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Nach selbstverschuldetem Unfall: Gutachter der Gegenseite möchte mit mir direkt abrechnen

Themenstarteram 8. Januar 2012 um 17:20

Hallo,

anfang Dezember hatte ich einen durch mich verursachten Auffahrunfall. Diesen meldete ich meiner Haftpflichtversicherung. Bis auf die Neuberechnung des SFR hörte ich danach weder etwas von meiner Versicherung noch vom Unfallgegner.

Nun erhielt ich ein Schreiben von einem Gutachter, der sich als vom Unfallgegner bestellter Gutachter vorstellte und mitteilte, dass von den Gutachterkosten in Höhe von 800 € nur 680 € von meiner Versicherung überwiesen wurden.

Die Erklärung meiner Versicherung wurde als "Unbegründete Ausrede" "gewertet" und deshalb fordert man nun den Restbetrag von 120 € + 50 € zusätzlich angefallene Bearbeitungskosten nun direkt von mir ein und ich solle mich bzgl. Erstattung direkt an meine Versicherung wenden.

Was mich an der Sache wurmt:

1. Eine Rechnung / Zusammensetzung der Kosten liegt mir nicht vor

2. Die "Unbegründete Ausrede" wurde nicht weiter ausgeführt

Ich will zwar nicht, dass der Unfallgegner auf irgendwelchen Kosten sitzenbleibt aber ich frage mich, ob es klug ist, hier die Forderung selber zu bezahlen. Klar werde ich versuchen die "unbegründete Ausrede" von meiner Versicherung zu erfragen und mir dort auch weiteren Rat holen aber ist dieses Vorgehen in irgendeiner Weise gerechtfertigt? Wozu habe ich denn eine Haftpflichtversicherung wenn diese im Schadensfall dem Unfallgegner nicht alle Kosten erstattet? Bzw. muss sich der Sachverständige nicht mit der Versicherung streiten?

Beste Antwort im Thema

So Peter, jetzt ich mal, denn langsam schießt du über das Ziel hinaus.

 

Ers mal verkauft der BVSK keinen seinen Mitgileder.

 

Es ist jedem freigestellt, sich an das Honorartableau zu halten oder nicht.

 

Machst du es nicht, ist das OK.

 

Aber dann höre hier bitte auf, andere Berufkollegen, die du nicht kennst zu verunglimpfen, so wie diese  Pseudo- Juristen auf diesem Blog, die sich als angebliche Sachverständige für nichts zu schade sind und sogar Rechtsanwälte, welche wirklich etwas von Ihrem Fach verstehen auf das übelste zu beleidigen , wenn konträre Meinungen zur Diskussion stehen.

 

Und wenn du hier schon von "Größe" sprichst, mein lieber, wie viele "Sachverständige" stolpern denn in diesem Blog herum?

 

Sind es 10 oder sogar vieleicht 20? Und wie viele davon mit einem Doppel oder sogar dreifach Account ?

 

Und das ist jetzt der Nabel der Schadenregulierungs- Rechtsprechung oder wie ?

 

Und die bewegen also was ? Was denn außer die Lachmuskeln beim geneigten Leser.... :rolleyes:

 

Peter, vertrete hier ruhig deine Meinung, aber höre bitte auf hier zu suggerien, das die Meinungen dieser "Experten" in der Schadenwelt irgend ein Gewicht haben. Die machen sich da einfach nur lächerlich.

 

Die Beiräge der Juristen dort sind sicher lesenwert, keine Frage. Aber was diese Schreihälse (mit ganz wenigen Ausnahmen) dort verbal verzapfen ist wirklich unterste Schublade. 

 

Im übrigen sicher auch einer der Gründe, warum MT auf diese Seite im WEB höchst sensibel reagiert.  

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Themenstarteram 9. Januar 2012 um 10:28

Moin Moin,

das ich auch die "Gegenseite" verstehen kann/könnte will ich nicht in Abrede stellen. Der Unfallgegner hat das Recht einen eigenen SV zu bestellen und seine Kosten erstattet zu bekommen.

Jedoch bezahle ich meine Versicherung dafür, im Schadensfall den Schaden des Unfallgegners zu regulieren und wenn jemand Geld von mir möchte, soll er dies auch begründen.

Einfach zu schreiben es sind Kosten in HV 800,- € angefallen, davon fehlen noch 120,- € + 50,- € Verwaltungsgebühren halte ich schon für Grenzwertig.

Zumindest eine Rechnungskopie, die "unbegründete Ausrede" und dessen Erwiderung sollten für 50,- € Verwaltungsgebühren schon drin sein.

