Na Super, Motorschaden

BMW 5er E60

Nachdem ich heute mal wieder dringendst meinen Dicken waschen musste,
und ich zum Schluss die Motorhaube öfnete, traf mich der Schlag.
Sehe, wie Ölschmiere aus dem Behälter rechts vorne auf der Fahrerseite quillt.
Habedann sofort meinen freundlichen angerufen, der den Service rausgeschickt hat, war ja schon 17 Uhr.

Nachdem der auch noch ne Stunde im Stau stand, kam nur ein oh gott vom ihm als er einen Blick unter die haube geworfen hat.
Öl war unter Minimum, er hat gleich den Abschlepper gerufen.

Tolle Klasse, ein Leihwagen steht mir nicht zur Verfügung, weil der Mist vor der Haustür passiert ist ( eigentlich noch Glück im Unglück), ich kann für 50 € Taxi fahren. Was machen eigentlich Leute, die keinen Zweitwagen haben und morgens um 4 Uhr 40 km Arbeitsweg haben ????

Jetzt steht der Dicke vor der Werkstattür und ich war heute abend das Highlight an einem ansonsten langweiligen Abend in unserer Strasse.
Aber ein Sch..-Gefühl den Dicken auf dem Apschleppwagen in der Dunkelheit verschwinden zu sehen.

Was kann da auf mich zukommen ? E+ habe ich Gottseidank abgeschlossen,aber leider schon knapp über 100tsd jetzt runter, aber erst vor knapp 3Monaten gekauft, und vor allem was kann das sein ??????
Der Service-Mann tippte auf Zylinderkopf gerissen oder ähnliches, aber so etwas hat er auch noch nicht gesehen.

Eine Warnung des gabes auch nicht, der Motor lief ganz normal, und am Wochenende 600km durch die Republik hat er auch ohne Auffälligkeiten abgespult.

Wie würdet Ihr weiter vorgehen, ich bin auf jeden fall gespannt, was der Freundliche mir morgen sagt.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Jetzt nagelt mich nicht drauf fest, bin da kein Fachmann. Meines Wissens nach sieht es so aus: Ein Händler muss einem Privatkunden mindestens 12 Monate Gewährleistung geben. Das Wort "Garantie" gibt es ja im Rechtsdeutsch so eigentlich nicht. 6 Monate nach kauf findet die sogenannte "Beweislastumkehr" statt.

Das heißt, in den ersten 6 Monaten muss der VERKÄUFER nachweisen, dass der Fehler bzw. dessen Ursache beim Kauf des Wagens noch NICHT bestand. Das zu beweisen ist unmöglich. Also muss er in den ersten 6 Monaten für auftredende Mängel in vollem Umfang haften.

In den 2ten 6 Monaten muss der KÄUFER beweisen, dass der Mangel schon bei Übernahame des Wagens bestand. Das ist genau so unmöglich wie es vorher für den Verkäufer war. Also ist in den 2ten 6 Monaten der Käufer der Gelackmeierte. Es sei denn, er hat E+ oder irgend eine andere Garantieversicherung, dann wird gemäß dieser Bedingungen abgerechnet.

In den ersten 6 Monaten wird der Verkäufer demnach, sofern eine Garantieversicherung besteht, den evtl anfallenden Eingenanteil übernehmen müssen.

Wenn mich jemand korrigieren kann, bitte ich darum. Ich selbst befinde mich grade in einer Situation, in der ich 4 Monate nach kauf Ansprüche geltend machem muss ....

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Zitat:

Original geschrieben von derJan


Wo wir grad beim Thema sind: Hat jemand ne Ahnung, wie es mit dem Ort zur Ausführung der Nachbesserungen aussieht? Kann mein Verkäufer mich zwingen, die Nachbesserungen bei ihm bzw. einer Werkstatt SEINER Wahl durchführen zu lassen (hat selbst keine Werkstatt). Das wären für mich ca. 600km Anfahrt (EIN Weg). Oder kann ich verlangen, dass die Nachbesserungen bei einem Händler in meiner Nähe durchgeführt werden?

Sry für OT ....

Da kann ich Dir einen Tipp geben die Fahrkosten muss der Händler übernehmen. Mein Händler 260km weit weg wollte auch nicht übernehmen, nach dem ich einen Anwalt eingeschaltet habe hat er mir die Kosten erstattet ( Sprit + km ).

Schau mal rein.
 
§ 439 Nacherfüllung    

www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf

www.motor-talk.de/.../der-lack-ist-ab-fahrkosten-t2291285.html?...

Korrekt , der Verkäufer hat das Recht auf eigene Nachbesserung !

