Nach klarer Schuldfrage: Unfallverursacher ist sich nicht sicher, ob er schuld ist.

VW

Nabend!

Vor ca. einem Monat hatte ich einem Unfall, wo die Schuldfrage klar und deutlich erkennbar war - der Mann nimmt mir die Vorfahrt und fährt gegen mein Auto (Schaden an Stoßstange - 800€ ca.). Gleich vor Ort hat der Unfallverursacher zugegeben, dass es eindeutig seine Schuld ist. Haben keine Polizei geholt, da nur Blechschaden... Ich habe dann die Schaden bei seiner Versicherung gemeldet, das ganze wurde gutgeachtet, seine Versicherung fragte nach meiner IBAN - passt soweit.

Nach ein paar Wochen rufte ich seine Versicherung an, um zu fragen warum das Geld noch nicht überwiesen wurde... die sagten aber, dass der Versicherungsnehmer nun plötzlich sich nicht sicher ist, ob er schuld ist - also sie warten noch auf seine Rückmeldung.

Vielleicht noch wichtig zu erwähnen, dass ein Freund von mir als Beifahrer saß - also habe einen Zeugen.

Was könnte ich jetzt tun bzw. was ergibt am meisten Sinn?

LG

17 Antworten

Wenn Du noch einen Unfallzeugen hättest der nicht in Deinem Auto saß hättest Du quasi schon gewonnen, das Restrisiko wäre äußerst gering, sag ich mal so als Parkplatz-Unfallgeschädigter der sich sein Recht bei Gericht erkämpfte.

Also ich würde auch an einen Anwalt verweisen. Wenn ich mich richtig erinner zählt auf einem Parkplatz nicht unbedingt links vor rechts. Allerdings bin ich auch kein Anwalt.
Bericht über links vor rechts.
Währe ich an deiner Stelle oder auch an der vom Unfallgegner würde ich einen Anwalt einschalten, allerdings bin ich auch rechtsschutzversichert.

MfG
Mike

Zitat:

@e30lion schrieb am 8. März 2021 um 11:48:30 Uhr:


Also ich würde auch an einen Anwalt verweisen. Wenn ich mich richtig erinner zählt auf einem Parkplatz nicht unbedingt links vor rechts. Allerdings bin ich auch kein Anwalt.
Bericht über links vor rechts.
Währe ich an deiner Stelle oder auch an der vom Unfallgegner würde ich einen Anwalt einschalten, allerdings bin ich auch rechtsschutzversichert.

MfG
Mike

Eine Mithaftung werde ich auf keinen Fall akzeptieren, weil der Mann beim Rausfahren deutlich schneller als 10 km/h gefahren ist und ich bereits vor der Kollision gestoppt habe - und dies wird auch mein Zeuge bestätigen. Wie oben bereits erwähnt, sind am Gelände Fahrspuren vorhanden und auch das STVO - Schild (§8 StVO).

Übrigens hat der Unfallverursacher seltsamerweise der Versicherung mittgeteilt, dass die Polizei beim Unfall auch vor Ort war - was nicht stimmt...

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