Nach selbstverschuldetem Unfall: Gutachter der Gegenseite möchte mit mir direkt abrechnen
Hallo,
anfang Dezember hatte ich einen durch mich verursachten Auffahrunfall. Diesen meldete ich meiner Haftpflichtversicherung. Bis auf die Neuberechnung des SFR hörte ich danach weder etwas von meiner Versicherung noch vom Unfallgegner.
Nun erhielt ich ein Schreiben von einem Gutachter, der sich als vom Unfallgegner bestellter Gutachter vorstellte und mitteilte, dass von den Gutachterkosten in Höhe von 800 € nur 680 € von meiner Versicherung überwiesen wurden.
Die Erklärung meiner Versicherung wurde als "Unbegründete Ausrede" "gewertet" und deshalb fordert man nun den Restbetrag von 120 € + 50 € zusätzlich angefallene Bearbeitungskosten nun direkt von mir ein und ich solle mich bzgl. Erstattung direkt an meine Versicherung wenden.
Was mich an der Sache wurmt:
1. Eine Rechnung / Zusammensetzung der Kosten liegt mir nicht vor
2. Die "Unbegründete Ausrede" wurde nicht weiter ausgeführt
Ich will zwar nicht, dass der Unfallgegner auf irgendwelchen Kosten sitzenbleibt aber ich frage mich, ob es klug ist, hier die Forderung selber zu bezahlen. Klar werde ich versuchen die "unbegründete Ausrede" von meiner Versicherung zu erfragen und mir dort auch weiteren Rat holen aber ist dieses Vorgehen in irgendeiner Weise gerechtfertigt? Wozu habe ich denn eine Haftpflichtversicherung wenn diese im Schadensfall dem Unfallgegner nicht alle Kosten erstattet? Bzw. muss sich der Sachverständige nicht mit der Versicherung streiten?
Beste Antwort im Thema
So Peter, jetzt ich mal, denn langsam schießt du über das Ziel hinaus.
Ers mal verkauft der BVSK keinen seinen Mitgileder.
Es ist jedem freigestellt, sich an das Honorartableau zu halten oder nicht.
Machst du es nicht, ist das OK.
Aber dann höre hier bitte auf, andere Berufkollegen, die du nicht kennst zu verunglimpfen, so wie diese Pseudo- Juristen auf diesem Blog, die sich als angebliche Sachverständige für nichts zu schade sind und sogar Rechtsanwälte, welche wirklich etwas von Ihrem Fach verstehen auf das übelste zu beleidigen , wenn konträre Meinungen zur Diskussion stehen.
Und wenn du hier schon von "Größe" sprichst, mein lieber, wie viele "Sachverständige" stolpern denn in diesem Blog herum?
Sind es 10 oder sogar vieleicht 20? Und wie viele davon mit einem Doppel oder sogar dreifach Account ?
Und das ist jetzt der Nabel der Schadenregulierungs- Rechtsprechung oder wie ?
Und die bewegen also was ? Was denn außer die Lachmuskeln beim geneigten Leser.... 🙄
Peter, vertrete hier ruhig deine Meinung, aber höre bitte auf hier zu suggerien, das die Meinungen dieser "Experten" in der Schadenwelt irgend ein Gewicht haben. Die machen sich da einfach nur lächerlich.
Die Beiräge der Juristen dort sind sicher lesenwert, keine Frage. Aber was diese Schreihälse (mit ganz wenigen Ausnahmen) dort verbal verzapfen ist wirklich unterste Schublade.
Im übrigen sicher auch einer der Gründe, warum MT auf diese Seite im WEB höchst sensibel reagiert.
108 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
@xAKBxdas erklär doch einmal wieso es Unsitte ist wenn wir unsere Rechnung einfordern! Wenn einige Assekuranzen eine verdrehte Auffassung haben wie es mit der Liquidierung von ordnungsgemäßen erhobenen Rechnungen zu halten ist, kann es auch gut mal sein das der Schadenstifter selber zur Kasse gebeten wird wenn seine ach so tolle Versicherung der Meinung ist andere Unternehmen zu beschneiden.
