Original geschrieben von mik101
Es kann ja nicht angehen, einfach Belege einreichen und alles ungeprüft erstattet zu bekommen.
Soso........
Und wer entscheidet denn welche Ansprüche gerechtfertigt sind und welche nicht?
Etwa die Speichelecker von Controll- Expert oder die Berufprostituierten mit dem grünen Kittel die schön artig nach
den Vorgaben Ihres Auftraggeber streichen, was das Zeug hält?
Was schert die denn bitte schön, was die Rechtsprechung dazu sagt, wenn ohne Rot zu werden die Ansprüche gekürzt werden.
Selber am lukrativen Schadengeschäft richtig Moos verdienen, aber anderen Leuten dann falsche Moral vorwerfen.
Wasser predigen und Wein saufen, nennt man das.
Bevor Ihr Euch an Eurem Schaum vor dem Mund verschluckt, rate ich an, dass Ihr den Thread nochmal in Ruhe lest und nachvollzieht, worum es hier ging.
situ interessierte sich nicht dafür, ob ein SV sein Honorar in voller Höhe bekommt oder nicht.
Das interessiert auch in diesem Fall nur die Sachverständigen.
Und daher gehen auch die hier zitierten Urteile samt und sonders an der Fragestellung vorbei.
Es wurde doch jetzt mehrfach aufgezeigt, dass es rechtlich möglich ist, dass der Anspruchsinhaber aus einem Verkehrsunfall auch den Halter oder den Fahrer des schädigenden Fahrzeugs in Anspruch nehmen kann und darf und nicht die Versicherung in Anspruch nehmen muss.
Ob das sinnvoll ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Wenn Ihr das so seht, bitte.
Mich (und Co.) juckt es aber auch kein bisschen.
Das Thema, um das es hier ging, war ausschließlich, ob in einem solchen Fall der Versicherungsnehmer schlussendlich auf dem Urteilsbetrag sitzen bleiben kann. Das und nur das war die Frage. Und diese Frage wurde, wie ich meine, auch beantwortet.
Nein, das Risiko, dass das passiert, ist verschwindend gering. Ich werd es nicht nochmal schreiben. Es steht alles weiter oben.
Ich kann nicht erkennen, dass sich eines der Urteile auch nur im Entferntesten damit befasst.
In der Schule würde es daher wohl heißen: Thema verfehlt.
@situ: weiterhin gute Nacht. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Soso........Und wer entscheidet denn welche Ansprüche gerechtfertigt sind und welche nicht?
Etwa die Speichelecker von Controll- Expert oder die Berufprostituierten mit dem grünen Kittel die schön artig nach
den Vorgaben Ihres Auftraggeber streichen, was das Zeug hält?
Ja klar, wer denn sonst? Der SV bestimmt nicht, dann würde er ja seine eigene Rechnung prüfen.
Wenn sich der "Speichellecker" und der SV nicht einig werden, dann wohl irgendwann ein Richter....
Richtig Hafi, da hast du schon Recht und ich habe da glaub ich auch schon vor dir drauf hingewiesen....😁
Was ich aber überhaupt nicht ab kann ist, wenn dann hier die Chance genutzt wird um alle Sachverständige als Abzocker oder Kriminelle hinzustellen.
Da hab ich aber ganz doll etwas dagegegen und da gibt es dann auch den passenden Text von mir.
Wir können hier auch mal einen Block über die super tollen verbraucherschützenden Versicherungsmakler erstellen, die bei jedem vermittelten Gutachtenauftrag an einen freiberuflichen SV die Hand aufhalten, genau wie der ein oder andere Werkstattmeister.
Also, we im Glashaus sitzt, sollte lieber Primeln umtopfen und keine Steine in die Hand nehmen, an welchen man sich einen Bruch heben kann......
Zitat:
Original geschrieben von hs-gti
Ja klar, wer denn sonst? Der SV bestimmt nicht, dann würde er ja seine eigene Rechnung prüfen.
Wenn sich der "Speichellecker" und der SV nicht einig werden, dann wohl irgendwann ein Richter....
Seit wann "einigt" man sich auf die Schadenhöhe? Da hast du aber irgendwo eine Wissenlücke.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Richtig Hafi, da hast du schon Recht und ich habe da glaub ich auch schon vor dir drauf hingewiesen....😁
Stimmt, das hast Du und DU warst auch nicht gemeint. Siehe Posting-Uhrzeiten...
Zitat:
Was ich aber überhaupt nicht ab kann ist, wenn dann hier die Chance genutzt wird um alle Sachverständige als Abzocker oder Kriminelle hinzustellen.
Da hab ich aber ganz doll etwas dagegegen und da gibt es dann auch den passenden Text von mir.
Ja, das kann ich verstehen. Aber da musst Du Dich bei Deinen Säbel-rasselnden Kollegen bedanken.
Schließlich werden "wir" ja auch alle in einen Topf geworfen, auch wenn wir noch
nieeinen Prozess wegen wegen eines SV-Honorars geführt haben.
Aber es sind ja immer alle Versicherer eine einzige Verbrecherbande, die nichts anderes zu tun haben, als arme, rechtschaffene SV in den Ruin zu treiben 🙄
Hafi, meine Meinung zu diesem Thema kennst du ja sicherlich.....🙂
Und die ist glaube ich, wohl auch nicht sooo falsch.....😉