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Nach Autokauf und dem nichterfüllen des Vertrages - Was nun?!
hallo!
Da ich kein Gebiet "Verkauf und Kauf von Autos" gefunden habe, pack ich meine Problematik mal hier hinein.
Ich versuch es mal kurz zu fasen. in Stichpunkten...
- Anfang Januar ein Auto gekauft. Dieses wurde Bar bezahlt, allerdings waren am Abholtag die vereinbarten Autoteile nicht da. Also wurde auf den Vertrag Handschriftlich vom Händler draufgeschrieben, das die besagten Teile nachgeliefert werden.
Dei Teile sind Stabigummis für vorne und neue Scheibenwischblätter hinten. ALso grundlegend nichts großes.
Nach 2..3 Telefonaten und keinen Ergebnissen war das letzte Telefonat ende März.
Der Händler machte den Eindruck als habe er das alles total vergessen. Plötzlich meinte er das nun bei Honda direkt bestellt werden muss, was heißt ich muss den Einbau bezahlen weil es ja nun für den Händler teurer wird. Daraufhin sagte ich ihm das ich nichts zahlen werde, da dies nicht mein Problem ist (woher er die teile bekommt und wie teuer es ihm dadurch wird).
Man sagte mir das ich Zulassungspapiere und den Kaufvertrag einschicken solle (per Mail dann gemacht) und das man dann bestellen werde. Auf diese Mail kam KEINE Antwort.
2 Wochen später hab ich kurz vor Ostern nochmal diese Mail geschickt inkl. ein wenig text das ich darum bitte eine kurze Infoo zu bekommen wie weit der bearbeitungsstand nun sei. Auch daraufhin kam keine Antwort.
Heißt zusammengefasst das ich das letzte mal ende März bei dem Telefonat was von dem Händler gehört habe.
Die frage ist nun wie kann ich weiter vorgehen wenn der Händler sich offenbar so "feiern" lässt und sich einfach garnicht meldet. Rücktritt vom Kaufvertrag war meine idee. Nur ist die Frage wie man das als Privat Person durchsetzen kann?!
Ich habe dem Händler mehrffach eine Frsit gesetzt (die letzte war zum ende April), allerdings scheint das dort keinen zu interessieren. Der kaf ist nun schon eine halbe ewigkeit her und es geht nichst vorran.
Zumindest eins hab ich aus diesem Erstkauf eines eigenen Autos. Bevor nciht alles da ist werd ich nie wieder irgendeinem Händler Geld geben.
Vielleicht hat der ein oder andere noch einen Tipp für mich.
grüße
Steffen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Steffen_MD
hallo!
Da ich kein Gebiet "Verkauf und Kauf von Autos" gefunden habe, pack ich meine Problematik mal hier hinein.
Ich versuch es mal kurz zu fasen. in Stichpunkten...
- Anfang Januar ein Auto gekauft. Dieses wurde Bar bezahlt, allerdings waren am Abholtag die vereinbarten Autoteile nicht da. Also wurde auf den Vertrag Handschriftlich vom Händler draufgeschrieben, das die besagten Teile nachgeliefert werden.
grüße
Steffen
Als Kunde kann man ja bei der Barzahlung dann eben 100 € oder 200 € vom Kaufpreis abziehen wenn die vereinbarten Teile nicht ordnungsgemäß eingebaut sind. ( Tip für den nächsten Kauf)
Jetzt würde ich dem Verkäufer schriftlich ein Frist setzen die vertraglich vereinbarten Teile zu liefern und einzubauen, gleichfalls würde ich androhen das weitere rechtliche Schritte folgen falls der Einbau nicht bis zu dem Termin erfolgte.
Letztes Mittel : Anwalt einschalten, aber bitte vorab sehen ob eine Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden dieses übernimmt.
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist m.e nicht möglich, dem Händler muss zunächst mal die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden.
Die Fristsetzungen sollten schriftlich mit Einschreiben erfolgen ,mündliche Vereinbarungen sind wischi waschi.
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34 Antworten
Wie hoch sind denn die Kosten für die Teile / Reparatur? Was ist denn da kaputt? Wenn es nix großes ist, sparst du dir wohl ne Menge nerven es grad selber zu machen. Ansonsten Anwalt etc.. irgendwie nervig
Zitat:
Original geschrieben von Steffen_MD
hallo!
Da ich kein Gebiet "Verkauf und Kauf von Autos" gefunden habe, pack ich meine Problematik mal hier hinein.
Ich versuch es mal kurz zu fasen. in Stichpunkten...