Und Du und einige andere hier wissen mehr als genug das es in fast allen Fällen immer zu Gunsten des SV ausgeht, oder die Versicherung wacker vor einem Mahnverfahren, bzw. der Hauptverhandlung doch die fällige Rechnung vollständig ausgleicht und dann gegenüber ihres Kunden so tun als hätten sie ihn nur schützen wollen. Ich allein habe dieses Jahr nur 2,5 Ordner voll mit Bitte um Rücknahme der Klage und dem darauf folgendem Ausgleich meiner Rechnung mit unnötigen weiteren Kosten. Ich muss Dir nicht erklären was ein komplettes Mahnverfahren kostet, gell!
Weil es Kfz-Sachverständige aus Erfahrung ganz genau wissen, dass der Schadenverursacher die Kosten nicht aus eigener Tasche ausgleichen wird und auch nicht ausgleichen muss.
Er wird die an ihn gerichtete Forderung an seinen Kfz-Haftpflichtversicherer weiterleiten, der für ihn die weitere Korrespondenz übernimmt. Selbst im Falle einer Klage des Kfz-Sachverständigen gegen den Schädiger stellt der Kfz-Haftpflichtversicherer auf seine Kosten seinem Versicherten einen Rechtsanwalt zur Seite.
Gegenüber dem Schädiger wird die Forderung – ob nur zu Recht oder Unrecht - nur deshalb erhoben, um diesen für die Durchsetzung von Ansprüchen zu „missbrauchen“.
Ach, da wird der Schädiger also *missbraucht* (Deine Wort xAKBx) wenn er Mist gebaut hat und seine Versicherung aus fadenscheinigen Gründen nicht vollen Ersatz des durch den Schadensstifter angerichteten Schaden leistet. Das ist eine Aussage die verdient meinen ganzen Respekt!
Und wetten wir das der Schädiger in allen berechtigten Fällen allein ohne seine Versicherung verurteilt wird!
Warum eigentlich werden die Ansprüche an den Schädiger gestellt und nicht an den Geschädigten, der letztendlich mit seiner Unterschrift den SV beauftragt hat?
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Ach, da wird der Schädiger also *missbraucht* (Deine Wort xAKBx) wenn er Mist gebaut hat und seine Versicherung aus fadenscheinigen Gründen nicht vollen Ersatz des durch den Schadensstifter angerichteten Schaden leistet. Das ist eine Aussage die verdient meinen ganzen Respekt!Und wetten wir das der Schädiger in allen berechtigten Fällen allein ohne seine Versicherung verurteilt wird!
Wenn nur der Schädiger verklagt wird, kann er im Falle eines Falles auch nur allein verurteilt werden. Worauf soll hier gewettet werden? Hat er seinen Versicherer von der/einer Klage in Kenntnis gesetzt, wird der Versicherer die Prozeßführung übernehmen und der wird im schlimmsten Falle die Kosten des Rechtsstreites sowie die Urteilssumme übernehmen. Dem Schädiger entstehen keinerlei Nachteile. Er überlässt alles seinem Versicherer. Bei einem Prozess zur Schadenhöhe wird er vermutlich nicht einmal selbst vor Gericht erscheinen müssen. Den Schädiger direkt in Anspruch zu nehmen, macht keinen Sinn.
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Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Zitat:
Die Haftpflichtversicherung gehört nicht zu dem Personenkreis, der als Berechtigte in § 79 ZPO aufgeführt ist. Eine Vollmacht ergibt sich auch nicht aus der AKB, da diese nicht gesetzliche Bestimmungen außer Kraft setzen kann.
Aus diesem Grund xAKBx und dann kann sich der Schädiger an seinen Versicherer wenden und ihm für die eventuell verlorene Kreditwürdigkeit, enormen Zeit- und Kostenaufwand danken. Nur leider wird die Versicherung das soviel interessieren wie du Dreck unter den Fingernägeln hast.
nur Schade, dass die Frage von situ bisher noch nicht beantwortet wurde...
