Mwst. sparen durch Zulassung auf Firma?

Mercedes C-Klasse W204

Hallo Community,

ich plane eine gebrauchte Facelift C-Klasse zu kaufen. Da die Preise doch sehr hoch sind, dachte ich das ich den Wagen vielleicht auf das Handwerksunternehmen von meinem Vater zulassen könnte um somit 19% zu sparen.

Ein guter Freund lässt seine Wagen über seine Consulting Firma laufen um die 19% zu sparen. Er nutzt sie aber Privat.

Meine Frage ist also, ob das A) legal ist und B) ob es Ratsam ist um so die Mwst. (in meinem Fall etwa 10.000€) zu sparen?

Auf dieses Unternehmen ist aber bereits ein Ford Transit als Lieferwagen zugelassen.

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Hallo,
zunächst muss der Steuerpflichtige die betriebliche Nutzung nachweisen. Je nach Art der Gewinnermittlung (§§4 III oder §4 I EStG) entweder mind zu 10% oder zu mind. 50%.
Sollte der Nachweis gelingen dann muss man den Privatanteil wie erwähnt nach Fartenbuch oder 1% Methode ermittelt werden. Ein Fahrtenbuch wird streng kontrolliert und muss strenge Maßstäbe erfüllen, die KFZ Kosten sollten in diesem Fall auf ein gesondertes Sachkonto gebucht werden. Wenn sich nur eine Unplausibilität festgestellt wird (KM-Stand Rep.RG stimmt nicht mit Fahrtenbucheintrag überein, oder man war lt. Fahrtenbuch in HH aber Tankrechnung aus M) wird die Ermittlung zu Gunsten der 1% Methode verworfen. Je nachdem welche übrigen Sachverhalte anlässlich einer Betriebsprüfung noch aufgedeckt werden, könnte man beim erkennen des Sachverhaltes u.U. schneller den Tatbestand einer Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung erfüllen als einem lieb ist.
Beim Verkauf oder Entnahme des Fahrzeugs ist ebenfalls Umsatzsteuer abzuführen.
Ob sich dass alles unter dem Strich rechnet ist vom Einzelfall abhängig.
Also wenn man den Fall so geschildert bekommt sollte man von dem Vorhaben eher abraten wenn man einen betrieblichen Zusammenhang nicht nachweist. Wer trotzdem dazu rät setzt sich ggf. dem Verdacht der Beihilfe einer Steuerstraftat aus.

Straffreie Pfingsten wünscht der Elch

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Zitat:

Original geschrieben von alex128p


Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Als ich meinen Vater fragte meinte er das er sich nicht sicher sei ob es generell möglich ist, da bereits der Lieferwagen der Firma darüber läuft und auch privat genutzt wird. Fahrtenbuch führt er nicht.

Ich wollte das jetzt hier wissen, da viele Kollegen, sowie befreundete Unternehme ihre Autos über ihre Fa. Laufen lassen. Der Freund, der mir beim Autokauf hilft meinte das es reicht wenn wir den Nettobetrag zu Mercedes bringen. Den Rest machen die.

Ich denke das jedem klar ist das ich kein Interesse daran habe, das dass negativ auf die Firma zurück fällt.

Ein ähnliches Thema wurde im Forum bereits behandelt, allerdings kam ein "Shitstorm" gegen den TE auf weil er sich einen zweiten teuren Wagen für die Freundin holen wollte. Somit kam kein Ergebnis zu Stande.

Verunsichert hat mich ebenfalls das mein BWL Prof. ebenfalls seinen Audi über die Fa. eines Freundes laufen lässt.

Edit: Das Geld für den Wagen kommt von mir Privat, NICHT vom Geschäftskonto.
Mein Motiv ist nicht Steuer hinterziehung! Ich frage weil mir ein Freund am Freitag eine Rechnung für seinen Benz aufstellte, 28,xx % Kundenrabatt u. 19% Vorsteuer und ich das recht attraktiv finde. Wer nicht?

Kannst du mir mal den Firmennamen von deinem Vater verraten?

