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Nach dem Werkstatt Aufenthalt Vogelkot Verätzung

Themenstarteram 20. April 2020 um 17:59

Hallo Zusammen,

mein Auto war wegen einer Nacharbeit ca. 10 Tage in der Reparaturwerkstatt.

Bei der Abholung stellte ich fest, dass das Auto mit Vogelkot übersät war. Die Werkstatt hat es mir so erklärt, dass sie wegen dem großen Andrang mein Auto draußen geparkt haben, und dann soll es normal sein , dass das Auto mit Vogelkot übersät ist.

Am nächsten war ich in der Wachstrasse, und anschließend stellte ich fest, dass der Vogelkot den Lack verätzt hat. Außerdem habe ich einen Kratzer entdeckt.

Die Fotos sind vielleicht nicht viel aussagend, aber trotzdem möchte ich nach Eurer Meinung fragen. Kriegt man die Verätzung und den Kratzer mit einer Politur weg?

Bedanke mich im Voraus für die Rückmeldungen.

Vogelkot
Verätzung
Verätzung
+1
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22 Antworten
am 21. April 2020 um 16:38

Es gibt kein Recht auf ein überdacht geparktes Auto. Da brauchts keine Zeugen für nichts und schriftlich wird nichts vorliegen...

Auf einen freundlichen Versuch das mit der Werkstatt zu klären, würde ich es ankommen lassen. Sollte die Werkstatt einen Aufbereiter in der Hinterhand haben, könnte das funktionieren. Du kannst ja auch durchblicken lassen, dass du gerne wieder kommen wirst.

Ich frag mich aber ehrlich, wie dreckig eine Arbeitskombi sein muss, dass man von vielleicht 4x Ein- und Aussteigen derartigen Dreck am Leder hinbekommt. (Und das Leder ist sicher das kleinste Problem, das müsste mit etwas Lederreiniger schnell weg sein.)

am 22. April 2020 um 5:03

Zitat:

@gromi schrieb am 21. April 2020 um 18:38:13 Uhr:

Es gibt kein Recht auf ein überdacht geparktes Auto. Da brauchts keine Zeugen für nichts und schriftlich wird nichts vorliegen...

Auf einen freundlichen Versuch das mit der Werkstatt zu klären, würde ich es ankommen lassen. Sollte die Werkstatt einen Aufbereiter in der Hinterhand haben, könnte das funktionieren. Du kannst ja auch durchblicken lassen, dass du gerne wieder kommen wirst.

Ich frag mich aber ehrlich, wie dreckig eine Arbeitskombi sein muss, dass man von vielleicht 4x Ein- und Aussteigen derartigen Dreck am Leder hinbekommt. (Und das Leder ist sicher das kleinste Problem, das müsste mit etwas Lederreiniger schnell weg sein.)

Es geht nicht darum wie gut und einfach eine Verunreinigung zu entfernen ist, es geht darum wie unachtsam die Werkstatt wohl mit den Fahrzeugen ihrer Kunden umgeht, haben die keine Schonbezüge?!

In meinen Augen sieht das nicht nach "saubere Arbeit" der Werkstatt aus !

am 22. April 2020 um 5:44

Es geht auch nicht darum, ob die Schutzbezüge haben oder nicht, sondern darum, dass man Fahrzeuge nicht in schlimmerem Zustand zurückgeben sollte, als man die bekommen hat. :-)

Möge der TE das Problem nun gut lösen können.

Themenstarteram 22. April 2020 um 7:05

Ich glaube nicht, dass wir gute Freunde werden können.

Ich werde mich bei der Kfz-Innung beschweren.

Vielleicht kann die Kfz-Innung etwas bewirken.

am 22. April 2020 um 7:08

Es gehört sich aber schon zuerst mit dem direkten Gegenüber/mutmaßlichen Verursacher zu sprechen.

Ansonsten könntest du dir einige Türen verschließen.

Ich kenne das auch so, dass andere, vermeintlich höhere Stellen zuerst auf den direkten Kontakt verweisen.

Themenstarteram 22. April 2020 um 8:34

Zitat:

@gromi schrieb am 22. April 2020 um 09:08:54 Uhr:

Es gehört sich aber schon zuerst mit dem direkten Gegenüber/mutmaßlichen Verursacher zu sprechen.

Ansonsten könntest du dir einige Türen verschließen.

Ich kenne das auch so, dass andere, vermeintlich höhere Stellen zuerst auf den direkten Kontakt verweisen.

Du hast auch recht.

@Schattenparker50214

Einzig und allein die Werkstatt ist für die Dauer der Arbeiten für eine odnungsgemäße Unterbringung des Fahrzeugs zuständig, auch wenn es kein Recht auf einen überdachten Platz gibt. Das ist Sache der Werkstatt, die odnungsgemäße Unterbringung zu lösen. Sonst stellt sie ein Fahrzeug auch noch in einem gefüllten Pool oder unter einem Steilhang ab.

Offensichtlich ist ja bereits eine Einlassung der Werkstatt erfolgt. Also hat in Gespräch mit negativem Ausgang stattgefunden. Und ein Zeuge ist dann wertvoll.

Es gilt ganz allgemein:

Grundsätzlich gehört es zu den vertraglichen Nebenpflichten der Werkstatt aus dem Reparaturvertrag, das zu reparierende Fahrzeug für die Dauer des Werkstattaufenthaltes in geeigneter Weise vor Diebstahl oder Beschädigung zu schützen.

Die Obhutspflicht beginnt und endet in der Regel mit der Schlüsselübergabe. Entscheidend ist der sogenannte „wortlos vereinbarte Sicherheitsstandard“.

am 22. April 2020 um 9:40

Die Werkstatt kann das Auto einfach unter freiem Himmel auf deren nicht durch einen Zaun angetrennte Betriebsfläche/Ausstellungsfläche abstellen. Natürlich abgeschlossen (das Auto an sich). Damit ist der Pflicht entsprochen.

Auch bei negativ endendem Gespräch nützt ein Zeuge nicht wirklich was. Wozu auch. Zuegen sind oft überschätzt.

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