- Anfang Januar ein Auto gekauft. Dieses wurde Bar bezahlt, allerdings waren am Abholtag die vereinbarten Autoteile nicht da. Also wurde auf den Vertrag Handschriftlich vom Händler draufgeschrieben, das die besagten Teile nachgeliefert werden.
grüße
Steffen
Als Kunde kann man ja bei der Barzahlung dann eben 100 € oder 200 € vom Kaufpreis abziehen wenn die vereinbarten Teile nicht ordnungsgemäß eingebaut sind. ( Tip für den nächsten Kauf)
Jetzt würde ich dem Verkäufer schriftlich ein Frist setzen die vertraglich vereinbarten Teile zu liefern und einzubauen, gleichfalls würde ich androhen das weitere rechtliche Schritte folgen falls der Einbau nicht bis zu dem Termin erfolgte.
Letztes Mittel : Anwalt einschalten, aber bitte vorab sehen ob eine Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden dieses übernimmt.
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist m.e nicht möglich, dem Händler muss zunächst mal die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden.
Die Fristsetzungen sollten schriftlich mit Einschreiben erfolgen ,mündliche Vereinbarungen sind wischi waschi.
Was ich vergessen habe zu sagen. Der Einbau war nicht bestandteil des ganzen. Es sollten nur die 2 benannten Teile geliefert werden. Das waen nur die Scheibenwischblätter für hinten und Stabbigummis vorne. Mehr war da nicht. Das gekaufte Auto ist übrigens ein Honda Civic 1.4i EJ9.
Was die besagten Teile kosten würden, weiß ich leider nicht.
Eine frsitsetzung habe ich nach dem zusenden der eMail inkl. kopieen des kaufvertrages und der Zulassung ansich schon gemacht. Dort habe ich ja geschrieben das ich wünsche das das ganze bis ende april geregelt ist bzw. mir eine Info gegeben wird, wenn es zu Lieferschwierigkeiten kommt. Aber es kam ja gar keine Antwort.
Und das find ich das freche daran. Das problem von meiner Seite ist, das ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Daher ist wohl die nervenberuhigenste Lösung einfach die Teile selber zu besorgen un das ganze als Erfahrung abzusempeln.
Grüße
Steffen.
Was für ein Händler war es denn? Vertragshändler? Kiesplatzladen?
Kann es sein das die Teile doch nicht so günstig sind wie gedacht?
Daswar dieser Händler...
http://home.mobile.de/MUELLER-MAGDEBURG
Die Teile sind sehr whl nicht so billig wie gedacht. Das hat der Typ mir ende März beim letzten Telefonat auch so gesagt. Das man die Teile nun doch nicht beim Händler bekommt und diese nun teuer direkt bei Honda bestellt werden müssen. Daraufhin ja meine aussage das ich damit nichts zu tun habe und mir sowas auch egal ist. wenn sowas versprochen ist, muss es gehalten werden.
So seh ich das zumindest und da denk ich sicherlich nicht falsch.
Steffen
Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, muss klar sein, um welche Summe es hier überhaupt geht. Da nur die Lieferung, aber nicht der Einbau vereinbart wurde, gehe ich davon aus, dass es sich nur um eine kleine Summe handelt (100 €?).
Je nach Summe kommt man schnell zu der Einsicht, dass sich der ganze Aufwand des Geldeintreibens nicht lohnt.
Gehe zu einem Honda-Händler und kaufe die Ersatzteile.
Wenn Du der Ansicht bist, ich mache mir die Arbeit und hole mir das Geld vom Verkäufer zurück, dann schicke ihm die Rechnung und bittest um Überweisung innerhalb von z.B. zwei Wochen. Wenn er nicht zahlt, schicke Ihm eine Mahnung und setze eine Nachfrist von nochmals zwei Wochen. Wenn er immer noch nicht zahlt, dann schicke ihm einen Mahnbescheid (geht ohne Rechtsanwalt). Dann wird er sich auf jeden Fall bewegen.
O.
jo... Mahnbescheid kann er nicht ignorieren.
kann verstehen, dass es dich ankotzt, wenn er auf stur stellt. Macht er dann wahrscheinlich bei 50 Kunden im Jahr, wenn das dann jedem zu aufwändig ist, hat er nochmal 5k€.
Zitat:
Original geschrieben von Steffen_MD
Das problem von meiner Seite ist, das ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Daher ist wohl die nervenberuhigenste Lösung einfach die Teile selber zu besorgen un das ganze als Erfahrung abzusempeln.