Liebe Kollegen, gerne hört man wer welche privaten Ausgaben versucht angeblich als Betriebsausgaben geltend zu machen, der Nachweis wird verständlicherweise nicht geführt und wenn das Finanzamt bei der Steuerprüfung das erkennt und sanktioniert dann redet derjenige auch nicht drüber, aufgrund des Steuergeheimnissen (Uli Hoeneß bitte weghören) kommt sowas jedenfalls seitens der Finanzbehörden auch nicht ans Licht. Aber jeder erzählt ja irgendwas und da will man nicht nachstehen.
Und Betriebsprüfer sind i.d.R. sehr qualifizierte und sehr gut ausgebildete Beamte und auch Menschen. Die Ausbildung im Steuerrecht ist besser als bei einem Steuerberater (der muss vieles andere auch wissen).
Zumal diese nicht nur Akten im Innendienst wälzen sondern Einblick in die Praxis haben und informativ gut vernetzt sind, sollte man sich gut überlegen was man da tut und strafbar macht man sich im Steuerrecht schon dann wenn man Steuern nicht rechtzeitig oder nicht nicht in voller Höhe anmeldet (z.B. USt oder LSt).
Zum TE:
Wenn Du Mitarbeiter des Betriebs Deines Vaters bist kannst Du den Wagen als Dienstwagen mit der Versteuerung des Geldwerten Vorteils nutzen bei richtiger Ermittlung steht dem nichts im Wege. Theoretiker könnten auch dazu raten für den Fall dass Du nicht An bist, dass Dein Vater den Wagen kauft und an Dich vermietet. Damit wäre ein betrieblicher Zweck gegeben, aber die Fragen warum wird der Wagen nur an Dich und nicht an andere vermietet und die welcher mtl. Mietzins angemessen ist führt wieder zu Diskussionen.
Und wenn ein BWL-Professor der ja i.d.R wenn er  im Amt ist Beamtenstatus hat, also von den Steuergeldern bezahlt wird dann muss ich ja nix weiter sagen...

Zitat:

Fahrtenbücher können manipuliert werden...

Aber ein Fahrtenbuch so zu manipulieren, dass es einer Prüfung standhält - nahezu unmöglich.

Dann zu der Idee, man muss nur den Nettobetrag zum Mercedes-Händler bringen: Nö.
Du bringst den Brutto-Betrag zum Händler, kannst die gezahlte Vorsteuer dann aber beim FA geltend machen.

Die betriebliche Nutzung bei der 1%-Regel kann auch durch ein Fahrtenbuch für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten geschehen.

Zitat:

Original geschrieben von stefan_204



Zitat:

Fahrtenbücher können manipuliert werden...

Aber ein Fahrtenbuch so zu manipulieren, dass es einer Prüfung standhält - nahezu unmöglich.

Dann zu der Idee, man muss nur den Nettobetrag zum Mercedes-Händler bringen: Nö.
Du bringst den Brutto-Betrag zum Händler, kannst die gezahlte Vorsteuer dann aber beim FA geltend machen.

Die betriebliche Nutzung bei der 1%-Regel kann auch durch ein Fahrtenbuch für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten geschehen.

Ist der 3 Monatige Nachweis zwingend vorgeschrieben oder nur nach Auflage durch das Finanzamt?

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Lieber TE:
Du schreibst Du hast nicht due Absicht Steuern zu hinterziehen. Aber genau das ist es, was Du vorhast: Steuerhinterziehung.

Weiterer Tipp: Du scheinst am Anfang Deines BWL-Studiums zu stehen, denn sonst würdest Du nicht so eine Rechnung Deines Freundes glauben... Studier fertig, dann weisst Du, was Sache ist.

Der Themenstarter will vielmehr zur Ansprache bringen, dass Theorie (also Recht und Gesetz) und Praxis weit auseinander liegen.

Auch mein Prof. hat in den damaligen Vorlesungen ein paar Tipps gegeben, z. B. auch bei Restaurantbesuchen die Quittungen vom Nachbartisch mitzunehmen...

Zitat:

Original geschrieben von christian80


[...]

Auch mein Prof. hat in den damaligen Vorlesungen ein paar Tipps gegeben, z. B. auch bei Restaurantbesuchen die Quittungen vom Nachbartisch mitzunehmen...

ich glaub ich spinne bald.. kein wunder das FAST nur bwl schwachköpfe rumlaufen und alles ruinieren, wenn so eine scheiße schon an der uni gelehrt wird.. unfassbar sowas

das sind auch die leute, die sich beschweren wie asozial steuerhinterziehung ist und am ende die quittung vom nachbartisch einstecken oder ihre begleitung fragen, wen sie diesmal auf dem bewirtungsbeleg eintragen.. da kocht es bei mir, wenn ich sowas lese

gründe doch selber eine firma und mach die ganzen spielereien, dann wirst du sehen, das nutzen und aufwand in keinem verhältnis stehen.

mein tipp: such dir ein auto raus, was 10000€ günstiger ist und fertig. als müllmann kann man auch nicht in einem schloss wohnen..

hey hey, keine Beleidigungen. Ich bin auch BWLer. Es sind nicht alle gleich...