Zitat:
Original geschrieben von Over_Drive
Warum eigentlich werden die Ansprüche an den Schädiger gestellt und nicht an den Geschädigten, der letztendlich mit seiner Unterschrift den SV beauftragt hat?
Das erschliesst sich, wenn man den Auftrag liest, welchen man als Geschädigter in der Regel unterschreibt:
http://www.motor-talk.de/.../...mir-direkt-abrechnen-t3686019.html?...
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Aus diesem Grund xAKBx und dann kann sich der Schädiger an seinen Versicherer wenden und ihm für die eventuell verlorene Kreditwürdigkeit, enormen Zeit- und Kostenaufwand danken. Nur leider wird die Versicherung das soviel interessieren wie du Dreck unter den Fingernägeln hast.Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Die Haftpflichtversicherung gehört nicht zu dem Personenkreis, der als Berechtigte in § 79 ZPO aufgeführt ist. Eine Vollmacht ergibt sich auch nicht aus der AKB, da diese nicht gesetzliche Bestimmungen außer Kraft setzen kann.
Warum sollte auch ein Haftpflichtversicherer selbst bei Gericht auftreten - dafür gibt es Rechtsanwälte, die vom Haftpflichtversicherer beauftragt werden. Was das mit einer verlorenen Kreditwürdigkeit zu tun hat, erschliesst sich mir jetzt nicht. Zeit- und Kostenaufwand entsteht dem Schädiger sicherlich, da er eine ihm zugestellte Klage an seinen Versicherer weiterreichen muss.
Zitat:
Original geschrieben von situ
Zitat:
...
Die Fragestellung ist, ob ich als Schädiger trotz ausreichender Deckungshöhe der abgeschlossenen Versicherung das Risiko trage, von einem Richter auf Leistungen verklagt zu werden, deren Übernahme die Versicherung - weil sie diese als unberechtigt ansieht - ablehnen kann.
Wenn Du durch einen Richter zu vollem Schadenersatz verurteilt wirst, wurde mit Sicherheit auch die Anspruchsgrundlage und dessen Höhe geprüft. In diesem Fall kannst Du Dich an Deine Versicherung halten und sofern kein Grund für eine Leistungsfreistellung besteht, sind die Dir entstandenen Kosten in voller Höhe zu ersetzen.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Warum sollte auch ein Haftpflichtversicherer selbst bei Gericht auftreten - dafür gibt es Rechtsanwälte, die vom Haftpflichtversicherer beauftragt werden. Was das mit einer verlorenen Kreditwürdigkeit zu tun hat, erschliesst sich mir jetzt nicht. Zeit- und Kostenaufwand entsteht dem Schädiger sicherlich, da er eine ihm zugestellte Klage an seinen Versicherer weiterreichen muss.
Das weißt Du ganz genau und es ist bisher nicht nur einmal vorgekommen das der Schädiger wegen seiner zahlungsunwilligen Versicherung Besuch von einem Gerichtsvollzieher bekam weil sich der Schädiger auf seine Assekuranz verlassen hatte und diese nach dem Prozess keinen Finger krumm gemacht hat weil sie vom Prozess ausgeschlossen wurde. Schufaeintrag bis hin zu Pfändungen soll es gegeben haben... und sag nicht es wären Ammenmärchen!
AmmenmärchenZitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Das weißt Du ganz genau und es ist bisher nicht nur einmal vorgekommen das der Schädiger wegen seiner zahlungsunwilligen Versicherung Besuch von einem Gerichtsvollzieher bekam weil sich der Schädiger auf seine Assekuranz verlassen hatte und diese nach dem Prozess keinen Finger krumm gemacht hat weil sie vom Prozess ausgeschlossen wurde. Schufaeintrag bis hin zu Pfändungen soll es gegeben haben... und sag nicht es wären Ammenmärchen!Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Warum sollte auch ein Haftpflichtversicherer selbst bei Gericht auftreten - dafür gibt es Rechtsanwälte, die vom Haftpflichtversicherer beauftragt werden. Was das mit einer verlorenen Kreditwürdigkeit zu tun hat, erschliesst sich mir jetzt nicht. Zeit- und Kostenaufwand entsteht dem Schädiger sicherlich, da er eine ihm zugestellte Klage an seinen Versicherer weiterreichen muss.
