Nach 30 Jahren Knöllchen
Ich parke mein Auto seit 30 Jahren vor meinem Grundstück. Ich dachte mich trifft der Schlag, da habe ich ein Knöllchen vom Ordnungsamt Berlin mit dem Vorwurf ich stünde auf einem Gehweg und wollen 55,- € von mir.
Ich beschreibe mal meine Straße,
Fahrbahn und zwei Meter Platz zu den Zäunen der Grundstücke. Dieser Streifen sieht vor jedem Grundstück anders aus, wo übrigens alle ihr Auto abstellen. (mal Asphalt, mal gepflastert, mal Sand)
Laut StVo muß ein nicht erkennbarer Gehweg mit dem blauen Mutter / Kind Schild gekennzeichnet sein. Ohne Kennzeichnung muß eine eindeutige bauliche Trennung, bzw. eine weiße durchgezogene Linie vorhanden sein. Ferner muß der Weg längere Distanzen eine einheitliche durchgängige Erscheinung haben und muß visuell eindeutig von der Fahrbahn zu unterscheiden sein. Bei mir ist die Fläche asphaltiert, also relativ ähnlich wie die Fahrbahn.
Wie seht Ihr das? Ich denke wenn der Zahlungsbefehl kommt ist ein Einspruch recht vielversprechend. Abgesehen vom Geld geht es mir mehr darum den Wagen dort parken zu können.
168 Antworten
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 15. Oktober 2024 um 13:42:20 Uhr:
Erkundige dich bei der Straßenverkehrsbehörde, ob der Teil der Straße als Gehweg gewidmet ist.
Es gibt keine Widmung als Gehweg. Nur Straßen sind gewidmet und Gehwege sind ein Teil von ihnen.
Zitat:
Wenn dem nicht so ist, sollte das Verwarnungsangebot falsch ausgestellt worden sein und muss von der Bußgeldstelle eingestellt werden.
Das Verwarnverfahren ist keins. Erst muss ein Bußgeldbescheid daraus werden, dann ist es ein Verfahren und ein Einspruch möglich. Der Haken: das kostet 28,50€.
Zitat:
Vielleicht war ein neuer Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung das erste Mal alleine dort unterwegs und hat die Verwarnung ausgesellt, in gutem Glauben, dass das richtig ist. Sollte dem so sein, kann es auch sein, dass die Bußgeldstelle das merkt und du gar keine Post bekommst.
Ich wäre da nicht so optimistisch. Meist sind Gehwege die Flächen rechts der Fahrbahn.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. Oktober 2024 um 16:55:56 Uhr:
Meist sind Gehwege die Flächen rechts der Fahrbahn.
Stimmt, aber leider fehlt es immer noch an einer griffigen Abgrenzung zu einem Seitenstreifen, der ja zum Parken genutzt werden muss, wenn er ausreichend befestigt ist.
Zitat:
@VIN20050 schrieb am 15. Oktober 2024 um 16:38:42 Uhr:
Vielleicht war der "Anzeigenhauptmeister" bei Dir vor Ort :-)
Da ich ja nun auch nicht explodiert mußte ich spaßhalber auch gleich an den denken 🙂
Ähnliche Themen
Zitat:
@VIN20050 schrieb am 15. Okt. 2024 um 14:21:43 Uhr:
Ein Beispiel: Diese Fläche (zwischen Gehweg/Radweg und Fahrbahn) wo der schwarze PKW parkt (Zufahrt zu privaten Stellplätzen) ist laut Flächennutzungsplan als Gehweg ausgewiesen.
Aha. Und wie meint die flächennutzungsplanende Behörde, dass sich dort ein Fußgänger zwischen den angrenzenden Grünflächen bewegt? Haken schlagend? Im Zickzack?
Hier ein paar Bilder :
Bild 1) Asphaltierter Seitenstreifen. Hinter dem BMW geht es so weiter, mit wechselnden Belägen bzw. Sand.
Bild 2) Blick zum Nachbarn der verkehrt rum parkt 🙂
Hinter dem VW sieht man noch ein weiteres Auto
Guck in die Widmung, da steht drin, ob der Gehweg dazu gehört. Ansonsten park auf dem Grundstück, da ist doch eine Einfahrt. Was gehört zum Grundstück und was zur Straße? Ein Kollege hatte mal einen Zettel gekriegt, wegen parken auf dem Gehweg. Dumm nur, das gehörte nicht zum Gehweg, sondern zum Grundstück des Hauses. Die Stadt gab aber erst vor Gericht auf, als der Katasterplan vorgelegt wurde.