Grüße
Steffen.
Darauf spekuliert der wohl anscheinend, aber auch ohne Anwalt kannst du was machen.
Dazu gehören Fristsetzung, falls die Frist verstrichen ist Reparatur bein Hondahändler, Rechnung an den Gebrauchtwagenhändler schicken, Nachfristen wie go-4 - golf beschrieben hat bitte einhalten. falls keine Bezahlung der Rechnung erfolgt gerichtliches Mahnverfahren gegen den Gebrauchtwagenhändler einleiten.
Um Ärger zu vermeiden das der Händler widerum einen Anwalt einschaltet würde ich ihm diese Vorgehensweise schriftlich genau aufzeigen.
Das kann man alles auch ohne Anwalt erledigen
Wenn man denn weiß wie und wo, kann man sicher das alels auch ohne Anwalt hinbekommen. Darum ja aber auch mein Topic hir. :) Danke schonmal für die netten Infos.
wenn ihr schreibt mahnbescheid verschicken, heißt dies ich schreibe eienn Brief der den Betreff Mahnbescheid oder eben Mahnung hat ? Gibt es dafür schicke Vordrucke oder wie kann man das Handhaben? also muss man sich da an gewissen Richtlinien halten?!
Und nch eien Frage zum einleiten des gerichtliches Mahnverfahren gegen den Gebrauchtwagenhändler! Wie leite ich dies ein?! Wieder nur durch Post oder durch eine Anzeige?!
Sorry wenn ich da etwas dumm Nachfragen muss.
Grüße
Steffen
Zitat:
Original geschrieben von Steffen_MD
Und nch eien Frage zum einleiten des gerichtliches Mahnverfahren gegen den Gebrauchtwagenhändler! Wie leite ich dies ein?! Wieder nur durch Post oder durch eine Anzeige?!
Sorry wenn ich da etwas dumm Nachfragen muss.
Grüße
Steffen
Hierzu musst du allerdings auch die Fristen genau beachten, du kannst nicht einfach so einen Mahnantrag stellen.
Zahlungserinnerung
Erste Mahnung
Zweite Mahnung
Dritte Mahnung
Gerichtlicher Mahnbescheid
steht alles genau hier:
www.mahnung-online.de/mahnverfahren.html
https://www.online-mahnantrag.de:80/.../Mahnantrag?...
Danke sehr!
Also zusammengefasst sollte ich nun folgendes tun.
Dem Händler erneut eine eMal schreiben das bitte die Teile geliefert werden bzw ich über den derzeitigen Status unterichtet werden möchte. Desweiteren in dieser eMail die Info geben das nach ablauf der Frist von 2 Wochen(?) ich die Teile beim Honda Händler direkt bestellen werde, und ihm die Rechnung zukommen lasse. Desweiteren darüber informieren das folgende dinge kommen werden wenn keine Rückmeldung kommt bzw. die Rehcnung nicht bezahlt wird. ALso über folgende weiteren Schritte informieren...
1. Zahlungserinnerung
2. Erste Mahnung
3. Zweite Mahnung
4. Dritte Mahnung
5. Gerichtlicher Mahnbescheid
Fristen beachten ist gut und schön.. aber nun sind ja schon knappe 4 Monate seit kauf rum und knapp 1 Monat set der Mail ende März in der ich die Frist ende April gesetzt hatte. Das wieder das dumme an diesen gesetzen. :) Find ich..
Nun gut.. ich werde mir das ganze mal genauer durchlesen udn dem Händler dann nochmal eine Mail schreiben doer am besten mal dort anrufen...
Grüße
Steffen_MD
Was ein Aufriss wegen einem Artikel, der wirklich billig ist. Die Dinger kosten wirklich nicht viel. Habe sie im Netz der Netze für 8 € !!! gefunden.
Vertrag hin oder her, irgendwo kostet der Quatsch bald mehr wie die Sache wert ist. Und das seit vier Monaten!
Ich würde das persönliche Gespräch mit den Händler suchen, bei mein Touareg sollten auch 4 Winterkompletträder dazu sein, nach 2 Persönliche Auftritten beim :) habe ich sofort neue mitgenommen.
Sollte jetzt was bei dir kaputt sein, sage den Händler das du es in einer Fachwerkstatt reparieren lässt da er in der Gewährleistung steht (die ersten 6 Monate).
3 Mahnungen braucht´s allerdings nicht. Schreib in die erste rein, dass du nach Ablauf der Frist unverzüglich einen Mahnbescheid erstellen wirst.