Zitat:

Original geschrieben von Peter-a6



Zitat:

Original geschrieben von derJan


Wo wir grad beim Thema sind: Hat jemand ne Ahnung, wie es mit dem Ort zur Ausführung der Nachbesserungen aussieht? Kann mein Verkäufer mich zwingen, die Nachbesserungen bei ihm bzw. einer Werkstatt SEINER Wahl durchführen zu lassen (hat selbst keine Werkstatt). Das wären für mich ca. 600km Anfahrt (EIN Weg). Oder kann ich verlangen, dass die Nachbesserungen bei einem Händler in meiner Nähe durchgeführt werden?

Sry für OT ....

Da kann ich Dir einen Tipp geben die Fahrkosten muss der Händler übernehmen. Mein Händler 260km weit weg wollte auch nicht übernehmen, nach dem ich einen Anwalt eingeschaltet habe hat er mir die Kosten erstattet ( Sprit + km ).

Schau mal rein.
 
§ 439 Nacherfüllung    

www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf

www.motor-talk.de/.../der-lack-ist-ab-fahrkosten-t2291285.html?...

Super, danke. Dann kann ich ja eigentlich ganz entspannt an die Sache rangehen ... 🙂 🙂

Zitat:

Original geschrieben von scannix


Korrekt , der Verkäufer hat das Recht auf eigene Nachbesserung !

Zu welchem Zeitpunkt? In den ersten 6 Monaten oder in den zweiten 6 Monaten (wenn die E+ hergenommen wird)?

Ich nehme doch an, dass wenn ich bei einem BMW-Autohaus einkaufe und eine E+-Versicherung habe, dass ich bei jedem 🙂 das Auto reparieren lassen kann.

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Zitat:

Original geschrieben von 325Ci-Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von scannix


Korrekt , der Verkäufer hat das Recht auf eigene Nachbesserung !
Zu welchem Zeitpunkt? In den ersten 6 Monaten oder in den zweiten 6 Monaten (wenn die E+ hergenommen wird)?
Ich nehme doch an, dass wenn ich bei einem BMW-Autohaus einkaufe und eine E+-Versicherung habe, dass ich bei jedem 🙂 das Auto reparieren lassen kann.

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, bei dieser hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung, er kann also entscheiden, welche (Fach) Werkstatt den Fehler beheben soll. Die E+ ist eine Garantie, es kommt also auf die Vertragsdetails sowie die AGB an.

Ich werde jetzt mal richtig OT: Mein Verkäufer meint, mein (defekter) CD-Player (Mittelkonsole) wäre Verschleiss und nicht im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (Kauf vor 4 Monaten) zu regulieren. Ich sehe das anders. Einer ne Ahnung, wer da Recht haben könnte ...?

Bei dem Kompressor miner Niveauregulierung scheint er willig zu sein - ich hoffe auf eine schriftliche kostenübernahme-Erklärung nächste Woche.

Nochmal sry, eigentlich der falsche Thread hier ...😰

Das denke ich liegt immer in der Kulanz und im Wollen des Händlers.
Wenn er funktioniert hat beim Kauf .. schwer zu sagen.
Ich drück Dir die Daumen.

Bei mir hat sich noch nichts weiter ergeben, mein Händler hat wegen des Öls im Kühlkreislauf Rücksprache mit München gehalten, super find ich das, ich hab da kein gutes Gefühl bei, warum auch immer.

Gruß Tobe

Zitat:

Original geschrieben von 325Ci-Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von scannix


Korrekt , der Verkäufer hat das Recht auf eigene Nachbesserung !
Zu welchem Zeitpunkt? In den ersten 6 Monaten oder in den zweiten 6 Monaten (wenn die E+ hergenommen wird)?
Ich nehme doch an, dass wenn ich bei einem BMW-Autohaus einkaufe und eine E+-Versicherung habe, dass ich bei jedem 🙂 das Auto reparieren lassen kann.

Nach Rücksprache mit Händler und E+, denn Vertragspartner ist das Autohaus mit der Versicherung.

Zitat:

: Beachten Sie bitte folgendes:
1. Reparaturdurchführung beim garantiegebenden
BMW Händler.
Grundsätzlich sind im Garantiefall alle Reparaturarbeiten
ausschließlich bei dem garantiegebenden
BMW Händler durchführen zu lassen.
Dieser meldet den Schaden telefonisch bei der
EUROPlus Servicestelle und holt vor Durchführung
der Reparatur die Freigabeerklärung (Kostenübernahmezusage)
ein.
2. Reparaturdurchführung durch andere
Händler (z. B. im Ausland siehe Seite 4).
Für den Fall, dass Sie die Reparatur nicht bei demgarantiegebenden
BMW Händler durchführen
lassen können, melden Sie dies noch vor
Reparaturbeginn bitte telefonisch bei der EUROPlus
Servicestelle.

Gruß Tobe

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