Muss Verwarnungsgeld bezahlt werden?
Hallo Leute,
Ich habe zwei Briefe erhalten, zwei Mal Verwarnungsgeld wegen überschrittener Geschwindigkeit von jeweils 6 und 8km/h
Laut Paragraf 56 und 57 ist das bei geringer Ordnungswidrigkeit der Fall und die hätten auch kein Verwarngeld anordnen können.
Die Verwarnung wird nur wirksam wenn ich damit einverstanden bin und das Geld überweise.
Was heißt das? Wenn ich es nicht überweise wird dann ein verfahren geöffnet?
Ich finde es halt bitter gerade in dieser Inflationszeit und mit Mindestlohn wegen so kleinen Geschwindigkeiten eine Verwarnung zu bekommen. Gibt's da meinen Toleranzabzug? Hier steht überschrittene Geschwindigkeit 6km/h bei erlaubten 80km/h und festgestellte Gesch. Nach Toleranzabzug: 86km/h
Naja wollte nur mal wissen wenn ich das nicht bezahle, ob dann durch ein Verfahren weitere Kosten auf mich zukommen.
Danke
79 Antworten
Zitat:
@Haasinger schrieb am 16. Juli 2023 um 19:07:26 Uhr:
Rasen muss einfach ein Privileg bleiben. Ansonsten kann ich mich hier der Masse der Aussagen anschließen
6kmh drüber sind etwa 95kmh auf dem Tacho - da ist schon so viel Toleranz drin, kleinreden funktioniert da einfach nicht mehr.
Kommt ganz auf das Fahrzeug an. Bei älteren Fahrzeugen gibt es eine Recht große Tachovoreilung. Mein derzeitiger Wagen zeigt bei echten 100km/h 110km/h an.
Eine "amtliche Messung" hat vor kurzem ergeben, dass es 109km/h waren. Durfte daraufhin auch für 6km/h zuviel bezahlen.
Scheint also recht genau zu sein der moderne Tacho.
Im Falle des TE wissen wir nicht, was der Tacho anzeigte. Ist im Grunde aber auch vollkommen egal; er sollte beide Verwarnungen zahlen und demnächst etwas mehr auf die gefahrene Geschwindigkeit achten.
Bei Abzug aller Toleranzen - Messtoleranz, Tachovoreilung wird er bei den vorgeworfenen 86 Km/h 100 oder mehr auf seinem Tacho gehabt haben 😁
Bei nach 1991 zugelassenen Fahrzeugen darf der angezeigte Wert bis zu 10 Prozent von dem tatsächlichen abweichen. (+ 4 km/h). Aber nie nachgehen.
Meßtoleranz ca. 4-5 Km entspricht schon mal ~90 KM/h, Tachovoreilung bei 90 ergibt ein Maximium von ca. 90+9+4 = 103 KM/h auf dem Tacho.
Damit wäre er laut seinem Tacho sogar gut 20 KM zu schnell gewesen.
Zahlen und gut
Mein Winter Skoda zeigt 58 bei echten 50 und der andere mit 150 echte 139
Ist halt so
Tom
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 16. Juli 2023 um 11:51:56 Uhr:
Was wäre gewesen, wenn Du wegen den 6 km/h zuviel nicht rechtzeitig vor einem Fußgänger oder spielendem Kind zum stehen gekommen wärst?So war es nur der Blitzer, der zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort war 😁.
Man sollte sich gut überlegen, ob man das "Fußfänger / Kinder Argument" auspackt. Fährt man die eraubte Geschwindigkeit ist man zu langsam unterwegs. Der Tacho geht nunmal vor. Nun kommt wegen der "schleicherei" ein Staubsaugervertreter mit seinem Kombi auf die Idee zu üherholen. Der Fußgänger, oder das spielende Kind hat dann nicht mehr das Problem mit den 6KMH des TE's, sondern mit den 10-20KMH des Staubsaugervertreters. 😉
Die Realität draußen auf der Straße ist nicht die heile Welt, die man sich wünscht.
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Wie die reale Welt draußen auf der Straße aussieht, durfte ich leider mit 13 Jahren schon selbst mitansehen.
Hallo PeterBH,
bei mir war eine zeitliche Staffel. Die genauen Abstände weiß ich nicht mehr. Aber es wurde immer teurer, je länger man wartete.
