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Muster Neu-Fahrzeug wandeln, vom Kaufvertrag zurücktreten

Servus

Hat jemand eine Quelle für solch ein Musterschreiben zur Wandlung eines KFZ bzw. Motorrad bei einem Händler?

Danke

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28 Antworten

Sry, wenn es motzig rüberkommt, so soll es nicht wirken.

Aber Blubber-AWD hat es ja schon erklärt. Es ist absolut egal ob man den Anwalt ein oder zwei Schreiben aufsetzen lässt. Es ändert sich nichts. Es ist eher umgekehrt. Holt man den Steuermann nach der Abfahrt von der Brücke kann es am Ende teurer werden als man es will. Oder es wird teurer und merkt es nicht.

Richtig, aber es ist ein Unterschied, ob der Anwalt mich berät (max. 190,- € Gebühr) oder in meinem Auftrag nach außen tätig wird, z.B. in dem er die Gegenseite auffordert, das Fahrzeug zurückzunehmen. Sie die obige Berechnung, ein Unterschied von rund 300,- €.

Das

Zitat:

Es ging nur um das offizielle Rücktrittsgesuch, welches auch rechtlich ohne Formfehler durchgeführt werden sollte.

hört sich aber nicht nach einer reinen Beratung an. Oder lassen sich Anwälte zwischenzeitlich auch schon für Korrekturlesen bezahlen?

Warum nicht, ist doch auch nur eine Beratung. Und ob der 190,- € für 30 Minuten reden oder 5 lesen nimmt...

Danke PeterBH

Du scheinst zu verstehen worum es mir ging.

Ich verstehe einfach nicht worum es hier manchen jetzt eigentlich genau geht?

Wie der Anwalt mich berät war nie Thema dieses Threads.

Er hat es getan und gut ist. Ich habe rechtsverbindliche Infos erhalten und diese in dem von mir angefertigten Schreiben angewandt.

Das hat einfach mehrAussagekraft, als ein Zweizeiler.

Aber ich war der maulige ??

Jetzt kann man evtl. verstehen, warum es dann so von mir herübergekomen ist.

EINGANGSFRAGE war, ob jemand ein Musterschreiben hat.

Nun wird über die Arbeit der Anwälte diskutiert und das ich doch gefälligst alles bei einem Anwalt machen sollte usw.

Also Zusammengefasst:

Rucktritt vom Kauf eines Fahrzeugs.

Musterschreiben nicht gefunden, vom Anwalt beraten lassen um rechtsverbindliche Fakten zu erhalten.

Brief selbst geschrieben. Beim Händler abgegeben, weil es ein offizieller Weg ist. Geld bekommen, Fahrzeug abgegeben, Kosten und Nerven auf beiden Seiten gespart.

Alles gut.

Ich erinnere mich noch sehr gut an das Wandlungsbegehren 1996. Da war die erste Frage des Herstellers (Audi), ob ich anwaltlich vertreten sei. Fand ich schon komisch, hätte die Frage nicht sein müssen, welche Mängel vorlagen und nicht behoben werden konnten?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. November 2021 um 18:24:11 Uhr:

Ich erinnere mich noch sehr gut an das Wandlungsbegehren 1996. Da war die erste Frage des Herstellers (Audi), ob ich anwaltlich vertreten sei. Fand ich schon komisch, hätte die Frage nicht sein müssen, welche Mängel vorlagen und nicht behoben werden konnten?

Genau ????

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. November 2021 um 18:24:11 Uhr:

Ich erinnere mich noch sehr gut an das Wandlungsbegehren 1996. Da war die erste Frage des Herstellers (Audi), ob ich anwaltlich vertreten sei. Fand ich schon komisch, hätte die Frage nicht sein müssen, welche Mängel vorlagen und nicht behoben werden konnten?

Na, Audi hat halt völlig üblich eine Chancenabwägung vorgenommen. :D

Ich schreibe es ja immer wieder: Wer hier solche Fragen stellt ist nur zu faul selbst zu suchen. 3 Worte muss man in Google eingeben, dann ist der erste Treffer ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale zu genau diesem Thema.

Ich schrib mal nicht was ich über den TE denke, der dann hier auch noch ......