Aber ich habe nun erstmal telefonisch bei meiner Versicherung angerufen, die mir davon abgeraten haben selber etwas zu bezahlen und mich baten, Ihnen eine Kopie des Schreibens zukommen zu lassen. Außerdem habe ich meine Versicherung gebeten, mir den Grund der Ablehnung mitzuteilen und was ich ihrer Meinung nach als nächstes machen soll.

am 9. Januar 2012 um 10:44

Zitat:

was ich ihrer Meinung nach als nächstes machen soll.

Ich würde eine Briefmarke opfern und dem SV mitteilen, dass ich sein Schreiben an meinen Versicherer weitergeleitet habe. Basta.

Der SV wird wissen, dass er diese Forderung ggf. gegen die Versicherung einklagen müsste, wenn diese nicht zahlt. Das wäre jedenfalls meine Sicht der Dinge, die ich nicht aufgeben würde, bis ein letztinstanzlicher Richter mich anders belehrt.

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

was ich ihrer Meinung nach als nächstes machen soll.

Ich würde eine Briefmarke opfern und dem SV mitteilen, dass ich sein Schreiben an meinen Versicherer weitergeleitet habe. Basta.

Der SV wird wissen, dass er diese Forderung ggf. gegen die Versicherung einklagen müsste, wenn diese nicht zahlt.

Wieso sollte der SV gegen eine nicht zahlungswillige Versicherung klagen!?! Ich rufe einmal bei der Versicherung an ob diese mir mein fehlendes Honorar ausgleicht und wenn nicht schließe ich gegenüber der Versicherung die Akte und wende mich nur noch an den Schadensstifter. Soll dieser sich doch mit seiner *tollen* Versicherung rum ärgern. So einfach ist das und was meinst Du was ich mittlerweile für Gespräche haben führen können ;)

Themenstarteram 9. Januar 2012 um 11:30

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Wieso sollte der SV gegen eine nicht zahlungswillige Versicherung klagen!?! Ich rufe einmal bei der Versicherung an ob diese mir mein fehlendes Honorar ausgleicht und wenn nicht schließe ich gegenüber der Versicherung die Akte und wende mich nur noch an den Schadensstifter. Soll dieser sich doch mit seiner *tollen* Versicherung rum ärgern. So einfach ist das und was meinst Du was ich mittlerweile für Gespräche haben führen können ;)

So sehr ich deine Position verstehe aber Probleme mit nicht zahlungswilligen "Kunden" haben viele Unternehmer :=)

Aber es kann doch nicht sein, eine Forderung gegenüber jemanden einzutreiben ohne jeden Nachweis / ohne irgendeine Begründung. Wie gesagt, zumindest Rechnungskopie und Begründung warum die Aussage meiner Versicherung eine "unbegründete Ausrede" sein soll, würde ich schon erwarten.

Aber wie gesagt, zunächst warte ich die Stellungnahme meiner Versicherung ab, ansonsten habe ich keinerlei Anhaltspunkt zu bewerten, ob die Forderung in irgend einer Weise gerechtfertigt ist oder warum Sie aus Sicht der Versicherung unberechtigt sein soll.

...sollte man "im Zweifel" nicht auch an den treten können (sollen), der die Musik letztens endes auch bestellt hat?

Woher soll der Schädiger denn wissen, dass diese Forderung begründet ist (oder auch nicht)?

am 9. Januar 2012 um 12:32

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Zitat:

Original geschrieben von situ

 

Ich würde eine Briefmarke opfern und dem SV mitteilen, dass ich sein Schreiben an meinen Versicherer weitergeleitet habe. Basta.

Der SV wird wissen, dass er diese Forderung ggf. gegen die Versicherung einklagen müsste, wenn diese nicht zahlt.

Wieso sollte der SV gegen eine nicht zahlungswillige Versicherung klagen!?!

Vielleicht, weil er sein Geld haben möchte? Wie ich meine Versicherungsbedingungen lese, muss meine Versicherung unberechtigte Forderungen abwehren oder diese bezahlen.

Wenn es nun in Deutschland so ist, dass - anders als bisher von mir fälschlich angenommen - der Kfz-Geschädigte sich direkt mit dem KFZ-Haftpflichtversicherten rumschlagen darf, dann habe ich die ganze Sache bisher missverstanden.

Wenn ich das also jetzt richtig verstehe (ein übertriebenes Beispiel): Ich habe Kotflügel angekratzt - Geschädigter verlangt neues Auto - Versicherung zahlt nur 4.000 EUR - Geschädigter verklagt mich - findet einen Richter, der ihm Recht gibt - ich zahle dann die 36.000 EUR für Neuwagen? Versicherer ist weiterhin aus dem Schneider?

Alles korrekt so? Gibt es Fallbeispiele (Urteile) mit AZ? "Gespräche" sind ja nicht so interessant.