Zitat:
@JoergFB schrieb am 18. Juli 2023 um 09:05:19 Uhr:
Bei nach 1991 zugelassenen Fahrzeugen darf der angezeigte Wert bis zu 10 Prozent von dem tatsächlichen abweichen. (+ 4 km/h). Aber nie nachgehen.Meßtoleranz ca. 4-5 Km entspricht schon mal ~90 KM/h, Tachovoreilung bei 90 ergibt ein Maximium von ca. 90+9+4 = 103 KM/h auf dem Tacho.
Damit wäre er laut seinem Tacho sogar gut 20 KM zu schnell gewesen.
Es lohnt sich mit der GPS Geschwindigkeit das Tacho abzugleichen. So manches Auto (z.B. die B-Klasse meiner Mutter) hat nämlich nur ca. 2km/h Vorauseilung. Wenn man mit dieser geringen Abweichung nicht rechnet, blitzt es eher als einem lieb ist. Und selbst mein Golf2-Oldtimer hat bis 80km/h nur max. 5km/h Vorauseilung (im Frühjahr am Blitzer unfreiwilig überprüft).
Beim Auto kenne ich die Voreilung in interessanten Geschwindigkeitsbereichen, da eben mit dem GPS abgeglichen und beim Motorrad läuft das GPS/Navi eh immer mit. 😎😁
Zitat:
@JoergFB schrieb am 18. Juli 2023 um 09:05:19 Uhr:
Meßtoleranz ca. 4-5 Km entspricht schon mal ~90 KM/h, Tachovoreilung bei 90 ergibt ein Maximium von ca. 90+9+4 = 103 KM/h auf dem Tacho.
Damit wäre er laut seinem Tacho sogar gut 20 KM zu schnell gewesen.
Hast du nicht noch etwas vergessen, da lässt sich doch sicherlich noch etwas rausholen, so dass es gar 30 km/h nach seinem Tacho zu schnell waren. 😉
Jedenfalls zeigt nicht jeder Tacho 10% zu viel an. Die Messtoleranz beträgt auch nicht deine überzogenen 5 km/h, sondern meins Wissens unter 100 km/h nur 3 km/h und ab 100 km/h dann 3%.
Ein angenommene Messtoleranz ist kein Geschenk an den Geschwindigkeitssünder um die der gemessen Wert zu reduzieren ist, sondern eine Messtoleranz ist tatsächlich vorhanden. Sicherlich ist sie mit 3 km/h etwas großzügig angenommen, dennoch kann man nicht einfach annehmen, dass die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit 3 km/h oberhalb der vorgeworfenen ist.
Gruß
Uwe
Es ist doch Wurst, es gibt Gemeinden, Kreise, Städte die unter +10 kmh kassieren und welche die erst oberhalb +10 kmh tätig werden.
Tom
Ja, aber mir ging es um etwas anderes. Es gibt hier Zeitgenossen, die der Meinung sind, dass man „nach“ Tacho nur so schnell fahren darf, wie es auf den Schildern steht. Eventuelle bekannte Voreilungen des Tachos dürfen nicht berücksichtigt werden. Damit nun das Vergehen des TE möglichst schlimm ist, entstehen dann die abstrusten Berechnung, so kommt dann die Behauptung zu Stande, dass der TE statt 80 km/h 103 km/h gefahren ist, also 23 km/h schneller als er hätte nach Tacho fahren dürfen.
Das leichte Vergehen des TE wird also mit allen Mitteln schlechtgerechnet.
Gruß
Uwe
@Uwe Mettmann
Die 10 KM/h sind ja auch das zulässige Maximum, plus eben die grundsätzlich dazugerechneten 4 KM/h. festgeschrieben im §57 StVZO, Je nach Messmethode und Messgerät gibt es unterschiedliche Toleranzen. Provida-System sind es 3% wobei die Werte auf volle KM/h aufzurunden sind. Bei nachfahrenden Systemen sind es 5%. Genaueres lässt sich nur unter Angabe des Messsystems und Messsituation sagen.
Die abgezogene Toleranz hängt auch von der messenden Behörde ab, die größtenteils den Abzug eher etwas größer auslegen, um auf (ihrer) sicheren Seite zu zu liegen.
