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Darf ich immer ein Gutachten erstellen lassen?

Themenstarteram 5. März 2018 um 8:53

Hallo,

meiner Frau ist eine andere Dame ins Auto gefahren und die hintere Tür und Stoßdämpfer beschädgt.

Es handelt such um einen 2005er Renault Clio. Wie wollen nicht unbedingt reparieren. Es sieht so aus dass es da schon in Richtung Totalschaden geht. Meine Meinung nach ein Gutachten durchaus sinnvoll ist.

Heute habe ich mit der gegnerischen Versicherung telefoniert, da wurde mir gesagt, dass es überflüssig war, einen Gutachter zu beauftragen, dass ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreichend war.

Frage: Habe ich einen Anspruch darauf, die gegnerische Versicherung das Gutachten bezahlt, oder kann die Versicherung die Zahlung verweigern, da ein Kostenvoranschlag laut deren Aussage genügt hätte?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Kann man so oder so sehen.

Wie man es macht, man macht es verkehrt. Erstmal versuchen und dann für wenige € einen Anwalt einschalten ist aber mit die sinnloseste Vorgehensweise. Ja ich habe es auch schonmal ohne Anwalt und KVA erledigt. Schlichtweg, weil es mir damals mit der alten Karre der beste Weg war. Innerhalb zweier Wochen schnell mal knapp nen tausender eingestrichen. Das war jedoch auch ein Schaden wo mir auch ein feuchter Händedruck und 100€ Cash des Verursachers gereicht hätten. Wollte er nicht. Pech! Kann man machen. Keine Frage. Sich jedoch der Kürzungswut der Versicherungen auszusetzen und zu glauben "man könne ja dann immernoch einen Anwalt einschalten" ist töricht.

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Die Antwort kann man dir ohne Schadensbild nicht richtig beantworten. Grunsätzlich wird ein Gutachten immer bezahlt, sofern man davon ausgehen kann, dass der Schaden "hoch genug" ist. Ich meine, dass die Grenze etwa bei 900€ liegt, alles drunter bedarf kein Gutachten.

Bei einer Tür und Stoßdämpfer kann man wohl von deutlich mehr ausgehen.

Im Zweiflsfall fahr zur Werkstatt deins Vertrauens und lass den mal drüber Schauen, gibt Sachverständige, die dir dann den weiteren Verlauf empfehlen.

Ist das Fahrzeug fahrbereit?

am 5. März 2018 um 9:52

Als Geschädigter hat man immer das Recht auf einen Anwalt.

Wenn man glaubt, dass der Schaden erheblich (über 1000 Euro, total Schaden, finanzieller Totalschaden) ist, hat man das Recht ein Gutachten erstellen zu lassen, dessen Kosten die gegnerische Versicherung zu tragen hat.

Da "Ottonormalo" ja kein Fachmann ist, kann es schon mal passieren, dass die Kosten lt. Gutachten unter den 1000 Euro sind, aber das soll nicht das Problem des Geschädigten sein.

Will man fiktiv abrechnen, ist das Gutachten besser (Genauer) als ein Kostenvoranschlag.

Weigert sich die Versicherung die Kosten zu übernehmen, eventuell Anwalt einschalten.

 

Will man den Schaden sowieso reparieren lassen, muss man die Gegnerische Versicherung fragen ob die ein Gutachten beauftragen wollen, ansonsten reicht dann die Reparaturrechnung.

Themenstarteram 5. März 2018 um 9:55

ist fahrbereit. Ein Gutachter anhand der Fotos hat mir den Schaden auf 2500 geschätzt.

Zitat:

@Am_Max schrieb am 5. März 2018 um 09:53:54 Uhr:

Wie wollen nicht unbedingt reparieren.

Was wollt ihr denn?

 

Themenstarteram 5. März 2018 um 10:24

Ich weiß es noch nicht. Entweder jetzt verkaufen oder noch zwei Jahre fahren.

Es hat mich sehr überrascht, dass die Versicherung zwingt uns einen Kostenvoranschlag erstellen.

am 5. März 2018 um 10:26

Zitat:

@Am_Max schrieb am 5. März 2018 um 10:55:17 Uhr:

ist fahrbereit. Ein Gutachter anhand der Fotos hat mir den Schaden auf 2500 geschätzt.

In dem Fall kannst du ein Gutachten auf Kosten der gegnerischen Versicherung machen lassen. Die verweisen einfach nur auf einen Kostenvoranschlag, weil es sie billiger kommt. Ob du am Ende mit einem Gutachten besser aus der Sache heraus kommst, ist natürlich nicht gesagt.

am 5. März 2018 um 10:27

Zitat:

@Am_Max schrieb am 5. März 2018 um 11:24:55 Uhr:

Es hat mich sehr überrascht, dass die Versicherung zwingt uns einen Kostenvoranschlag erstellen.