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 11. November 2021 um 23:45:24 Uhr:

Ich schreibe es ja immer wieder: Wer hier solche Fragen stellt ist nur zu faul selbst zu suchen. 3 Worte muss man in Google eingeben, dann ist der erste Treffer ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale zu genau diesem Thema.

Ich schrib mal nicht was ich über den TE denke, der dann hier auch noch ......

Du bist zu spät. THEMA ist doch gelöst und das ganz ohne deinen jetzt völlig unnötigen Kommentar..

Was bezweckst Du denn nun damit? Mal abgesehen, dass mir das völlig egal ist, was Du über mich denkst. Denn wer hier jetzt so reinprescht und diesen sinnfreien Kommentar hinterlässt hat eh nichts beizutragen.

Wenn Du diesen Thread gekesen haben solltest, wirst Du feststellen, dass ich mich für meine zwei, drei unnötigen Sätze entschuldigt habe

Zu deinem drei Worte Tipp:

Der Musterbrief von der Verbraucherzentrale bezieht sich nicht auf den Rücktritt eines Fahrzeugs, denn dort gehört mehr rein. Es gibt nämlich keinen wirklichen Anspruch auf Wandelung bei Fahrzeugen, außer....

Aber das findest Du auch, evtl. mit ein oder zwei Worten mehr.

Habe aus Höflichkeit zu Dir dann mal drei Worte in Google eingegeben:

Dort tauchte dann ein Bericht auf in dem es um das Thema "Entspannungsübungen um 23:45Uhr oder schau ich TV" ging.

 

Zitat:

Wenn Du diesen Thread gekesen haben solltest, wirst Du feststellen, dass ich mich für meine zwei, drei unnötigen Sätze entschuldigt habe

Einsicht scheint aber trotzdem nicht eingekehrt zu sein. Oder wieso blaffst du jetzt schon wieder?

Zitat:

Es gibt nämlich keinen wirklichen Anspruch auf Wandelung bei Fahrzeugen, außer....

Interessanter Aspekt. Was kommt den nach dem außer? Mir wäre neu, dass das BGB Fahrzeuge im Sachmangelrecht komplett ausgeschlossen hat.

Zitat:

@ktown schrieb am 12. November 2021 um 06:58:51 Uhr:

Zitat:

Wenn Du diesen Thread gekesen haben solltest, wirst Du feststellen, dass ich mich für meine zwei, drei unnötigen Sätze entschuldigt habe

Einsicht scheint aber trotzdem nicht eingekehrt zu sein. Oder wieso blaffst du jetzt schon wieder?

Zitat:

@ktown schrieb am 12. November 2021 um 06:58:51 Uhr:

Zitat:

Es gibt nämlich keinen wirklichen Anspruch auf Wandelung bei Fahrzeugen, außer....

Interessanter Aspekt. Was kommt den nach dem außer? Mir wäre neu, dass das BGB Fahrzeuge im Sachmangelrecht komplett ausgeschlossen hat.

Zu 1.

Warum mischst Du dich jetzt wiedet ein?

Ich glaube nicht, dass ich mich nach neiner Entschuldigung jetzt von jedem, vom Thema abseits, dumm anmachen lassen muss .

Zu 2.

Was hinterm dem ausser... Kommt, scheint doch eh keinen mehr zu interessieren. Wenn es das getan hätte, wäre das deine 1. Frage gewesen und keine Bewertung über mich.

PeterBH und keksemann hätten sich nach meinem Satz angegriffen gefühlt haben können, was ich auch gemerkt habe, dass es blöd von mir war und brachte es dann zum Ausdruck.

Peter BH fühlte sich anscheinend nicht auf den Schlips getreten, da er weiter, sachlich gepostet hat.

Das fand ich auch klasse.

Keksemann kann ich nicht sagen aber ihm galt die Entschuldigung ja auch.

Damit ist das Thema durch.

Wer meint, er müsse mich nun weiter ankreiden, obwohl ich mich bei den betreffenden Personen entschuldigt habe, der macht es nicht besser, als das was ich zuvor gemacht habe und braucht auch nicht den Moralapostel spielen.

 

 

 

 

 

Thema ist wohl durch.

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