Auch die gefahrenen Reifen/Räder machen erheblich etwas aus.
Beispiel Ford Focus, Sommerräder (original) 215/55-16, Winterräder 205/55-16 macht schon rein rechnerisch 1,7%, dazu kommen noch Unterschiede im Reifenumfang je nach Abnutzung/Profiltiefe sind zwischen Reifen neu/alt auch nochmal ~1,5-2,0%, dann noch die Differenzen zwischen den einzelnen Fabrikaten/Herstellern.
Dort lässt sich der Reifenumfang übrigens über den BC einstellen.
Bei meinem sind es gegenüber dem GPS in diesem Messbereich 5-7 KM/h.
Jeder Tacho ist vom Werk her auf eine Standardradgröße justiert, eben unter den gesetzlichen Vorgaben. Er darf halt nicht/nie nachgehen.
Somit kann summa summarum eine Differenz von bis zu 20 Km/h zwischen Tachowert und vorgeworfener Geschwindigkeitsübertretung zusammen kommen.
Alles kann muss nicht. Auf jeden fall hat der Tacho nicht nur die, wie in diesem Fall, vorgeworfenen 6 Km/h angezeigt, sonder erheblich mehr. Er kann froh sein, dass es nur die 6 KM waren und nicht sein Tachowert.
Ein schöner langer Text den du da geschrieben hast, der genau das bestätigt, was ich zuvor geschrieben habe, dass der angezeigt Tachowert in einem weitem Bereich gelegen haben kann.
Warum behauptest du dann aber, dass der den ungünstigsten Worse-Case-Wert angezeigt hat:
Zitat:
Meßtoleranz ca. 4-5 Km entspricht schon mal ~90 KM/h, Tachovoreilung bei 90 ergibt ein Maximium von ca. 90+9+4 = 103 KM/h auf dem Tacho.
Damit wäre er laut seinem Tacho sogar gut 20 KM zu schnell gewesen.
Gruß
Uwe
PS:
Zitat:
Meßtoleranz ca. 4-5 Km entspricht schon mal ~90 KM/h,…
In deinem letzten Beitrag sind es 3%. Nach welchen Adam-Ries-Universum sind 3% von ca. 90 km/h denn 5 km/h?
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 19. Juli 2023 um 08:04:31 Uhr:
Ja, aber mir ging es um etwas anderes. Es gibt hier Zeitgenossen, die der Meinung sind, dass man „nach“ Tacho nur so schnell fahren darf, wie es auf den Schildern steht. Eventuelle bekannte Voreilungen des Tachos dürfen nicht berücksichtigt werden.
Das habe ich so im Verlauf, schon gar nicht mehrfach, vernommen. Aber was eher der Fall ist, ist die Annahme das viele von der Voreilung nichts wissen. Schon gar nicht die wahre Voreilung.
Damit müsste eine solche Person davon ausgehen das sein Tacho richtig anzeigt. Daraus folgt der Analogieschluß das ein Bescheid von +6 schon nach Abzug der Meßunsicherheit entstanden ist. Also das Tacho schon mind. +9 angezeigt haben muß. Der Allwissende Tachoskeptiker wei0 aber nun das, je nach Fahrzeug, real noch eine Voreilung von +3 bis +10km/h zu erwarten ist.
Ergo, wer von alldem nichts weiß der fährt eher vorsätzlich zu schnell oder hatte gerade ein Momentversagen.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 19. Juli 2023 um 08:04:31 Uhr:
Ja, aber mir ging es um etwas anderes. Es gibt hier Zeitgenossen, die der Meinung sind, dass man „nach“ Tacho nur so schnell fahren darf, wie es auf den Schildern steht. Eventuelle bekannte Voreilungen des Tachos dürfen nicht berücksichtigt werden. Damit nun das Vergehen des TE möglichst schlimm ist, entstehen dann die abstrusten Berechnung, so kommt dann die Behauptung zu Stande, dass der TE statt 80 km/h 103 km/h gefahren ist, also 23 km/h schneller als er hätte nach Tacho fahren dürfen.Das leichte Vergehen des TE wird also mit allen Mitteln schlechtgerechnet.
Gruß
Uwe
103 kmh ist der TE nicht gefahren, aber 103 kann der Tacho angezeigt haben. Mein Verständnis.