Wie versichert man sich dagegen? Da tun sich ggf. große, nicht abgesicherte Risiken auf. Man denke nur an Personenschäden, wo sich Versicherungen oft - jedenfalls liest man das so - sehr zurückhaltend (gemessen an den Forderungen) verhalten. Muss ich also damit rechnen, Haus und Hof zu verkaufen und mein spärliches Gehalt gepfändet zu sehen, weil der Geschädigte mit der Abfindung durch die Versicherung nicht einverstanden ist?

Das fragt sich der erschütterte situ

EDIT: Vierlleicht greift ein Rechtskundiger den Fall dieses Beispiels mal auf:

Ein Geschädigter ist mit der Entschädigungshöhe nicht einverstanden - die Versicherung lehnt eine Erhöhung ab.

Der Geschädigte stellt die Restforderung an den Geschädigten - seine Versicherung verweigert weiterhin. Schädiger zahlt nicht.

Der Geschädigte verklagt den Schädiger erfolgreich auf Zahlung. Schädiger muss zahlen.

Unterstellt, der Schädiger hat seine Versicherung laufend und korrekt informiert: Bleibt er auf der Zahlung sitzen?

Zitat:

Original geschrieben von flennmopp

Moin Moin,

 

 

Einfach zu schreiben es sind Kosten in HV 800,- € angefallen, davon fehlen noch 120,- € + 50,- € Verwaltungsgebühren halte ich schon für Grenzwertig.

 

Zumindest eine Rechnungskopie, die "unbegründete Ausrede" und dessen Erwiderung sollten für 50,- € Verwaltungsgebühren schon drin sein.

Wäre interessant zu erfahren, wie schon bei der ersten Zusendung der Rechnung an den TE die Erhebung von "Verwaltungsgebühren" und insbesondere deren Höhe begründet wird.

 

Im übrigen sind es keine Gebühren; denn dann müssten sie amtlich festgelegt worden sein.

 

Scheint ein - sagen wir mal- sehr unbedarfter SV zu sein.

 

O.

@situ

 

wir gehen von einer ganz normalen Schadensregulierung aus bei der nichts überzogen ist. Es sollte mittlerweile allgemein bekannt sein das die meisten Versicherungen dank einiger *Dienstleister* Kürzungsorgien bei der Regulierung vornehmen. Manche Geschädigte wehren sich zu Recht und versuchen es oft erst allein gegen die Versicherung. Dann wird ein Anwalt eingeschaltet und der wendet sich auch an die Versicherung. Meist klappt es auch, oft mittlerweile nicht mehr und man muss klagen. Also wieso also soll ich mich mit einem Unternehmen rumärgern das seinen Kunden, den VN, rechtlich gesehen in ein offenes Messer laufen lässt!?! Kann ich auch direkt den Schadenstifter in Anspruch nehmen und soll sich dieser bei seiner ach so tollen Assekuranz ausheulen.

 

Und das Argument das wenn bei dem Schadensstifter nichts zu holen ist würde ich auf meinen Kosten sitzen bleiben, zieht nicht wirklich ;)

 

am 9. Januar 2012 um 14:32

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

nd soll sich dieser bei seiner ach so tollen Assekuranz ausheulen.

Du hast die Fragestellung nicht verstanden.

Die Fragestellung ist, ob ich als Schädiger trotz ausreichender Deckungshöhe der abgeschlossenen Versicherung das Risiko trage, von einem Richter auf Leistungen verklagt zu werden, deren Übernahme die Versicherung - weil sie diese als unberechtigt ansieht - ablehnen kann.

Zumindest mich interessiert nicht, ob eine Versicherung "ach so toll" ist oder ob sich jemand ausheulen möchte: Mich interessiert ausschließlich, ob es eine entsprechende Rechtslage gibt, deren ich mir bisher nicht bewusst war.

Ich hoffe weiterhin auf einen Rechtskundigen, der seine Meinung auch belegen kann (wenn das so sein sollte, wie von sv-p.s dargestellt - es geht nicht darum, ob sich Leute ins Bockshorn jagen lassen).

@situ

 

ich stelle jetzt mal nachfolgend den Text einer Abtretungesklärung hier ein. Diese wird in der vorliegenden Fassung von nahezu allen freiberuflichen Sachverständigen verwendet.

 

Aufgrund dieser Abtretung hat es schon Urteile gegeben, in welchem die Gerichte dem klagenden Sachverständigen Recht gegeben haben. Ich habe mir das also nicht ausgedacht oder mir eine Meinung vom Höhrensagen gebildet (wie das hier so manch anderer User im Versicherungsforum macht, dich meine ich aber damit ausdrücklich nicht)     

 

Wenn die Abtetung rechtsunwirksam wäre, dann würden die Gerichte die Klage sicherlich nicht zulassen, da an eine Klage aus abgetretenden Recht juristisch doch sehr Hohe Anforderungen gestellt werden.