Wie äußert sich dieser "Zwang"?

Zwingen kann sie dich nicht, wenn halt einige der genannten Sachen gegeben sind wie oberflächliche Schadenshöhe.

Ein Kostenvoranschlag ist nunmal etwas ungenauer, was schon gesagt wurde. Im Interesser der Versicherung liegt natürlich, möglichst wenig bezahlen zu müssen und verlangen deswegen natürlich die günstigere Alternative.

Ein Gutachten kostet auch mehrere hundert Euro.

Bei dem Schadensbild zum Gutachter und fertig. Die müssen zahlen, erst recht, wenn die Schuldfrage eindeutig ist.

Themenstarteram 5. März 2018 um 10:29

Zitat:

Ob du am Ende mit einem Gutachten besser aus der Sache heraus kommst, ist natürlich nicht gesagt.

Wieso nicht? Kannst du mir bitte erklären?

am 5. März 2018 um 10:54

Zitat:

@Am_Max schrieb am 5. März 2018 um 11:29:56 Uhr:

Wieso nicht? Kannst du mir bitte erklären?

Ich denke mal dir ist an einem möglichst großen Schaden gelegen.

Warum sollte ein Gutachten zwangsläufig eine höhere Schadenshöhe ergeben, als ein Kostenvoranschlag?

Hintere Tür und Stoßdämpfer? ist der Wirtschaftlich total?

Mir ist vorletzen Monat auch jemand reingefahren. (Fast) die ganze Seite ist eingedrückt.

Schuldfrage ist eindeutig geklärt, Fahrzeug ist weit vom Totalschaden entfernt, Gutachter hat seine Arbeit schon lange erledigt und trotz Fachanwalt und 2 gesetzte Fristen hat die Versicherung immer noch nicht gezahlt. Die Suchen jede kleine Lücke, um die Zahlung hinauszögern zu können.

Ich kann jeden nur empfehlen einen Anwalt einzuschalten.

Ohne Anwalt wird es nochmals viel komplizierter und dauert erheblich länger.

@TE: In deinem Fall MÜSSEN die den Gutachter bezahlen, den du beauftragt hast.

Die setzen die laien nur unter Druck, damit die weniger Kosten haben.

Ein Gutachter der gegnerischen Versicherung schreibt quasi immer weniger als man normalerweise gekriegt hätte.

Richtige vorgehensweise:

1. Geh zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht

2. Bestell einen eigenen Gutachter (hast du schon)

3. bringe die beiden oben genannten Personen in Kontakt und lehne dich zurück.

Lass den Schaden fiktiv auszahlen und entscheide danach in Ruhe, ob du den sofort verkaufen willst, oder notdürftig reparierst und weiterfährst.

Falls keine sicherheitsrelevante Bauteile beschädigt sind (spitze Ecken etc) kannst du auch einfach so weiterfahren.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 5. März 2018 um 12:15:22 Uhr:

Hintere Tür und Stoßdämpfer? ist der Wirtschaftlich total?

Ich vermute stark, dass es Stoßfänger und nicht Stoßdämpfer heißen soll (mit kaputtem Stoßdämpfer wäre das Auto nicht fahrbereit m.E.).

@TO:

Ein Kostenvoranschlag enthält nie einen Wiederbeschaffungs- und Restwert. Die Frage wird sich bei dem Fahrzeug/Baujahr und dem Schaden aber stellen. Deshalb rate ich auf jeden Fall zum Gutachter - schon, damit dir die Versicherung nicht willkürlich eigene "Werte" präsentieren kann. Wenn ihr das Auto unrepariert weiterfahren wollt, das auch dem Gutachter gegenüber erwähnen. Es ist nämlich von entscheidender Bedeutung, ob die Reparaturkosten über oder unter dem Wiederbeschaffungswert liegen.

Als nächstes auch von mir der Rat (kam weiter oben schon), die Sache über einen kompetenten Anwalt abzuwickeln. Der weiß nämlich, welche Ersatzleistung dir unter welchen Voraussetzungen zusteht. Ohne groß ins Detail zu gehen, bin ich mir zu 99% sicher, dass du von der gegnerischen Versicherung nicht freiwillig bekommen wirst, was dir zusteht.

Wundert mich auch, dass die Versicherung hier ledigl. einen KVA möchte.

Aufgrund der Beschädigungen (gehe davon aus du meinst Stossfänger, nicht -dämpfer) und des Fahrzeugalters/-wertes ist mMn ein KVA zur Schadensermittlung ungeeignet - hier könnte ein wirtschaftl. Totalschaden gegeben sein.

Möglicherweise wird die Versicherung den KVA intern "überprüfen" und dann entsprechend kürzen und willden Geschädigten damit überrumpeln.

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