Ob es nun Gehweg oder Seitenstreifen sein soll, kann man wohl tatsächlich nur der Widmung entnehmen. Der Bordstein im ersten Bild lässt eher den Eindruck eines Gehwegs entstehen, das kunterbunte Durcheinander aus asphaltierter, gepflasterter und unbefestigter Oberfläche lässt eher das Gegenteil vermuten. Man wird da zu keinem weiteren Erkenntnisgewinn kommen, wenn man es nicht durch Einsicht in die Widmung oder den Flächennutzungsplan herausfindet. Man könnte natürlich Einspruch einlegen und einfach behaupten, dass es ein Seitenstreifen ist, in der Hoffnung, dass dann die Behörde die Recherchearbeit übernimmt. Wenn sie das aber nicht macht, geht es vor Gericht und wenn man dann einigermaßen siegessicher sein will, muss man es doch selbst recherchieren.
Zumindest zwei Argumente führen nicht weiter:
a) "Ich stehe da schon seit 30 Jahren."
In dem Fall kann es sein, dass die Behörde es 30 Jahre lang auch nicht besser wusste oder dass sie es 30 Jahre lang geduldet hat.
b) "Wenn ich das Fahrzeug auf der Fahrbahn parke, dann kommt keiner mehr durch, also muss ich auf dieser Fläche parken."
In dem Fall wäre tatsächlich in der ganzen Straße das Parken verboten, genau genommen wäre sogar schon das Halten verboten. Wenn die Fahrbahn zu schmal ist, rechtfertigt das nicht das Gehwegparken.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 15. Oktober 2024 um 21:08:48 Uhr:
Ist das vielleicht ein „Verkehrsberuhigter Bereich“?
Eher nicht, sonst würde ja der Vorwurf des Gehwegparkens keinen Sinn ergeben.
Einfach mal die Nummer anrufen die auf der Rückseite des Knöllchens steht und freundlich nachfragen. Falls es ein Fehler von denen war ist ja alles paletti. Ansonsten, es gibt Bereiche in denen manches geduldet wurde, aber jetzt halt nicht mehr. Auf die Tränendrüse drücken und sagen das du bis dato immer da geparkt hast weil Du dachtest es sei ja geduldet worden. Dann noch dazu sagen, dass Du ab jetzt natürlich nicht mehr dort parkst und dich auch wirklich daran hältst. Könntest kulanterweise Glück haben und es wird storniert.
Zitat:
@Incommunicado schrieb am 15. Oktober 2024 um 19:56:26 Uhr:
Hier ein paar Bilder :
Bild 1) Asphaltierter Seitenstreifen. Hinter dem BMW geht es so weiter, mit wechselnden Belägen bzw. Sand.Bild 2) Blick zum Nachbarn der verkehrt rum parkt 🙂
Hinter dem VW sieht man noch ein weiteres Auto
Ist für mich ein Gehweg, und damit darf man darauf gem. Stvo nicht parken. Da wirst du dich juristisch nicht gegen wehren können.
Wir hatten letztens hier auch so eine Aktion in der Nachbarschaft. Ich war zum Glück nicht betroffen, weil ich eine Garage habe.
Ein neuer Anwohner hatte das Ordnungsamt gerufen, weil er sich darüber aufgeregt hat, dass er angeblich nicht richtig in die Tiefgarageneinfahrt reinkam (alle anderen haben es geschafft, nur er nicht).
Folge: 20 Autos mit Knöllchen.
So wie der Audi auf dem Bild parkt, darf man das wohl nicht. Die Randsteine sind der Bürgersteig. Links sieht man die Einfahrt zur Tiefgarage (Neubau). Es handelt sich um eine Sackgasse. Niemand geht auf diesen Randsteinen. Spielt aber keine Rolle.
Ein Fussweg sieht ja wohl anders aus.
Das ist ein ungepflegter "Grünstreifen" der Gemeindeverwaltung und
der Zugang/Zufahrt zu den Privatgründstücken ist gedultet.
Die Gemeinde wird ihren Angestellten, der dieses Knöllchen ausgestellt
hat, nicht in den Rücken fallen.
Tom
Rein aus der Sicht eines Fußgängers gesehen,
würde ich mich meist eher auf der möglichst sicheren Seite einer Straße, sprich am Zaun entlang bewegen und nicht mittig auf der Strasse.
Anhand der Fotos würde ich sagen, dass der Fußgänger aufgrund von parkenden Fahrzeugen, permanent dazu gezwungen wird, auf der Straße zu laufen und so einer erhöhten Gefahr ausgesetzt ist.
…. auch wenn es 30 Jahre gut ging - an den Fußgänger scheint man wohl 30 Jahre lang weniger gedacht zu haben.😎
Aber wie schon angemerkt, hier müsste man die exakte Widmung recherchieren.