Zitat:

Original geschrieben von Cerberus666


hey hey, keine Beleidigungen. Ich bin auch BWLer. Es sind nicht alle gleich...

ich weiß ich weiß, ich hab nur wieder gekocht als ich das lesen musste.. habs schon verbessert ;-) mich regt nur auf, das so ein dünnschiss schon an der uni verzapft wird, das ist die eigentliche frechheit an der sache

Zitat:

Ist der 3 Monatige Nachweis zwingend vorgeschrieben oder nur nach Auflage durch das Finanzamt?

Keine Ahnung, ich müsste meinen Steuerberater fragen. Aber es ist wohl so, dass Du eine betriebliche Nutzung auch bei der 1%-Regel nachweisen muss - und mein Steuerberater meinte, ich sollte das per "3-Monats-Fahrtenbuch" machen. Ob es noch andere Möglichkeiten gibt, weiss ich nicht. Eine Auflage vom FA kann es (noch) nicht sein.

Ist für mich auch kein Problem, da ich die Kiste im Jahr über 80% betrieblich nutze. Nur ist ein korrekt und vollständig geführtes Fahrtenbuch ein Aufwand, den ich nicht brauche.

Leider gibt es keine verbindliche Anweisung seitens der Finanzverwaltung wie man nachweist dass ein Fahrzeug die zur Zuordnung zum Betriebsvermögen nötigen Voraussetzung erfüllt. Daher hat es sich in der Praxis als nützlich erwiesen über einen repräsentativen Zeitraum, hier 3 Monate,einen Nachweis zu führen dass das Fahrzeug in welchem Umfang überhaupt betrieblich genutzt wird.
Das Argument man hätte für Privatfahrten ein eigenes KFZ reicht nicht aus den Privatanteil von einem betrieblichen nicht zu berechnen, es reicht aus, wenn faktisch die Möglichkeit besteht dass man das Auto privat nutzen KÖNNTE.

Ich bin auch selbständig und ein Fahrtenbuch kannst Du vergessen wird meistens gar nicht anerkannt jedenfalls wenn es Handschriftlich erfolgt. Das hält fast keiner Prüfung stand.
Sowas muss sehr penibel geführt werden und der Aufwand rechnet sich nicht.
Die Finanzämter erkennen meistens nur ein elektronisches Fahrtenbuch zu 100% an nur kann man da nichts schön schreiben 🙂 weil das per GPS alles mitschreibt.

Ich rechne meinen W204 auch per 1% Regel ab, zahle jeden Monat schon im vorraus mehr und gut ist.
Der Steuerberater deines Vaters müsste dir dazu mehr sagen können.

Ich finde es wieder gut wie hier alles mit Strafverfolgung usw. kommen. Hauptsache hier im Forum die so laut schreien rechnen ebenfalls korrekt ab beim FA 🙂

Laß Dir doch einfach mal vom Steuerberater deines Vaters ausrechnen und erklären was machbar ist und was nicht. Er wird Dir nichts illegales empfehlen.

@Elch, ich ahne wo du arbeitest 😉

@TE
Wie wär es denn wenn Dein Vater Dich einstellt und Du auch wirklich dort arbeitest? DANN kann er Dir zweifelsfrei einen Firmenwagen hinstellen.

Oder Du kaufst Dir ne alte Klitsche, freust Dich dass Dein alter Herr das Studium (mit)finanziert und setzt ihn keiner Gefahr aus wenn ein Prüfer vor der Tür steht.

Zitat:

Original geschrieben von Baumbart


@Elch, ich ahne wo du arbeitest 😉

Natürlich im V60 Forum, wo Du ja auch gelegentlich Gast bist 😁

Na wenn ihr alle in Foren Nebenjobs habt dann weiß ich ja jetzt warum es immer so lange dauert 😉 . Oder bist Du auf der Suche nach Inspirationen?? 😁😉

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