 

Da bist du doch sicher bei mir oder nicht?

 

Hier nun der Text

 

Aus Anlaß des oben beschriebenen Schadenfalles habe ich das oben genannte Kfz-Sachverständigenbüro beauftragt, ein Gutachten zur Schadenhöhe zu erstellen. Das Sachverständigenbüro berechnet sein Honorar in Anlehnung an die Schadenhöhe.

Ich trete hiermit meinen Schadenersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten in Höhe des Bruttoendbetrages der Rechnung des beauftragten Sachverständigen unwiderruflich erfüllungshalber gegen den Fahrer, den Halter und den Versicherer des unfallbeteiligten Fahrzeuges ab.

Hiermit weise ich den regulierungspflichtigen Versicherer an, die Sachverständigenkosten unmittelbar an das von mir beauftragte Sachverständigenbüro zu zahlen.

Das Kfz-Sachverständigenbüro ist berechtigt, diese Abtretung den Anspruchsgegnern offen zu legen und den erfüllungshalber abgetretenen Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten gegenüber den Anspruchsgegnern im eigenen Namen geltend zu machen.

Durch diese Abtretung werden die Ansprüche des Kfz-Sachverständigenbüros aus dem Sachver- ständigenvertrag gegen mich nicht berührt. Es kann die Ansprüche gegen mich geltend machen, wenn und soweit der regulierungspflichtige Versicherer keine Zahlung oder lediglich eine Teilzahlung leistet.

 

 

 

 

Da du der Schadensstifter bist stehst du dafür gerade. Deine Versicherung reguliert nur den Kostenaufwand und wenn deine Versicherung der Meinung ist es ist zu teuer wird es ganz allein dein Problem und wenn mehr Geschädigte anfangen sich dieses Schritt´s bewusst zu werden, wird es düster für einige Versicherer:

Zitat:

Die Haftpflichtversicherung gehört nicht zu dem Personenkreis, der als Berechtigte in § 79 ZPO aufgeführt ist. Eine Vollmacht ergibt sich auch nicht aus der AKB, da diese nicht gesetzliche Bestimmungen außer Kraft setzen kann.

am 9. Januar 2012 um 15:07

Ich versuche das mal, in mein Laiendeutsch zu übersetzen.

Der Geschädigte A hat einen SV beauftragt, welcher ihm (A) dafür eine Rechnung stellt. Diese Forderung tritt A an den Schädiger B (genauer: dessen Versicherer) ab und fordert ihn auf, die Leistung direkt an den SV zu erbringen (die Rechnung zu bezahlen). Zugleich erklärt er, dass er (A) weiterhin in der Pflicht bleibt, dass der SV (schließlich hat A ihn beauftragt) schlussendlich sein Geld erhält.

Aber was passiert nun, wenn die Versicherung die Zahlung ganz oder teilweise verweigert und A darauf hin B erfolgreich verklagt?

Gruß situ

@sv-.s: Ein Zitat ohne Quellenangabe (AZ des Urteils - nichts sonst interessiert) und Zusammenhang erscheint mir sinnlos.

Zitat:

Original geschrieben von situ

Ich versuche das mal, in mein Laiendeutsch zu übersetzen.

Aber was passiert nun, wenn die Versicherung die Zahlung ganz oder teilweise verweigert und A darauf hin B erfolgreich verklagt?

 

Gruß situ

 

Ein Zitat ohne Quellenangabe und Zusammenhang erscheint mir sinnlos.

Wenn A nun B verklagen will, dann muss der SV gegenüber A seine abgetretende Forderung rückabtreten.

 

So etwas kommt auch vor, meistens wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist.

am 9. Januar 2012 um 15:13

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Wenn A nun B verklagen will, dann muss der SV gegenüber A seine abgetretende Forderung rückabtreten. So etwas kommt auch vor, meistens wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist.

Kann der Versicherer sich dann auf den Standpunkt stellen, dass ihn die Klage und das Ergebnis nicht berührt? Dann hätten wir ja den Fall, dass B trotz ausreichender Versicherung ruiniert ist (es muss ja nicht nur um ein paar 100 EUR eines SV gehen, sondern auch um die Schadenshöhe an sich).

das glaube ich eher nicht, aber ich bin keine Jurist und weis, wann ich mal eine Frage nicht beantworten sollte, weil ich nicht über das erforderliche Fachwissen verfüge.

 

Das sollte doch eher xAKBx oder Hafi beantworten.

 

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