- ein Versicherer, der für seinen Versicherten einen Prozeß führt und diesen vor Gericht verliert, wird seinen Versicherten nicht einem Vollstreckungsverfahren aussetzen !
Ich schliesse mich mal SITU an und verstehe es auch nicht. Wozu bin ich denn versichert.
Ich lese hier immer das es schon viele Urteile gegeben hat wo der Schädiger dann zahlen musste, hat mal jemand ein Beispiel (AZ?).
Interessiert mich schon, finde es echt unglaublich.
Was müsste ich als Schädiger also tun wenn mir sowas passiert? Also meine Versicherung nicht will? Wie solle ich so ein Gutachten prüfen lassen und feststellen wer recht hat? Hm....
Habe den Blog mit inzwischen vertrauten Formulierungen gefunden, aus dem zitiert wurde. Die Schuppen fallen von den Augen. Kein weiterer Klärungsbedarf. Ich bin wieder beruhigt - die Welt hat sich nicht verändert.
Gruß situ
Nein, in aller Regel wird er das nicht tun.
Aber auch das ist schon vorgekommen, wenn man den Kläger damit gegen die Wand laufen lassen kann...
Denn was sv.p.s. beharrlich weglässt, ist, dass der Kläger ganz alleine das Solvenzrisiko trägt, wenn er im Rahmen der Gesamtschuldnerhaftung sich für denjenigen Gesamtschuldner entscheidet, der kein Geld hat.
Mit anderen Worten:
Wenn derjenige, der einen Anspruch einklagt, sich den Gesamtschuldner aussucht, der kein Geld hat, nützt ihm der beste gewonnene Prozess nichts, weil er aus dem erstrittenen Titel gegen die anderen Gesamtschulder nicht vollstrecken kann.
Und da Versicherungen in 100% aller Fälle das Geld haben, um die Klageforderung zu bezahlen, beim Schädiger die Wahrscheinlkichkeit aber letztlich nur bei 50:50 liegt, ist es -jedenfalls bei größeren Summen- durchaus riskant, einen Prozess gegen jemanden zu führen, von dem man nicht weiß, was er auf dem Sparbuch hat.
Der Normalfall ist aber, dass man dem Kunden die Hintergründe erklärt und ihn bittet, die Unterlagen kommentarlos weiterzureichen. Alles andere erledigt die Versicherung.
Um übrigens mit dem anderen Ammenmärchen mal wieder aufzuräumen:
Es ist reines Wunschdenken der so agierenden Sachverständigen und Anwälte, wenn sie glauben, dass sie damit einen Keil zwischen Kunde und Versicherung treiben könnten.
Ich habe dutzende derartige Gespräche geführt, wenn in Mietwagensachen der Kunde zunächst verärgert fragte, warum er mit der Forderung der Mietwagenfirma konfrontiert wird und wir nicht zahlen.
Es hat selten länger als zwei Minuten gedauert, um ihn davon zu überzeugen, dass es in seinem Interesse ist, keine überhöhten Forderungen zu bezahlen und er außerdem keinen Nachteil dadurch hat, auch wenn er persönlich in Anspruch genommen wird.
Letztlich ist das nichts als Show des Anwalts, SV oder Vermieters und gute Anwälte haben das Theater auch nicht nötig.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Wenn derjenige, der einen Anspruch einklagt, sich den Gesamtschuldner aussucht, der kein Geld hat, nützt ihm der beste gewonnene Prozess nichts, weil er aus dem erstrittenen Titel gegen die anderen Gesamtschulder nicht vollstrecken kann.
Bleibt aber immer noch die Frage: Bin ich als Versicherter der Willkür der Versicherung (nö, zahle nicht) und des Geschädigten (ich halte mich an den Schädiger direkt - aus welcher Motivation heraus immer - und gewinne den Prozess vielleicht, was diesen trotz ausreichender Versicherung ggf. ruiniert) ausgesetzt?